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4% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0050, Geld (Papiergeld, Geldwirtschaft) Öffnen
der Kredit (s. d.). Die mannigfachen Formen von Kreditpapieren, Checks, Giro-Anweisungen, Kassenscheinen und besonders Banknoten werden zu Zirkulationsmitteln und vertreten vorübergehend das G. in seiner Funktion als Zahlungsmittel u. Wertträger
3% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0094, Banken (Entwickelung und Reformen der deutschen Reichsbank) Öffnen
aufzuweisen, d. h. sowohl ihres Notenumlaufs als auch der von ihr eingegangenen täglich fälligen Verbindlichkeiten. Dadurch würde erreicht, daß der Stand der Bank nicht überschätzt wird. 3) Banknoten als gesetzliche Zahlungsmittel. Nach den
3% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1053, von Zwangskassen bis Zwangsvergleich Öffnen
forcé), der Kurs, den ein Kreditgeld (Staatspapiergeld, Banknoten) dann hat, wenn es zum gesetzlichen Zahlungsmittel erhoben, seine Einlösung gegen Metallgeld aber suspendiert ist. Vom Z. zu unterscheiden ist der Fall, daß das Papiergeld zwar
3% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0565, Wechsel (im Handel) Öffnen
für Kreditgewähr vor. (S. Depotwechsel.) 2) Der eigentliche Handelswechsel, Einlösungspapier, Zahlungsmittel und Ware ist der gezogene W., der alte Wechselbrief, die Tratte (Wisselbrief). Der gezogene W. hat gesetzlich folgende Form: ^[Leerzeile] Leipzig, den
2% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0193, von Ägion bis Agiotage Öffnen
193 Ägion - Agiotage. Münzen eine größere Zahl neuer mit gleicher Benennung prägte, welche ebenso wie jene gesetzliches Zahlungsmittel waren. Infolgedessen wurden für Zahlungen nach außen nur die schwereren Münzen verwendet und für diese beim
2% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0049, Geld (Funktionen; Naturalgeld, Metallgeld) Öffnen
49 Geld (Funktionen; Naturalgeld, Metallgeld). Zahlungsmittel hinzu. Es ist für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs unerläßlich, daß dem Wertmaßstab eine gesetzliche Anerkennung verliehen werde, um eine feste rechtliche Grundlage
2% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0379, von Banko bis Bank of England Öffnen
die Noten der Bank noch die weitere Bevorzugung erhalten, daß sie als gesetzliches Zahlungsmittel (legal tender) anerkannt wurden, solange die Bank ihrerseits ihrer Einlösungspflicht nachkomme. Außerdem wurde bei dieser Gelegenheit die dauernde
2% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0078, von Blanchebai bis Blandbill Öffnen
in einem Betrage bis zu 5 Doll. als gesetzliches Zahlungsmittel gelten sollten, bildete sich eine mit dem Aufblühen der Silberproduktion in engem Zusammenhange stehende Partei, deren Ziel, die Wiederherstellung der Silberdollars, mit der Annahme der B
2% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0397, von Dollar (Stadt) bis Döllinger (Ignaz) Öffnen
; sie waren hier immer unbeliebt gewesen, obgleich sie bis Juli 1876 als Zahlungsmittel den Silberscheidemünzen gleichgestellt waren und daher für jede Zahlung bis zu 5 D. einschließlich gesetzlichen Umlauf hatten. Sie erlitten im Frühjahr 1879
2% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0723, von Geld (auf Kurszetteln) bis Geldbrief Öffnen
oder solche Banknoten, welche gesetzlick Zahlungsmittel sind (die Species), in Betracht, zu- nächst als Gegenstand des Eigentums und des Be- sitzes. In dieser Funktion tritt das G. bervor in jeder Barzahlung, durch welche Eigentum an den gezabl- ten
2% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0600, von Kontemnieren bis Kontermesser Öffnen
