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100% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0464, von Landpfleger bis Landsassen Öffnen
). Landrecht, im Mittelalter das gemeine Recht im Gegensatz zu den Stadt- und Hofrechten, zu dem Lehnrecht und den Lehnsgewohnheiten; dasjenige Recht, welches in den Landgerichten, wo unter Königsbann gerichtet wurde, galt. Die frühsten Aufzeichnungen des
74% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0934, von Landquart (Bezirk) bis Landrecies Öffnen
und einem Vertreter der Stadt Rostock gebildet; auch gehören dem Engern Ausschuß der Ritter- und Landschaft zwei L. neben drei ritterschaftlichen und vier städtischen Deputierten an. Landrecht , das in einem Lande geltende Recht
50% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0422, von Allgäubahn bis Allia Öffnen
Landrecht , s. Landrecht . Allgemeines Wahlrecht , s
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0090, Deutsches Recht Öffnen
die Rechtsquellen des Mittelalters den Anblick des buntesten Partikularismus. Neben den in Landrechte sich umwandelnden Volksrechten giebt es mannigfaltige Stadt-, Lehn-, Hof-und Dienstrechte, deren anfangs zerstreute oder nur aus der Überlieferung mittels sog
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0028, von Legitima portio bis Legitimationskarte Öffnen
. im Code civil, sind jedoch im Ehebruch oder in Blutschande erzeugte Kinder ausgeschlossen. Zustimmung des Kindes ist nicht erforderlich. Das Preuß. Allg. Landrecht, das Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch und das Österr. Bürgerl. Gesetzbuch erfordern
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0668, Czechisches Recht Öffnen
. von Vschehrds von 1499) ein klares Bild des gesamten czech. Rechtssystems boten, teilweise auch (wie das sog. Tobitschauer Rechtsbuch von 1482 bis 1486) gesetzliche Autorität hatte und den spätern Kodifikationen des Landrechts zu Grunde gelegt wurden
1% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0802, von Pacht (ägypt. Göttin) bis Pacific-Eisenbahnen Öffnen
werden soll, so ist eine Teilpacht (lat. colonia partiaria) vorhanden. Das Preuß. Allg. Landrecht will bei diesem Vertrage wegen Verteilung der Früchte die Regeln des Gesellschaftsvertrags anwenden. Auf die P. finden im allgemeinen die gesetzlichen
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0606, von Faustpfandkredit bis Faustrecht Öffnen
Drittschuldners, der Code civil (Art. 2075, 2076) und das Nassauer Pfandgesetz. Das Preuß. Allg. Landrecht, das Braunschweiger und das Rudolstädter Pfandgesetz lassen die Verpfändung auch einer nichtverbrieften Forderung zu, wenn sie schriftlich und unter
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0896, Armengesetzgebung Öffnen
das Edikt Friedrichs II. vom 28. April 1748 den Ausgangspunkt einer im Preuß. Landrechte vorgezeichneten A. Durch das Landrecht sind Stadt- und Dorfgemeinden für verpflichtet erklärt, ihre gemeindeangehörigen Armen zu verpflegen, aushilfsweise sorgt
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0840, Deutschland (Rechtsgebiete; Finanzwesen) Öffnen
Rechts in der Vorbereitung begriffen. Zur Zeit bestehen für das Privatrecht noch die drei großen Rechtsgebiete des preußischen Landrechts, des französischen und des gemeinen deutschen Rechts. Das preußische Landrecht gilt im größten Teil des
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0735, Friesisches Recht Öffnen
die friesischen Landrechte, welche in lateinischer, friesischer und niederdeutscher Sprache erhalten sind. Sie teilen sich in die allgemeinen friesischen Gesetze, welche in ganz Friesland galten, und in die Gesetze einzelner friesischer Gemeinden
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0070, von Gemeine Figuren bis Gemeingefährliche Handlungen Öffnen
Recht, im Gegensatz zum partikulären Recht (Landrecht) dasjenige Recht, welches in ganz Deutschland, d. h. in jedem einzelnen zum vormaligen Deutschen Reich und später zu dem Deutschen Bund gehörigen Staat, so lange gilt, als nicht
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0610, Aneroid Öffnen
vielmehr zugleich beweisen, daß er (entschuldbar) geirrt hat. Handelsgesetzbuch Art. 301 (s. Verpflichtungsschein), Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 1397-99. Für das Rechtsgebiet des Gemeinen Rechts, des Preuß. Allg. Landrechts, des franz. und des österr
