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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0135,
von Verjüngungbis Verkehrssteuern |
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seiner Lunge, bez. Stimme zu prüfen, sowie solche, welche das Auswechseln von Leihbibliothekbüchern besorgen.
Verkaufskommission, s. Kommissionsgeschäft.
Verkaufsnota (Verkaufsrechnung), die dem Käufer vom Verkäufer ausgestellte Rechnung
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0984,
von Kommissionärbis Kommissionsgeschäft |
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), sei es als Einkaufs- oder als Verkaufskommission. Letztere wird auch Konsignation genannt; namentlich bezeichnet man so die überseeische Verkaufskommission. Häufig wird dabei vom Kommittenten ein sogen. Limito (s. d.), d. h. ein Preis, festgesetzt
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0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0022,
von Konsiderabelbis Konsistorium |
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. (s. Konsignieren); im Handelswesen Bezeichnung für die Verkaufskommission, namentlich für die überseeische (s. Kommissionsgeschäft). Der Absender (Konsignant) erhält dabei meist das Recht, einen Teil des Betrags, 2-3 Monate dato, auf den
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0720,
von Remagenbis Rembrandt |
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sich der Trassat bezahlt machen darf, indem er auf einen Dritten einen Wechsel zu ziehen beauftragt wird. Remboursgeschäft ist dasjenige, bei welchem man sich für in Verkaufskommission gegebene Waren durch Ziehung eines Wechsels auf Kommissionär
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Konsiderabelbis Konsistorium |
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Konsignatar, s. Konsignation.
Konfignation (lat.), urkundliche Niederlegung,
Übergabe zur Aufbewahrung; insbesondere die
überseeische Verkaufskommission. Der kapitalkräf-
tigere und mit den überseeischen Handelsverhält-
nissen vertraute
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