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100% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0293, von Versicherungsanstalten bis Versicherungswesen Öffnen
. Assekuranz. Versicherungsgebühr, soviel wie Versicherungsprämie; bei Postsendungen, s. Postgeldsendungen und Postpaketsendungen. Versicherungsmarken, die zur Entrichtung der Invaliditäts- und Altersversicherungsbeiträge bestimmten Marken von 14, 20
1% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 1025, Korrespondenzblatt zum elften Band Öffnen
Lohnzahlung den entsprechenden Betrag von Versicherungsmarken einzukleben. Die eingeklebten Marken sind zu entwerten. Ist ein Quittungsbuch mit Marken gefüllt, so wird dem Inhaber ein neues Buch ausgehändigt, in welches die Endzahlen des frühern
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0318, Deutschland und Deutsches Reich Öffnen
Versicherungsmarken wurden 84060772 M. 68 Pf. eingenommen. Finanzwesen. Der Entwurf zum Reichshaus - haltsetat für das Etatsjahr 1897/98 schließt in Ein- nahme und Ausgabe mit 1328,302 Mill. M. ab. Die fortdauernden Ausgaben, die seit 1892/93
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0130, von Urkundenlehre bis Urkundenprozeß Öffnen
entwerteter Versicherungsmarken nach §. 154 des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889, betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung. Strafe: Gefängnis nicht unter 3 Monaten, vorbehaltlich der Feststellung mildernder Umstände in gewissen Fällen