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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0645,
von Schuitenbis Schuldramen |
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durch die Nichtachtung des moralischen Gesetzes bewirkt wird, also das dem Menschen als mit freiem Willen begabtem Wesen sittlich anzurechnende Böse.
Schuldbrief, s. v. w. Schuldschein.
Schuldbücher, s. Grundbücher.
Schuldfrage, s. Thatfrage
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0202,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafproceß. Verwaltung) |
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Schuldbrief
Schuldschein
Schwebende Schuld
Separation
Stückzahlung
Stundung
Veranschlagung
Verfall
Verzugszinsen
Vorzugsrecht
Wechselproceß
Würderungseid, s. Schätzung
Zahlung
Strafproceß.
Strafproceß
Kriminalproceß, s
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0850,
von Tigrisbahnbis Tiliaceen |
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allmählich getilgt werden. Der Staatsschuldentilgungsfonds kann eine besondere Kasse haben oder auch mit der Staatsschuldenkasse, welche die Zinsen der Schuldbriefe zahlt, verbunden sein. Die Tilgung oder Amortisation durch die Tilgungskasse erfolgt nach
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Inhaftierenbis Inhalationskuren |
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. dgl. Unter den Geldpapieren sind folgende hervorzuheben, doch ist diese Aufzählung bei der Vielgestaltigkeit des Verkehrs keineswegs erschöpfend: 1) Anteilscheine, Partialschuldscheine, Schuldbriefe, Obligationen, Prioritätsobligationen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Schuldscheinbis Schule |
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(Halle 1879); Jundt, Die dramatischen Aufführungen im Gymnasium zu Straßburg (Straßb. 1881); Riedel, Schuldrama und Theater (Hamb. 1885).
Schuldschein (Schuldbrief, Schuldverschreibung, Obligation, Verpflichtungsschein), das schriftliche
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Seelebis Seelenwanderung |
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unterhielten und dann einen Schuldbrief (Transportzettel) auf 150 Gulden bekamen, welche, wenn der Verkaufte am Leben blieb, diesem vom Lohn abgezogen und dem S. ausgezahlt wurden. Diese Transportzettel pflegten die S. an Kapitalisten für einen niedrigern
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0203,
von Staatsschatzbis Staatsschulden |
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vom 20. Juli 1883 kann der Inhaber einer Schuldverschreibung der konsolidierten Staatsanleihe gegen Einlieferung des Schuldbriefs die Eintragung dieser Schuld in das bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden geführte S. beantragen. Dadurch entsteht
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0710,
von Tilgungsfondsbis Tilly |
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in England durch Rob. Walpole eingerichtet. Alle getilgten Schuldbriefe sollten als ein Vermögen der Anstalt betrachtet und derselben fortwährend aus der Staatskasse verzinst werden. Doch wurde dieses Ziel nicht erreicht und endlich nach mehreren Wandlungen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Urkundenbeweisbis Urkundenprozeß |
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Jurisprudenz des Mittelalters, welche bei sogen. guarentigiierten Schuldurkunden (instrumenta guarentigiata) die sofortige Hilfsvollstreckung oder Exekution (parata executio) statuierte, d. h. bei solchen Schuldbriefen, welche dem Gläubiger dadurch
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0528,
von Bridportbis Brief |
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, war bis ins 16. Jahrh. völlig der von Urkunde (s. d.), woran noch die Ausdrücke Adels-, Fracht-, Kauf-, Lehr-, Schuldbrief, Briefadel und verbriefen erinnern; jetzt bedeutet es die persönliche Mitteilung im Gegensatz zu dem offiziellen Schreiben
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0636,
von Schulchan aruchbis Schuldhaft |
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, die auf Grund der Vefchaffenhcit, Zahl und
Stärke der entgegenwirkenden Motive beurteilt wird.
Die größere S. wird dem Menschen beigemessen, der
den größeren Antrieb zum Guten zu überwinden hatte.
Schuldbrief, soviel wie Schuldschein (s. d
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