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100% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0690, von Referent bis Reflexbewegungen Öffnen
auf jemand behufs Empfehlung. Referénzbücher, s. Auskunftsstellen. Referieren (lat.), sich auf etwas beziehen, berichten. So spricht man im öffentlichen Dienst zunächst von Berichten (Relationen), welche Gerichte oder Verwaltungsbehörden
75% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0642, von Reelle Größen bis Reflexerscheinungen Öffnen
.), in der Handelssprache Beziehungen, Empfehlungen, die Personen oder Häuser, auf welche man sich berufen (beziehen) kann. Referieren (lat.), Bericht erstatten, den Inhalt von Verhandlungen behufs einer von einer parlamentarischen Körperschaft, einem Kollegium
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0586, von Bechteltag bis Beck Öffnen
. 1829-1837, 3 Bde.); "Anleitung zum Referieren und Dekretieren" (das. 1839); "Das Exekutionsgesetz vom 28. Febr. 1838" (das. 1839); "Bemerkungen über den Kriminalgerichtsstand im Königreich Sachsen" (das. 1842). 4) Joh. Tobias, namhafter deutscher Theolog
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0367, von Eid bis Eidechse Öffnen
der Wahrnehmung dieser Personen gewesen sind. Der Prozeßgegner, welchem ein E. zugeschoben wird (Delat), hat die Wahl, ob er den E. annehmen oder dem Deferenten zurückgeben (referieren) will. Schützt z. B. in einem Prozeß der verklagte Darlehnsschuldner
1% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0901, Koch Öffnen
Handelsgesetzbuch" (das. 1863, 2. Aufl. 1868; Nachtrag 1872); "Allgemeines Berggesetz für die preußischen Staaten" (das. 1870). Eine unmittelbar praktische Richtung verfolgte K. in der "Anleitung zum Referieren" (Marienw. 1832, 2. Aufl. 1836), in dem
1% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0126, von Maitland bis Mâjâ Öffnen
Gerichtshöfen) gab es besondere Requetenkammern, welche über die ihnen zugewiesenen Gesuche entschieden. M. hießen früher die Räte zweiter Klasse, welche in der Ministerialinstanz über Bittschriften und Gesuche zu referieren hatten. Maîtresse (spr. mä
1% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0296, Martin Öffnen
deutschen gemeinen bürgerlichen Prozesses" (Götting. 1800; 13. Aufl. von seinem Sohn, dem Justizamtmann Theodor M., Leipz. 1862); "Rechtsgutachten und Entscheidungen des Heidelberger Spruchkollegiums" (Heidelb. 1808); "Anleitung zu dem Referieren
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0647, von Korreal bis Korrektur Öffnen
.), Mit- oder Nebenrefcrent, s. Referieren und Bericht. ^Verstößen. Korrekt (lat.), regelrecht, frei von Fehlern und Korrektion (lat.), Berichtigung, Besserung, auch an Flußläufen (f. Flußbau), Züchtigung; Kor- rektionär, Züchtling
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0689, von Reef bis Referendum Öffnen
Behuf der Entscheidung zu halten (zu referieren) hat. In der neuern Gerichtssprache bezeichnet man damit Angestellte im Justiz- oder auch Verwaltungsfache, welche zwar nicht Mitglieder eines Kollegiums sind, aber verschiedene Funktionen solcher
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0639, von Martin (Insel) bis Martin (Eduard) Öffnen
Hälfte des 19. Jahrh. Er schrieb: "Lehrbuch des deutschen gemeinen bürgerlichen Prozesses" (Gött. 1800; 13. Aufl., Lpz. 1862), "Anleitung zum Referieren über Rechtssachen" (Gött. 1809; 3. Aufl., Heidelb. 1829), "Lehrbuch des teutschen gemeinen