598 Kontemnieren - Kontermesser nung vorzugsweise im überseeischen Verkehr auf ausländische Münzsorten an, welche nicht als unmittelbares Zahlungsmittel gelten, sondern als Ware behandelt werden, z. B. mexik. Piaster, südamerik. Dublonen u. s. w
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0455, von Wahnvorstellungen bis Währung Öffnen
die obrigkeitliche Gewährleistung des Gewichts und Feingehalts der Münzen. Späterhin verstand man darunter die Geldart, die als gesetzliches Zahlungsmittel (Courant- oder Währungsgeld) anerkannt ist, also im Gegensatz zu Scheidemünzen (s. d.) bei Zahlungen von jeder
2% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0071, von Doppelschnepfe bis Doppia Öffnen
. Doppelwährung, gemischtes Münzsystem, bei welchem Gold- und Silbermünzen in festem Wertverhältnis zu einander ausgeprägt werden und in unbeschränkter Menge als gesetzliche Zahlungsmittel gelten, wie in Frankreich, Belgien, der Schweiz und den Niederlanden
2% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0338, von Niederländer Band bis Niederländische Eisenbahnen Öffnen
derzeit mit zwei Fünfteln metallisch (Gold und Silber) gedeckt sein und dürfen nicht unter 25 Fl. lauten. Es existieren Noten von 25, 40, 60, 100, 200, 300 und 1000 Fl. Die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels besitzen sie nicht. Der Präsident
2% Mercks → Hauptstück → Warenbeschreibung: Seite 0169, von Gold bis Goldfirnisse Öffnen
von verschiedner Größe, beiläufig wie Siegellackstangen, auch in zerschnittenen Münzen. Der wirkliche Feingehalt jedes Barrens ist durch einen Wardein ermittelt und durch Stempelung beglaubigt. Solche Barren dienen im Großhandel häufig als Zahlungsmittel
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0483, Amerikanische Altertümer (Südamerika) Öffnen
vorgefunden. Vor allem diente der Obsidian zur Herstellung von Messern, Pfeil- und Lanzenspitzen etc.; auch Serpentin, Marmor, Granit, Sandstein, Nephrit, Gold, Silber, Kupfer und Bronze wurden verarbeitet. Als Zahlungsmittel dienten Goldstaub
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0326, Banken (Zettelbanken) Öffnen
ungedeckter Noten, so ist gegen eine solche Beschränkung kein Bedenken vorhanden. Denn wenn die ungedeckten Noten auch allerdings dem Umlauf eine Elastizität geben, eine Expansion und Kontraktion der Zahlungsmittel ermöglichen sollen, so steht doch nichts
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0335, Banken (Schweiz, Großbritannien) Öffnen
war; dagegen wurden jetzt auch ihre Noten zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt. Im J. 1844 erfolgte unter dem Ministerium Sir Robert Peels diejenige Gesetzgebung, welche noch jetzt das britische Zettelbankwesen normiert. Durch die Akte 7 u. 8 Vict. cap. 32
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0338, Banken (Schweden, Norwegen, Dänemark, Italien, Spanien etc.) Öffnen
Hypothekenscheine und darüber hinaus bis zu 40 Proz. des Grundkapitals dürfen sie ungedeckte Noten ausgeben. Nur die Noten der Reichsbank sind gesetzliches Zahlungsmittel. Ende 1882 war der Notenumlauf bei der Reichsbank 37,4, bei den Privatbanken 52,6
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 1003, von Blanchieren bis Blandrata Öffnen
. und höchstens 4 Mill. Silberdollars im Wertverhältnis von 1:15,988 geprägt, in Umlauf gebracht werden und an allen öffentlichen Kassen als gesetzliches Zahlungsmittel gelten sollen. Vgl. Cernuschi, Le Bland Bill (Par. 1879). Blandiloquenz (lat
1% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0974, von Check bis Cheine-Stokessches Phänomen Öffnen
.- und Clearing-House-System (Leipz. 1874); A. Koch, Über Giroverkehr und den Gebrauch von Checks als Zahlungsmittel (Berl. 1878); Bayerdorffer, Das Checksystem (Jena 1881). Cheddar (spr. tscheddär), Dorf in Somersetshire (England), am Fuß
