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Rang | Fundstelle | |
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0683,
von Reichsindigenatbis Reichskanzler |
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er namentlich auch die der letztern zustehenden Vorrechte des Bundespräsidiums aus. Auf der andern Seite ist dem R. aber auch die Leitung der sämtlichen Geschäfte des Deutschen Reichs übertragen; er ist der eigentliche und zwar der alleinige verantwortliche
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Abfasenbis Abführen |
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Rechtsgebieten. Insbesondere wird im Rechte der Schuldverhältnisse von A. gesprochen, wenn der Schadenersatzanspruch oder wenn der einem Dritten zustehende Anspruch an der veräußerten Sache seitens des Erwerbers oder Veräußerers auf diese Weise beseitigt
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0709,
Mecklenburg |
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sie in der Vereinbarung vom 29. Juli 1870 erklärt, abgesehen von der ordentlichen Hufensteuer in bisheriger Höhe, von dem ihnen zustehenden Recht der Besteuerung des Domaniums für die Dauer der Vereinbarung zu der Aufbringung der Kosten des Landesregiments
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0210,
Liquidation |
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der Gesellschaft zu erfüllen, deren Forderungen (auch die gegen den einzelnen Gesellschafter zustehenden) einzuziehen und das Vermögen der Gesellschaft zu versilbern. Wenn es im Interesse der L. liegt, können sie auch im ganzen veräußern
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0108,
von Adduktorenbis Adel (Deutschland) |
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und die Verfassungen der neuentstandenen Staaten verringerten allenthalben die Vorrechte des Adels oder hoben sie, wie die Konstitution des Königreichs Westfalen, geradezu auf. So kommt es, daß wirkliche Vorrechte heutzutage nur dem hohen A. zustehen. Dieser hohe A
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Lehnrechtbis Lehnswesen |
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, Litteratur der sogen. Lehninschen Weissagung (Heilbr. 1879).
Lehnrecht, im subjektiven Sinn das einer Person an einer fremden Sache zustehende erbliche Nutzungsrecht, welches ursprünglich vom Eigentümer gegen das Versprechen der Treue verliehen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Bauerngerichtbis Bauerngut |
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; in noch andern die alten Salgüter, auf welchen die ihnen einst nach den Hubrechten zustehenden Vorrechte sich noch erhalten haben, so im Elsaß, in Oberschwaben. Als eigentlich freie Güter kann man die schlechten Zinsgüter betrachten, die wieder
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0634,
Bundesrat (Rechte) |
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Regierungen zustehenden Reichsgewalt erscheinen. Wie aber die Minister der konstitutionellen Einheitsstaaten (die Regierung) die Regierungsanträge und die Regierungsmaßregeln in den Kammern vertreten, so haben auch die Mitglieder des Bundesrats das Recht
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0040,
Domäne |
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Schriftsteller, wie Klüber, v. Aretin, Schmelzer, Posse, erklären die Kammergüter für Staatsgut in dem Sinn eines der moralischen Person des Staats zustehenden Eigentums. Andre Publizisten dagegen, wie Pütter, Zachariä, Leist, Häberlin, Maurenbrecher, Dahlmann
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Gerichtliche Tierarzneikundebis Gerichtsferien |
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. w. Bannmeile.
Gerichtsbarkeit (Jurisdiktion), die der Staatsgewalt zustehende und von ihr verliehene Befugnis zur Ausübung der Rechtspflege (s. Gericht).
Gerichtsbeisitzer, die Mitglieder eines Kollegialgerichts im Gegensatz zu dem
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Kirchenglaubebis Kirchenmusik |
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.
Kirchengut, s. Kirchenvermögen.
Kirchenhoheit (Jus circa sacra), der Inbegriff der Hoheitsrechte, welche dem Staatsoberhaupt gegenüber den anerkannten christlichen Kirchen und den sonstigen Religionsgesellschaften zustehen. Es liegt in dem Wesen des Staats
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0981,
Kommanditgesellschaft (K. auf Aktien) |
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und Papiere kann von ihnen verlangt werden.
