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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Rechtsmilchsäurebis Rechtsphilosophie |
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.)
Rechtsmilchsäure, Bezeichnung der Fleischmilchsäure (s. d.) nach ihrem optischen Verhalten. (S. auch Milchsäure.)
Rechtsmittel, im weitesten Sinne jedes im Prozeß geltend zu machende Angriffs- oder Verteidigungsmittel, wie Klage, Einrede u. s. w
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84% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Rechtskonsulentbis Rechtssache |
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eines gerichtlichen Urteils durch ein ordentliches Rechtsmittel (formelle R.) und infolge davon die Unabänderlichkeit desselben (materielle R.) und des dadurch geschaffenen Rechtszustandes. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sind nur solche Entscheidungen
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66% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0273,
von Possebis Post |
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(lat.), gutgläubiger Besitzer, einer, der im rechtmäßigen Besitz zu sein glaubt; s. Bona fides.
Possessorische Rechtsmittel, Klagen, die den Schutz des Besitzes bezwecken, und durch welche entweder ein beanspruchter Besitz verschafft, ein gestörter
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Anschlag (des Gewehrs)bis Anschließung |
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(früher Adhäsion). Im Civilprozeß würde gegenüber dem von einer Partei eingelegten Rechtsmittel der Berufung (s. d.) oder Revision (s. d.) der Gegenpartei an sich nur eine auf Verteidigung des angefochtenen Urteils gerichtete Einlassung zustehen
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0863,
Berufung (juristisch) |
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bedeutet B. den Anfall (s. d.). Im Sinne der Deutschen Civil- und Strafprozeßordnung ist B. dasjenige Rechtsmittel, durch welches ein in erster Instanz ergangenes Urteil zur Entscheidung einer höhern Instanz in thatsächlicher und rechtlicher Beziehung
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Inspirationsgemeindenbis Instanz |
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für die einzelnen Abschnitte des vor dem nämlichen Gericht geführten Rechtsstreits (in welchem Sinn man von I. des ersten Verfahrens, Beweisinstanz und Exekutionsinstanz spricht), sodann für das durch Einwendung eines Rechtsmittels vor einem Obergericht
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1% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0803,
Gesetzeskunde |
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der Schöffengerichte vermag der Angeklagte durch das Rechtsmittel der Berufung anzufechten. Dieselbe muss bei dem Gerichte erster Instanz (Amtsgericht) binnen einer Woche nach Verkündigung des Urtheils zu Protokoll des Gerichtsschreibers oder schriftlich
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0166,
Gericht (Strafsachen) |
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für die in erster Instanz an die Amtsgerichte verwiesenen Sachen die zweite Instanz (Berufungsgericht). Gegen die amtsgerichtlichen Urteile ist nämlich der Regel nach das Rechtsmittel der Berufung binnen Monatsfrist und gegen sonstige Verfügungen des
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0406,
von Strafverschärfungsgründebis Strahlenbrechung |
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kontradiktorischem Verfahren erforderlich.
Strafvollzug, Strafvollstreckung. Strafurteile sind nicht vollstreckbar, bevor sie rechtskräftig geworden sind, oder mit andern Worten, die gegen dieselben zulässigen ordentlichen Rechtsmittel haben aufschiebende
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Beschreibungbis Beschwerde |
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. führen (deutsches Gerichtsverfassungsgesetz, § 159 f.). Verschieden von dieser B. (sogen. Aufsichtsbeschwerde) ist aber die B. als Rechtsmittel, wodurch eine gerichtliche Verfügung oder Entscheidung angefochten wird, um eine anderweite Verfügung
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Wiedenbrückbis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand |
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. Im bürgerlichen Prozeß ist eine W. im Weg der Nichtigkeitsklage (s. Nichtigkeit) oder im Weg der »Wiedereinsetzung in den vorigen Stand« (s. d.) möglich. Vgl. Deutsche Strafprozeßordnung, § 399-413; Zivilprozeßordnung, § 541-554; v. Kries, Die Rechtsmittel des
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Rechtshilfebis Rechtskraft |
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Entscheidungen, z. B. die Urteile höchster Instanz, giebt es überhaupt kein Rechtsmittel mehr; sie sind mit ihrem Erlaß rechtskräftig. Andere werden rechtskräftig, wenn das dagegen eingelegte Rechtsmittel von dem zuständigen Gericht endgültig
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0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0297,
von Oberkirchbis Oberlin |
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Rechtsstreitigkeiten eingewendete Berufung und über Beschwerden gegen Verfügungen derselben. Die Strafsenate dagegen haben über das Rechtsmittel der Revision zu entscheiden, welches gegen Strafurteile der Landgerichte eingelegt wird, die von den
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Reichsdukatenbis Reichsgericht |
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. werden Civil- und Strafsenate gebildet. Die Zahl derselben bestimmt der Reichskanzler. Die Zuziehung von Hilfsrichtern ist unzulässig. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist das R. zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel: 1
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0% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0804,
Gesetzeskunde |
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einer weiteren Woche nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels oder, wenn zur Zeit das Urtheil noch nicht zugestellt war, nach dessen Zustellung beim Landgericht anzubringen. Seitens des Angeklagten kann dies nur in einer von dem Vertheidiger
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0695,
von Apothemabis Appenzell |
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., spr. -t'māng), Zimmerreihe; einzelnes Zimmer; (unfranz.) Abort.
