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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Tributbis Trichine |
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Tributkomitien ist hervorgegangen aus den Sonderversammlungen der nach T. geordneten Plebs (concilia plebis). (S. Komitien.) In der Kaiserzeit, wo die Tributkomitien mit den übrigen Komitien alle Bedeutung verloren, blieb doch die der T. selbst
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33% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0523,
von Kometensucherbis Komitien |
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für immer, besondern
Kommissionen ( questiones ) übertrug, die so zu stehenden Gerichtshöfen wurden. Das Recht, über Gesetze, sowie das, über
Krieg und Frieden zu beschließen, teilten die Centuriatkomitien schon seit 472 mit den Tributkomitien
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0935,
Römisches Reich (Staatsverfassung unter den Kaisern) |
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unterschieden sich von den Tributkomitien dadurch, daß in ihnen die wohlhabendern und angesehenern Bürger das Übergewicht hatten, und daß die Konsuln den Vorsitz führten, woraus von selbst folgte, daß in ihnen nur Anträge gestellt wurden, über
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0524,
von Komitiumbis Kommanditgesellschaft |
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522
Komitium - Kommanditgesellschaft
Gebietes in zuletzt 35 Tribus (s. d.) eingerichtet
waren. In den Tributkomitien gab das ganze Volk,
Patricier wie Plebejer, unter Leitung der Konsuln,
Prätoren u. s. w. sein Votum in der Weise ab
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0039,
Konsul (Handels- und Berufskonsuln in der Gegenwart) |
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39
Konsul (Handels- und Berufskonsuln in der Gegenwart).
die Leitung in den Senatssitzungen wie (mit Ausnahme der Tributkomitien) in den Volksversammlungen, ferner die Verwaltung der Gerichte und die Schätzung der Bürger wie die Einteilung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Lewisbis Lex |
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); nach der Gleichstellung der Tributkomitien gab man aber auch einem von diesen ausgegangenen Beschluß (plebiscitum) den Namen L. Der Gesetzentwurf wurde während eines Zeitraums von drei Markttagen bekannt gemacht (legem promulgare) und dann den
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Ponthieubis Pontinische Sümpfe |
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war lebenslänglich. Die Wahl der Pontifices stand ursprünglich dem Kollegium derselben zu (Kooptation); doch wurde 104 das Wahlrecht auf die Tributkomitien übertragen, und diese übten es (mit kurzer Unterbrechung unter und nach Sulla) bis zur Zeit der Kaiser
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0945,
Römisches Reich (Geschichte bis 40 v. Chr.) |
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übertragen, die er dazu benutzte, die Macht der Senatspartei wieder fest zu begründen, zu welchem Zweck er namentlich die Gerichte und die Provinzialverwaltung dem Senat zurückgab, den Tributkomitien das Recht der Initiative in der Gesetzgebung nahm
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0831,
von Triburbis Trichiasis |
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ihre hindernde Einsprache gegen Amtshandlungen jeder Art, sie luden selbst Patrizier vor das Gericht der Tributkomitien, sie wohnten den Sitzungen des Senats bei und hinderten Beschlüsse desselben durch ihr Verbot (veto), und als die Tributkomitien 449
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0952,
Rom und Römisches Reich (als Republik) |
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in der Ackerfrage nicht vorwärts kam, suchte man auf anderm Gebiet etwas zu erreichen: 472 setzte Publilius Volero die Umgestaltung der
Versammlungen der Plebs in die Tributkomitien (s. Komitien ) und die Wahl der plebejischen Magistrate in diesen durch. 462
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0982,
von Tribunabis Tribus |
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gegen die Gottheit. Die Wahl erfolgte anfangs wahrscheinlich in den concilia plebis, seit 471 durch die lex Publilia in den plebejischen Tributkomitien (s. Komitien). Der Termin des Amtsantritts war der 10. Dez. jeden Jahres. 457 v. Chr. wurde
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0200,
Agrarpolitik |
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, mit einer Staatsabgabe belasteter Besitz verteilt werden sollten. Die Gesetze der Gracchen wurden auch von den Tributkomitien angenommen, aber ihre Ausführung, die wegen der schwierigen Ermittelung, was ager publicus, was Privateigentum war, viele
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0778,
von Candidobis Canicatti |
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778
Candido - Canicatti.
solche einige Ehrenrechte. Die Wahlversammlungen waren die Centuriat- oder Tributkomitien (s. Komitien), und zwar wurde in denselben seit einem Gesetz des Jahrs 139 schriftlich (durch wachsüberzogene Täfelchen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0162,
von Claudiabis Claudius |
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312 v. Chr., noch ehe er Konsul gewesen war, das wichtige Amt des Zensors, ernannte als solcher Männer vom niedrigsten Stand zu Senatoren und nahm Besitzlose und Freigelassene unter die Tribus auf, wodurch er sowohl im Senat als in den Tributkomitien
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0275,
von Corigliano Calabrobis Cork |
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von den Volkstribunen in Anklagestand versetzt und trotz der eifrigen Bitten der Patrizier von den Tributkomitien (491 v. Chr.) für schuldig erklärt, worauf er voll Rachedurst nach Antium zu den Volskern ins Exil ging. Von diesen neben Attius Tullius
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0123,
von Genualbis Genußmittel |
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473 v. Chr., betrieb mit besonderer Energie die Verteilung von Staatsländereien an die Plebejer und war im Begriff, die Konsuln des letzten Jahrs wegen Nichtausführung des Ackergesetzes vor den Tributkomitien anzuklagen, wurde aber in der Nacht vor
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Hörsteinebis Hortis |
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, das Gesetz (Lex Hortensia), daß die Beschlüsse der Tributkomitien für das ganze Volk verbindlich sein sollten, eine Wiederholung des Publilischen Gesetzes vom Jahr 338. Er starb während seiner Amtsführung als Diktator.