Wegen der Rechte, die dem einzelnen Kommanditisten zustehen, ist die einfache K. für große Unternehmungen mit vielen Beteiligten weniger geeignet; dies führte zur Schaffung der Kommandit-Aktiengesellschaft
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0127,
von Majakibis Majestätsverbrechen |
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.", als dem französischen König zustehend, vor, während sich die spanischen Könige bloß "Katholische M." (magestad catolica), die Könige von Portugal "Allergetreueste M." (magestade fidelissima) und die Könige von Ungarn "Apostolische M." nennen
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Pfandbriefbis Pfändung |
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deutschen Handelsgesetzbuch dem Frachtführer, Kommissionär, Spediteur etc. zustehen. Das richterliche P. wird durch die gerichtliche Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners, namentlich an Grundstücken als sogen. Hilfspfandrecht und bei
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Rechtswohlthatbis Recitativ |
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. der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (s. d.); die dem Bürgen zustehenden Rechtswohlthaten (s. Bürgschaft); die R. der Kompetenz (Beneficium competentiae, s. d.) u. a.
Rechtszuständigkeit, s. v. w. Kompetenz (s. d.); dann die einer Person zustehenden
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0993,
Rotes Kreuz (Hilfsinstitut für die vaterländische Armee) |
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in jedem Land Ein Hilfsverein etc. bilden solle, und daß dem Zentralkomitee dieses Vereins die gesamte Leitung der auf die freiwillige Kriegskrankenpflege gerichteten Thätigkeit zustehen solle, zur Durchführung gelangt. Es ist dies der Fall in Dänemark
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0384,
von Schafarikbis Schaff |
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von Gemeindegliedern zustehende Befugnis, eine Schafherde auf den in der Gemeindegemarkung liegenden Feldgrundstücken weiden zu lassen. Verschieden davon ist das Schäfereirecht, d. h. die mitunter dem Gutsherrn oder gewissen Gemeindemitgliedern
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0200,
von Afternbis Afzelius |
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verfolgen, und im Konkurse des Aftermieters hat er ein Absonderungsrecht nicht. Außerhalb des Konkurses hat er ein Vorzugsrecht in Preußen überhaupt nicht, das ihm nach Gemeinem Recht zustehende Pfandrecht und das ihm nach sächs. Gesetz zustehende
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0864,
von Argobis Argonauten |
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zustehende Recht die Befugnis giebt so zu handeln, obschon dadurch einem Dritten
ein Schaden erwächst. Das ist der Fall beim freien Wettbewerb im Gewerbebetrieb, nur sollte derselbe nicht dahin ausarten, daß Anstand und gute Sitten verletzt werden
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0382,
von Banksiabis Bann |
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, Fürsten u. s. w. zustehende Befugnis, bei Strafe zu gebieten oder zu verbieten. Am höchsten stand der Königsbann, durch den die Übertretung eines königl. Befehls mit 60 Solidi gebüßt wurde. Deu Grafen ermächtigte der B. nur zur Verhängung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Dieburgbis Dieckhoff |
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eines Dritten genommen war, welcher dem Eigentümer für den Verlust haftete, dieser Dritte in der Strafklage einen Ersatz für den ihm sonst nicht zustehenden Schadenersatzanspruch. Diese Strafklage giebt es heute nicht mehr, dem zunächst Beteiligten
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0786,
Eigentumsklage |
Öffnen |
zustehen; sie sind aber gedacht nicht als
aus dem Eigentumsrecht, sondern aus dem Delikt,
der Verletzung entsprungen. Die Haftung z. B. für
Schadenersatz reicht hier weiter wie bei der E. im
gewöhnlichen Falle; andererseits kann auch in diesen
Fällen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Kirchenordnungenbis Kirchenpatronat |
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und Pflichten, welche einer Person bezüglich einer Kirche oder eines Amtes deshalb zustehen, weil sie die Kirche oder das Amt gestiftet und ausgestattet hat (area, exstructio, dotatio). Die Rechte bestehen wesentlich in dem Präsentationsrecht, d. h
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0596,
Konsul (in der Neuzeit) |
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594
Konsul (in der Neuzeit)
barkeit, sind übrigens auch in den andern Staaten
den K. zugestanden (s. unten).
