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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0422,
von Scheideerzebis Scheintod |
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Scheinfrucht, s. Frucht, S. 756.
Scheingehen, s. Bahrrecht.
Scheingeld, s. Antizipationsscheine.
Scheingeschäfte (simulierte Geschäfte, Simulationen), Geschäfte, bei denen die beiden Interessenten darüber, daß sie nur zum Schein handeln
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Antizipationbis Antomarchi |
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die sogen. Wiener Währung (abgekürzt: W. W.), auch Scheingeld genannt, bildeten, hatten Zwangsumlauf und wurden 1820 auf zwei Fünftel ihres Nennwerts (5 Fl. W. W. = 2 Fl. Silbermünze) herabgesetzt. Später von der Nationalbank gegen Banknoten eingelöst
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0618,
von Wiener Rotbis Wier |
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Tränkchen, s. Sennesblätter.
Wiener Währung, eine ältere österreich. Papiervaluta, von 1811 bis 1858 vertreten durch ein Staatspapiergeld (sogen. Scheingeld), das zwar Zwangsumlauf hatte, aber bald so im Preis verlor, daß 5 Gulden W. W. auf 2 Guld
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0719,
von Wiener Schlußaktebis Wiesau |
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Wiedererlangung von Menorca und Gibraltar zusagte.
Wiener Währung oder Scheingeld, eine ältere österr. Valuta, die dort in den J. 1811‒58 durch eine Art Staatspapiergeld (Einlösungs- und Anticipationsscheine zu 2 und 1 Fl. Nennwert) mit Zwangsumlauf
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