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Rang | Fundstelle | |
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5% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Leibis Leibeigenschaft |
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geminderter Rechtsfähigkeit erscheint. Schon in den ältesten Zeiten finden wir bei den germanischen Völkerschaften den Unterschied zwischen Freien und Unfreien ausgeprägt. Die hauptsächlichsten Entstehungsgründe der Unfreiheit waren Kriegsgefangenschaft
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4% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 1023,
Sklaverei |
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wichtige Dienste geleistet hatten. Die Zahl der Unfreien schätzt J.^[Karl Julius] Beloch zu Beginn des Peloponnesischen Krieges (bei einer Bevölkerung Griechenlands, mit Macedonien und den umliegenden Inseln von 3 Mill.) auf etwa 1 Mill
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3% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0657,
von Freimeisterbis Freischütz |
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., welche auch auf neutralen Schiffen weggenommen werden können. Die frühere Praxis mancher Seemächte, welche feindliches Gut auf neutralen Schiffen mit der Wegnahme bedrohten ("frei Schiff, unfrei Gut"), ist damit endgültig beseitigt worden. Der Pariser
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3% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 1024,
Sklaverei |
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eingeordnet werden; besonders aber seit Beginn der Slawenkriege wuchs die Zahl der Unfreien außerordentlich, und es entstand ein schwunghafter Handel mit slaw. Gefangenen nach Frankreich, England, Italien, selbst bis Konstantinopel. (Das Wort Sklave = Slawe
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3% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0464,
Bauer (Emanzipation des Bauernstandes) |
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von Abgaben und Leistungen, die sich zum Teil bis in die neuere Zeit erhielten, lastete auf dem Bauernstand. Vor allen gehört dahin die Fronpflicht, welche sowohl dem unfreien, hörigen Bauern als auch dem freien Bauern oblag. Der unfreie B. mußte
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3% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0865,
von Germanienbis Germanisches Altertum |
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. Die Familie hatte die Gewalt über die Kinder und die Frauen, der Staat über die Männer; jene Gewalt war mundium (die Munt), diese lex.
Von den Ständen bildeten die Masse des Volks die Freien, die Frilinge oder Kerle, unter ihnen stand der Unfreie, über
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3% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0786,
von Seebarschbis Seebeute |
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ausgebildeten System: "Frei Schiff, unsrer Gut
- unfrei Schiff, frei Gut", wurde der neutrale
Handel von dem Recht der S. nur infoweit betroffen,
als das neutrale (freie) Schiff doch dem Durch-
suchungsrcchte (s. d.) und der Wegnahme des auf
ihm
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3% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0787,
von Seeblasenbis Seefedern |
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785
Seeblasen - Seefedern
schreitung des Raubkrieges bezeichnet das zeit-
weilig von Frankreich und Spanien angenommene
System, mit der Maxime: unsrci Schiff, unfrei
Gut, die Wegnahme neutraler Schiffe zu verbinden,
welche feindliches Gut
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0918,
von Ministerialenbis Minium |
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, im Mittelalter unfreie Leute, die Hof- und Kriegsdienste in der Umgebung der Fürsten und Herren leisteten. Es gab M. des Reichs, der Stifter und Abteien und der weltlichen Fürsten, Grafen und Herren. Durch die Leistung von Ritterdiensten hoben sich
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2% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0472,
Die Zeit der "Renaissance" |
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ziemlich unbeholfen und unfrei gebildet ist; bemerkenswert sind diese Figuren als zwei der wenigen nackten Gestalten der Frührenaissance. Auch das erste Renaissance-Grabmal, das des Dogen Tron, wird ihm zugeschrieben.
Mit Rizzo gleichzeitig thätig
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0655,
von Leidensbrüderbis Leighton |
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Freien verglichen, erscheint der unter der Herrschaft der L. stehende Unfreie "wie von einem Dämon besessen" (z. B. der Ehrgeizige, Habsüchtige etc. vom "Dämon" der Ehrbegier, Habgier etc.) und im Zustand demjenigen des (gleichfalls unfreien
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Kunimundbis Kunstakademie |
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von Kochkunst, Hebammenkunst u. s. w. Im engern,
d. h. im rein ästhetischen Sinne dagegen versteht
man unter K. nur die sog. schönen oder freien
K., die man von den unfreien oder nützlichen K.