Die völkerrechtlichen Befugnisse der K.
überhaupt und die ihnen zustehenden persönlichen
Vorrechte sind neuerdings unter den
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0960,
von Patriciusbis Patriot |
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Spruchband mit den Wor-
ten: Hui8 86i)aral)it. Das Band ist blau.
Patrimonialgerichtsbarkeit, gründ Herr
liche Gerichtsbarkeit, Guts- oder Privat-
gerich tsdarkeit, die dem jeweiligen Besitzer eines
bestimmten Gutes zustehende Befugnis zur
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0276,
von Popperbis Pordenone |
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, gemeinverständlich machen.
Populārklage (Actio popularis), im röm. Recht die jedem Bürger (nicht bloß dem Verletzten) im öffentlichen Interesse zustehende Klage, welche namentlich zum Schutze der im Gemeingebrauch stehenden Sachen (öffentlichen Plätze
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Sachbeschädigungbis Sacher-Masoch |
Öffnen |
. Derselbe kann auch
im Falle eines Rechtsirrtums über eine zustehende
Befugnis (Tötung von Hunden auf dem Jagd-
revier) ausgeschlossen sein. Die Arten der S. nach
dem Deutschen Strafgesetzbuch sind: 1) Die einfache
S., ein Antragsdelikt (s. d
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Doppelacheniumbis Doppelbesteuerung |
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Gemeinden zustehen, wo sich das zu besteuernde Objekt befindet, bez. verzehrt wird. Sie würden dann ebensowenig wie die Soziallasten und Gemeindegebühren zu einer D. führen. Dagegen würde bei Gewerben, die ihrer Natur nach über mehrere Gemarkungen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0154,
von Droitbis Dromedar |
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; d. coutumier, Gewohnheitsrecht im Gegensatz zum d. écrit, geschriebenen Recht, worunter namentlich das römische Recht verstanden wird; droits civils, im französischen Recht die Rechte, welche nur dem zustehen, der in Frankreich das Indigenat hat
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0447,
von Eisenbahn-Abrechnungsstellebis Eisenbahnamt |
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Reich wurde 16. Sept. 1873 unter der amtlichen Bezeichnung " Reichseisenbahnamt " ein E.
mit dem Sitz in Berlin geschaffen. Demselben steht die Kompetenz zu: 1) das dem Reich zustehende Aufsichtsrecht über
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0461,
von Eisenbahngarantiebis Eisenbahnrecht |
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gegenüber beziehen, charakterisieren sie sich als Normen des öffentlichen oder des privaten Rechts. Auf Grund des der Staatsgewalt zustehenden Oberaufsichtsrechts ist zur Anlage von Eisenbahnen durch Privatpersonen die staatliche Genehmigung
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Kollegiantenbis Kollektivum |
Öffnen |
, selbständige Vereinigung sein soll, welche die Ausübung der ihr ursprünglich selbst zustehenden Gewalt dem Landesherrn übertragen habe. Die kirchlichen Rechte des Landesherrn würden hiernach teils aus dem übertragenen Kirchenregiment herzuleiten
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0040,
Konsul (das deutsche Konsularwesen) |
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auch im übrigen die Funktionen der Seemannsämter, z. B. die Aufnahme von Verklarungen, die Mitwirkung bei der Aufmachung der Dispache in den Fällen der großen Havarie und bei der Eingehung von Bodmereigeschäften, zustehen. Schiffsleute, welche
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0248,
Krone (Teil des Hufs etc., Sternbilder, Münzen) |
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. den Kroninhaber, die Person des Monarchen mit den ihr zustehenden Rechten, daher man von Krongütern, Kronämtern, Kronenorden, Krondotationen etc. spricht. Übrigens kommt die K. auch als Ehrenschmuck (Bürger-, Braut-, Totenkrone etc.) in verschiedener
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Militär-Erziehungs- und Bildungsanstaltenbis Militärgerichtswesen |
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-, Heliogravüre-, Photolithographie- und Pressenabteilung). Das Institut steht unter Leitung eines Generals.
