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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0486,
von Mahmudijehkanalbis Mahnverfahren |
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484
Mahmudijehkanal - Mahnverfahren
tscharen (s. d.), 1826 nach europ. Vorbild in Angriff genommen wurde. Ehe aber die neue Kriegsmacht eine achtunggebietende Gestalt gewonnen hatte, wurde M. 1828 abermals von Rußland angegriffen (s. Russisch
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40% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Mähnebis Mahonia |
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. untereinander für Forderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Zinsen beanspruchen. Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 289.
Mahnverfahren, im modernen Prozeßrecht ein summarischer Prozeß, welcher bei
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0519,
von Kreditreformbis Kreideformation |
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503
Kreditreform - Kreideformation.
Verkehr der Reisenden auf den Büreaus und aus dem Mahnverfahren (s. unten) eine wertvolle Bereicherung.
Die mündliche Auskunftserteilung, eine spezielle und von der Geschäftswelt sehr günstig aufgenommene
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0199,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht. Proceß) |
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Civilproceß.
Civilproceß
Arten.
Adhäsionsproceß
Anwaltsproceß *
Arrest und Arrestproceß
Arrestproceß, s. Arrest
Exekutivproceß
Kontradiktorisch
Mahnverfahren
Mandatsproceß
Provokationsproceß
Rechnungsproceß
Summarischer Proceß
Tumult
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Mandatsprozeßbis Mandelbaum |
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abgeschnitten worden wäre. Dem M. entspricht in der deutschen Zivilprozeßordnung das Mahnverfahren (s. d.). Das österreichische Recht kennt dagegen neben dem Mahnverfahren auch noch einen M., wenn der thatsächliche Inhalt der Klage alsbald durch öffentliche
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Vollmatrosebis Volney |
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, Strafvollzug und Verwaltungszwang.
Vollstreckungsbefehl, der in seiner Wirkung einem Versäumnisurteil gleichkommende Befehl, welchen das Amtsgericht im Mahnverfahren (s. d.) gemäß der deutschen Civilprozeßordn. §. 640 nach Ablauf
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Amtseidbis Amtsgerichte |
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, daß die Unterlassung der Anmeldung einen Rechtsnachteil und zwar regelmäßig den Ausschluß des betreffenden Rechts oder Anspruchs zur Folge hat. Ebenso sind die A. ohne Rücksicht auf den Wert des Anspruchs für das Mahnverfahren zuständig, d. h. für den Erlaß
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0165,
Gericht (deutsche Gerichtsverfassung: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) |
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auf den Betrag der Streitsumme, für das Mahnverfahren zuständig. Handelt es sich nämlich um die Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder um eine Quantität andrer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere, so kann das Amtsgericht auf Antrag des Gläubigers
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0706,
von Kreditauftragbis Krefeld |
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(Bekanntgabe von Warenschwindlern). Nach der 1893 von 290 Vereinen gelieferten Statistik betrug die Mitgliederzahl 37488, die Zahl der erteilten schriftlichen Auskünfte 877899, das Inkasso durch Mahnverfahren 3691158 M. ^[Spaltenwechsel]
Kreditvereine
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0394,
von Einspruchbis Einstweilige Verfügungen |
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bezweckt. Dem Versäumnisurteil steht nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 303 ff., 640) der Vollstreckungsbefehl gleich, welcher im Anschluß an einen Zahlungsbefehl erfolgt, gegen den kein Widerspruch erhoben wurde (s. Mahnverfahren
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0179,
von Kreditanstaltenbis Kreditieren |
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, wie die Schutzgemeinschaften (s. d.), die Auskunftsbüreaus (s. d.), die unter dem Namen Kreditreform neuerdings gebildeten Vereine, welche es sich zur Aufgabe gestellt haben, auf dem Weg des Mahnverfahrens Außenstände von schlechten Schuldnern einzuziehen und Auskunft über
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Rechtskonsulentbis Rechtssache |
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und Entscheidung der Sache in höherer Instanz herbeizuführen. So gibt die deutsche Zivilprozeßordnung (§ 472 ff.) die Rechtsmittel der Berufung und der Revision, während sie gegen ein Versäumnisurteil und im Mahnverfahren dem Verklagten doch wenigstens
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Schützengräbenbis Schutzwaldungen |
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Vereinsberichten als vertrauliche Beilagen beigefügt werden, die faulen Zahler zur Warnung mit. Seit 1867 wurde auch ein Mahnverfahren eingeführt, indem jeder Schuldner, dessen Name von einem Mitglied zur Aufnahme in die Liste angemeldet ist, hiervon
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0435,
von Sumiswaldbis Sumpfbiber |
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als eigentlichen summarischen Prozeß nur noch den Exekutiv- oder Urkundenprozeß (s. d.) und den Wechselprozeß (s. d.); außerdem gehören noch das sogen. Mahnverfahren (s. d.) hierher sowie der Arrest (s. d.) und die "einstweiligen Verfügungen" (s. d.). Auch
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Zahlentheoriebis Zählwerke |
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) beseitigt.
