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100% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0093, von Accessionsvertrag bis Accidenzien Öffnen
soviel wie Versetzungszeichen (s. d.). Accidentalien (d. i. Zufälliges, lat. accidentalia negotii ). Bei jedem Rechtsgeschäft verstehen sich gewisse für dasselbe wesentliche Bestimmungen von selbst, so daß derjenige, welcher dies
3% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0039, von Negativ bis Negotiorum gestio Öffnen
, führt, wird Geschäftsführer (negotii gestor) und derjenige, dessen Geschäfte er besorgt; Geschäftsherr (negotii dominus) genannt. Die Obligation, welche dadurch zwischen beiden begründet wird, ist dem Mandat (s. d.) nachgebildet. S. Geschäftsführung.
2% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0083, von Genehmigung bis Genelli Öffnen
der ratihabierende dominus negotii dem negotiorum gestor gegenüber wie ein Mandant (Auftraggeber) behandelt wird. Mittlerweile erworbene Rechte Dritter können aber selbstverständlich durch die Ratihabition in den Fällen 1 b) und 2) nicht beseitigt werden
2% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0179, von Mandamus bis Mandator Öffnen
, Bevollmächtigungsvertrag, Vollmachtsauftrag), der Vertrag, infolge dessen jemand Geschäfte eines andern übernimmt. Der Auftraggeber heißt Mandans (Mandant) oder Mandator, Dominus negotii, Prinzipal, Kommittent; derjenige, welcher den Auftrag erhält
2% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0231, von Negerkaffee bis Nehemia Öffnen
. Es ist Stapelplatz für den Ausfuhrhandel des östl. Teils von Serbien. Xb^otiuin (lat.), Geschäft; NkFotiorum F6Lti0, Geschäftsführung (s. d.); negotiieren, den Ab- ichluh eines Geschäfts vermitteln, Geschäfte, nament- lich Geldgeschäfte machen, beforgen