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Oder meinten Sie 'Ersterben'?
Rang | Fundstelle | |
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4% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0585,
Gütergemeinschaft |
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ist insofern verschieden
geordnet, als nach einigen Rechten (Gesetz für
Westfalen von 1860, §.16) ein während der Dauer
der fortgesetzten G. versterbendes Kind in Erman-
gelnng von Abkömmlingen von den Geschwistern
allein beerbt wird, nach andern
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3% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0040,
Konsul (das deutsche Konsularwesen) |
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legalisieren und Notariatsakte aufnehmen. Sie fungieren als Nachlaßbeamte in Ansehung der Hinterlassenschaft von Reichsangehörigen, welche in ihrem Bezirk versterben.
6) Der K. ist Hilfsorgan der Justizbehörden; er kann Zustellungen bewirken, kraft besonderer
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3% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Erbswurstbis Erbvertrag |
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Rechtsnorm als Inhalt eines Rechtsgeschäfts wiederholt wird. In Mecklenburg können die Töchter der ohne Söhne versterbenden Lehnsbesitzer (Erbjungfern) den lebenslänglichen Besitz des Lehnsgutes beanspruchen.
Erbtruchseß, s. Erbämter
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3% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0415,
von Substanzbis Subtraktion |
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(Substituten, Nacherben) für den Fall, daß der erst ernannte nicht Erbe wird; ferner die Pupillarsubstitution, darin bestehend, daß der Vater seinem unmündigen Kind einen Erben ernennen darf für den Fall, daß dieses nach ihm noch unmündig versterben
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3% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0612,
von Anevellebis Anfechtung |
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, die successionsberechtigte Familie, den Staat. Ein Lehn, ein Fideikommiß, ein Land fallen an, wenn die Regentenfamilie, der Fideikommißbesitzer, der Lehnsbesitzer versterben. Die Berufung erfolgt nach der dafür geltenden Erbfolgeordnung. Sind alle zum Lehn
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3% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0246,
von Erbzinsbis Erchanger |
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ist, ob die
Wirkung sich auch auf nicht vorhergeseyene Fälle
erstreckt, z. V. wenn ein Kind verzichtet und später
alle Kinder des Erblassers, ohne Abkömmlinge zu
hinterlassen, vor dem Erblasser versterben.
Das geltende Necht bestimmt verschieden
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3% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0975,
von Heimführung der Brautbis Heimstättengesetze |
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. Staaten und sonst. Selbst Zuchthäusern wird zuweilen ein Erbrecht in Ansehung des Nachlasses der Sträflinge, welche im Zuchthause versterben, zugebilligt. Das Recht des Fiskus auf erblose Verlassenschaften (bona vacantia, herrenlose Güter) ist sehr alt
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