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3% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0633, von Rechtswohlthat bis Recitativ Öffnen
, Walter und Warnkönig ist namentlich des "Rechtslexikons" von Weiske (Leipz. 1839-61, 15 Bde.) und der "Encyklopädie der R." von Holtzendorff (4. Aufl., das. 1882), verbunden mit einem Rechtslexikon (3. Aufl. 1880 ff., 3 Bde.), zu gedenken. Vgl
3% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0329, von Viehstar bis Viehzählungen Öffnen
. Die Viehseuchengesetze des Deutschen Reichs und des Königreichs Bayern, Münch. 1895); Beyer, Viehseuchengesetze (4. Aufl., Berl. 1897); Esser, Artikel V. in von Holtzendorffs «Rechtslexikon», Ⅲ, 1141 fg.; Jolly, Veterinärpolizei in Schönbergs «Handbuch der polit
2% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0552, von Hinrichtung bis Hinterindien Öffnen
von J. Fr. Behrend fortgeführt wurde. Außerdem bearbeitete er in v. Holtzendorffs "Encyklopädie der Rechtswissenschaft" das Kirchenrecht und lieferte auch für dessen "Rechtslexikon" viele Artikel. In Marquardsens "Handbuch des öffentlichen Rechts
2% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0501, von Klimaxkessel bis Koch Öffnen
dem Tode v. Dechends (30. April 1890) zum Präsidenten des Reichsbankdirektoriums ernannt. Er veröffentlichte außer zahlreichen Aufsätzen in juristischen Zeitschriften und Artikeln in v. Holtzendorffs »Rechtslexikon«, Endemanns »Handbuch des
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0837, Fischereirecht Öffnen
, Fischereiberechtigtcn Aufseher bestellen, welche, wenn sie öffentlich verpflichtet werden, die Verpflichtungen und Befugnisse von Lokalpolizeibeamten haben. - Vgl. E. Meier, Fischereiordnungen (in von Holtzen- dorffs "Rechtslexikon", Bd. 1, S. 839 fg., Lpz
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0923, von Flösselhecht bis Flöte Öffnen
der Versicherung der im Betriebe der F. Stehenden ist laut Gesetz dahin entschieden, daß als Beschäftigungsort für dieselben derjenige Ort gilt, von dem aus das Gewerbe betrieben wird. – Vgl. Ernst Meier, im «Rechtslexikon» von Holtzendorff, Bd. 1
2% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0604, von Inhaber-Teilscheine bis Inhalation Öffnen
I. (Lpz. 1857); Poschinger, Die Lehre von der Befugnis zur Ausstellung von I. (Münch. 1870); Brunner in Holtzendorffs "Rechtslexikon", Bd. 2, Artikel "Inhaberpapier" (3. Aufl., ebd. 1881); ders. in Endemanns "Handbuch des Handelsrechts" (4 Bde., ebd
2% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0265, von Kautionshypothek bis Kautionsversicherung Öffnen
Sicherheit dafür, daß er nach beendigtem Nießbrauch die Sache unverletzt dem Eigentümer zurückgiebt. Auch hat das Bürgerliche Recht für manche andere Fälle eine Verpflichtung zur K. anerkannt (vgl. Weiske, Rechtslexikon, Lpz. 1838 fg., Bd. 2, S. 606
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0680, von Rechtswissenschaft bis Recipient Öffnen
(«Encyklopädie», 5. Aufl., ebd. 1890; «Rechtslexikon», 3. Aufl., ebd. 1880‒81) heraus. – Vgl. Meili, Die neuen Aufgaben der modernen Jurisprudenz (Wien 1892); ders., Die Gesetzgebung und das Rechtsstudium der Neuzeit (Dresd. 1894). Rechtswohlthat
2% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0061, von Sonntagsbörse bis Sonntagsmarken Öffnen
in Holtzendorffs "Rechtslexikon". (S. auch Sonntag und Sonntagsarbeit.) Sonntagsmarken, belg. Postwertzeichen, welche im Juni 1893 eingeführt wurden. An den Briefmarken befindet sich unten ein, durch eine durchlochte Linie von der eigentlichen Marke
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0725, von Wigand, Otto bis Wight Öffnen
. Scherr, Weiskes «Rechtslexikon», Sanders’ «Wörterbuch der deutschen Sprache», Ritters «Geogr.-statist. Lexikon», «Deutsche Volksbücher» (illustriert von Ludw. Richter), «Schmidts Jahrbücher der in- und ausländischen gesamten Medizin» (1834 fg.) u. a
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0308, von Verwandlungen bis Verwandtschaft Öffnen
in Holtzendorffs «Rechtslexikon»; L. von Stein, Verwaltungslehre, Bd. 1 u. 4 (Stuttg. 1867 u. 1869); von Sarwey, Öffentliches Recht und Verwaltungsrechtspflege (Tüb. 1880); Anschütz im «Verwaltungsarchiv», Bd. 1 (Berl. 1893); O. Mayer, Deutsches
2% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0329, von Lubéron bis Lubliner Öffnen
., Frankf. 1679); ein Auszug des privatrechtlichen Inhalts in Weiske, "Rechtslexikon" (15 Bde., Lpz. 1839-61, Bd. 6, S. 779 fg. Lübke, Wilh., Kunsthistoriker, geb. 17. Jan. 1826 zu Dortmund, studierte zu Bonn und Berlin Philologie und wandte sich
2% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0753, von Meldereiter bis Melek Öffnen
, Artikel M. in von Holtzendorffs "Rechtslexikon", Bd. 2 (3. Aufl., Lpz. 1881), S. 739 fg. Meldolas Blau, s. Baumwollblau. Meldolla, ital. Maler, s. Schiavone. Meldorf, Kreisstadt des Kreises Süderdithmarschen im preuß. Reg.-Bez. Schleswig