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0506, Dänemark (Post und Telegraphie; Münzen, Maße etc.; Verfassung und Verwaltung) Öffnen
erst 16. Okt. 1875 angenommen wurde, ist das ganze Münzsystem vollständig umgebildet und auf Goldwährung begründet worden, wobei die Münzen des einen Staats auch in den beiden andern als gesetzliche Zahlungsmittel anerkannt werden. Danach heißt
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0034, von Dollar bis Dollinger Öffnen
. Die englische Regierung hat 1838 in allen englischen Kolonien, wo er in Umlauf ist, diesen D. zum festen Preis von 50 Pence als gesetzliches Zahlungsmittel zugelassen. Abkürzung oder Zeichen für D. ist meist $. Dollar, Stadt in Clackmannanshire
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0379, von Eindoublieren bis Einfuhr Öffnen
von Schuldverbindlichkeiten beglichen wird. Diesen Unterschied nennt man Handelsbilanz (s. d.), welche man als günstig zu bezeichnen pflegt, wenn die E. kleiner ist als die Ausfuhr, so daß dem Inland mehr Zahlungsmittel zuströmen oder dasselbe in der Lage
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0048, von Gelbveigelein bis Geld Öffnen
(Dresd. 1884). Gelbveigelein, s. Cheiranthus. Gelbwurz, s. Curcuma. Geld ist jenes Tauschgut, welches als Werkzeug des wirtschaftlichen Verkehrs verwendet wird, als Preismaßstab dient und als allgemeines Zahlungsmittel anerkannt ist. So innig
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0043, von Kontaktmetamorphismus bis Kontermarsch Öffnen
Plätzen à ordinaire comptant einen Kauf mit usancemäßiger Zahlungsfrist. Kontanten (franz. espèces, engl. specie), Bargeld; Kontantenkonto (Sortenskontro), das für eingenommene Münzen, welche nicht als unmittelbare Zahlungsmittel benutzt werden können
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0620, von Legal bis Legaten Öffnen
"), die Banknoten beigelegte Eigenschaft, als gesetzliches Zahlungsmittel zu dienen. (Vgl. Papiergeld und Banken, S. 325.) Legāltheorie, s. Eigentum, S. 375. Legāt (Legatum, Vermächtnis), die letztwillige Zuwendung eines bestimmten Gegenstandes
1% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0892, von Münzprobe bis Münzverbrechen Öffnen
übereinstimmen müssen, daß die Prägung desselben keinen, die der Scheidemünzen nur einen beschränkten Gewinn abwerfen darf, der privaten Spekulation also keinen Reiz bieten kann und darf, sowie endlich darin, daß die Münze gesetzliches Zahlungsmittel ist. Früher
1% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0681, von Papiergeldregal bis Papiernautilus Öffnen
Recht des Staats, Papiergeld auszugeben und dasselbe als gesetzliches Zahlungsmittel zu erklären. In England und Frankreich wird dasselbe durch die Banken ausgeübt. In Deutschland ist durch das Reichsgesetz vom 30. April 1874 das Papiergeld
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0972, von Silber, galvanisiertes, oxydiertes bis Silber-Jen Öffnen
Silbermünzen, zerbrochenem Silberschmuck etc. bestehen. Dieses Hacksilber, welches wohl als Zahlungsmittel diente und in Deutschland westlich von der Elbe fehlt, enthält besonders zahlreich Münzen der Buheiwiden, Sassaniden und andrer östlicher Dynastien
1% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0453, von Swischtow bis Sydenham Öffnen
in China als Tausch- und Zahlungsmittel für den größern Verkehr. Das große Sissi wiegt 50, das kleine 7,10 oder 19 Taels. Sydenham (spr. ssíddenhäm), eine der südlichen Vorstädte Londons, an der Grenze der Grafschaften Kent und Surrey, berühmt
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0044, von Valréas bis Vambéry Öffnen
