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100% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0839, Deutschland (Reichsbürgerrecht; Rechtspflege) Öffnen
839 Deutschland (Reichsbürgerrecht; Rechtspflege). das preußische Kriegsministerium und die Verwaltung der Marineangelegenheiten durch das preußische Marineministerium erfolgten. Aber schon zur Zeit des Norddeutschen Bundes wurde
50% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0680, von Reichsboten bis Reichsfiskal Öffnen
, Das Reichsbeamtenrecht (Leipz. 1876). Reichsboten, s. v. w. Reichstagsabgeordnete, im Gegensatz zu den "Landboten", den Mitgliedern des preußischen Abgeordnetenhaus und der Landtage der sonstigen Bundesstaaten. Reichsbürgerrecht, s. Bundesindigenat
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0632, von Bundeskanzlei bis Bundespräsidium Öffnen
Reichsbürgerrecht einführen sollten. Die norddeutsche Bundesverfassung vom 26. Juli 1867 aber sanktionierte (Art. 3) für die Angehörigen der sämtlichen Bundesstaaten ein gemeinsames Bürgerrecht, und diese Bestimmung ist mit der Gründung des Deutschen Reichs
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0679, von Reichsämter bis Reichsbehörden Öffnen
, Reichsbürgerrecht, Reichsindigenat), die Zugehörigkeit zu dem Gesamtunterthanenverband des Deutschen Reichs, setzt die Staatsangehörigkeit (s. d.) in einem einzelnen deutschen Bundesstaat voraus; sie wird erworben und erlischt mit der Staatsangehörigkeit
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0631, von Bundesfestungen bis Bundesindigenat Öffnen
oder Reichsbürgerrecht. Freilich war die Bedeutung der darin enthaltenen Rechte mit der Zeit mehr und mehr abgeschwächt worden, aber jenes gemeinsame Reichsindigenat blieb doch immerhin noch insofern von Wichtigkeit, als es dazu geeignet war, das Bewußtsein
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0656, Bürger (Staats-, Gemeindebürger) Öffnen
und auf die Angehörigen des Reichs überhaupt ausgedehnt worden, welch letztern ein gemeinsames Bundesindigenat (Reichsbürgerrecht) verliehen und damit das Recht eingeräumt ist, in jedem Bundesstaat als Inländer behandelt und demgemäß zum festen
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0660, von Bürgermeisterei bis Burggraf Öffnen
die Gemeindeangehörigkeit handelt (s. Bürger). Im deutschen Bundesstaat kann man auch von einem Reichsbürgerrecht im Gegensatz zu dem B. in den Einzelstaaten sprechen (s. Bundesindigenat), gleichwie in der Schweiz zwischen dem Schweizer B., welches allen Angehörigen
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0009, von Naturalisation bis Naturalismus Öffnen
. durch das Bundes- (Reichs-) Gesetz vom 1. Juni 1870 über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit normiert. Jeder Deutsche befindet sich nämlich insofern in einer Doppelstellung, als ihm dem Reiche gegenüber das Reichsbürgerrecht
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0151, Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) Öffnen
, abgesehen von den bereits in dem Vorstehenden erwähnten, folgende: 1) die zur Ausführung des ein gemeinsames Reichsbürgerrecht, die Freizügigkeit und den freien Gewerbebetrieb im Reiche verheißenden Art. 3 der Reichsverfassung ergangenen Gesetze, nämlich