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0093, von Aufkommen bis Auflage Öffnen
stehen. Endlich räumen die Gesetze für gewisse Fälle ein Kündigungsrecht ein, so, wenn ein Teil in Konkurs verfällt bei der Pacht, Miete und Dienstmiete (Konkursordn. §§. 17 u. 19), das Preuß. Allg. Landrecht den Erben des Mieters. Erfolgt die Kündigung
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0743, von Ehefrau bis Ehegartenwirtschaft Öffnen
, wegen wirklichen E., oder auch, soweit das Preuß. Allg. Landrecht in Frage kommt, wegen eines solchen unerlaubten Umgangs geschieden sein, durch welchen eine dringende Vermutung der verletzten ehelichen Treue begründet wird. Er kann auch nur gestraft
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0750, von Ehevertrag bis Ehhafte Nöte Öffnen
sind gewisse Verabredungen im E. nur zu gewissen Zeiten zulässig. Z. B. kann nach Preuß. Allg. Landrecht allgemeine Gütergemeinschaft nur vor Eingehung der Ehe eingeführt, die bei Eingehung der Ehe begründete gesetzliche allgemeine Gütergemeinschaft
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0315, von Errungene Güter bis Ersatzbehörden Öffnen
Landrechts, in ganz Würt- temberg, im größern Teile von Hessen und in kleinen Gebieten von Meiningen und Eoburg. In Süd- amerika gilt überwiegend die E. als gesetzlicher Güterstand, allerdings oft als Mobiliargemein- schaft ausgestaltet. Auch nach dem
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0364, von Friesisches Recht bis Friesland (im Mittelalter) Öffnen
"Monumenta Germaniae historica", Leges, Bd. 3 (Hannov. 1863; Einzelausgabe Lecuw. 1866). Dem Ende des 12. Jahrh. gehören an die sog. 17 fries. Küren und die 24 allgemeinen Landrechte sowie die sog. Bußtaxen, eine detaillierte Zusammenstellung
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0424, von Nordischer siebenjähriger Krieg bis Nordland Öffnen
einzelne Gegenstände erschöpfte. Herausgegeben sind die norweg. Rechtsquellen bis zur Union mit Däne- mark von R. Keyser und P. A. Munch, "Norges gamle Love" (4 Bde., Krist. 1846-85). 2) Island. Das älteste isländ. Landrecht, nach seinem Verfasser
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0164, von Sachsen-Teschen bis Sachsen-Weimar-Eisenach Öffnen
162 Sachsen-Teschen - Sachsen-Weimar-Eisenach giebt fast 200 Handschriften des Landrechts (dar- unter mehrere mit Erläuterungen und Bildern); es wurde ins Holländische, Polnische, dreimal ins La- teinische übertragen; der altmärkische
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0472, Hessen (Großherzogtum: Rechtspflege, Kirchenwesen, Finanzen) Öffnen
eingeführt ist, gilt in H., abgesehen von Rheinhessen, wo das französische Recht in Geltung geblieben ist, für Zivilrecht gemeines Recht, modifiziert durch Landrechte (Katzenelnbogener, Erbacher, Solmser, Kurmainzer, Pfälzer etc. Landrecht), ferner
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0551, von Inachos bis Incarnadin Öffnen
und Boden gehört; anders nach Preuß. Landrecht. (S. Eigentumserwerb, Bd. 5, S. 784 b, und Superfizies.) Inagua, zwei der Bahama-Inseln, am äußersten Südende des Archipels. Groß(Great)-Inagua, 95 km im NO. der Punta de Maisi von Cuba, ist 1723 qkm groß
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0309, von Verwandtschaftszucht bis Verzierung Öffnen
Forderungsrechten Annahme des V. durch den Schuldner hinzutreten. Nach Preuß. Allg. Landrecht genügt aber auch hier einseitige Entsagung, wenn sie vor Gericht erklärt ist. Dasselbe gilt nach der Deutschen Civilprozeßordnung für den V. auf Rechtsmittel
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0697, Appenzell (Geschichte) Öffnen
697 Appenzell (Geschichte). Die Landsgemeinde, deren Besuch obligatorisch ist, gibt sich Verfassung und Gesetze und wählt die obersten Landesbehörden: Standeskommission und Kantonsgericht, erteilt das Landrecht und vernimmt den Jahresbericht
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0384, von Einjährig-Freiwillige bis Einkommen Öffnen
Gütergemeinschaft gilt, also namentlich in den Ländern fränkischen Rechts. Aber auch in das preußische Landrecht ist das Institut der E. übergegangen, während es dem österreichischen und sächsischen Zivilgesetzbuch fremd ist. Die E. ist ein besonderer Vertrag
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0279, von Gewalt der Schlüssel bis Gewaltthätigkeit Öffnen