2) Quintus H. Hortalus
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0980,
von Komitatbis Kommanditgesellschaft |
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, benannt. Es gab Kuriat-, Centuriat- und Tributkomitien; über Art und Bedeutung derselben s. Rom, das alte (Verfassung).
Komitive (lat. Comitiva), im Verfassungsrecht des frühern Deutschen Reichs die Befugnis, gewisse Hoheits- und Reservatrechte des
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0129,
von Playbis Pleiomer |
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.
Plebiszit (lat. Plebiscitum, franz. Plébiscite), bei den Römern ein Gesetz, welches in den Tributkomitien, den Volksversammlungen der Plebejer, beschlossen worden war. Die Plebiszite waren ursprünglich nur für die Plebejer verbindlich, bis
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Pubesbis Puchta |
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: Volero P. brachte 472 v. Chr. als Volkstribun den Gesetzesantrag an das Volk und setzte ihn 471 in seinem zweiten Tribunat mit großer Energie durch, daß die plebejischen Magistrate künftighin in den Tributkomitien gewählt werden sollten. Q. P. Philo
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0499,
von Quasibis Quästor |
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in den ersten Jahrzehnten der Republik in den Kuriatkomitien, später, wahrscheinlich seit 449, in den Tributkomitien; das Normaljahr für den Antritt des Amtes war in der spätern Zeit der Republik wahrscheinlich das vollendete 30. Lebensjahr; mit ihm,
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0930,
von Römische Mythologiebis Römisches Recht |
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, teils seit der Lex Hortensia (286 v. Chr., 468 d. St.) von der Plebs in den Tributkomitien geübt. Der Senat erlangte zwar gegen Ende dieser Periode eine der Gesetzgebung analoge Gewalt, wandte sie aber auf dem Gebiet des Privatrechts nur selten an
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0934,
Römisches Reich (Staatsverfassung zur Zeit der Könige und der Republik) |
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öffentlichen Ämtern, mit Ausnahme einiger politisch unbedeutender priesterlicher Ämter, erkämpft, ein Ziel, zu dem man bereits 300 gelangt war (s. unten, Geschichte). Nunmehr waren die Tributkomitien wie die Centuriatkomitien völlig sou-^[folgende Seite]
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0941,
Römisches Reich (Geschichte bis 470 v. Chr.) |
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der Volksversammlungen, die Tributkomitien, in welchen die Plebejer das Übergewicht hatten, zu ihrem Werkzeug aus, indem sie Beschlüsse darin fassen ließen und diese immer mehr zur allgemeinen Geltung zu bringen suchten; sie wurden seit dem Publilischen Gesetz
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0942,
Römisches Reich (Geschichte bis 337 v. Chr.) |
Öffnen |
Konsuln ernannt. Diese ließen durch ein besonderes Gesetz die Unverletzlichkeit der Volkstribunen von neuem bestätigen und gaben außerdem noch zwei volkstümliche Gesetze, durch welche den Tributkomitien die gleiche Geltung mit den Centuriatkomitien
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0943,
Römisches Reich (Geschichte bis 201 v. Chr.) |
Öffnen |
durch die Publilischen Gesetze und noch einmal 286 durch die Lex Maenia und Hortensia wie für die Centuriat- so auch für die Tributkomitien die Notwendigkeit der Bestätigung ihrer Beschlüsse seitens der Kuriatkomitien aufgehoben wurde.
Nachdem
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0944,
Römisches Reich (Geschichte bis 107 v. Chr.) |
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ihre Güter an die reichen Grundbesitzer (Latifundienbesitzer) verkauft hatten, noch vermehrt wurde, und da diese Menge in den Tributkomitien souverän war, so konnte es nicht ausbleiben, daß sie von ehrgeizigen Volksführern gegen die Nobilität
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0353,
von Horakenbis Horaz |
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, das er schon vorher zweimal bekleidet
hatte, und wurde mit seinem Kollegen Urheber der wichtigen Gesetze ( Leges Valeriae Horatiae ), durch welche den
Beschlüssen der Tributkomitien unter gewissen Bedingungen Geltung fürs ganze Volk gegeben
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0199,
von Playbis Plebs |
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, jetzt seltene
Bezeichnung für Pfarrer.
Plebējer , s. Plebs .
Plebiscīt (lat.), bei den alten Römern ein von der Plebs in den Tributkomitien gefaßter Beschluß, welcher eine
dem eigentlichen vom röm. Volke ( populus ) erlassenen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0200,
von Plectognathibis Plejade |
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.), die die P. bald in den Tributkomitien
(s. Komitien) sammelten.
Das Verbot des Connubiums mit den Patriciern
wurde durch das Canulejische Plebiscit 445 aufge-
hoben. Dem Streben der gesamten P. nach den
höchsten Etaatsamtern widersetzten sich die Patri
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0981,
von Trianon-Fliederbis Tribun |
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militium , je sechs
für die Legion, von denen jeder zwei Monate den Oberbefehl hatte. Sie wurden ursprünglich durch die Konsuln ernannt, bis das Volk 362 v.Chr. zunächst die
Wahl von 6, 207 aller 24 in den Tributkomitien durchsetzte. Den Konsuln
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0161,
von Valerianusbis Valerier |
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stande, durch welche das
Provokationsgesetz erneuert, das Volkstribunat bleibend wiederhergestellt und den Beschlüssen der Tributkomitien unter gewissen Beschränkungen und Bedingungen
eine auch
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