zu scheiden pflegt. Die freienK. wollen in ihren
Darstellungen
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2% |
Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0324,
von Lamorinièrebis Lang |
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bei Edeghem (Museum in Brüssel), Weide, Wiese, Sumpflandschaft, Morgen in den Ardennen u. a.; bisweilen aber zeigt er sich unter dem Einfluß der Manier des geschichtlichen Genremalers Leys einseitig und unfrei und sucht dessen Geschmack
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0643,
von Freidenkerbis Freie Gemeinden |
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aber war jenem Kern des Volkes untergeordnet der zum Teil auch aus germanischem Blut entsprossene, zumeist aber aus Kriegsgefangenen erwachsene Stand der Unfreien (Knechte). Daneben bildete sich der Stand der Liten (Hörigen, Halbfreien) aus, welche
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Fremdenregimenterbis Fremdentruppen |
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Kammerknechte nannte. Damit hängt auch der eigentümliche Grundsatz zusammen, welcher in manchen Gegenden gehandhabt wurde, wonach die Niederlassung in einer unfreien Gemeinde einen heimatlosen Mann (Wildfang) binnen Jahr und Tag ebenfalls unfrei machte
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0173,
Polen (Geschichte bis 1170) |
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in demselben sodann als zahlreicher Adel (Szlachta) eine herrschende Stellung einnahm und allein das Recht, Waffen zu tragen, hatte. Ihm unterthan war der Bauernstand, der teils aus Vollfreien oder nur persönlich Freien, dinglich aber Unfreien (Kmeci
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0813,
von Seerindebis Seeschwalbe |
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; unfrei Schiff, unfrei Gut" (s. Frei Schiff, frei Gut). Vgl. außer den Lehrbüchern des Handelsrechts Kaltenborn, Grundsätze des praktischen europäischen Seerechts (Berl. 1851, 2 Bde.); Tecklenborg, Die Freiheit des Meers (Brem. 1870); Perels
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 1018,
von Sklavenküstebis Sklaverei |
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Sklavenkrieg, gewöhnlich der Gladiatorenkrieg genannt, brach 73 v. Chr. in Italien aus und dauerte bis 71 (s. Spartacus). Vgl. K. Bücher, Die Aufstände der unfreien Arbeiter 143-129 v. Chr. (Frankf. 1874). S. auch Sklaverei.
Sklavenküste, s. Guinea
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2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0126,
Bevölkerungsgeschichte (Altgriechenland) |
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haben als das Mutterland, nur daß in denselben die Unfreien stärker vertreten waren. Das fortwährende Andauern der Volkszunahme wurde auch durch die Wirkungen des Peloponnesischen Krieges nicht gehindert, ebensowenig wie durch die Pest, welche 430-427
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0812,
Arbeit |
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, daß die unfreie A. gewöhnlich weniger erzeugt als die freie. Die Lebenslage des Sklaven ist die gleiche, ob er viel oder wenig arbeitet; sein Lebensunterhalt wird ihm immer gewährt; die Mehrproduktion würde nicht ihm, sondern seinem Herrn zufallen. Nur
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Bauer (Wilh.)bis Bauer, Bauerngut, Bauernstand |
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und Bauerngut auch die Erinnerung an mannigfaltige Formen der Unfreiheit und Abhängigkeit. Es hat zwar auch im Mittelalter stets freie Bauern gegeben; aber je größer die Zahl derjenigen wurde, die als Unfreie, Hörige oder Zinspflichtige das von ihnen
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0936,
Bewegung |
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eine bestimmte Bahn vor, so ist seine B. eine unfreie oder gezwungene. Frei bewegen sich alle Himmelskörper, unfrei ein Eisenbahnzug, die Teile einer Maschine u. s. w.
Geht man nun zur freien B. eines festen Körpers, d. h. eines ganzen Systems von starr
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0176,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1273-1519) |
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unterhielten. Die Ritter (s. Ritterwesen) waren der Masse nach rechtlich unfrei; allein der Gegensatz von frei und unfrei trat zurück vor dem gesellschaftlich maßgebendern "waffenberechtigt" und "nicht waffenberechtigt". Die Ritter bildeten
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Freikuxbis Freiligrath |
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. durch Wehrhaftmachung des Unfreien m der
Volksversammlung (manuinigZio per Fai-atkwx);
eine andere Form war die, welche sich durch Angebot
eines Scheinpreises vollzog (F. durch Schatzwurf).