hervortreten und zum Tod führen, daß sie schon vorher bestanden haben. Die Verjährungszeit beträgt nach dem gemeinen Recht sechs Monate nach dem Kauf, nach preußischem Landrecht drei, resp. sechs Monate, nach rheinischem Recht 42 Tage nach der Übergabe
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0658, Annahme an Zahlungsstatt Öffnen
Annehmenden. Das Preuß. Allg. Landrecht gestattet hingegen die Fortführung auch des bisherigen Familiennamens, andere Gesetze schreiben sie geradezu vor. - Dem engl. Rechte und den an dieses sich anlehnenden amerik. Rechten ist die A. a. K. fremd
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0723, von Anwalt und Anwaltskammern bis Anweisung Öffnen
. schriftlich erteilt, dann nennt man auch die Urkunde selbst A.; nach Preuß. Allg. Landrecht muß die A. bei Beträgen über 150 M. schriftlich geschehen, der Deutsche Entwurf §. 619 fg. hat Bestimmungen nur über die schriftliche A., ohne die Gültigkeit
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0185, von Entvogel bis Entwässern Öffnen
. Gesetzbuch gilt dies wegen Grunddienstbarkeiten, welche ortsüblich sind oder sich aus der äußern Lage oder Beschaffenheit des Grundstücks ergeben; das Preuß. Landrecht läßt auch wegen Grundgerechtigkeiteit haften. Der Verkäufer haftet nicht, wenn
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0240, Erbschaftsvermächtnis Öffnen
, Fide'ikommiß." Das Preuß. Allg. Landreckt spricht in dem bezeichneten Falle von einer side'i- kommissarischen Substitution, I, 12, §.53. Die Regelung des Preuß. Allg. Landrechts in I, 12, §§. 466 fg. beschränkt sich in der Hauptsache auf den Grundsatz
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0241, von Erbschatz bis Erbschlüssel Öffnen
des Erben; fortan haftet er allein, der Vorerbe nur mit den gezogenen Früch- ten, wenn die Nachlaßschulden das Herausgegebene übersteigen. - Das Preuß. Allg. Landrecht bat den weitern Schritt gethan, daß es unter Beseitigung des Abzuges
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0932, Gesellschaft (juristisch) Öffnen
er, wenn der gemeinsame Zweck ohne weitere Beiträge nicht erreicht werden kann, von den zur Er- böhung bereiten übrigen Gesellschaftern nach Preuß. Allg. Landrecht,nun Austritt angehalten werden. Der zum Betriebe eines gemeinschaftlichen
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0939, Gesetzliche Erbfolge Öffnen
Bayrischen Landrecht, die in dem größten Teile der Mark Brandenburg in Geltung stehende sog. Ioachimische Konstitution von 1527, neuestens die Gesetze für Oldenburg (Herzogtum und Fürsten- tnm Lübeck) vom 21. April 1873 und 10. Jan. 1879. Mehr
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0471, von Kocken bis Kodor Öffnen
Testamente hingewiesen wird. Im Preuß. Allg. Landrecht ist die Unterschei- dung fast ohne Bedeutung, da für die K. besondere Formvorschriften nicht gegeben sind. Mit Rücksicht auf die §§. 279,280,1, 12 ist auch eine Kodicillar- klausel niemals
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0006, von Morgen (Kurt Ernst) bis Morgenstern Öffnen
). In manchen Gegenden kommt auch der Name M. für ein Geschenk der Ehefrau an den Mann vor, z. V. im Ostfries. Landrecht. Das Sächs. Mandat vom 31. Jan. 1829, §§. 99,100 hat die M. aufgehoben; das Osterr. Bürgert. Gesetzbuch bezeich- net
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0526, von Put and call bis Putignano Öffnen
Ehegatten, oder auch nur einer derselben in gutem Glauben, daß die Ehe gültig geschlossen sei, sich befanden. Das Gemeine Recht, das Sächs. Bürgert. Gesetzbuch, der (?0ä6 civil und das Vadische Landrecht sowie zahl- reiche thüring. Gesetze legen
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0674, von Rechtsgelehrsamkeit bis Rechtshängigkeit Öffnen
Charakters (s. Recht) erklärt es sich, daß wir namentlich auf dem Gebiete des Bürgerlichen Rechts (s. d.) noch heute eine Menge verschiedener R. haben, welche sich unter die vier großen Gruppen des Preuß. Allg. Landrechts (s. d.), des Gemeinen Rechts (s
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0237, von Stadtpfeifer bis Stadttelegraph Öffnen
der Magistrat (das Bürgermeisteramt) ist. Andererseits dient aber S. auch zur Bezeichnung des Magistratskollegiums und als Titel für die Mitglieder desselben. (S. Gemeinderat.) Stadtrecht bricht Landrecht, Landrecht bricht gemein Recht, s