Appassionāto (ital.), musikal. Vortragsbezeichnung: mit leidenschaftlichem Ausdruck.
Appel comme d'abus (franz., spr. Appell kom dabüh), das Rechtsmittel der Beschwerde
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0801,
Berufung (in Strafsachen) |
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wollte der Entwurf der deutschen Strafprozeßordnung die B. gänzlich beseitigen und gegen Urteile in Strafsachen nur das Rechtsmittel der Revision (s. d.) statuieren, also nur dasjenige Rechtsmittel, welches sich mit der Frage beschäftigt, ob
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0% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0767,
von Revertierbis Revision |
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. überwachen und prüfen; Revident, der Revidierende; der des Rechtsmittels der Revision (s. d.) sich Bedienende.
Revier, Bezirk, Gebiet, welches jemand zu verwalten hat, das ihm zugewiesen ist (daher beim Militär: Kompanierevier, der von einer Kompanie
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Straelenbis Strafe |
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. Solange ein Strafurteil noch nicht rechtskräftig ist, d. h. solange es noch durch ein ordentliches Rechtsmittel, wie Berufung oder Revision, angefochten werden kann, ist die Strafe nicht vollstreckbar. Wird innerhalb der dazu gesetzten Frist ein solches
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1034,
von Untersuchungshaftbis Unterthan |
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schriftlichen Gegenausführung zu. Die Entscheidung des Bundesamtes erfolgt gebührenfrei in öffentlicher Sitzung nach erfolgter Ladung und Anhörung der Parteien; gegen die Entscheidung ist ein weiteres Rechtsmittel nicht zulässig. Das Bundesamt ist aber
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0309,
von Verwandtschaftszuchtbis Verzierung |
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, wenn der Prozeß nicht um Vermögensrechte geführt wird, z. B. Beeidigung von Zeugen und Sachverständigen, Rechtsmittel, auch im Strafprozeß. Verzichtbar sind ferner Ehescheidungsgründe, Anfechtungsrechte und Einreden. Unverzichtbar ist das eheliche
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Eigenschaftbis Eigentum |
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Grundstück nach Fossilien schürft etc. Solche Beschränkungen nennt man Legalservituten. Die Rechtsmittel zum Schutz des Eigentums sind die Eigentumsklage (rei vindicatio), mittels welcher der Eigentümer die Sache von jedem, der ihm dieselbe vorenthält
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0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Nicebis Nickel |
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Rechtsmittel, wenigstens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in neuerer Zeit wesentlich eingeschränkt. Die deutsche Zivilprozeßordnung insbesondere (§ 542) gestattet eine Nichtigkeitsklage gegen ein richterliches Urteil nur dann, wenn ein unfähiger
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Strafprozeßbis Strafrecht |
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des Hauptverfahrens; erstere neuerdings etwas eingeschränkt. 8) Das Institut der notwendigen, erforderlichen Falls von Amts wegen zu veranlassenden Verteidigung in schweren Verbrechensfällen. 9) Beseitigung des Rechtsmittels der Berufung gegen
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Berunbis Béthune |
Öffnen |
128
Berun - Béthune
Fällen an die Strafkammer des zuständigen Landgerichts. Straferkenntnisse der Landgerichte und schwurgerichtliche Urteile dagegen sind nur mittels des Rechtsmittels der Revision anfechtbar, und dies letztere Rechtsmittel
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0864,
Berufung (juristisch) |
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der Österr. Strafprozeßordnung die B. an den Gerichtshof erster Instanz als einziges Rechtsmittel statt, mittels dessen auch Nichtigkeitsgründe geltend gemacht werden können und die Entscheidung der Schuldfrage auch durch neue Anführungen und Beweise
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0876,
von Beschreienbis Beschwerde |
Öffnen |
".
