Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach legalisation
hat nach 0 Millisekunden 5 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
100% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0620,
von Legalbis Legaten |
Öffnen |
, gesetzmäßig (Gegensatz: illegal); Legalität, Gesetzmäßigkeit.
Legalisation (Legalisierung), obrigkeitliche Beglaubigung der Richtigkeit einer Abschrift, eines Zeugnisses oder einer Unterschrift; auch die Verbesserung und Umwandlung
|
||
61% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Begierdebis Beglaubigung |
Öffnen |
, daß die Urkunde von der Person unterzeichnet sei, deren Unterschrift sie trägt. Der
B. der Unterschrift steht die B. des Handzeichens einer Person (Kreuze u.dgl.) gleich. Eine solche Bescheinigung (auch
Legalisation
|
||
1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0614,
von Begierdebis Beglaubigung |
Öffnen |
. Für inländische öffentliche Urkunden ist innerhalb des Reichsgebiets durch Reichsgesetz vom 1. Mai 1878 jeder Zwang zu besonderer B. (Legalisierung) beseitigt. Für ausländische Urkunden genügt die Legalisation durch einen Gesandten oder Konsul des
|
||
1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0596,
Konsul (in der Neuzeit) |
Öffnen |
dem Gesetze
über Eheschließung u.s.w. von Bundesangehörigen
im Auslande vom 4. Mai 1870 und, kraft beson-
derer Ermächtigung, auch der Schutzgenossen nach
dem Gesetze über Beurkundung des Personenstandes
vom 6. Febr. 1875; 3) Legalisation
|
||
1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0024,
von Legalbis Legat |
Öffnen |
das staatliche Gesetz sich der Vorschriften enthält.
Legalisation (neulat.), die obrigkeitliche Beglaubigung (s. d.) von Urkunden, z.B. einer Abschrift, eines Zeugnisses, oder von Unterschriften.
Legalität, s. Legal.
Legalitätsprincip
|