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99% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0026, von Sonatine bis Sonett Öffnen
ist. Sonderling, Schmetterling, s. Aprikosenspinner. Sondernachfolge, s. Rechtsnachfolge. Sondershausen, Haupt- und Residenzstadt des Fürstentums Schwarzburg-S., in der sogen. Unterherrschaft, am Fuß der Hainleite, an der Wipper und der Linie
1% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0630, von Rechtskonsulent bis Rechtssache Öffnen
eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs "Sondernachfolge" genannt, d. h. dem Eintritt in ein einzelnes bestimmtes Rechtsverhältnis, und Universalsuccession zu unterscheiden. Letztere bezeichnet den Übergang der Gesamtheit der Vermögensrechtsverhältnisse
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0722, von Anuda-Insel bis Anwachsungsrecht Öffnen
Gesamtbezeichnung (sog. verbis conjunctio) soll nicht die gleiche Wirkung haben. Obschon bei dem Vermächtnisse nur eine Sondernachfolge in Frage steht und deshalb das A. nicht ohne weiteres sich ergiebt, vielmehr dazu in dem Willen des Erblassers ein
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0237, von Erbrezeß bis Erbschaftserwerb Öffnen
. Die Rechtsnormen des E. beschränken sich nicht auf die Gesamtrechtsnachfolge und deren Grund, l^ie umfassen auch den Erwerb der Erbschaft (f. Erb- schaftserwerb und Erbteilung), die Sondernachfolge durch Vermächtnis und die Lebre vom Testaments
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0940, von Mitcham bis Miteigentum Öffnen
unterwerfen muß (Preuß. Allg. Landr. I, 12, §§. 10, 25, 30; Österr. Bürgerl. Gesetzb. §§. 833; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 331, Deutscher Entwurf § 732). Den dinglichen, auch den Sondernachfolger bindenden vertragsmäßigen Ausschluß der Teilung hat schon
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0028, von Legitima portio bis Legitimationskarte Öffnen
Erbrechts erlangen; jedoch ist ihnen die Sondernachfolge in Lehen, Familienfideïkommisse u. s. w. nicht selten, das Recht der Thronfolge allenthalben verschlossen. - Die L. per rescriptum erfolgt nach Gemeinem Recht und den meisten neuern Rechten
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0508, von Majonnaise bis Majorat Öffnen
Majorankampfer, ab. Majoransalbe, s. Meiranbutter. Majorat (mittellat.), die dem deutschen Rechte angehörende Folgeordnung, nach welcher die Sondernachfolge in ein gewisses Vermögensstück oder Vermögen sich durch die frühere Geburt bestimmt. Nicht
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0509, von Majorca bis Majoristen Öffnen
507 Majorca - Majoristen mögensinbegriff, in dessen Besitz gefolgt wird, M. genannt. Derjenige, welcher als Sondernachfolger berufen ist, heißt Majoratserbe. Eine solche Folgeordnung pflegt sich auf Stiftung oder Herkommen zu gründen, sog