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Rang | Fundstelle | |
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4% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0715,
von Festungsachatbis Festungskrieg |
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. Strafvollzug), der par-
tikulären Gesetzgebung. Der Mangel des Arbeits-
zwanges unterscheidet die F. von Zuchthausstrafe
(s. d.) und Gefängnisstrafe (s. d.). Mit der Haft hat
sie das gemein, daß sie keine entehrende Strafe ist
(bei wahlweiser Androhung
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0326,
Banken (Zettelbanken) |
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oder Dritten die Befugnis dazu einzuräumen, bez. Banknoten die Währung zu verleihen, bezeichnet wird. Es sind eine ganze Reihe von Maßnahmen, welche entweder nebeneinander oder wahlweise gegenwärtig zu diesem Zweck in unsern Staaten getroffen werden
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0188,
von Festungsarrestbis Festungskrieg |
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. in ebenderselben Ausdehnung wie das Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen, droht dieselbe aber meist wahlweise neben Gefängnis an und bestimmt, daß die F., wenn sie die Dauer von sechs Wochen nicht übersteigt, als Arrest vollstreckt werden soll. Vgl
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0054,
von Geldkrisisbis Gelehrsamkeit |
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, teils wahlweise neben Gefängnisstrafe, Festungshaft und Haft, teils kumulativ neben Zuchthaus- oder Gefängnisstrafe, z. B. bei dem Betrug. Bei Verbrechen und Vergehen ist der Mindestbetrag der G. 3 Mk., bei Übertretungen 1 Mk. Erweist sich eine erkannte
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0171,
Gerichtsstand |
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regelmäßigen G. konkurriert nach der deutschen Strafprozeßordnung wahlweise 2) der G. des Wohnsitzes des Beschuldigten (Forum domicilii). Fehlt es innerhalb des Deutschen Reichs an einem solchen Wohnsitz, so tritt der Aufenthaltsort des
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Gerichtstafelbis Geringswalde |
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). Abweichend von dem frühern gemeinen und von dem österreichischen Recht, welches auch diesen G. wahlweise mit den beiden vorgenannten zuläßt, ist nach der deutschen Strafprozeßordnung dieser G. nur dann maßgebend, wenn weder ein G. der That noch des
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2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0305,
von Obligationenrechnungbis Obmann |
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solidarisch haften, der Fall ist. Je nachdem der Gegenstand der Leistung ein bestimmter, einzelner ist, oder je nachdem es sich um mehrere Gegenstände handelt oder endlich von mehreren Leistungen eine wahlweise gefordert werden kann, wird zwischen
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0358,
von Straferkenntnisbis Strafgerichtsbarkeit |
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Strafgesetze Geld- und Freiheitsstrafe wahlweise androhen, darf, wenn durch die strafbare Handlung zugleich eine militärische Dienstpflicht verletzt worden ist, auf Geldstrafe nicht erkannt werden. Endlich kommen als besondere Ehrenstrafen gegen
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0239,
von Politische Vereinebis Polizei |
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Politische Vereine - Polizei
deshalb in vielen Fällen den P. V. u. V. Zuchthaus und Festungshaft wahlweise an und bestimmt (§. 20), daß auf Zuchthaus nur dann erkannt werden darf, wenn festgestellt wird, daß die strafbar befundene Handlung
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2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0883,
von Todesthalbis Toffana |
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Ehrenwortes durch einen Kriegsgefangenen u. s. w.) und zwar in 10 Fällen ausschließlich, in 8 Fällen wahlweise angedroht. Ebenso tritt, außer in Bayern, nach Einführungsgesetz zum Reichsstrafgesetzbuch §. 4, wenn bestimmte Handlungen in einem Teile
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