Beschwerde. 1) Auf dem Gebiete der Verwaltung heißt B. das Rechtsmittel, welches dem durch einen Akt der Verwaltungsbehörde Benachteiligten zusteht und welches durch Anrufung der höhern Instanz die Beseitigung jenes Aktes bezweckt. Während früher die B
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0184,
von Entschälenbis Entstehungszustand |
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gegen sie ein Rechtsmittel (Berufung, Revision, sofortige Beschwerde) überhaupt nicht oder nicht mehr zulässig ist. E., welche in der mündlichen Verhandlung ergehen, werden durch Verkündung (s. d.), andere durch Zustellung (s. d.) bekannt gemacht. Vgl
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0108,
Untersuchungshaft |
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[des Strafverfahrens]), ohne daß die Freilassung durch Einlegung eines Rechtsmittels verzögert werden darf. Doch hat in Österreich die Beschwerde des Staatsanwalts aufschiebende Wirkung, wenn sie gleich bei Eröffnung des Beschlusses angemeldet
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0199,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht. Proceß) |
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Urkundenproceß, s. Exekutivproceß
Allgemeines.
Armenrecht
Litispendenz
Mündlichkeit
Nobile officium judicis
Observanz
Oeffentlichkeit der Rechtspflege
Präsumtion
Rechtshülfe
Rechtskraft
Rechtsmittel
Rechtsvermuthung, s. Präsumtion
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0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0200,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß) |
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. Hypothek
Insatz
Kondiktion
Negatorienklage
Nichtigkeit
Noxa
Paternität
Petitorienklagen
Possessorische Rechtsmittel
Provokation
Querela
Rechtsverweigerung
Redhibition
Rei vindicatio
Rekonvention
Reunionsklage, s. Dismembration
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0098,
von Actebis Acton |
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die Klage, d. h. ein Rechtsmittel,
welches zur gerichtlichen, angriffsweisen Geltendmachung eines rechtlichen Anspruchs gegen einen bestimmten Gegner gegeben ist,
sowie die Ausübung dieses Klagerechts
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0799,
von Berufenbis Berufung |
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dasjenige Rechtsmittel, wodurch ein gerichtliches Urteil angefochten werden kann, um eine nochmalige Prüfung und Entscheidung der Sache durch das zuständige höhere Gericht herbeizuführen. Das höhere Gericht, an welches die B. geht
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0800,
Berufung (in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) |
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eine richtige sei, beschränkt, eine wiederholte Feststellung und Prüfung der Thatfrage dagegen ausschließt. Gleichwohl hat die neue deutsche Justizgesetzgebung das Rechtsmittel der B. nicht beseitigt, sondern nur beschränkt, und zwar ist diese Beschränkung
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Einungsämterbis Einzelhaft |
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einer Sache (s. Dedikation). In der christlichen Welt werden insonderheit Geistliche, Kirchen, Altäre, Glocken u. a. eingeweiht. Vgl. Ordination und Kirchweihe.
Einwendung, s. v. w. Einrede. E. eines Rechtsmittels ist die zu den Akten gebrachte
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0740,
von Fritfliegebis Fritillaria |
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740
Fritfliege - Fritillaria.
dung wie zur Rechtfertigung beider Rechtsmittel eine Notfrist von einer Woche gegeben ist. Richterliche Fristen werden vom Richter zur Vornahme gewisser Rechtshandlungen nach billigem Ermessen gesetzt, während
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Leutenbergbis Leuthen |
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. Einwohner. Bei L. am 14. April 1450 Sieg des Markgrafen Albrecht Achilles von Brandenburg über die Nürnberger.
