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100% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0147, von Utahsee bis Uti possidetis Öffnen
145 Utahsee - Uti possidetis Auswanderung veranlaßte. Aus diesem Grunde wurden auch lange alle Gesuche U.s, als Staat in die Union aufgenommen zu werden, abgelehnt. Erst 1894 durfte U. eine Verfassung entwerfen, worauf 1896 seine Aufnahme
97% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0028, von Uterus bis Utrecht Öffnen
possidetis (lat., »wie ihr besitzt«), Bezeichnung für den augenblicklichen Besitzstand (status quo), ein neuerdings beim Abschluß eines Waffenstillstandes gebräuchlicher Ausdruck; im römischen Recht Bezeichnung für eine Klage zum Schutz im Besitz
2% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0204, Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Politik). Kirchenrecht Öffnen
Ultimatum Waffenstillstand Uti possidetis Staatsvertrag. Pactum Accessionsvertrag Akte Algier'scher Paß Asiento, s. Assiento Assiento Diplomatik Garantie Handelsbündnisse, s. Handelsverträge Kartell Konvention Literarkonvention
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0813, Besitz Öffnen
gegenüberstehen, deren einer von dem andern den B. durch Gewalt oder heimlich oder bittweise (vi, clam, precario) erlangt hat, jener nicht gegen diesen in dem B. geschützt wird. Das römische Recht gab bei Immobilien die Besitzklage "Uti possidetis" und bei
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0995, von Intercellularsubstanz bis Interesse Öffnen
possidetis, die Klage wegen gestörten Besitzes an Immobilien). Der Interdiktenprozeß war eine durch Raschheit ausgezeichnete Form des römischen Zivilprozesses. Interdiktion (lat.), Untersagung, auch Entmündigung (s. d.); interdizieren, untersagen
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0029, von Utrera bis Utzschneider Öffnen
., abgekürzt U. j. d., D. u. j., D. j. u., J. u. d.), Doktor beider Rechte (des römischen und kanonischen); vgl. Doktor. Utrubi (interdictum u.), s. Uti possidetis. Utschkilissi, s. Etschmiadsin. Ut supra (lat.), wie oben; s. Actum. Uttewalde
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0701, Witte Öffnen
: »Die Bereicherungsklagen des gemeinen Rechts« (Halle 1859) und »Das Interdictum uti possidetis« (Leipz. 1863). 4) Johann de, Architekt, s. De Witte.
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0882, von Besitzeinweisung bis Besitzklagen Öffnen
das interdictum uti possidetis (bei Grundstücken) und utrubi (bei beweglichen Sachen), heutzutage die ordentliche Besitzklage (possessorium ordinarium), wird veranlaßt durch wörtliche oder thätliche Störung des Besitzes, geht auf Anerkennung des Besitzes