Zahlung des Hauses, Abstimmungsverfahren im deutschen Reichstag, s. Abstimmung.
Zahlungsbefehl, s. Mahnverfahren.
Zahlungsbilanz, s. Handelsbilanz.
Zählwerke, s. Zählapparate.
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0945,
Zivilprozeß (Arten, Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses) |
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Verfahrens sind außer dem amtsgerichtlichen (einzelrichterlichen) Z.: das Mahnverfahren (s. d.), das Verfahren in Ehesachen, in Entmündigungssachen und das vorbereitende Verfahren in Rechnungssachen, Auseinandersetzungen und ähnlichen Prozessen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1007,
Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) |
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oder für vorläufig vollstreckbar erklärter Urteile findet die Z. auch aus gerichtlichen Vergleichen, ferner aus Vollstreckungsbefehlen, welche auf Grund eines Zahlungsbefehls erlassen werden (s. Mahnverfahren), sowie aus Urkunden statt, welche
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0518,
von Kraszewskibis Kreditreform |
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Zweck verfolgt, ihre Mitglieder vor geschäftlichen Verlusten zu schützen durch schriftliche und mündliche Auskunftserteilung, sowie provisionsfreie Einziehung alter, zweifelhafter Ausstände im Wege des Mahnverfahrens.
Der Verband besteht zur Zeit
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Amtsdeliktebis Amtsgerichte |
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der Reise zwischen Reisenden und Handwerkern entstehen, für Streitigkeiten wegen Viehmängel, Wildschadens, über Ansprüche aus außerehelichem Beischlaf. Ferner sind die A. zuständig für das Mahnverfahren, für den Sühneversuch in Ehesachen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0349,
Civilrecht |
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: Mahnverfahren).
Das Buch VIII regelt das Verfahren zur Reali-
sierung der gerichtlichen Entscheidung, die Zwangs-
vollstreckung. In Buch IX ist das Aufgebots- und
das schiedsrichterliche Verfahren angereiht.
Als leitende Grundgedanken des bürgerlichen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0543,
von Mandailingbis Mandatsprozeß |
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das Mahnverfahren (s. d.) eingeführt.
Im Strafprozeß wird M. das bei leichtern Straffällen eintretende Verfahren genannt, welches mit Festsetzung der Strafe
durch ein bedingtes Mandat ohne vorgängiges Gehör des Beschuldigten beginnt. So kann
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Rechtsgelehrsamkeitbis Rechtshängigkeit |
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entschiedenen Sache. (S. auch Klage und Mahnverfahren.)
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0509,
von Sumerbis Summum jus summa injuria |
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Urkundenprozeß (s. d.; in Österreich Mandatsprozeß), den Wechselprozeß (s. d.) und den Arrestprozeß (s. Arrest und Einstweilige Verfügung), wozu im gewissen Sinne auch das Mahnverfahren (s. d.) gerechnet werden kann.
Summa summarum (lat.), im ganzen, alles
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0693,
von Widerrufbis Widerstand |
Öffnen |
verschiedene Wirkungen beigelegt. Im Urkundenprozeß (s. d.) vom Beklagten gegen den klägerischen Anspruch erhoben, hat er immer die Folge, daß dem verurteilten Beklagten die Ausführung seiner Rechte vorzubehalten ist (§. 562). Im Mahnverfahren (s. d
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0909,
von Zahlungsbefehlbis Zählwerke |
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die vorbehaltlose Quittung über eine Rate, nach dem Allg. Landr. Ⅰ, 16, §. 133, über zwei aufeinander folgende Raten, die Vermutung, daß die früher erhaltenen Raten getilgt worden seien.
Zahlungsbefehl, s. Mahnverfahren.
Zahlungsbilanz
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0852,
von Gerichtsbarkeit (akademische)bis Gerichtsferien |
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Schonung der mit der Ernte beschäftigten Bevölkerung keine gerichtlichen Verhandlungen stattfinden und keine gerichtlichen Entscheidungen erlassen werden, ausgenommen in Feriensachen (s. d.). Keinen Einfluß haben aber die Ferien auf das Mahnverfahren
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1055,
Zwangsvollstreckung |
Öffnen |
Prozeßvergleiche, wie Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Vollstreckungsbefehle im Mahnverfahren (s. d.), endlich Urkunden, die vor einem deutschen Gericht oder Notar über Ansprüche auf Zahlung einer Geldsumme oder Leistung einer Quantität anderer
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