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Rang | Fundstelle | |
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2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0851,
Deutschland (Geschichte 962-1024. Sächsische Kaiser) |
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und größern Äbte, einen maßgebenden Einfluß auf die Regierungsgeschäfte, wandelten die ihnen übertragenen Ämter in erbliche Lehen um und rissen die Güter des Reichs und die Regalien der Krone (Münzrecht, Zollrecht und Gerichtsbann) an sich. Sobald Otto III
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0857,
Deutschland (Geschichte 1273-1308. Rudolf I., Adolf, Albrecht I.) |
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die Fürsten daher wieder einen kleinen Grafen, Adolf von Nassau (1292-98), zum König, nachdem sie, besonders Erzbischof Gerhard von Mainz, ihn zu den drückendsten Zugeständnissen in Bezug auf das Zollrecht der rheinischen Fürsten verpflichtet hatten
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0485,
von Eisfjordbis Eisleben |
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wichtigen Bergbau auf Kupfer und Silber, zwei Kupferhütten, Gartenbau und Samenhandel. - Die Altstadt von E. kommt urkundlich schon 974 vor; sie erhielt 1045 Münz-, Markt- und Zollrechte und gehörte den Grafen von Mansfeld. Am 10. Nov. 1483 wurde hier
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0854,
von Mühlfeldbis Mühlhausen |
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. ist Sitz eines Amtsgerichts und hat ein Gymnasium, ein Realprogymnasium und eine Musikschule. - M., ursprünglich ein königliches Kammergut, erhielt zu Anfang des 13. Jahrh. Stadtrecht und dann Münz- und Zollrecht. Gegen die Burg, auf der ein
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Regenstaufbis Regentschaft |
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sich Burggrafen als königliche Beamte in R. nachweisen, und es gelang den Bischöfen nicht, die Grafschaft an sich zu bringen, wenn sie auch Münz- und Zollrechte erwarben. Die ersten Freiheiten erhielt die Stadt nachweislich 1207; sie wurde jedoch
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Verdauungsbeschwerdenbis Verden |
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(808-830), der 829 auf einer Synode in Mainz anwesend war, als Bischof von V. gelten. Otto III. verlieh 983 dem Stift Markt-, Münz- und Zollrecht, und Heinrich IV. gewährte ihm 1106 die Immunität für alle seine Besitzungen. Der Bischof war ursprünglich
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0952,
von Zolkiewbis Zölle |
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und Straßen etc. dienten und nach der Lex Salica auch nur als solches erhoben werden durften. Hieraus entwickelte sich ein eigentümliches Zollrecht als Inbegriff mannigfaltiger, vielfach freilich usurpierter Einzelrechte, auf Grund deren häufig auch Z
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Hêliandbis Hendrich |
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560
Hèliand - Hendrich
H. gehört nickt zum deutschen Zollgebiet, bildet
also in zollrechtlicher Beziehung für Deutschland
Ausland; Preußen bat für die Ausgaben des Reichs
an dieses ein Aversum zu zablen. Teutschland hat
sich bei
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1009,
von Zollverschlußbis Zone |
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zum Zoll- und Handelsgebiet des Deutschen Reichs auch gegenwärtig noch das Großherzogtum Luxemburg und die österr. Gemeinden Jungholz und Mittelberg in Vorarlberg, welche beide zollrechtlich als zu Bayern gehörig behandelt werden, mit zusammen 2593,1
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