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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0240,
von Normännische Inselnbis Norrbotten |
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die höchsten Feiertage, an welchen öffentliche Lustbarkeiten untersagt sind.
Normativ (lat.), als Norm geltend; Normativbestimmungen, die allgemeinen (insbesondere gesetzlichen) Bedingungen, welchen in jedem Einzelfall (z. B. von Banken) genügt werden
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51% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0443,
von Normännischer Baustilbis Norrköping |
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.) feststellen, regeln;
normativ , Norm gebend, als Norm geltend.
Nornagest («Gast der Nornen»), in der nordischen Dichtung eine Sagengestalt, die am
Hofe des Königs
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0853,
von Seminarabis Semiotik |
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.), das namentlich in Band 1 reiche geschichtliche u. statistische Mitteilungen bringt; für Österreich: "Organisationsstatut vom 31. Juli 1886"; für Bayern: "Normativ für Bildung der Schullehrer vom 29. Sept. 1866 mit Zusatz vom 7. Sept. 1886
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0146,
von Vernunftbis Vernunftrecht |
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Gerichtshofs, hat jene der V. einen normativen (nach Kant regulativen) Charakter; dieselbe schreibt vor, was vernünftigerweise als wahr, gut und schön anerkannt, als solches geglaubt, gewollt und geschaffen werden soll. Wird bei der Begründung derselben
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0296,
Aktie und Aktiengesellschaft |
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der bisherigen gesetzlichen Normativen in Bezug auf das Gebaren der Gesellschaft ersetzt wurde. Die
Unzulänglichkeit dieses Gesetzes erwies sich alsbald an der Gründungsperiode von 1871 bis 1873, für welche es sofort mit
seinem
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0387,
von Doggennasebis Dogmatik |
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.), das im kirchlichen Sprachgebrauche von der kirchlich festgestellten, mit normativem Ansehen für die Kirchenglieder bekleideten
Lehre verstanden wird. «Anhänger des Dogma» hießen im kirchlichen Altertum die Glieder der allgemeinen
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Invalidenwesenbis Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz |
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, daß freie genossenschaftliche
Vereinigungen die zur Zeit einzig mögliche Form
der I. u. A. darstellten und daß die Mitwirkung des
Staates sich daher auf den Erlaß von Normativ-
bestimmungen, Beschaffung zuverlässiger Rech-
nungsgrundlagen
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0847,
von Seminar für orientalische Sprachenbis Seminolen |
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. In Bayern sind im Normativ für Bil-
dung der Schullchrer vom 29. Sept. 1866 mit Zu-
satz vom 7. Sept. 1886, in Sacksen im Gesetz vom
22. Aug. 1873, in Österreich im Organisationsstantt
vom 31. Juli 1886 genauere Bestimmungen über
die Organisation
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