Aber auch wirklicher Loskauf aus der Unfreiheit fand
vielfach statt. Auch
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2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 1022,
von Sklavenseebis Sklaverei |
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ermöglicht. Mit der Unterscheidung in Freie und
Unfreie entstand eine mehr und mehr sich festigende Gliederung der Gesellschaft; die S. wirkt ständebildend, und vereinzelt ist es selbst bei den Negern,
wie an der G oldküste und im Kongolande
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0640,
von Werftdivisionenbis Werkverdingung |
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. Es wird
unterschieden, ob das Verbrechen von einem Freien oder Unfreien, ferner an einem Freien
oder Unfreien begangen ist, welchem Volksstamm der Getötete angehört: Frauen haben
eine niedrigere Taxe als Männer. Bei Körperverletzungen wird eine Buße gezahlt
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0179,
von Germanen und Germanienbis Germania |
Öffnen |
. Geringere Gewerbe trieben ausschließlich die Unfreien und Knechte. Der Handel nahm eine sehr untergeordnete Stelle ein. Das Geld und seinen Gebrauch kannten die germanischen Völker (die an den Römergrenzen ausgenommen) nur dem Namen nach. Nur
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2% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0542,
Lot (Lötkolben mit Selbsterhitzung, elektrisches Löten) |
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auf das Wasser unter Entwickelung von Wasserstoff und Bildung von Kali, die sich beide am Draht zeigen.
Lot (Löten). Um das höchst umständliche Erwärmen des Lötkolbens unfreien Feuer zu umgehen, hat man in neuerer Zeit in dem Kolben selbst ein
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0928,
Demokratie |
Öffnen |
Hausväter war, und daß es neben ihnen nicht nur einen zahlreichen Stand rechtloser Unfreier und politisch einflußloser Halbfreier gab, sondern daß auch unter der Masse der freien Volksgenossen nicht die Individuen, sondern die an der Spitze der Haus
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0976,
von Geweihstuhlbis Gewerbe |
Öffnen |
. Jahrh, war in Deutschland das
Handwerk mit den Fronhöfen (s. d.) verbunden; die Handwerker waren unfreies
Gesinde, welches unter Aufsicht in gemeinsamen Räumen arbeitete. Daneben waren die Klöster die Sitze des G., namentlich der feinern
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0349,
Algerien (Verwaltung, Rechtspflege, Unterricht etc.; Produkte) |
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und Dienstboten in den Städten. Seit 1848 hat die Sklaverei aufgehört, und alle unfreien Neger sind seitdem freie Leute. Ein Vermittelungsglied zwischen der eingebornen und europäischen Bevölkerung bilden die Juden, die aber jetzt mehr und mehr
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Angelicobis Angelsachsen |
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zwang, die noch heute in den Zuständen Englands, besonders in seiner Sprache und Verfassung, nicht zu verkennen sind.
Seinen gesellschaftlichen Zuständen nach zerfiel das Volk der A. in zwei Klassen: Freie (Ceorls) und Unfreie (Theows), zu denen auch
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0805,
von Arianabis Aribo |
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kirchliche Oberhoheit verschaffen. Seine Herrschsucht bewirkte 1035 einen Aufstand der kleinen Lehnsritter (Valvassoren), der zwar in Mailand selbst unterdrückt wurde, dem sich aber bald Lodi und die unfreien Bürger in andern Städten anschlossen
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Askaniosbis Askese |
Öffnen |
, und es kann für den gereiften Christen nur noch insofern und insoweit Pflicht werden, als er sich noch unfrei und von der Sinnlichkeit gebunden fühlt. Bei fortschreitender Sittlichkeit wird statt einzelner asketischer Handlungsweisen (Tugendmittel) immer
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0356,
von Baratynskijbis Barbar |
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Ausländer. Platon teilte das ganze Menschengeschlecht in zwei ungleiche Hälften, in Barbaren und Hellenen; seit den Perserkriegen erhielt dann das Wort einen verächtlichen Nebenbegriff, den des Unfreien und Knechtischen, des Feigen, Rohen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Baudrybis Bauer |
Öffnen |
unter den germanischen Völkern entwickelte sich ein solcher. Als freier Mann wohnte der Germane ursprünglich auf seinem Los (Allodium), das ihm Unterhalt und Selbständigkeit sicherte. Allerdings fanden sich schon in der alten Zeit auch unfreie Personen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0468,
von Bäuerliches Erbrechtbis Bauerngelden |
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"Die Freigelassenen. Bildungsgeschichte aus Österreich" (Berl. 1875, 2 Bde.) und die satirische Dichtung "Aus der Mappe des alten Fabulisten" (Wien 1879).
Bauerngelden (Bargilds, Giltebauern, Bauerngülden, Biergelden), im Mittelalter Unfreie
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0596,
von Bedebis Bedemund |
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in der "Fortnightly Review", Juli 1872.