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0121, von Lettres de cachet bis Letztwillige Verfügung Öffnen
Zwischenraums in gültiger Weise letztwillig verfügen; im Interesse der Rechtssicherheit haben das Preuß. Allg. Landrecht, das franz. Recht, Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch und der Deutsche Entwurf diese Bestimmung nicht übernommen. Nach letzterm kann auch
0% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0207, Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte Öffnen
Ministerialen Anrüchigkeit Unehrliche Gewerbe Rechtspflege. Hofrecht Landrecht Albanagium Angarien Bastardagium Bastardisa, s. Bastardagium Bauernzwang Faustrecht Blutrache Blutbrüderschaften, s. Blutrache Fehde Fehdebrief
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0970, von Gewährsfristen bis Gewährsmangel Öffnen
. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel kannte, wenn er so- fort (nach Preuß. Allg. Landrecht binnen einer so G e w ä b r s m ä ngel S- -Z! "Z ^ <5> C> <5> 3 3 ^2 " ^ 14 29 29 28 29
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0546, Bayern (Gemeindeverwaltung, Rechtspflege, Armenwesen, Finanzen) Öffnen
die des bayrischen Landrechts, des preußischen Landrechts und des Code civil. Das Hypothekenwesen ist durch Gesetz vom 1. Juli 1822, das Notariat durch Gesetz vom 1. Nov. 1861 geregelt. Die Verwaltungsrechtspflege wird in letzter Instanz von dem
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0369, von Brausteuer bis Brautkranz Öffnen
preußischem Landrecht hat der Überlebende von den Verlobten die Wahl, ob er die empfangenen Geschenke behalten oder unter ihrer Zurückgabe die seinigen zurückverlangen will. Auch versteht man unter Brautgeschenken diejenigen Geschenke, welche von den zur
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0550, von Darlehnskassen bis Darlehnskassenvereine Öffnen
D. gibt, wird durch die Einrede aus diesem Senatsbeschluß (exceptio senatus consulti Macedoniani) beseitigt. Das preußische Landrecht hat außerdem noch die Darlehnsfähigkeit der königlichen Prinzen, der Offiziere und der königlichen Schauspieler
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0834, Erziehung (Begriff und Aufgabe, häusliche und Schul-E.) Öffnen
, ausstellt. Dagegen haben die zuständigen staatlichen Schulinspektoren das Recht, von dem Unterricht der E. Kenntnis zu nehmen und seine Erfolge zu prüfen, da nach dem allgemeinen Landrecht (Teil II, Titel 11, § 7) Eltern den Unterricht ihrer Kinder
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0991, von Gediegen bis Geefs Öffnen
das in privatrechtlicher Hinsicht geltende Rechtssprichwort: "Willkür bricht Stadtrecht, Stadtrecht bricht Landrecht, Landrecht bricht gemein Recht". Gediz Tschai, Fluß, s. Sarabat. Gedon, Lorenz, Architekt und Bildhauer, geb. 12. Nov. 1843 zu München
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0233, von Gesetzbuch bis Gesetzesauslegung Öffnen
vorhanden gewesene Grund nicht mehr vorliegt. Gesetzbuch (Landrecht, Landesordnung, lat. Codex, franz. Code), systematische Zusammenstellung des in einem Land oder einem Distrikt gültigen Rechts, welche entweder von der gesetzgebenden Gewalt selbst
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0278, von Gewährbücher bis Gewährsmängel Öffnen
. Dieselben Vorschriften haben auch im preußischen allgemeinen Landrecht, im österreichischen Gesetzbuch und im rheinischen Recht (Code civil) Ausdruck gefunden. Für den Geltungsbereich des preußischen allgemeinen Landrechts, des österreichischen
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0555, von Hinterlegungsvertrag bis Hinterrhein Öffnen
555 Hinterlegungsvertrag - Hinterrhein. nen preußischen Landrechts; § 85, 72, 102, 103, 647, 650, 652, 657, 659, 668, 688, 716, 728, 738, 750, 803, 810 der deutschen Zivilprozeßordnung; § 117, 174, 419, 488 der Reichsstrafprozeßordnung; § 70
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0695, von Home-rulers bis Homiliarius liber Öffnen
der sächsischen Rechtsbücher, namentlich des Sachsenspiegels, durch welche er die germanistische Rechtsquellenkritik auf eine bis dahin ungeahnte Höhe erhob. Dem Landrecht des Sachsenspiegels, welches er dreimal in immer vollkommnerer Gestalt
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0918, von Indifferente Heilquellen bis Indigo Öffnen
