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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0040,
von Lehrlingsprüfungbis Lehrvertrag |
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38
Lehrlingsprüfung - Lehrvertrag
Lehrlingsprüfung, die am Schlüsse der Lehrzeit stattfindende Prüfung darüber, was ein Gewerbelehrling sich nach der theoretischen und praktischen Seite der gewerblichen Ausbildung angeeignet hat. Die Innungen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0641,
Lehrling, Lehrlingswesen |
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Leute, welche sich für einen bestimmten Beruf die zu demselben nötigen elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten während einer Lehrzeit erwerben wollen und zu diesem Zweck mit einem Lehrherrn in ein Vertragsverhältnis (Lehrvertrag) treten. In dem
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0336,
von Unknownbis Unknown |
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. Markklößchensuppe, Rostbeef ^[richtig: Roastbeef] mit ausgestochenen Kartöffelchen, grüner Salat, Crème mit Schneeballen.
Notiz.
Neuer schweizerischer Normal-Lehrvertrag.
Der Text des vom Schweizer. Gewerbeverein aufgestellten und nunmehr allgemein
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0271,
von Unknownbis Unknown |
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aus. R. U.
Pro memoria für unsre Leserinnen und Leser.
Beim Abschluß von Lehrverträgen für eine gewerbliche Berufslehre mögen sich Eltern, Pflegeeltern, Vormünder etc., sowie Gewerbetreibende und Handwerksmeister vorher Gewißheit verschaffen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Handlungsbücherbis Handlungsreisender |
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Lehrherrn und dem Lehrling richtet sich nach dem Lehrvertrag und, soweit dieser nichts bestimmt, nach dem Ortsgebrauch. Nötigen Falls entscheidet richterliches Ermessen nach Einholung eines Gutachtens von Sachverständigen. Auf den Lehrvertrag, welcher
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Lehrmittelbis Lehrs |
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642
Lehrmittel - Lehrs.
wurde, in welchen Fällen allein der Lehrvertrag von der einen oder andern Seite aufgelöst werden dürfe, ferner, daß der Meister dem Lehrling nach Beendigung der Lehrzeit ein Entlassungszeugnis zu geben habe
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0061,
von Arbeiterwohnungenbis Arbeitsschulen |
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(Baugesellschaften) und Einrichtungen zur Pflege und Sicherung der Gesundheit der Arbeiter (Erholungsgärten, Genesungshäuser, Ferienkolonien, Kindergärten), die Sorge für weitere Ausbildung der Arbeiter (Schriftliche Lehrverträge, Fortbildungs
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0548,
von Handwerkerkammernbis Hängender Tropfen |
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die Behörden durch Vorschläge und Anregungen zu unterstützen.
Die Regelung des Lehrlingswesens besteht in Vorschriften darüber, wem die Befugnis zum Lehrlingshalten entzogen werden kann, daß der Lehrvertrag schriftlich abgefaßt sein, und dem Lehrling über
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Schriftgranitbis Schriftstellervereine |
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150 Mk. wert ist. Nach der deutschen Gewerbeordnung (§ 130) kann der Lehrherr gegen den Lehrling, welcher die Lehre eigenmächtig verlassen hat, einen Anspruch auf Rückkehr des Lehrlings nur dann geltend machen, wenn der Lehrvertrag schriftlich
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0284,
Dienstmiete |
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abspenstig
machen oder einen Gesellen in Dienst nehmen oder
in Dienst behalten, welcher einem andern Arbeit-
geber dienstpflichtig ist lß. 125).
Zu 3. Lehrlinge, s. Lehrvertrag.
Zu4. Das Dienstverhältnis dergegenfesteVezüge
angestellten
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0074,
Frankreich (Gerichtswesen) |
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bestätigt werden; 2) von den Gewerbegerichten (Conseils de prud'hommes), welche hauptsächlich über Streitigkeiten zwischen Fabrikanten oder Meistern und Gesellen oder Arbeitern und über Streitigkeiten aus Lehrverträgen entscheiden
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0980,
Gewerbegerichte |
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und das Arbeitsverhältnis beziehen. Außerdem haben sie einige administrative Funktionen zu verrichten, wie Überwachung der Aufrechterhaltung der Rechte an den bei ihnen hinterlegten Fabrikmarken und Mustern, Entgegennahme schriftlich geschlossener Lehrverträge u. s
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0773,
von Handlungsfähigkeitbis Handlungsgehilfe |
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Rechnung
treiben (Makler, Kommissionäre, Spediteure), sind
nicht H.
Da der Engagements- oder Lehrvertrag für den
Kaufmann ein Handelsgeschäft ls. d.) ist, bedarf der-
selbe nach dem Deutschen Handelsgesetzbuch keiner
schriftlichen Form
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0774,
von Handlungslehrlingbis Handlungsreisender |
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Handlungslehrling ist derjenige Handlungs-
gehilfe (s. d.), welcher bei einem Kaufmann die Hand-
lung erlernt. Dell Lehrvertrag schließt der Vater
des minderjährigen Lehrlings in eigenem Namen,
der Vormund im Namen des H. Die Bestimmun-
gen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Lehreskadronbis Lehrlingskrankenkassen |
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und eine gewisse Beschränkung der Zahl der L. hingewirkt. Seit dem Siege des Princips der Gewerbefreiheit ist die Regelung des Lehrlingsverhältnisses im wesentlichen der freien Vereinbarung der Beteiligten überlassen worden (s. Lehrvertrag); doch zeigt
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