Schnellsuche:

Ergebnisse für Ihre Suche

Ihre Suche nach usura hat nach 1 Millisekunden 6 Ergebnisse geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz sortiert angezeigt.

Rang Fundstelle
100% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0026, von Ustchoperskaja Staniza bis Usuramo Öffnen
verhindern. Usūr (lat., »Abnutzung«), der umschriebene Schwund eines Teils oder Organs durch primäre Fettentartung oder durch das Andrängen von Neubildungen und Aneurysmen. Usūrae (lat.), s. v. w. Zinsen. Usuramo, s. Usaramo.
100% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0145, von Ustica bis Usus Öffnen
.), im röm. Recht die Ersitzung (s. d.). Usún-adá, Ausgangspunkt der Transkaspischen Eisenbahn (s. d.). Usūr (lat.), in der pathol. Anatomie Bezeichnung für ein oberflächliches Geschwür. Usūrae (lat.), Zinsen. Usurpation (lat.), im ältern röm. Recht
2% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0757, von Wringmaschine bis Wucher Öffnen
gesetzlich zulässigen Zinssatzes. Je nach den Formen, in welchen letztere auftrat, unterschied man W. am Stamm (usurae palliatae), bei dem die Zinshöhe durch Verschreibung höherer Summen als der dargeliehenen, durch Vorausbezahlungen, Aufdringung von Waren
2% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0212, Volkswirtschaft: Geld und Kredit, Handel Öffnen
Papierwährung, s. Papiergeld u. Währung Pari Partiale Personalkredit, s. Kredit Pfandhaus, s. Leihhaus Rektapapier Rente Skonto, s. Diskont Sparkassen Usurae, s. Zinsen Valor Valuta Valvation Währung Wechselkurs, s. Kurs Wechselplatz
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0539, von Anatomischer Apparat bis Anaximandros Öffnen
. Anatopismus (griech.), Verwechselung in betreff des Orts. Anatozismus (griech., lat. Usurae usurarum), Zinseszins, Zinsenverzinsung, im allgemeinen das Schlagen der rückständigen Zinsen zum Kapital am Schluß des Jahrs (Anatocismus
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0927, von Zinnschmuck bis Zinsen Öffnen
. Zinsen (lat. Usurae), Vergütung für die Benutzung eines einem andern zugehörigen sowohl stehenden (Mietzins) als umlaufenden, zumal Geldkapitals (Interessen). Die Verbindlichkeit, Z. zu zahlen, kann beruhen: auf einer Willenserklärung seitens des