lassen und welche im preußischen Landrecht auf neun, im königlich sächsischen Zivilgesetzbuch auf drei Fälle vermindert sind, vgl. außer den Lehrbüchern des römischen Rechts: Preußisches allgemeines Landrecht, I, 12, § 599 ff., 605 ff.; II, 16, § 18; 18
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0937, von Kollar bis Kollegialsystem Öffnen
. - In der Rechtssprache (collatio bonorum) die "Einwerfung" der Güter gewisser Erben in die zu teilende Erbmasse. Zweck dieser Kollationsverbindlichkeit, im französischen Recht "rapport", im preußischen Landrecht "Ausgleichung" genannt, ist die Aufhebung
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0940, von Kollin bis Kollision Öffnen
wäre. Zu beachten ist aber, daß das frühere gemeine deutsche Recht einen subsidiären Charakter hatte, d. h. nur dann zur Anwendung kam und kommt, wenn und soweit die Partikularrechte nichts Anderweites bestimmen (Stadtrecht bricht Landrecht, Landrecht
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0041, von Konsulargerichtsbarkeit bis Konsulieren Öffnen
Fällen, in welchen in den landrechtlichen Gebieten Preußens das Amts- oder Landgericht in erster Instanz zuständig ist. Als Kollegium besteht das Konsulargericht aus dem K. und 2-4 Beisitzern. Es entscheidet in allen Strafsachen, welche vor
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0158, von Sachsenwald bis Sächsische Schweiz Öffnen
selbst »Spiegel der Sachsen«. Das Landrecht ist ursprünglich lateinisch, dann in niedersächsischer Mundart von dem sächsischen Ritter Eike v. Repgow (s. d.) um 1230, das Lehnrecht
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0658, Schulz Öffnen
und ist demnächst im allgemeinen preußischen Landrecht zum klaren Ausdruck gekommen, um allmählich in ganz Deutschland durchzudringen. Wie jedoch das Landrecht die Mitwirkung der kirchlichen Organe bei der staatlichen Leitung und Versorgung
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0447, von Suworowinseln bis Svendsen Öffnen
genommen. Suzeränität (franz.), Oberhoheit (s. d.). Svarez (Suarez, eigentlich Schwartz), Karl Gottlieb (nicht von spanischer Abkunft), der Schöpfer des preußischen Landrechts, geb. 27. Febr. 1746 zu Schweidnitz, studierte 1762-65 in Frankfurt a
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0654, von Willkür bis Wilmanns Öffnen
und Gemeinden Willküren (Gedingrecht) genannt wurden. Hierauf bezieht sich das Rechtssprichwort: »W. bricht Stadtrecht, Stadtrecht bricht Landrecht, Landrecht bricht gemeines Recht«. Auch bedeutet W. im Gegensatz zum Gesetz das diesem
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0508, von Kontraktbruch bis Kontrollapparate Öffnen
, des Allgemeinen Landrechts bezogen, indem es darzuthun sucht, daß dieser Paragraph das positive Gebot enthalte, Verträge dürfen nicht einseitig gebrochen werden, daß demnach in unserm Falle zur Verletzung eines zwingenden Zivilgesetzes aufgefordert
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0046, Abgesonderte Befriedigung Öffnen
in die Deutsche Konkursordnung weggefallen. Außerhalb des Konkurses kennt das Preuß. Allg. Landrecht diese Rechtsbildung nicht. Im Gemeinen Rechte wird das Recht durch Anrufung des Richters verwirklicht. Das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 2333-42 steht nach dem
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0063, von Abrogieren bis Abruzzen Öffnen
. Die aufhebende Kraft wohnt der neuen Rechtsquelle nur bei, wenn sie dieselbe Autorität hat wie die aufzuhebende Rechtsquelle. In dieser Beziehung galt früher in Deutschland der Grundsatz: Stadtrecht bricht Landrecht, Landrecht bricht gemein Recht. Heute gilt
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0164, von Adventivknospe bis Aelst Öffnen
.), das in der Verwaltung und dem Nießbrauch des Vaters stehende Vermögen des Hauskindes, im Preuß. Allg. Landrecht als nicht freies Vermögen bezeichnet. Den Gegensatz bezeichneten die Römer einerseits mit Profektizien, das, was vom Vater herkommt und ihm nach
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0613, Anfechtung Öffnen
von dem Ehemanne anfechten; ob dies nach Preuß. Allg. Landrecht gestattet ist, darüber wird gestritten. Das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 1774 fg. giebt jedem, welcher ein Interesse daran hat, diese Befugnis. Im Gemeinen Rechte wird überwiegend angenommen