Militärgerichtsbarkeit, Inbegriff der den militärischen Organen zustehenden richterlichen Befugnisse (s. Militärgerichtswesen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0842,
von Triforiumbis Trigonometrie |
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, später zu rein dekorativem Zweck auf die äußere Mauerfläche aufgesetzt war.
^[Abb.: Triforium.]
Trift, der Weg für das Weidevieh; Triftgerechtigkeit (Triftrecht), die einem Grundeigentümer zustehende Befugnis, sein Vieh über fremde Grundstücke zu
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1026,
von Unrundbis Unsichere Dienstpflichtige |
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, welcher von der ihm zustehenden Befugnis, die Untersuchungshaft zu verhängen, rechtmäßigen Gebrauch mache, niemand verletze; daß die Energie der strafrechtlichen Verfolgung durch die Aussicht, vielleicht für die Nachteile der Untersuchungshaft einstehen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0568,
von Krankenkassenbis Krebs |
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der Versicherungspflicht nur, sofern durch Vertrag die ihnen nach Artikel 60 des Handelsgesetzbuches zustehenden Rechte (sechswöchentliche Fortzahlung des Gehaltes bei Krankheit) aufgehoben oder beschränkt sind. Doch kann auf dieselben, soweit sie nicht bereits
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Anschlag (des Gewehrs)bis Anschließung |
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(früher Adhäsion). Im Civilprozeß würde gegenüber dem von einer Partei eingelegten Rechtsmittel der Berufung (s. d.) oder Revision (s. d.) der Gegenpartei an sich nur eine auf Verteidigung des angefochtenen Urteils gerichtete Einlassung zustehen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Aufspringen der Hautbis Aufstoßen |
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, dem die Initiative zu seiner Berufung, auch mitunter noch andere Vorzugsbefugnisse, zustehen. Das Statut muß Bestimmung treffen, wenn zur Beschlußfähigkeit eine bestimmte Zahl anwesender Mitglieder ausreichen soll. Die Beschlüsse werden mit absoluter
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0862,
von Berufsvereinebis Berufszweige |
Öffnen |
, der bezweckt, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Gebrauch des ihnen nach der Gewerbeordnung zustehenden Koalitionsrechts dadurch zu erleichtern und zu regeln, daß den auf Grund desselben gebildeten Vereinigungen Rechtsfähigkeit verliehen werde. Demgemäß
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0832,
von Eisenacher Kirchenkonferenzbis Eisenbahnabrechnungsstellen |
Öffnen |
beförderten Personen u. s. w. zustehenden Einnahmeanteile und Entschädigungen aus der gegenseitigen Wagenbenutzung vermitteln. Guthaben und Schuldposten der Verbandsverwaltungen werden zusammen- und für jede Verwaltung in einer Summe festgestellt
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0730,
von Geleitsbriefbis Gelenk |
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728
Geleitsbrief - Gelenk
wo er Sicherheit gefunden, zurückzukehren. Die in Deutschland früher den Landesjustizverwaltungen zustehende Befugnis, freies G. zu erteilen, worüber ein Geleitsbrief ausgestellt wird, ist durch §. 337 der Deutschen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0744,
Gemeindehaushalt |
Öffnen |
. auf die Durch-
führung von verschiedenen, eigentlich dem Staate
zustehenden Ausgaben; hierher gehören die Aus-
gaben für die Sicherheits-, Gefundheits- und Bau-
polizei, das Civilstandswesen, Statistik, die Be-
sorgung polit. Wahlen, die Bildung
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0214,
von Staatsbeamterbis Staatsdienst |
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zustehenden besondern Rechte und hat auf Grund gesetzlicher Specialvorschrift privatrechtlichen Anspruch auf die Besoldung und die dienstlichen Emolumente. Ist er definitiv angestellt, so kann er in Deutschland im allgemeinen aus dem Amt gegen seinen Willen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0235,
Stadterweiterungen |
Öffnen |
) die zwangsweise Zusammenlegung