, oder die Geldart, welche als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt ist. Bisweilen bezeichnet man auch mit V. das Verhältnis des Nennwertes von Geld, Wechseln und Wertpapieren zu ihrem Kurs; daher Wiederherstellung der V., s. v. w. Hebung des Kurses
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0114, Vereinigte Staaten von N.-A. (Verkehrswesen) Öffnen
des Goldes einen Wert von nur 4,41 Mk. in Gold. Trotzdem ist er durch die Anfang 1878 angenommene »Silberbill« neben Gold als gesetzmäßiges Zahlungsmittel bei öffentlichen und Privatschulden anerkannt, wenn nicht vertragsmäßig die Zahlung in Gold
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0333, von Wahrscheinlichkeitslehre bis Währung Öffnen
), nämlich für die richtige Beschaffenheit (Gewicht und Feingehalt) ausgeprägter Münzen, dann die als gesetzliches Zahlungsmittel (engl. legal tender) gültige Geldeinheit, welche in unbeschränkter Menge bei Zahlungen angenommen werden muß. Demgemäß konnte
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0334, Währung (Gold-, Silber-, Doppel-W., gemischte W. etc.) Öffnen
- (Allison-) Bill erlassen. Die Silberdollars, von welchen monatlich 2-4 Mill. geprägt werden durften, wurden wieder zum unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt. Bis 1887 wurden bereits 250 Mill. Doll. Silberkurant ausgeprägt. Die Silberwährung
1% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0204, von Craik bis Cunha Öffnen
Silbermünzen hat C. nicht, und der Kurs des ausgegebenen Papiergeldes (das noch dazu nicht allgemein als Zahlungsmittel angenommen wird) steht tief, denn das spanische Centén (100-Frankstück) gilt jetzt 5½ Pesos in Gold, aber 12½ Pesos in billetes
1% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0408, Handel Deutschlands (Aufschwung seit 1879) Öffnen
der »Regenbogenschüsselein« bekannten Goldmünzen sowie das »Hacksilber« (s. Silberfunde, Bd. 14) als Zahlungsmittel benutzt. Vgl. auch den geschichtlichen Artikel Straßen. Handel Deutschlands. Der unverkennbare Aufschwung, den Deutschlands Handel seit
1% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0753, Preisbewegung 1870-90 (Ursachen, Schlußfolgerungen) Öffnen
. 1873 im Prinzip beschlossene Einführung der Goldwährung thatsächlich beseitigten und dem Silberdollar wieder die Kraft eines gesetzlichen Zahlungsmittels verliehen. Und dennoch wies die Silberproduktion der Erde fort und fort steigende Zahlen
1% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0784, Reichsbank, deutsche (Geldregulierung) Öffnen
liegt in Deutschland mehr als ein Drittel, in Frankreich nur ein Drittel bar in der Bank. Ferner aber muß der größern Gangbarkeit der französischen Banknoten Rechnung getragen werden, welche gesetzliches Zahlungsmittel sind, während in Deutschland
1% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0879, Silberbill (amerikanische) Öffnen
der ausstehenden Noten vollständig durch den Wert des dafür gekauften Silberbullion, bez. der daraus geprägten Standard-Silberdollars gedeckt sein; solche Schatzamtsnoten sollen ein gesetzliches Zahlungsmittel zur Bezahlung aller öffentlichen
1% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0092, Banken (die Bank von England) Öffnen
vorgeschriebenen Publikation ihrer Wochenausweise in der »Gazette of London«. Die Noten der englischen Bank sind zwar einlöslich, dienen jedoch als gesetzliches Zahlungsmittel (legal tender). Danach ist also jedermann verpflichtet, Noten der englischen Bank
1% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0339, Fortbildungsschulen (neueste Entwickelung in Preußen) Öffnen