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0657, von Anna Amalia (Herzogin von Sachsen-Weimar) bis Annahme an Kindesstatt Öffnen
deutschen Rechten anerkannt, insbesondere im Bayrischen Landrecht, im Preuß. Allg. Landrecht, im Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch, im Code civil und im Österr. Bürgerl. Gesetzbuch , von einigen fremdländischen Gesetzgebungen, z. B. dem
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0103, von Aufstrich bis Auftreibschere Öffnen
, oder wenn er den Auftraggeber verpflichten soll. Das Preuß. Allg. Landrecht hat eine andere Terminologie; es spricht von einem A. nur bei der Verpflichtung zur Vornahme von Rechtshandlungen, bei der Verpflichtung zur Vornahme von Diensten thatsächlicher Art
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0135, von Auhausen bis Auktor Öffnen
enthalten die Deutsche Civilprozeßordnung und die. Konkursordnung die maßgebenden Bestimmungen. Auf diesem Wege findet auch der Verkauf bestellter Pfänder nach Preuß. Allg. Landrecht statt, wenn nicht der Schuldner den außergerichtlichen Verkauf gestattet
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0653, von Beißbeere bis Beitzke Öffnen
, durch welchen sie an den ihr nach den Gesetzen zukommenden Rechten etwas verlieren soll (Ⅱ, 1, §. 441). Anderer Art ist der B. des Code civil und des Badischen Landrechts für Ehefrauen, Art. 391, 392 (das Badische Landrecht übersetzt
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0006, von Billet bis Billigkeit Öffnen
; Billet de faveur (spr. fawöhr), Freibillet; Billet de (faire) part (spr. fähr pahr), Anzeige, Meldung (eines Familienereignisses). In der Zusammensetzung Bankbillet ist B. soviel als Banknote. Mit Handelsbillet bezeichnete das Preuß. Allg. Landrecht den
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0272, von Bonaini bis Bonald (Louis Gabriel Ambroise, Vicomte de) Öffnen
). (S. Hand muß Hand wahren.) Nach Allg. Landrecht ist der redliche Besitzer, welcher die Sache von einer unverdächtigen Person durch lästigen Vertrag an sich gebracht hat, immer nur gehalten, dieselbe dem Eigentümer gegen Erstattung dessen
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0476, von Brautente bis Bravo-Murillo Öffnen
. April 1854, welches die Bestimmungen des Preuß. Allg. Landrechts änderte, eine gewisse Abfindung unter näher bezeichneten Voraussetzungen zu beanspruchen. Der Code civil, das Badische Landrecht und das Österr. Bürgerl. Gesetzbuch sowie die meisten
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0569, von Brokmer Land bis Brombeerfalter Öffnen
gehören. Dieses sog. Brokmer Landrecht stammt aus der letzten Hälfte des 13. Jahrh. und wurde von Wiarda, "Willküren der B." (Berl. 1820), besser von Karl von Richthofen in den "Fries. Rechtsquellen" (ebd. 1840) und in "Lex Frisonium" (Leeuwarden
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0760, von Bürger (Hugo) bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich Öffnen
(auf der Grundlage des römischen beruhenden) Rechts, gültig für über 15 Millionen Deutsche, das des Preuß. Allg. Landrechts für über 19 Millionen, das des franz. Rechts für etwa 9 Millionen, das des Sächs. Bürgerl. Gesetzbuchs für etwa 3 Millionen
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0951, von Depositum bis Depot Öffnen
für getreue und sorgfältige Aufbewahrung und muß dem Deponenten die (^ache auf Verlangen augenblicklich zurückgeben. Er hat den Schaden zu tragen, welchen er durch grobes Versehen oder vorsätzlich veranlaßt, nach Preuß. Allg. Landrecht und nach
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0089, Deutsches Recht Öffnen
Kodifikationen (s. d.) des Preuß. Allg. Landrechts, des Österr. Bürgerl. Gesetzbuchs, des Code civil, des Sächs. Bürgerl. Gesetzbuchs und in dem Deutschen Entwurf gewahrt geblieben. Die Hoffnung, daß wir jemals unter Beiseitesetzung der röm. Grundlage ein
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0744, von Ehegatten bis Ehehindernis Öffnen
, ohne die Pflicht, den Namen des Ehemanns weiter zu führen, und versagen der schuldigen Geschiedenen das Recht, wenn es der Ehemann nicht gestattet; so das Preuß. Allg. Landrecht, das Badische Landrecht, das Gothaische und Sondershausener Gesetz. Die Ehefrau hat
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0803, von Einkaufsrechnung bis Einkommen Öffnen