Leuterung, ein dem ältern sächsischen Prozeß eigentümliches Rechtsmittel, durch welches Abänderung des Urteils in derselben Instanz gesucht
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 1044,
Korrespondenzblatt zum zehnten Band |
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Abgeordneten Reichensperger will das Rechtsmittel der Berufung in gleicher Weise dem Staatsanwalt wie dem Beschuldigten geben, während der Antrag "Munckel" die Staatsanwaltschaft in dem Recht zur Berufung beschränkt wissen will
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0714,
von Rektumbis Relief |
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ausgewiesen worden sind, gegen derartige Verfügungen das Rechtsmittel des Rekurses oder der Berufung an das höchste Strafgericht des Landes gegeben. Besondere Ausbildung hat der R. (appel comme d'abus) in Frankreich erfahren, woselbst er zu Anfang
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Amtsgerichtspräsidentbis Amtspflicht |
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für die beschwerte Partei Rechtsmittel bestehen, auch dem Richter die volle Unabhängigkeit zu gewähren ist, hat man es schon im ältern röm. Recht und in den ältern deutschen Reichsgesetzen für angemessen erachtet, die Haftung des Richters auf den Fall
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Aufschreckenbis Aufseß |
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für die Vollstreckung der Strafe ist das rechtskräftig gewordene Urteil, also dasjenige Urteil eines Strafgerichts, das mit ordentlichen Rechtsmitteln (Berufung, Revision) nicht mehr angefochten werden kann. Die ordentlichen Rechtsmittel des Strafprozesses bedingen
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0% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0349,
Civilrecht |
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vor
Kollegialgervchlen ftaNsinoenden Prozeß (also den
Landgerichtsprozeß, s. Rechtsmittel) wesentlich be-
herrscht. Für die mündliche Verhandlung gelten
weiterhin noch zwei wichtige Regeln: nämlich einer-
seits der Wegfall der sog. Eventualmarime
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0969,
von Desenzanobis Desfontaines (Pierre François Guyot) |
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bezeichnete man mir D. die Versäu-
mung einer Prozeßhandlung, namentlich eines
Rechtsmittels, und sprach daher von einer deserten
Appellation u. s. w.
DsLsrtoriI. ssntontia. (lat.) hieß in der
Sprache des vormaligen gemeinen Prozesses das
Urteil
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0855,
Gerichtskosten |
Öffnen |
: im Aufgebotsverfahren
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Instanzbis Instinkt |
Öffnen |
., s. Inquisitionsprozeß.
Instanzengerichte,militärische,die Spruch-
gerichte im Strafverfahren über Militärbeamte, in
welchem zwei Instanzen zugelassen sind. Der An-
geschuldigte hat das Rechtsmittel der weitern Ver-
teidigung gcgen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0222,
von Kassalabis Kassation (rechtlich) |
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es in dem Verfahren, sei es in der Entscheidung der Sache selbst. Der Kassationsrekurs,
pourvoi en cassation , charakterisiert sich als Rechtsmittel zur Wahrung des Gesetzes. Er steht den Parteien und der
Staatsanwaltschaft zu; der von dieser
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Strafprozeßstatistikbis Strafrecht |
Öffnen |
401
Strafprozeßstatistik - Strafrecht
am freiesten vor dem Einzelrichter. An die mit der Urteilverkündung schließende Hauptverhandlung der ersten Instanz kann sich, wenn die mit dem Urteil unzufriedenen Beteiligten ein Rechtsmittel einlegen
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Subtropenbis Succursalpfarreien |
Öffnen |
ein Urteil ein Rechtsmittel einlegte, auf den Fall, daß sie in der höhern Instanz mit dem Rechtsmittel unterläge (in casum succumbentiae), an die Staatskasse verlor. Das franz. Recht kennt dieselben bei der "requète civile" (Code de procédure civile
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0% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0523,
von Suspektbis Sussex (Grafschaft) |
Öffnen |
, welche wegen einer gegen denselben eingeleiteten Untersuchung verhängt und je nach deren Ausgange entweder wieder aufgehoben oder in gänzliche Entfernung, Absetzung, verwandelt wird.
Suspensiv (lat.), aufschiebend, daher suspensive Rechtsmittel (s. d
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0468,
von Gemeingebrauchbis Genée (Ottilie) |
Öffnen |
Wirtschaftszugviehs, die Zanddienste
unter Zulassung der Stellvertretung auf alle Steuer-
pflichtigen gleichmäßig zu verteilen. Die Gemeinde
kann gestatten, daß an Stelle des Naturaldienstes
ein angemessener Geldbetrag geleistet wird (§. 68).
Als Rechtsmittel
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0699,
von Wiedereröffnungbis Wiederkäuer |
Öffnen |
unterliegt keiner Anfechtung, die verwerfende der sofortigen Beschwerde (§§. 44‒47). Die Österr. Strafprozeßordnung kennt in §. 364 die W. nur gegen Versäumung der Frist zur Anmeldung eines Rechtsmittels gegen ein Urteil, macht dieselbe von dem Nachweis
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0308,
von Verwandlungenbis Verwandtschaft |
Öffnen |
franz. Recht diese Zwangsbefugnis der Verwaltung nicht kennt. Die durch Reichsgesetze der Verwaltung der indirekten Steuern eingeräumte Befugnis der Kontrolle vermittelst Strafandrohungen bis zu 500 M. gilt im ganzen Reichsgebiete. Rechtsmittel gegen
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0023,
von Petit malbis Petra (in Arabien) |
Öffnen |
die verbreitetste Zeitung der Welt.