Bede (Bete, niederdeutsch s. v. w. Bitte, dann Gebot, Abgabe, lat. Petitio, Precaria), ehedem Bezeichnung für gewisse Abgaben, welche die Landesherren von Städten, Höfen und freien und unfreien Landsassen, und zwar
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0792,
von Capitiumbis Capo d'Istria |
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ist, für das moderne Rechtsleben, in dem jeder Mensch als Person behandelt und auch der Fremde als Rechtssubjekt betrachtet wird, und in welchem der Gegensatz zwischen Freien und Unfreien vollständig verschwunden, ist jene Unterscheidung nur noch
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0267,
von Coppobis Coquimbo |
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, dargestellt durch den Einklang beider in der dritten Person der Einzahl.
Copyholders (engl., spr. koppiholders) heißen in England die Besitzer der alten, unfreien, lassitischen Bauerngüter, welche Hintersassen einer Grundherrschaft waren. Ihre Güter
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0509,
Dänemark (Geschichte: Mittelalter) |
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. gegen 15,000 gewesen sein sollen, und neben denen es zahlreiche Unfreie und Sklaven gab. Waldemar I., d. Gr. (1157-82), der nicht von der Volksgemeinde zu Isöre, sondern auf einem Herrentag in Roeskilde zum König ausgerufen und vom Erzbischof
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0731,
von Deuterogamiebis Deutsch-Brod |
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mit jenem der Abhängigkeit, ist ihm zufolge die ursprüngliche Antinomie im menschlichen Selbstbewußtsein; aus der Wechselwirkung des Gegensatzes eines freien und unfreien Lebensgrundes gehen alle spezifisch menschlichen Thätigkeiten und deren Gesetze
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0276,
von Ebenaceenbis Ebenbürtigkeit |
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die Verheiratung mit einer unfreien Person begründete den Begriff einer Mißheirat. Als jedoch mit der Zeit eine schärfere Absonderung der einzelnen Geburtsstände eintrat, gewann das Erfordernis der E. der Ehegatten auch bei den Ehen der Ritterbürtigen insofern
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0336,
Ehe (bei verschiedenen Völkern; Voraussetzungen der Eheschließung) |
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. Ursprünglich auf die E. zwischen einer freien und einer unfreien Person beschränkt, steht dies Institut noch jetzt mit den Verhältnissen des hohen Adels im Zusammenhang, bei welchem allein es heutzutage noch vorkommen kann (s. Ebenbürtigkeit
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0011,
von Falkenaubis Falkenberg |
Öffnen |
eingeführt haben, von wo sie sich schnell weiter verbreitete. Karl d. Gr. regelte die Falkenjagd durch Gesetze und verbot sie allen Unfreien. Der deutsche Kaiser Friedrich I. richtete selbst F. ab, und Friedrich II. war der geschickteste Falkenier
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0493,
Frankenreich (5.-6. Jahrhundert) |
Öffnen |
Bevölkerung und die unfreien Knechte aller politischen Rechte entbehrten. Der erbliche König, dessen seinem ganzen Geschlecht eigentümliches Abzeichen der Schmuck der lang herabwallenden, von keinem Schermesser berührten Locken ist, steht an der Spitze des
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Freie Handbis Freienwalde |
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).