(Konsolidation) von Grundstücken verschiedener Eigentümer verfügt, sowie das der Gemeinde zustehende Recht der
Enteignung auf das neben öffentlichen Straßen und Plätzen belegene Gelände ausgedehnt werden. Die Zusammenlegung
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Steuerbordwachebis Steuerkapital |
Öffnen |
wurden nach dem Einkommensteuergesetz vom 24. Juni 1891 für das ihnen zustehende Recht auf Befreiung von der Einkommensteuer nach näherer Vorschrift eines Gesetzes vom 18. Juli 1892 entschädigt und vom 1. April 1893 an zur Einkommensteuer herangezogen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0029,
Agrarfrage (Mittel zur Abhilfe) |
Öffnen |
zu einer gewissen Wertgrenze erwerben können, ihnen allein auch für die Regel das Recht der Exekution in die Grundstücke des Schuldners zustehen. Hieraus ergab sich die Konsequenz, die ganze Kreditgebarung des einzelnen Landwirts
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0541,
Handwerkerfrage (Befähigungsnachweis) |
Öffnen |
Rechte, daß der Betreffende nun auch kein anderes Handwerk betreiben darf, für das ein Befähigungsnachweis vorgeschrieben ist. Daraus folgt die Notwendigkeit einer genauen Begrenzung der Arbeitsbefugnisse, die jedem Gewerbe zustehen. Daß diese
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Zeugenbeweisbis Zeugnisverweigerung |
Öffnen |
eines Zeugen; sodann, wie Attest und Testimonium, die urkundliche Bescheinigung einer Thatsache aus eigener Wissenschaft. Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Abgarbis Abhauben |
Öffnen |
oder Repräsentativsystems ein Volksvertreter, ein Mitglied derjenigen parlamentarischen
Körperschaft, welche der Regierung gegenüber das der Gesamtheit der Staatsbürger zustehende
Recht
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Afterkristallebis Agamedes |
Öffnen |
), ehedem ein Lehen, welches Gegenstand eines neuen Lehens geworden ist, indem der Vasall sein Nutzungseigentum (dominium utile) einem andern ins Lehen reicht (subinfeudatio). Bei der Subinfeudatio kamen drei Lehnspersonen übereinander zustehen
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0378,
Allgemeines Stimmrecht |
Öffnen |
zustehen müsse, zur Mitwirkung bei der Gesetzgebung und bei der Kontrolle der Verwaltung des Staats seine Stimme mit abzugeben, und daß nur durch das Medium des allgemeinen Stimmrechts dieses Mitwirkungsrecht zur vollen Geltung gelangen könne.
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Anwenderechtbis Anzeige |
Öffnen |
verpflichtet ist. Der Verpflichtete kann sich nur solcher Einreden bedienen, welche ihm nach Maßgabe der Urkunde selbst oder gegen den jedesmaligen Kläger zustehen. Der Schuldner ist nur gegen Aushändigung des quittierten Papiers zu erfüllen
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0702,
von Appreturverfahrenbis Apraxin |
Öffnen |
, gutheißend.
Appropriation (lat.), Aneignung; Appropriatio feudi, Lehnserwerbung (s. Lehnswesen).
Appropriationsklausel (lat., "Aneignungsklausel"), in England die vielbestrittene gesetzliche Anerkennung des dem Staat angeblich zustehenden
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0895,
Arzt |
Öffnen |
oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellt, wird mit Gefängnis von 1 Monat bis zu 2 Jahren bestraft; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Ebenso trifft denjenigen, welcher unter der ihm nicht zustehenden
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Aufsaugende Mittelbis Aufsichtsrat |
Öffnen |
drei Mitgliedern bestehen muß, und durch welches die Gesellschaften dem Vorstand gegenüber die ihnen zustehenden Rechte ausüben. Nach dem allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch hat bei Aktien- und Kommanditaktiengesellschaften der A
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Automatischbis Autonomie |
Öffnen |
) sicherte nämlich den 1806 und seitdem mittelbar gewordenen ehemaligen Reichsständen und Reichsangehörigen zu, daß ihre noch bestehenden Familienverträge aufrecht erhalten werden sollten, und daß ihnen die Befugnis zustehen solle, über ihre Güter
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0192,
von Ayusobis Azeglio |
Öffnen |
192
Ayuso - Azeglio.