durch chinesische Dschunken besorgt. Das einzige Zahlungsmittel auf F. ist der Chop Dollar, d. h. der spanische oder mexikanische Dollar, welcher durch Eindrücken eines Stempels und Herausschlagen kleiner Stücke Silber minderwertig gemacht
1% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0415, von Glykose bis Gorresio Öffnen
, derNigerniündung, Kotonu, St. Thomas, Principe, S.io Paolo de Loanda und Gabim. Die Telegraphenlinien der Kolonie haben eine Länge von 275 km. Der früher als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannte Goldstaub wurde zu 3 Pfd. Sterl. 10 Schilling pro Unze
1% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0979, von Wagner von Frommenhausen bis Währung Öffnen
als gesetzliches Zahlungsmittel in unbeschränktem Betrage gelten müssen. Allerdings darf die umlaufende Menge keine unbegrenzte sein, die Prägung nicht frei gegeben werden. Österreich hat alsdann eine Zeitlang die sogen, hinkende W. 3) Wäre ein gewisser
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0214, von Ägion bis Agiotage Öffnen
entstand naturgemäß ein A. auf die groben vollwichtigen Münzen gegenüber dem im gewöhnlichen Verkehr üblichen Zahlungsmittel, das aus Scheidemünze oder stark abgenutzten größern Stücken bestand. Eine andere, noch für die Gegenwart wichtige Ursache des A
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0826, von Arbit bis Arboga Öffnen
.) als Zahlungsmittel in der Regel ausgeschlossen ist. Dabei muß auf die Abweichungen in den gebräuchlichen festen Umrechnungssätzen, auf die Unterschiede der Zinsberechnung und der Spesen an den einzelnen Börsenplätzen Rücksicht genommen werden
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0378, Banknotendruck Öffnen
Zahlungsmittels, also Zwangskurs, nicht nur gegen die ausstellende Bank, sondern auch gegen die öffentlichen Kassen des Staates und gegen jedermann, verliehen werden. So haben die Noten der Bank von England zwar gesetzliche Zahlungskraft, aber nur unter
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0435, von Barren (Turngerät) bis Barrièretraktat Öffnen
433 Barren (Turngerät) - Barrièretraktat als Zahlungsmittel. Der Preis des Barrengoldes und Barrensilbers wird an den Haupthandelsplätzen für Edelmetalle regelmäßig im Kursblatt notiert. Die Münzstätten der Vereinigten Staaten von Amerika
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0659, von Bekrönung bis Belagerungsmünzen Öffnen
.), die in belagerten Plätzen hergestellt wurden, um Zahlungsmittel, meist zur Besoldung der Truppen, zu schaffen; sie sind oft unvollkommen geprägt und bei Mangel an geeignetem Metall sogar aus wertlosem Material (Leder, Pappe u. dgl.) gefertigt worden. So wurden
1% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0080, von Blankenburg (Heinr. von) bis Blankett Öffnen
. Blankets, die engl. Bezeichnung für weißwollene Lagerdecken von verschiedener Feinheit und Ausstattung, die im Tauschhandel oft als Zahlungsmittel oder Wertmesser für andere Artikel dienen. Blankett (frz. Carte blanche; engl. Blank letter of
1% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0314, von Borjookes bis Borki Öffnen
., Stockh.1873-74), besorgte L. Dietrichson. Borjookes, Glasperlen, Zahlungsmittel in Abessinien, s. Dahab. Bork. oder Borkh., bei botan. Namen Abkürzung für Moritz Balth. Borkhausen (s. d.). Borke ist die Bezeichnung für eine aufspringende
1% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0321, von Borniert bis Bornu Öffnen
Grenzen des Reichs. Auf den großen Märkten von Kuka wird die Sklavenmasse gegen europ. und afrik. Waren umgetauscht. Als einzig geltendes Zahlungsmittel dient aber der Maria-Theresienthaler und als Kleingeld die Kaurimuschel, wovon 4000 Stück auf 1
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0136, von Checks bis Chediv Öffnen