Petit mal (frz., spr. p'tih mall), der epileptische Schwindel, s. Epilepsie (Bd. 6, S. 207d).
Petitorĭenklagen oder petitorische Rechtsmittel (Petitorĭum), im Gegensatz zu den possessorischen Rechtsmitteln, bei denen nur
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Amtshauptmannbis Amtsverbrechen |
Öffnen |
ist das Rechtsmittel der Berufung an die Strafkammer des Landgerichts gegeben, welche zu gleich die Beschwerdeinstanz bildet, insofern es sich am Beschwerden über Anordnungen und Entscheidungen der A. und der Schöffengerichte handelt.
3) Außerdem sind die A
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0166,
Verwaltung (Verwaltungsgerichtsbarkeit) |
Öffnen |
Oberverwaltungsgerichtsräten. Sämtliche Mitglieder werden auf Lebenszeit ernannt. Sie müssen zur einen Hälfte für das Richteramt, zur andern für die höhere V. befähigt sein. Das Rechtsmittel der Revision im Verwaltungsstreitverfahren kann nur darauf gestützt werden
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0939,
Beweis (logisch) |
Öffnen |
durch das Rechtsmittel der Revision (s. d.), bez. der österr. Nichtigkeitsbeschwerde (Österr. Strafprozeßordn. §. 281, Nr. 4). In den Verhandlungen vor den Schöffengerichten und vor den Landgerichten in der Berufungsinstanz in Übertretungs- und Privatklagesachen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Charonbis Charpentier (François Philippe) |
Öffnen |
und Strenge und eine kräftige sittliche Tendenz galten für die Gesetzgebung des C. als charakteristisch. C. führte die Einsprache gegen die Zeugen als ein wichtiges Rechtsmittel in das griech. Prozeßverfahren ein.
Chäronēa (Chaironeia), namhafte
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Endophytischbis Energie |
Öffnen |
, durch Verzicht des Klägers oder durch kontradiktorische Verhandlung und Beweisaufnahme. Eine besondere Art des E. bildet das Teilurteil (s. d.). Nur kontradiktorische E. sind der Regel nach durch Rechtsmittel anfechtbar. (S. Urteil, Entscheidung
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0979,
Gewerbegerichte |
Öffnen |
. Dagegen ist das Rechtsmittel der Beschwerde unabhängig von dem Werte des Streitgegenstandes anwendbar. Die Kosten der Errichtung und Unterhaltung fallen der Gemeinde zu. Die Gerichtsgebühren sind sehr mäßig angesetzt. Bei Vergleichen wird keine Gebühr
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1021,
von Justoriumbis Jute |
Öffnen |
Falle dagegen ist ein
Rechtsmittel nicht möglich, und es bleibt nur der
Weg der Beschwerde beim Landtag und an den
Bundesrat übrig.
Iuftorium (neulat.), Werkzeug der Schriftgießer,
bestehend aus einem zweiseitig offenen Kästchen aus
Eisen
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0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Revisionsbrunnenbis Revolver |
Öffnen |
, das Rechtsmittel, durch
das eine verbotene Lehnsveräußerung angefochten
wird. Sie steht dem Lehnsherrn sowie den Lehns-
folgern zu.
Revokatorium (lat.), Abberufungsschreiben.
Nevolte (frz.), Empörung, Aufruhr; revol-
tieren, aufwiegeln, sich empören
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Verein zur Förderung des Deutschtums in den Ostmarkenbis Vererblichkeit |
Öffnen |
die Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn er solchen verfolgt; ebenso einem Verein, welcher entgegen seiner Satzung einen polit., socialpolit. oder religiösen Zweck verfolgt. Das Verfahren ist ebenso geregelt wie bei dem Rechtsmittel gegen den
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1069,
von Zwischenvorhangbis Zwölf Tafeln |
Öffnen |
unentschieden bleibt, wie
hoch der Schaden ist. Dieses Z. wird rechtskräftig, wenn es nicht für sich durch ein Rechtsmittel angegriffen wird (Deutsche Civilprozeßordnung §. 276 und
Österr. Civilprozeßordnung §. 393). (S. auch Interlokut
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0847,
Gericht |
Öffnen |
.)