schränkte das Wahlrecht ebenfalls auf die Höchstbesteuerten. Nur in Gemeinden von nicht über 60 Einwohnern sollte das Wahlrecht allen zustehen; in Gemeinden von 300 Seelen sollten 60 Wähler sein und die Hälfte
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Banngewerbebis Banquet |
Öffnen |
beruhende Mahlzwang, Branntweinzwang und Brauzwang, und ebenso ist mit dem gedachten Tag das den städtischen Bäckern oder Fleischern zustehende Recht erloschen, die Bewohner der Stadt, der Vorstädte oder der sogen. Bannmeile zu zwingen, ihren Bedarf an
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Beichtgeheimnisbis Beichtspiegel |
Öffnen |
kann, im Zusammenhang mit der dem Predigtamt zustehenden Gewalt der Schlüssel beibehalten wissen, so daß also niemand ohne diese B., außer in besondern Notfällen, zum Abendmahl zugelassen werden sollte. Es war dies eine erzieherische Maßregel, welche
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0687,
von Benedizierenbis Beneficium inventarii |
Öffnen |
, welch letzterer nur aus den etwanigen Nutzungen, die ihm vermöge des Nießbrauchsrechts an dem Vermögen seiner Ehefrau oder seiner Kinder zustehen, die zu seinem, seiner Ehefrau und seiner Kinder Unterhalt erforderlichen Mittel beanspruchen kann. Doch
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0735,
von Bergeracbis Berggreen |
Öffnen |
gehenden Schiffe heißen Bergschiffe, ihre Fracht Bergfracht. Der Gegensatz ist Thalfahrt (zu Thale), Thalschiffe und Thalfracht.
Bergflachs, s. Asbest.
Bergfreiheit, die regelmäßig jedem zustehende Befugnis, an jeder Stelle nach Mineralien
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0740,
Bergrecht (Geschichtliches) |
Öffnen |
zustehenden Rechte auch von Privatpersonen besessen werden könne. Es entstand so das dem ältern Recht fremde Institut des Privatregalbesitzes. Die neuere deutsche Berggesetzgebung hat den Begriff der Regalität ausgeschlossen und die Bergbaufreiheit in ihrer
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0810,
Beschwerde (in Strafsachen) |
Öffnen |
. gegen Verfügungen, welche ein Gericht kraft der ihm zustehenden Sitzungspolizei erläßt, geht stets an das Oberlandesgericht. Auch im Strafprozeß besteht der Unterschied zwischen einfacher und sofortiger B. Erstere ist an keine Frist gebunden
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Bestätigenbis Besteck |
Öffnen |
darunter die dem Landesherrn, resp. den höchsten Regierungs- oder Gerichtsbehörden früher zustehende Genehmigung eines rechtskräftigen Strafurteils vor der Vollstreckung desselben versteht. Dies B. steht noch jetzt nach Verkündigung des
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0861,
von Bewässerungsgenossenschaftenbis Bewegung |
Öffnen |
einer solchen total und dauernd bestimmt sind (Pertinens, Zubehör), z. B. der Schlüssel zum Haus, eisernes Vieh, Inventar etc. Die Einteilung der Sachen in bewegliche und unbewegliche wird aber auch auf die Rechte, welche einer Person zustehen können
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Billombis Bilma |
Öffnen |
955
Billom - Bilma.
gnadigungsrecht zustehe; Uniformitätsakte und Testakte sollten für die kirchlichen Verhältnisse maßgebend sein. Dies war das Ergebnis der englischen Verfassungskämpfe des 17. Jahrh., in denen das Parlament zuerst im Frühjahr
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Blutauffrischungbis Blutbewegung |
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Blutbann , ehedem Bezeichnung für die Gerichtsbarkeit über Leben und Tod
der Unterthanen. Ursprünglich nur dem Kaiser und König in Deutschland zustehend, mußte der B. den
Territorialherren
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0121,
von Bodminbis Boedromios |
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121
Bodmin - Boedromios.