Freie Künste (Artes liberales, ingenuae oder bonae), bei den Römern die Kenntnisse und Fertigkeiten, die man des freien Mannes für würdig hielt, im Gegensatz zu den unfreien, von Sklaven betriebenen niedern Beschäftigungen; in den Schulen des
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Frondeszenzbis Fronfasten |
Öffnen |
, Kriegsfuhren etc.) haben den Charakter unfreier Lasten verloren und sind durch Gesetz geregelte allgemeine Bürgerpflichten geworden (s. Kriegslasten). Die Frondienste (Gemeindefronen), welche zuweilen noch in Dorfgemeinden geleistet werden müssen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0676,
Griechenland (Alt-G.: Bodenerzeugnisse, Bevölkerung) |
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war eine sehr bedeutende, namentlich in Handels- und Fabrikstädten, wo sie, wie in Korinth und Ägina, zuweilen auf das Zehnfache der freien Einwohner sich belief. In Attika war die unfreie Bevölkerung wenigstens viermal so groß als die freie. Da aber
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0788,
Großbritannien (Geschichte: Herrschaft der Normannen) |
Öffnen |
Güterkomplexen, aber in sehr verschiedenem Maß, ausgestattet waren. Außerdem werden 7871 Afterlehnsleute, 10,097 Freisassen und 23,072 Sochemannen, d. h. Freie mindern Rechts, erwähnt. Die unfreie, in verschiedenen Abstufungen der Abhängigkeit stehende
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0027,
von Halligenbis Halloren |
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war, sie für Abkömmlinge der altenwendischen Bevölkerung zu halten, glaubt man jetzt die Nachkommen des unfreien Teils der ältesten fränkischen Kolonie in ihnen sehen zu müssen. Früher hielten sie sich in strenger, kastenartiger Abgeschlossenheit, so daß sie selbst
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0272,
Heer (Ritterheere im Mittelalter; Heerwesen im Orient; neuere Zeit) |
Öffnen |
"Ritter" genannt, wenn ihnen der Herr als Zeichen seiner Zufriedenheit den Schwertgurt gegeben hatte. Freie Geburt war dabei nicht Erfordernis, und so bildete sich die Ritterschaft zum großen Teil aus Ministerialen, d. h. aus unfreien Hofdienern
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0623,
von Hofraitebis Hofrecht |
Öffnen |
geltende Recht. Dasselbe umfaßte einmal das Dienstmannenrecht, H. im engern Sinn, d. h. das Recht der ritterlichen Dienstleute, auch Ministerialen oder Vasallen genannt (s. Lehnswesen), und sodann das bäuerliche H., welches für die unfreien oder hofhörigen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0718,
von Hörenbis Horizont |
Öffnen |
der Bahnlinie Szegedin-Maria Theresiopel, mit (1881) 4192 ungar. Einwohnern.
Hörigkeit, ehedem das Verhältnis derjenigen Personen (Hörige, Grundholde), die zwar nicht gänzlich unfrei, aber doch durch ihre Stellung als Hintersassen eines Grundherrn
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0183,
von Jazygienbis Jeanne d'Arc |
Öffnen |
. Die Jazygen (lat. Jassones) stammen teils von den Petschenegen, teils von den Szeklern, Kumanen, Bulgaren, selbst von Tataren ab, waren teils unfrei, teils freie Adlige und scheinen meist als Pfeilschützen (ungar. Jászok) im Krieg verwendet worden zu
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0290,
Juden (in der Neuzeit) |
Öffnen |
unfrei finden wir zu Anfang des 16. Jahrh. die J. in Arabien, Indien, in der Bucharei, Tatarei und in Abessinien. Nordafrika hatten sie schon bei den Verfolgungen auf der Pyrenäischen Halbinsel aufgesucht und sich in den dort zahlreichen Judengemeinden
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0879,
Knochenbrüche |
Öffnen |
und durch Einreibungen von öligen Mitteln. Schwäche des Gliedes und somit unfreier Gebrauch desselben infolge der längern Unthätigkeit wird beseitigt durch allmählich gesteigerte Übung, wozu an den Unterextremitäten Krücken erforderlich werden
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0303,
von Künettebis Kunst |
Öffnen |
, des Guten, des Schönen) unbedingt ist, der Umstand, ob die Darstellung Selbstzweck oder Mittel ist, jenen der freien (selbständigen) oder unfreien (dienenden) K.
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0108,
von Maiabis Maikäfer |
Öffnen |
.
Maienwand, s. Mayenwand.
Maier (Meier, vom lat. major), im Mittelalter der Vorsteher von Gutsunterthanen, namentlich unfreien, also s. v. w. Vogt; Verwalter eines Landguts, besonders eines Nebenguts oder Vorwerks, welches deshalb Maiergut
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0106,
von Neutralsalzebis Neuwedell |
Öffnen |
ist neutrales Gut gleichfalls zu respektieren ("Unfrei Schiff, frei Gut").