Ⅱ. Graduelle Kompetenz. Diese wird bestimmt durch die Gestaltung des Rechtsmittelsystems. (S. Rechtsmittel.) 1) In Civilsachen sind Gerichte erster Instanz die Amtsgerichte und die Landgerichte (Civil- und Handelskammern); zweite Instanz, Berufungs
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0117,
von Aderlaßfistelbis Adhémar |
Öffnen |
seinerseits Abänderungen des Urteils zum Nachteil des Berufungsklägers (reformatio in pejus) beantragen, selbst wenn er auf die Berufung verzichtet hatte und die Berufungsfrist abgelaufen ist. Dasselbe gilt bei dem Rechtsmittel der Revision. Auch
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0269,
von Aktionbis Aktuell |
Öffnen |
die unschädliche Beseitigung der beim Schlachten der Tiere gefundenen Krankheitsprodukte zu bewirken.
Aktion (lat.), Handlung, Thätigkeit; Rechtsmittel, Klage (s. Actio); Gefecht, Treffen; Gebärdenspiel; früher auch allgemeine Benennung von Theaterstücken
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0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0563,
von Anetholbis Anfechtung |
Öffnen |
oder Angreifen von Lagerstätten oder Flözen bauwürdiger Mineralien.
Anfangsgeschwindigkeit der Geschosse, s. Flugbahn.
Anfechtung, im Zivilrecht oder Prozeß im weitern Sinn jeder durch Benutzung eines Rechtsmittels im weitesten Sinn erfolgende Angriff
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Anvillebis Anweisung |
Öffnen |
auf Warnung, Verweis, Geldstrafe bis zu 3000 Mk. und auf Ausschließung von der Rechtsanwaltschaft erkennen. Gegen das Urteil des Ehrengerichts ist das Rechtsmittel der Berufung an den Ehrengerichtshof gegeben, welcher aus dem Präsidenten des
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Auctoramentumbis Audenaerd |
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Auctoramentum - Audenaerd.
Zustimmung seines Vormunds ("auctoritatis interpositio") wirksam verpflichten kann.
Auctoramentum, Auctorāti (lat.), s. Gladiatoren.
Auctōris nominatio oder laudatio (lat.), ein eigentümliches Rechtsmittel
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0129,
von Ausschlagbis Ausschuß |
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kein Rechtsmittel, sondern nur die Anfechtungsklage (s. d.) statt.
Ausschneidekunst (griech. Psaligraphie), die Kunst, mit der Schere aus Papier silhouettenartige Figuren und Zeichnungen auszuschneiden. Während die Silhouette (s. d.) durch leichte Prägung innerhalb
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0636,
von Belastenbis Belcredi |
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des Urteilsspruchs, gegen den kein Rechtsmittel zulässig ist; nur die auf Todesstrafe lautenden Erkenntnisse unterliegen in Friedenszeiten der Bestätigung von seiten des kommandierenden Generals der Provinz. Alle Strafen werden sogleich nach
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Berichterstatterbis Beringsinsel |
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der deutschen Strafprozeßordnung (§ 365) in der Berufungsinstanz nach dem Aufruf der Zeugen und Sachverständigen ein B. des Berufungsgerichts Vortrag über die Ergebnisse des bisherigen Verfahrens thun. Auch die Verhandlung über das Rechtsmittel
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Beruhigende Mittelbis Beryll |
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der deutschen Strafprozeßordnung (2. Aufl., Berl. 1880); Kries, Die Rechtsmittel des Zivilprozesses und des Strafprozesses (Bresl. 1880).
Beruhigende Mittel, s. Betäubende Mittel.
Berührungselektrizität, s. v. w. Galvanismus.
Berührungslinie, s
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0810,
Beschwerde (in Strafsachen) |
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Entscheidung aussetzen.
Beschwerde in Strafsachen.