Gegenstände solidarisch und dürfen vor dessen Befriedigung nicht ausgeliefert werden. Die dem Bodmereigeber auf Realisierung seiner desfallsigen Ansprüche zustehende Klage ist eine dingliche; nur ausnahmsweise haftet
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0128,
von Bogislawbis Bogorodizk |
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vorläufigen Besitz des Landes für den Fall des Ablebens des Herzogs von diesem versprechen. Doch war B. nicht willens, die dem Kurfürsten von Brandenburg zustehende Nachfolge zu hintertreiben, und vereinbarte deshalb 1634 mit den Ständen die Einsetzung
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0365,
Braunschweig (Geschichte) |
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Garantie darüber zu übernehmen, da derselbe der Entscheidung des Reichs, dem die Prüfung der Erbfolge in einem deutschen Bundesstaat zustehe, nicht vorgreifen wollte. In anbetracht der möglichen Vereinigung mit Preußen wurden schon 1873
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Briefbis Briefgeheimnis |
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) verpflichtet, alle für den Gemeinschuldner eingehenden Sendungen, Briefe und Depeschen dem Konkursverwalter auszuliefern, welch letzterer zu ihrer Eröffnung berechtigt ist. Im übrigen kann ein Gläubiger vermöge des ihm zustehenden gerichtlichen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Bulle, Goldenebis Bulletin |
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das Jus de non evocando zustehen (d. h. die ihren Gerichten unterworfenen Stände sollen nicht, außer im Fall verweigerter Justiz, an den Kaiser appellieren dürfen); sie erhalten die vollen Hoheitsrechte und Regalien. Alle Jahre, vier Wochen nach Ostern
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3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0656,
Bürger (Staats-, Gemeindebürger) |
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. vierten Standes im Gegensatz zu dem als dritter Stand bezeichneten Bürgertum rechtfertigen lassen könnte. Das Bürgerrecht, d. h. der Inbegriff der dem B. als solchem zustehenden Rechte, ist vielmehr jedem Staatsangehörigen in gleicher Weise zugänglich
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Bürgermeistereibis Burggraf |
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, welche dem Bürger als solchem zustehen. Dabei ist zwischen Staatsbürgerrecht und Gemeindebürgerrecht zu unterscheiden, je nachdem es sich um die Staatsangehörigkeit und um die daraus hervorgehenden Rechte (s. Unterthan) oder um
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Burgoynebis Bürgschaft |
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in Anspruch genommene Mitbürge verlangen, daß er zunächst nur auf seinen Anteil belangt werde (beneficium divisionis, Einrede der Teilung).
Übrigens versteht sich von selbst, daß dem Bürgen gegen den Gläubiger alle die Einreden zustehen, welche
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0855,
von Castigatiobis Castilla |
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855
Castigatio - Castilla.
"Opere varie" (unter dem Druckort Paris 1821, 6 Bde.) und als "Poesie lirico-dramatiche" (Lond. 1829).
Castigatio (lat.), Züchtigung; c. paterna, die dem Vater zustehende Strafgewalt.