Verletzungen der N. durch die Neutralen haben die Nichtanerkennung ihrer N. durch die Kriegführenden zur Folge. Sie berechtigen dieselben zu Repressalien und können zur
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0424,
von Ordalienbis Orden |
Öffnen |
nach den Rechtsbestimmungen ihr Recht darthun: Unfreie, für die ihr Herr nicht schwören wollte; Frauen, welche, auf Kampf angeklagt, keine Kämpfer für sich stellen konnten, und Freie, welche keine Eideshelfer finden konnten. Überhaupt galten die O
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0811,
von Pekuniärbis Pelargonium |
Öffnen |
antreten, die der Vater nicht für sie antreten will. Das preußische Landrecht faßt das Peculium castrense, quasi-castrense und adventitium irregulare unter dem Namen freies Vermögen des Kindes zusammen im Gegensatz zu dem unfreien (peculium
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0933,
von Römisches Rechtbis Römisches Reich (Stände) |
Öffnen |
es in der ältesten Zeit nur noch Klienten, d. h. Hörige, welche, obgleich nicht unfrei, doch in persönlicher Abhängigkeit von einzelnen Vollbürgern standen (s. Klientel), und Sklaven. Weil die Vollbürger den Klienten einen väterlichen Schutz zu
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0057,
Russische Litteratur (Rechtswissenschaft, Philosophie, Theologie etc.) |
Öffnen |
, Pachmann, Foinickij, Martens. Rechtsgeschichtliche Werke lieferten Tschitscherin (über die unfreien Klassen im alten Rußland), Pobjedonoscew (Geschichte der Leibeigenschaft), Romanowitsch-Slawatinskij (über den russischen Adel), W. Semewskij (über
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0123,
von Sachsabis Sachsen |
Öffnen |
die Grundzüge altgermanischen
Wesens. Neben den freien Grundeigentümern, den Frilingen oder Fronen, aus denen die Edelinge
hervorragten, gab es dienstpflichtige Unfreie, Liten (Laten), und Leibeigne. Sie bildeten
freie
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0016,
von Urquizabis Ursulinerinnen |
Öffnen |
verschiedene Weise eingeteilt, z. B. in freie oder unbedingte, welche nicht durch andre Ursachen zur Thätigkeit bestimmt werden, in unfreie, notwendige oder bedingte, bei welchen eine Bestimmung durch anderweite Ursachen stattfindet, in Hauptursachen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0270,
Volksschule (geschichtliche Entwickelung) |
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aristokratischen Staaten des Altertums, wo die bürgerlichen Rechte nur einer bevorzugten Minderheit gewährt, der Mehrheit der Unfreien aber versagt waren, noch auch im Feudalstaat des Mittelalters gedeihen, sondern ihren wahren Lebensboden nur in dem neuern
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0314,
von Waffenfliegenbis Waffenmeister |
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. Die erste Wandlung der alten W. beginnt etwa im 5. Jahrh. Das Fußvolk erscheint mit Schild, Speer, Bogen und zwölf Pfeilen, der Unfreie durfte den Speer nicht führen. Die Reiter mußten mit Schild, Lanze, Lang- und Kurzschwert, Bogen und Pfeilen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0377,
von Walzende Grundstückebis Walzwerk |
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(Erb- oder Walzäcker, Wandeläcker), im Gegensatz zu geschlossenen Gütern (früher auch unfreien Besitzungen) solche Ländereien, über welche der Besitzer durch Austausch, Abverkauf, Vererbung frei verfügen kann.
Walzendruck, das Bedrucken
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0650,
von Willebis Willemer |
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, der unmoralische W. motiviert, aber unfrei. Da der gebotene oder erlaubte Zweck möglicherweise unerreichbar, der erreichbare Zweck aber verboten sein kann, so muß der moralische W. mit dem klugen (der unmoralische mit dem unklugen) Willen ebensowenig
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0804,
von Tochébis Tolnai |
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), Frilinge (Freiherren), Lassti Freigelassene) und Unfreie unterschieden, von denen nur den ersten beiden Anredetitel (sti snui, Gestrenge, und Valiäi, Feste) zukamen; aber bald gingen diese Titel auf Bürgerliche über, .und es kam für den Adel
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0554,
von Kolonienbis Kolonisation, innere |
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in störendster Weise behindert sehen muß. Solange die Arbeitsverfassung auf dem flachen Lande eine unfreie, d. h. die ländliche Bevölkerung rechtlich an die Scholle gebunden oder doch in ihrer Freizügigkeit eingeschränkt war, brauchte zwar jene
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0884,
Staatsschuldbuch (in Italien, Österreich, in den Vereinigten Staaten etc., Deutschland) |