Auch im Strafprozeß unterscheidet sich die B. von der Berufung und von der Revision wesentlich dadurch, daß diese beiden Rechtsmittel gegen Endurteile der erkennenden Gerichte gegeben sind, während sich
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0811,
von Beschwerderegisterbis Besemschon |
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sie Verhaftungen betreffen. In solchem Fall entscheidet der Strafsenat des Oberlandesgerichts als Beschwerdegericht zweiter Instanz. Vgl. Deutsche Zivilprozeßordnung, § 530 ff.; Strafprozeßordnung, § 346 ff.; Kries, Die Rechtsmittel des Zivilprozesses und des
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0689,
von Bussenbis Bussole |
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Verletzten durch ein Rechtsmittel nicht angefochten werden; es bleibt ihm nur die Geltendmachung seines vermeintlichen Schadenersatzanspruchs im Weg des bürgerlichen Rechtsstreits übrig. Hat der Verletzte eine B. zuerkannt erhalten, so kann er weitere
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Dendrometerbis Dengler |
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verweigert, so kann dieselbe durch Einlegung der geordneten Rechtsmittel auf rechtliches Gehör dringen, auch bei dem Justizministerium Beschwerde fahren. Diese Beschwerde nannte man früher Querela denegatae, justitiae. Nach Art. 77 der deutschen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0703,
von Desertoria sententiabis Desèze |
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gemeinen Prozeßrecht Bezeichnung für dasjenige Urteil, welches ein eingewendetes Rechtsmittel aus dem Grund verwarf, weil die zur Einwendung gesetzte Notfrist versäumt wurde.
Deservieren (lat.), einem dienen, Dienst leisten; deserviert, für geleistete
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0915,
von Deviierenbis Devolution |
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Sinn bezeichnet Devolutionsrecht das Rechtsverhältnis, nach welchem das Vermögen eines verstorbenen Ehegatten dem Eigentum nach den Kindern zufällt, so daß dem überlebenden Ehegatten nur der Nießbrauch verbleibt. Devolutiveffekt hat ein Rechtsmittel
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Dingliche Klagebis Dinglinger |
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Klagen Actiones personales in rem scriptae. Im engern und eigentlichen Sinn aber versteht man unter dinglichen Klagen die Rechtsmittel, welche auf Geltendmachung eines Rechts an einer Sache, also eines dinglichen Rechts, gerichtet sind und gegen jeden
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0004,
von Distributivgenossenschaftenbis Disziplinargewalt |
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. Mai 1873). Auch ist gegen kirchliche Disziplinarentscheidungen das Rechtsmittel der Berufung an die zuständige Staatsbehörde (recursus ab abusu) gegeben. Auch der D. des Präsidenten der gesetzgebenden Körperschaften ist hier zu gedenken, welche um so
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0345,
von Ehrenfeldbis Ehrenkreuz |
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bestehen. Gegen die Urteile des Ehrengerichts ist das Rechtsmittel der Berufung an den Ehrengerichtshof gegeben, welcher aus dem Präsidenten des Reichsgerichts als Vorsitzendem, drei Mitgliedern des Reichsgerichts und drei Mitgliedern der Anwaltskammer
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Entmannungbis Entomophthora |
Öffnen |
. Gegen dieses Urteil sind die gewöhnlichen Rechtsmittel zulässig. Bei der E. wegen Geisteskrankheit findet eine Mitwirkung der Staatsanwaltschaft statt. Der Entmündigungsantrag kann von dem Ehegatten, einem Verwandten oder von dem Altersvormund des zu
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Entscheidungsgründebis Entwährung |
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der deutschen Strafprozeßordnung (§ 34) den durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie denjenigen, durch welche ein Antrag abgelehnt wird, E. beigegeben werden. Mangel der E. ist im Zivil- wie im Strafprozeß ein Nichtigkeits-(Revisions-) Grund
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Erodierenbis Eröffnung des Hauptverfahrens |
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(Insinuation), oder endlich auch öffentlich, durch öffentlichen Anschlag, Ausrufen oder Einrücken in öffentliche Blätter (s. Aufgebot). Bei Entscheidungen, gegen welche den Beteiligten ein Rechtsmittel zusteht, wird die zur Einwendung desselben geordnete
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0040,
von Geistliche Exerzitienbis Geistliche Gerichtsbarkeit |
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hatte man in Frankreich das Rechtsmittel des Recursus ab abusu (Appel comme d'abus), welches in Art. 6 ff. der sogen. organischen Artikel zur Konvention vom 15. Juli 1801 dahin geregelt ward, daß jeder Interessierte in allen Fällen des Mißbrauchs
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Gerichtliche Analysebis Gerichtliche Medizin |
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ist jedoch jetzt eine lebhafte Bewegung im Gange.