Vertrags sind nicht durchweg die gleichen, überdies bestehen viele Streitfragen. Das Preuß. Allg. Landrecht regelt den Vertrag in den §ß. 717 fg.; II, 2 jedoch ist derselbe selten, und schon die Gesetzesrevisoren Pens. XVI, II, 2, §. 243 scklagen
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0069, von Emancipieren bis Emanuel I. Öffnen
Gemeinem Recht beseitigt die E. die vermögensrecht- lichen Wirkungen der väterlichen Gewalt, nach dem Preuß. Allg. Landrecht und dem Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch hebt sie die väterliche Gewalt völlig auf. Nach dem (^oäe civil und dem Badischen
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0229, von Erbeinigung bis Erben Öffnen
") für das Ganze (Art. 1009): der Erbteilver- mächtnisnehmer haftet persönlich für Schulden und Lasten des Nachlasses entsprechend wie jener (hier übersetzt das Vadische Landrecht "unterpfändlich"), Art. 1012. Jener muß, von der gesetzlichen Kürzung
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0559, von Familienherd bis Familienorden Öffnen
in Rheinpreußen durch Verordnnng vom 25. Febr. 1826, in Baden durch das Landrecht Satz 577ca., in Nheinhessen durch Gesetz vom 13. Sept. 1858. Für Preußen ist das in der Ver- fassnngsurkunde ausgesprochene Verbot, F. zu er- richten, durch Gesetz vom 5
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0969, Forderungsrecht Öffnen
, verfolgbares Recht am Grundstück zustehen soll, wie schon nach röm. Recht dem Nießbräucker oder dem Superfiziar ls. Superfizies). Das Preuß. Allg. Landrecht und das franz. Recht geden deshalb dem Mieter oder Pächter ein dahingehendes Recht
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0753, von Gemeinfliegen bis Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen Öffnen
preuß. Provinzen Schleswig-Holstein und Lauenburg, Hannover (mit Ausnahme des Fürsten- tums Eichsfeld und der Niedergrafschaft Lingen, wo Preuh. Allg. Landrecht gilt), Hessen-Nassau und in hohenzollern,in Neuvorpommernund Rügen,im Be- zirk des
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0667, von Halbblut bis Halberstadt Öffnen
. Hß. 183, 755. Das röm. und gemeine Reckt bernfen H. G. in einer besondern Klasse nach volloürtigen Geschwistern und deren Kindern zur Gesetzlichen Erb- folge is. d.). Das Preuft. Allg. Landrecht, das auck Kinder aus einer Ehe zur linken Hand
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0893, von Hausindustrieschulen bis Hauskommunion Öffnen
mit der Verheiratung aus der väterlichen Gewalt. Der Ood" civil, das Vadifche Landrecht und das Österr. Bürgert. Gesetzbuch lassen die Selbständigkeit regelmäßig mit der Volljährigkeit eintreten. Alle geltenden Rechte tennen die Selb' ständigkeit
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 1004, von Heinzen bis Heiratsbureau Öffnen
" (4. Anst., Aachen 1889) heraus. (S. Walzeisen.) Heirat, das im Verkehr übliche Wort für die Eheschließung (s. Ehe und Civilehe). Im Ooä6 oivil und im Vadischen Landrecht ist im Anschluß an einige ältere Rechte der Satz anerkannt "H. macht
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0464, von Koch (Christoph Wilh. von) bis Koch (Karl Friedr.) Öffnen
der Forderungen nach gemeinem und preuß. Recht" (2. Aufl., 3 Bde., ebd. 1859),"Allgemeines Landrecht für die preuß. Staaten" (8. Aufl., bearbeitet von Achilles, Hin- schius, Johow und Vierhaus, ebd. 1884-87), " Allgemeines Verggesetz für die preuß
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0508, von Kolonialsystem bis Kolonialzucker Öffnen
Bestimmungen des Preuß. Allg. Landrechts und der allgemeinen Gesetze derjenigen preuß. Landesteile, in welchen das Landrecht Gesetzeskraft hat, die Reichsstrafgesetze, die Deutsche Civilprozeßordnung, die Konkursordnung und Teile des
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0485, von Nu-Stämme bis Nützliche Verwendung Öffnen
, und ist der Dritte dadurch bereichert, so bat der Gegenkontrahent, aus dessen Vermögen die Ver- wendung herrührt, gegen den Dritten sowohl nach Gemeinem Necht, als nach Preuß. Landrecht, als nach Sächs. Vürgerl. Gesetzbnch einen Anspruch
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0956, von Paternè bis Pathos Öffnen
954 Paternè - Pathos geleistet. Die geltenden Gesetze über die P. sind das preuß. Gesetz vom 24. April 1854 und vom 1. März 1869 sür die Gebiete des Allgemeinen Landrechts; Bayr. Landrecht I, 4, 7; württemb. Gesetz vom 15. Sept. 1839