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. Enthalten dieselben einen Vermerk über eine Verfügungsbeschränkung, so hat der Einlieferer seine Befugnis zur Veräußerung nachzuweisen. Die Namenpapiere sind freie oder unfreie. Die letztern sind solche, welche auf Namen eines Kuranden
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0222,
Agrargesetzgebung |
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Grundes und Bodens. Die Ablösung der Zehnten und der auf den ursprünglichen unfreien, sog. copyholds ruhenden Lasten wurde erst 1836 und 1845 ernstlich in Angriff genommen. In Preußen hatte bereits die Gesetzgebung des 18. Jahrh. die alte
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0462,
Altchristliche Kunst |
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den klassischen Formen mehr und mehr christl. Bedeutung untergelegt, später die Flächen architektonisch abgeteilt und durch strenges, in mehr statuarischer Form gehaltenes Bildwerk geschmückt wird; die Figuren erscheinen allmählich unfreier in ihrer
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0813,
Arbeiter |
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. und andern europ. Völkern lag auf niederer Wirtschaftsstufe die landwirtschaftliche und die nur geringfügige gewerbliche Arbeit unfreien, hörigen A. ob. Erst mit dem Aufkommen der Städte wird das Handwerk von
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Bücherbis Buchez |
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der Statistik und Nationalökonomie an die Universität Leipzig berufen. Unter seinen Schriften sind hervorzuheben: «Die Aufstände der unfreien Arbeiter 143-129 v. Chr. » (Frankf. a. M. 1874), «Gutachten über das gewerbliche Bildungswesen» (in den «Schriften des
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0242,
von Chizebis Chladnische Klangfiguren |
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240
Chize - Chladnische Klangfiguren
500000, von denen höchstens die Hälfte seßhaft ist, bestehen aus Sarten oder Tadschik, den eigentlichen Bewohnern des Landes; aus Usbeken, den spätern Eroberern; aus Turkmenen und aus früher unfreien Persern
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0351,
von Civiltà cattolica, Labis Civitavecchia |
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; der Freie,
der sie nicht hat, heißt pers^rinuZ; der Unfreie,
86lvu8, ist weder civi3 noch p6r6Frinu8, weil über-
haupt nicht Person, sondern Sache.
2) 0. hieß aber auch die Gesamtbeit der Mit-
glieder einer polit. Gemeinschaft, mochte diese
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0024,
Deutsche Litteratur |
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sie waren Journalisten, zu ernstern Werken meist wenig begabt. Der tüchtigste unter ihnen, Karl Gutzkow (1811-78), ein starker Charakter, aber als Dichter ohne Anmut und Frische, ein gewaltig ringender, aber innerlich unfreier Geist, setzte
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0038,
Deutsche Musik |
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, auf der in der Folgezeit ihr musikalisches Leben sich entwickelte. Es lag bei aller Kunst etwas formell Unfreies oder Gebundenes in der Musik der Niederländer, wenn man sie mit der italienischen vergleicht; aber dieses Element entsprach den Bedürfnissen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0741,
Ehe |
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deutsche Recht nicht, und die heutige engl. Sitte hat hieran festgehalten. Bei Unfreien geschah die Verlobung durch den Herrn, der Bräutigam hatte dafür an seinen Herrn einen Zins zu entrichten, der Herr der Braut erhielt den Brautkauf (maritagium, bûmede
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0417,
von Euonymusbis Euphemismus |
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einer Krankheit. - Vgl. Sie-
fcrt, Die Stlavenkriege. Ein Beitrag zur Geschichte
Siciliens (Mona 1860); Bücher, Die Aufstände
der unfreien Arbeiter 143-129 v. Chr. (Franks,
a. M. 1874).
üuonzmkns, Pflanzengattung, s. Avon^muL.
Gupator (grch
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Faminzinbis Fanam |
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Klasse der Unfreien, welche dem König oder einer reichen Grundherrschaft persönliche
Dienste im Hause leisteten, auch als bewaffnetes Gesinde für Jagd und Fehde verwendet wurden. Sie wurden auch
vassi , ministeriales , pueri genannt. Später
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0847,
von Fisetinbis Fiskus |
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kalische Untersuchung spr ozeß, welcher zwi-
schen dem Kriminal- und Civilprozcsi die Mitte
hielt und bei leichtern Vergehen stattfand.
Fiskaltnen (mittellat.), die Unfreien und Hö-
rigen auf den Krongütern bei den Franken.