Revisionsinstanz: Durch das gegen die Strafurteile der Landgerichte und der Schwurgerichte zulässige Rechtsmittel der Revision (Nichtigkeitsbeschwerde) ist die Möglichkeit gegeben, für den Fall
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0399,
von Gläser, retikuliertebis Glasgow |
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399
Gläser, retikulierte - Glasgow.
spruch und Rechtsmittel im englischen Schwurgerichtsverfahren" (Erlang. 1866); "Gesammelte kleinere Schriften über Strafrecht, Zivil- und Strafprozeß" (Wien 1868, 2 Bde.; 2. Aufl. 1883); "Studien zum Entwurf
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1002,
von Interpolierenbis Interusurium |
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1002
Interpolieren - Interusurium.
Interpolieren (lat.), einschalten, zustutzen, einrichten, verfälschen (s. Interpolation).
Interponieren (lat.), sich ins Mittel legen; ein Rechtsmittel einlegen.
Interpret (lat.), Dolmetsch, Erklärer
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0591,
von Kassandrabis Kassawa |
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ein dem französischen Kassationsrekurs ähnliches Rechtsmittel und zwar nicht bloß für die Strafsachen, sondern auch für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (s. Revision). In Bezug auf die englischen Gerichtsverhältnisse ist zu bemerken
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Kirchenglaubebis Kirchenmusik |
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Zustimmung zu kirchlichen Gesetzgebungsakten, von Wichtigkeit. Hierher gehören ferner der Recursus ab abusu (appel comme d'abus), d. h. das Rechtsmittel der Berufung an die Staatsbehörde wegen Mißbrauchs der geistlichen Gewalt, ferner die Mitwirkung bei
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Kriminalgerichtbis Kriminalstatistik |
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, über Untersuchungen, Rechtsmittel, Freisprechungen, Verurteilungen, sind von Wichtigkeit. In sozial-ethischer Hinsicht ist die K. von großer Bedeutung, indem sie einen wichtigen Bestandteil der Moralstatistik (s. d.) überhaupt bildet. In den 80er
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0454,
von Landgrafbis Landgut |
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den Landgerichten periodisch zusammentreten. Die Strafkammern sind in zweiter Instanz zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über das Rechtsmittel der Berufung gegen die erstinstanzlichen Urteile der Schöffengerichte und ebenso über
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0530,
von Lasiocampabis Lasker |
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über die Hälfte, übermäßige Verletzung, die Benachteiligung über die Hälfte des Wertes, wenn der Kaufpreis weniger als die Hälfte des Wertes beträgt, das dem Verkäufer gegebene Rechtsmittel zur Aufhebung des Kaufs, wird meist auch dem Käufer, wenn
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0264,
von Noterbebis Nothomb |
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Strafprozeßordnung haben jedoch die zehntägige Appellationsfrist nicht beibehalten; vielmehr ist für das Rechtsmittel der Beschwerde gegen richterliche Verfügungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten eine N. von zwei Wochen und für die Berufung gegen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0296,
von Obergärungbis Oberkaufungen |
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. Eilhart von Oberge.
Obergefreite, s. Gefreite.
Obergerichte, Gerichte, welchen die Oberaufsicht über andre untergeordnet Gerichte (Untergerichte) zusteht, und an welche wider Verfügungen und Entscheidungen der letztern Rechtsmittel ergriffen werden
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Oberriexingenbis Obertribunal |
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Oberseeamt, deutsche Reichsbehörde in Berlin, welche über das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Sprüche der in den Bundes-Seestaaten errichteten Seeämter entscheidet, und zwar darüber, ob einem Seeschiffer, Seesteuermann oder dem Maschinisten
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0402,
von Operatismusbis Opfer |
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nuntiatio (lat.), die Ankündigung, daß man sich der Fortsetzung einer begonnenen Bauthätigkeit widersetze; ein dem römischen Recht eigentümliches Rechtsmittel. Heutzutage kann derjenige, welcher sich durch einen Neubau geschädigt glaubt, den Antrag
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0427,
von Ordinariae authenticaebis Ordnungsstrafe |
Öffnen |
im regelmäßigen strafrechtlichen Verfahren behandelt, sondern von der zuständigen Aufsichtsbehörde verfolgt wird. Gegen die Verfügung einer O. ist daher auch nur die Beschwerde bei der vorgesetzten Behörde, nicht ein förmliches Rechtsmittel im Sinn
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0915,
von Petitionersbis Petöfi |
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.).
Petit mal (franz.), s. Epilepsie, S. 701.
Petitor (lat.), Bittsteller, Bewerber um ein Amt; Kläger in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
Petitorienklagen (petitorische Rechtsmittel), diejenigen Klagen, wobei es auf das Recht selbst, namentlich
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