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0680, von Rechtswissenschaft bis Recipient Öffnen
, s. Beneficium. Rechtszuständigkeit, s. Zuständigkeit. Recht zur Sache (Jus ad rem). Nach Preuß. Allg. Landrecht reicht das Forderungsrecht des Gläubigers gegen den Schuldner auf Lieferung einer Sache weiter als nach andern Rechten. Nach diesen
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0131, von Sachbeschädigung bis Sacher-Masoch Öffnen
, bei welcher dasselbe in S., Obligationenrecht, Familienrecht und Erbrecht neben einem hinzutretenden allgemeinen Teile zer- fällt, fo im Entwurf eines Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Weder (^0ä6 civil noch Preuß. Allg. Landrecht fassen das S
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0247, von Stammherden bis Stampfwerk Öffnen
, sprechen von S., ohne eine Begriffsbestimmung beizufügen, ebenso Art. 59 und 218 des Einführungsgesetzes zum neuen Bürgerl. Gesetzbuch, welche das Recht der S. landesrechtlicher Regelung überlassen. – Das Badische Landrecht spricht in Satz 577 ca. ‒ 577
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0973, von Trenck (Friedr., Freiherr von der) bis Trennung der Güter Öffnen
", Lfg. 33, Stuttg. 1886). Trénisse (frz.), s. Kontertanz. Trennung der Güter, im Gebiet des Preuß. Allg. Landrechts der Name der sog. Verwaltungsgemeinschaft, also desjenigen ehelichen Güterrechts, nach welchem das Eigentum der Güter zwischen
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0182, von Vast bis Väterliche Gewalt Öffnen
durch die Vaterschaft in gültiger Ehe, sondern auch durch Legitimation (s. d.) und durch Annahme (s. d.) an Kindesstatt, nach einigen Rechten sogar durch Einkindschaft (s. d.), begründet, nach Preuß. Landrecht mit Einschränkung bezüglich des
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0402, von Vollkugel bis Vollmar Öffnen
Bevollmächtigenden, gegenüber dem Dritten, dem gegenüber die Erklärung stattfinden soll (Bürgerl. Gesetzb. §. 167) und durch öffentliche Bekanntmachung (§. 171) erfolgen. Das Preuß. Landrecht giebt dem Vollmachtgeber bei nur mündlich erteilter V. aus den in seinem
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0414, von Vorkeim bis Vormundschaft Öffnen
. Auf diesem Boden steht noch das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §§. 187 fg. – Dem Preuß. Allg. Landrecht, welches die Lehre im öffentlichen Rechte abhandelt, Ⅱ, 18, ist der Vormund ein Bevollmächtigter des Staates. Die V. ist ein öffentliches Amt, die leitende
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0641, von Werkzeichnung bis Werkzeugmaschinen Öffnen
, es liege Kauf und nicht W. vor, wenn der Unternehmer den Stoff zur Herstellung einer neuen beweglichen Sache liefert, also etwa der Marchand tailleur einen neuen Rock aus seinen Stoffen nach Maß liefert. Anders nach Preuß. Allg. Landrecht; nach
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0414, von Schenkl bis Schenkung Öffnen
. Allg. Landrecht, nach diesem auch unbewegliche Sachen auf Grund eines schriftlichen, wenngleich außergerichtlichen Vertrags durch körperliche Übergabe verschenken. Nach dem Deutschen Entwurf §. 465 ist für das Schenkungsversprechen die gerichtliche
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0030, von Überfall (im Festungsbau) bis Übergangssteuern Öffnen
für die Eigentumsübertragung unter Lebenden an beweglichen Sachen nach Gemeinem Recht, Preuß. und Bayr. Landrecht, Schweizer Obligationenrecht, Sächs., Österr. und Deutschem (§. 929 mit §. 854) Bürgerl. Gesetzbuch, aber nicht nach franz. Recht; auch nicht nach dem Deutschen
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0521, von Bauland bis Bauleitung Öffnen
abgeändert worden. So enthält insbesondere das Preuß. Landrecht ein selbständiges Rechtssystem über die kirchliche B. Danach sind in erster Linie maßgebend altes Herkommen, Verträge u. dgl., in zweiter Linie die Provinzialrechte, in dritter das Landrecht
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 1054, von Rückforderungsanspruch bis Rückrechnung Öffnen
. Allg. Landrecht ist die Ausübung an keine Zeit gebunden, geht aber dann auch auf die Erben nur über, wenn das ausgemacht ist. Der Vertrag giebt nur einen persönlichen Anspruch, doch wird der Verpflichtete von seiner Verbindlichkeit nicht befreit, wenn