die rechtliche Natur des Cheque (Wien 1878); R. Koch, über Giroverkehr und den Ge- brauch von C. als Zahlungsmittel (Berl. 1878); Über Bedürfnis und Inhalt eines Check-Gesetzes (ebd. 1883); Knapp, Der C. ("Zeitfchr. f. Handels- recht", Bd. 30
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0560, von Coupage bis Coupons Öffnen
hat; die Verwendung von C. und Dividendenscheinen als Zahlungsmittel hat zum Vorteil des Verkehrs erheblich abgenommen, seitdem das Postanweisungs- und Postauftragsverfahren mehr in Aufnahme gekommen ist. Die C. der Staatspapiere werden in Deutschland
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0609, von Crowe (Eyre) bis Croy (Geschlecht) Öffnen
Feinsilber, so ist die C. ^ 3,2694 M. Hierbei erscheint sie aber nur als Rob- stofs, nicht als Zahlungsmittel nach engl. Gesetz. Es werden auch halbe Kronen (dÄif-cronu8) geprägt. vi-0v?NFia.88 (spr. kraunglä'ß), Kronglas, in England Bezeichnuug
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0720, von Gelbsucht (der Haustiere) bis Geld Öffnen
. das Bedürfnis geltend, das Geldwesen unter die Hoheit des Staates zu stellen und gewissen Geldsorten die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels zu verleihen. II. Die Vorteile des G. für die Volkswirtschaft bestehen hauptsächlich in folgendem
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0721, Geld Öffnen
das eigentlicheWährungsgeld oder Courantgeld (s. Courant), welches das Haupt- zahlungsmittel des Landes (die Landesvaluta) bildet und von den Staatsangehörigen in jedem Be- trage zum Nennwerte angenommen werden muß. Welche Währung (s. d.) ein
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0722, Geld Öffnen
Inhaber die- ser Münzen geschehen. Denn diese haben dieselben angenommen nicht als bloß gestempelte Silber- stücke, sondern als gesetzliches Zahlungsmittel, und als solches haben sie es einem staatlichen Gebote gemäß annehmen müssen
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0142, Goldwaren Öffnen
. eingeschmolzen. Es ist demnach noch eine große Menge Silberthaler in Umlauf, welche als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Der Gesamtvorrat wurde von Nasse auf 450–470 Mill. M. (einschließlich der Silberthaler österr. Gepräges, von welchen
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0553, von Gülden bis Gülle Öffnen
1848 bloße Handelsmünzen, also kein gesetzliches Zahlungsmittel. Der polnische G. (Äot, Mehrzahl ^ot^), im russ. Königreich Polen bis 1841 (im vormaligen Freistaat Krakau bis 1858) gesetzlich, jedoch noch 1870 üblich, zerfiel in 30 Groschen
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0263, von Kaunser Thal bis Kausalität Öffnen
. Sie wurde auch nach Afrika importiert; schon vor dem 14. Jahrh. war sie am obern Niger in Gebrauch und scheint sich von hier nach dem centralen Sudan verbreitet zu haben, kann aber gegenwärtig nicht mehr als übliches Zahlungsmittel in diesen Gegenden
1% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0086, Münze Öffnen
Zahlungsmittel verlieren. (S. Passiergewicht.) Der Unterschied zwischen dem Marktpreise des in der Münze enthaltenen Goldes oder Silbers und dem- jenigen höhern Nominalwerte, welcher ihr gesetzlich beigelegt wird, ergiebt den Präge- oder Schlag
1% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0090, von Münzkabinett bis Münzregal Öffnen
für Norddeutschland der 30-Thalerfuß, für Süddeutschland der 52^2-Guloensußund für Oster- reich der 45-Guldenfuß eingeführt und zugleich in dem Vereinsthaler ein für das ganze Gebiet gültiges gesetzliches Zahlungsmittel geschaffen wurde; die fog. Lateinische
1% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0940, von Passiergewicht bis Passion Öffnen