Fiskalisch, den Fiskus
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0269,
von Freiheit (Zeitung)bis Freiheitsberaubung |
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in der sittlichen Beurteilung. Für sie gilt der Mensch als unfrei schon, wenn er auch nur der Macht der eigenen Neigungen und Begierden derart unterliegt, daß dagegen die richtige Erkenntnis des sittlich Guten nicht aufkommt. Dieser Begriff der sittlichen F
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0380,
von Frondienstebis Fronleichnamsspiele |
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, besonderer, in sich selbst zergliederter Lebens-
beruf, zur Befriedigung der Bedürfnisse der in den
F. vereinigten Personen. Doch wurde die Hand-
werksarbeit von unfreien Personen für ihren Herrn
nach dessen Anweisung im Hofdienst und nach Hof
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0147,
von Goliardenbis Golizyn |
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Katholicismus und rief jenes Schwärmen in religiösen Gefühlen hervor, die Voß ("Wie ward Fritz Stolberg ein Unfreier?" in "Sophronizon" 1819) so scharf beurteilte. Sie starb 24. Aug. 1806 zu Angelmode bei Münster. - Vgl. Katerkamp, Denkwürdigkeiten aus dem
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0193,
Goethe (Johann Wolfgang von) |
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etwas von Shakespeares Einfluß; aber der Held, frei und unfrei wie die Natur, sorglos naiv, ohne Pathos und Reflexion, konnte mit Schillers lärmenden Revolutionären beim Publikum nicht wetteifern, und Klärchens herrliche Gestalt, ein pathetisches
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0322,
Griechenland (Geschichte bis 776 v. Chr.) |
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, nur durch die Scheu vor den Göttern vor Verletzung geschützt; ebenso die unfreie
Dienerschaft, Sklaven und Sklavinnen, deren es wenigstens in den Häusern der Herrscher eine ziemlich bedeutende Zahl gab. Überhaupt
ist das Recht in dieser Zeit
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0493,
Grundeigentum |
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im Laufe des Mittel-
alters derart, daß sich ein zahlreicher Adel über die
Gemeinfreien erhob, daß sich "Grundherrschaften" >
ausbildeten und die Mehrzahl der Bevölkerung in
den Stand der Unfreien herabsank. Im 13. und
14. Jahrh, gab es nur noch
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Hofrechtbis Hofsystem |
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und den von ihm abhängigen Bauern, Zinspflichtigen,
Hörigen und eigenen Leuten festsetzten. In der alten Zeit hingen die Unfreien großenteils von der Gnade des Herrn ab; allmählich bildeten sich aber auch für diese Beziehungen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0506,
von Kolomnabis Kolonialgesellschaften |
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. Nur wenn der Kolone Soldat oder Bischof wurde, wurde er frei vom K. Die Abhängigkeit der unfreien Bauern (s. Bauer, Bauerngut, Bauernstand) im spätern Mittelalter und der neuern Zeit (das deutsche K.) hat sich nicht aus dem römischen K. entwickelt
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0991,
von Lassanbis Lassen |
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gelegent-
lich hinter dem Scherznamen Meister Sepp von
Eppishusen zu verstecken.
Lassen, Laien, im Sachsenspiegel unfreie
Bauern; später versteht man darunter Bauern mit
nicht vererblichem Rechte an ihrem Gute. Das
lassitische Recht des
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0200,
von Plectognathibis Plejade |
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Decurionen (s. d.), und zu
allerletzt die gemeinen Leute (1iuinilior68, tsnniores)
gegenüber den Standespersoncn (noii68ti0i-68).
Im Mittclalter wurde das unfreie und steuerbare
Volk nii86i'H pieliL coiiti'idu6N8 genannt, welche
Bezeichnung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0411,
Preußen (Geschichte 1640-1815) |
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bestehenden Regierungen eingerichtet. Mit der Städteordnung vom Nov. 1808 erhielten die städtischen Kommunen die Selbstverwaltung, durch das Edikt vom 9. Okt. 1807 ward die Erbunterthänigkeit der Bauern aufgehoben, alle noch unfreien Bauern wurden
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0477,
Protestantismus |
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eine tiefere Versöhnung des Christentums mit der modernen Kultur zu gewinnen. Der prot. Charakter dieser Richtung erweist sich im allgemeinen in dem Streben, das reine Wesen des Christentums im Unterschied von jeder unfreien Gebundenheit an irgend welche
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0115,
Spanische Litteratur |
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hineinreicht, Quintana. Noch etwas unfreier als jene waren die Sevillaner (seit 1793), die sich Herrera und Rioja zu Vorbildern nahmen: Arjona, Reinoso, Blanco, Lista; ihre latinistisch-elegante Richtung ist auch heute noch nicht ganz ausgestorben
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0290,
Stein (Heinr. Friedr. Karl, Freiherr vom) |
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", beseitigte die Erbunterthänigkeit der noch zum größten Teil unfreien Bauern und hob die Frondienste auf; es vernichtete zugleich die ständische Gliederung des Fridericianischen Staates und ermöglichte den freien wirtschaftlichen Verkehr zwischen den
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0922,
von Toskische Sprachebis Totem |
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. H. schlechthin den Sterbefall (mortuarium, Baulebung), d. h. einen der Herrschaft nach Gesetz oder Herkommen gebührenden Teil des Nachlasses eines Unfreien oder Hörigen. Hauptsächlich aber nennt man T. H. (frz. main morte) Vermögen besitzende
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