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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Wildackerbis Wildemann |
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werden kann.
Wildbann, s. Forstbann.
Wildberg, Stadt im württemberg. Schwarzwaldkreis, in einem tiefen Thal an der Nagold und an der Linie Pforzheim-Horb der Württembergischen Staatsbahn, 371 m ü. M., hat eine evang. Kirche, ein Schloß, ein
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86% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Wildbad Brennerbis Wilde Jagd |
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.
Wildbahn, Wildfuhr, in der Jägersprache sämtliche Hochwildstände eines Reviers. Freie W. sagt man im Gegensatz zum Wildgarten (s. d.).
Wildbann, s. Bannforsten und Forstbann.
Wildberg, Stadt im Oberamt Nagold des württemb. Schwarzwaldkreises, im tiefen
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2% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0290,
von Fischerei.bis Bergbau und Hüttenkunde |
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278
Fischerei. - Bergbau und Hüttenkunde.
Wildbann, s. Jagd
Wildbret
Wildfolge, s. Jagd
Witterung
-
Fischerei.
Fischerei
Angelfischerei
Dredge *
Fischen, s. Fischerei
Fischereigerechtigkeit, s. Fischerei
Fischzucht, künstliche
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0383,
von Bannenbis Bannrechte |
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)
Bannforsten, Wälder und Jagdgebiete, in denen allen außer dem Inhaber des Forstrechts die eigentumsmäßige Benutzung und die Jagd unter bedeutenden Strafen untersagt war. Ursprünglich wurden B. von den Königen wohl nur zum Zwecke der Jagd errichtet (Wildbann
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0343,
von Bannbis Bannforst |
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auf Jagd (Wildbann) und Fischerei. Die weitere Ausdehnung auf andre Nutzungen hat vielfach dazu geführt, daß die ehemaligen Marken-^[folgende Seite]
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0439,
von Forsbis Forstbann |
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die in Anspruch genommene Nutzung die Jagd ist, findet man vielfach den Ausdruck Wildbann. Die mit dem F. belegten Forsten heißen in den alten Urkunden Bannhölzer, Bannwälder, Bannforsten, auch Forsten schlechtweg. Seit der Ausbildung eines klaren
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0445,
von Försterschulenbis Forstinsekten |
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, daß nicht der Eigentümer durch den Nutznießer geschädigt werde. Die F. hat ihre schärfste Ausprägung im Polizeistaat des 18. Jahrh. gefunden. Der Forst- und Wildbann war urspünglich ^[richtig: ursprünglich] ein Ausfluß der Grundherrlichkeit, des
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0127,
von Jagdgöttinbis Jagdzeug |
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begriff man Forst- und J. unter der gemeinschaftlichen Bezeichnung "forstliche Obrigkeit"; dann trennte man J. als "Wildbann", Forsthoheit als "Forstbann", jedenfalls unter Einfluß der alten Begriffe von den Bannforsten. Auch das Jagdregal, wonach die Jagd
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0231,
von Babelthuapbis Bàbî |
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. mit dem Forst und Wildbann zu B. belehnt. Die Mediatisierung der 1803 zum Fürstentum erhobenen Reichsherrschaft erfolgte 1806, die Auflösung der fürstl. Fuggerschen Gerichtsbarkeit dagegen erst 1848.
Baber, Großmogul, s. Babar.
Babeuf (spr
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0483,
von Nürnberger Eierbis Nußbaum (Pflanzengattung) |
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Landgerichts, Wildbanns und Geleitrechts, an die Stadt verkaufte. N. war oft der Sitz der Reichstage. In das 15. und 16. Jahrh.
fällt die Zeit seiner höchsten polit. Bedeutung und seiner Blüte in Kunst und Wissenschaft durch das fast gleichzeitige
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