Umlanf schon einigermaßen abge- ! nutzte Münze wenigstens baben inuft, um, im Ver- kehr noch als gesetzliches Zahlungsmittel zu gelten. ^ Es ist in der Regel etwas höher gegriffen als die Ge Wichtsfehlergrenze beimNemedium is. d.). Nack den
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0404, von Scheibenpilze bis Scheidemünze Öffnen
einem bestimmten Betrage als gesetzliches Zahlungsmittel genommen werden müssen. Sie sind entweder Silber- oder Villonmünzen (stark silberhaltiges Kupfer), oder werden ganz aus un- edlem Metall (Kupfer, Nickel, Bronze) hergestellt. In den
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0695, Schweden (Finanzen. Litteratur zur Geographie und Statistik. Geschichte) Öffnen
obligatorisch. Die Reichsbank, 1656 gegründet, hat 55 Mill. Kronen Kapital, giebt Noten als gesetzliches Zahlungsmittel aus für den Betrag ihres Metallbestandes und ihres Guthabens im Auslande und darüber 45 Mill. für den Betrag ihrer Fonds
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0980, von Silbernitrit bis Silberwährung Öffnen
, eine einfache Währung, bei welcher lediglich die vollwertig ausgeprägten Silber- münzen als gesetzliches Zahlungsmittel (Courant- geld) anerkannt sind. Goldmünzen werden zwar bei der S. in der Regel geprägt; aber ihre Annahme im Verkehr hängt von dem
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0316, von Stempelakte bis Stempelzeichen Öffnen
(Technische Behandlung). Stempelzeichen, ein von den Münzherrschaften früherer Zeit in die Münzen eingeschlagener Stempel, durch welchen der Münze die Eigenschaft des gesetzlichen Zahlungsmittels beigelegt wurde. Solche Stempelungen kamen nicht nur bei
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0521, von Surrogat bis Susa (in Tunis) Öffnen
von gewerblichen und technischen Fabrikaten und Gebrauchsgegenständen (ebd. 1894). Geldsurrogate nennt man Papiergeld, Wechsel, Checks u. dgl. papierne Zahlungsmittel. Surrogation, s. Subrogation. Sur Sas, s. Oberhalbstein. Sursee. 1) Bezirk
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0536, von Sybel bis Sydenham Öffnen
, in die Form kleiner Barren gebrachte Silber, das in China das eigentliche nationale Tausch- und Zahlungsmittel für den größeren Verkehr bildet. Eigentlich sollte dasselbe ganz (997‒1000 Tausendstel) fein sein; durchschnittlich besitzt es jedoch nur
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0742, von Thalerhumpen bis Thallo Öffnen
2/3 g fein Silber, wurde in 30 Silber- oder Neugroschen zu 12 oder 10 Pfennigen geteilt und gilt jetzt noch im Deutschen Reiche als gesetzliches Zahlungsmittel für 3 M. Gold, obgleich sein wirklicher Wert nach dem Silberpreise von 90 M. für 1 kg
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0893, von Tolubalsam bis Tomaschow Öffnen
Feingold)=7, 219 M. Die Angabe, der T. gelte 10 Kran (s. d.), is t unrichtig, da er kein gesetzliches Zahlungsmittel bildet und sein Preisverhältnis zur Silbermünze schwankt. (S. auch Tomin und Tabelle beim
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0909, von Zahlungsbefehl bis Zählwerke Öffnen
also in bestimmten Thatsachen geäußert haben. Fehlen jemand Zahlungsmittel zu einer Zeit, zu welcher er überhaupt nichts zu zahlen hat, so liegt eine Z. nicht vor. Die Z. kann sich in verschiedener Weise äußern, sie ist nach §. 94 der Konkursordnung
1% Mercks → Hauptstück → Warenbeschreibung: Seite 0532, Silber Öffnen
Zeit hat ein Beispiel einer Feinsilbermünze gehabt in den kleinen hannoverschen Thalern, die von den Goldschmieden sehr gesucht wurden und längst wieder eingeschmolzen sind. Bei der Verwendung von S. als Zahlungsmittel im internationalen Verkehr