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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0147,
von Utahseebis Uti possidetis |
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145
Utahsee - Uti possidetis
Auswanderung veranlaßte. Aus diesem Grunde wurden auch lange alle Gesuche U.s, als Staat in die Union aufgenommen zu werden, abgelehnt. Erst 1894 durfte U. eine Verfassung entwerfen, worauf 1896 seine Aufnahme
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97% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0028,
von Uterusbis Utrecht |
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possidetis (lat., »wie ihr besitzt«), Bezeichnung für den augenblicklichen Besitzstand (status quo), ein neuerdings beim Abschluß eines Waffenstillstandes gebräuchlicher Ausdruck; im römischen Recht Bezeichnung für eine Klage zum Schutz im Besitz
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2% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0204,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Politik). Kirchenrecht |
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Ultimatum
Waffenstillstand
Uti possidetis
Staatsvertrag.
Pactum
Accessionsvertrag
Akte
Algier'scher Paß
Asiento, s. Assiento
Assiento
Diplomatik
Garantie
Handelsbündnisse, s. Handelsverträge
Kartell
Konvention
Literarkonvention
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0813,
Besitz |
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gegenüberstehen, deren einer von dem andern den B. durch Gewalt oder heimlich oder bittweise (vi, clam, precario) erlangt hat, jener nicht gegen diesen in dem B. geschützt wird. Das römische Recht gab bei Immobilien die Besitzklage "Uti possidetis" und bei
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Intercellularsubstanzbis Interesse |
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possidetis, die Klage wegen gestörten Besitzes an Immobilien). Der Interdiktenprozeß war eine durch Raschheit ausgezeichnete Form des römischen Zivilprozesses.
Interdiktion (lat.), Untersagung, auch Entmündigung (s. d.); interdizieren, untersagen
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0029,
von Utrerabis Utzschneider |
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., abgekürzt U. j. d., D. u. j., D. j. u., J. u. d.), Doktor beider Rechte (des römischen und kanonischen); vgl. Doktor.
Utrubi (interdictum u.), s. Uti possidetis.
Utschkilissi, s. Etschmiadsin.
Ut supra (lat.), wie oben; s. Actum.
Uttewalde
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0701,
Witte |
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: »Die Bereicherungsklagen des gemeinen Rechts« (Halle 1859) und »Das Interdictum uti possidetis« (Leipz. 1863).
4) Johann de, Architekt, s. De Witte.
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0882,
von Besitzeinweisungbis Besitzklagen |
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das interdictum uti possidetis (bei Grundstücken) und utrubi (bei beweglichen Sachen), heutzutage die ordentliche Besitzklage (possessorium ordinarium), wird veranlaßt durch wörtliche oder thätliche Störung des Besitzes, geht auf Anerkennung des Besitzes
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