Castiglione (spr
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0640,
von Deleaturbis Delen |
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, welche das dem österreichischen Reichsrat und dem ungarischen Reichstag zustehende Gesetzgebungsrecht hinsichtlich der gemeinsamen Angelegenheiten ausüben. Jede der beiden Delegationen besteht aus 60 Mitgliedern, von welchen ein Drittel vom Herrenhaus
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Demoisellebis Demokratie |
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freien Vollbürgern zustehende
Staats- und Regierungsgewalt, bedeutete. Hat man dagegen das demokratische Streben
( Demokratismus ) im Auge, so versteht man unter D. diejenige Parteirichtung
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0887,
Deutschland (Geschichte 1815-1835. Der Deutsche Bund) |
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mittelstaatlicher Vertreter beschlossen, daß den Ständeversammlungen das Steuerverweigerungsrecht überhaupt nicht zustehe, die Zensur auf die Veröffentlichung der ständischen Verhandlungen ausgedehnt, diese auf die Beratung innerer Angelegenheiten
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Diantrebis Diarbekr |
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und in den Stand der Schutzverwandten verwiesen. Machte er von dem ihm zustehenden Rechte der Appellation an einen ordentlichen Gerichtshof Gebrauch, und bestätigte dieser das Resultat jener Abstimmung, so ward er als Sklave verkauft. Die älteste
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0004,
von Distributivgenossenschaftenbis Disziplinargewalt |
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und seinen Organen zustehende oder doch von ihm anerkannte Befugnis, zur Aufrechthaltung von Ordnung, Zucht und Sitte gegen Untergebene einzuschreiten. Handelt es sich nämlich um einen Eingriff in die staatliche Rechtsordnung überhaupt, welcher
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0134,
Dreißigjähriger Krieg (der schwedisch-deutsche Krieg) |
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zurückgegeben werden sollten; den katholischen Ständen, also auch den katholischen Bischöfen, welche in den zurückgeforderten Stiftern eingesetzt wurden, sollte das Recht zustehen, ihre Unterthanen zu ihrer Religion anzuhalten, und die im Augsburger
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0338,
Ehe (Form der Eheschließung) |
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der Wichtigkeit der Fälle der Landesherr oder die hierzu geordneten Behörden. Das oft erwähnte deutsche Reichsgesetz vom 6. Febr. 1875 hat dagegen ausdrücklich verordnet, daß die Befugnis zur Dispensation von Ehehindernissen nur dem Staat zustehen solle. Über
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Einmahnungbis Einquartierung |
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durch das "Gesetz über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Febr. 1875", dem am 31. Dez. 1868 eine "Instruktion über die dem Soldaten im Quartier zustehenden Leistungen" vorangegangen war, und endlich durch das "Gesetz über
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Eisenbahnsteuerbis Eisenbahntarife |
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der Staat in Gesetzen oder Konzessionen über das Tarifwesen getroffen hat, anderseits von den Grundsätzen, nach welchen die Verwaltungen der Bahnen innerhalb der ihnen zustehenden Tariffreiheit handeln (Tarifpolitik des Staats und Tarifpolitik
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0577,
Elsaß-Lothringen (Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen) |
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diesen landesherrlichen Befugnissen hat der Statthalter als Nachfolger des Reichskanzlers die Stellung des ersten Verwaltungsbeamten; er besitzt ferner die früher dem Oberpräsidenten zustehenden außerordentlichen Gewalten zu Maßregeln jeder Art behufs
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0592,
von Embarquierenbis Embolie |
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, daß der Versicherte befugt sein soll, die Zahlung der vollen Versicherungssumme gegen Abtretung der in betreff des versicherten Gegenstandes ihm zustehenden Rechte zu verlangen, wenn das Schiff oder dessen Ladung unter E. gelegt ist (s. Abandon
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Empirebis Empis |
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Konsenses und die Annahme des neuen Emphyteuta erhält der Eigentümer von diesem 2 Proz. des Kaufpreises oder bei andern Veräußerungen 2 Proz. des Wertes der Erbpacht (laudemium). Ein dem Eigentümer zustehendes Vorkaufsrecht schützt ihn gegen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0643,
von Englisch-bischöfliche Kirchebis Englische Litteratur |
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zustehen. Jedes Kirchspiel (parish oder township, letzteres ein neugebildetes Kirchspiel bezeichnend) hat einen oder mehrere "Armenaufseher" und in vielen Fällen einen von den Steuerzahlern gewählten Gemeinderat (vestry). Die Einteilung der Grafschaften
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Entscheidungsgründebis Entwährung |
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Sachen, z. B. wenn zwei Miterben ein Haus so teilen, daß der eine das Haus gegen Geldentschädigung an den andern übernimmt und nun das Haus auf Grund eines gegen den Erblasser zustehenden Rechts von einem Dritten abgestritten wird. Hier muß der andre
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Episkopalismusbis Epistel |
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, von episcopus, "Bischof"), im katholischen Kirchenrecht diejenige Theorie, wonach die höchste kirchliche Gewalt der Gesamtheit der Bischöfe, welcher im Fall des Widerspruchs selbst der Papst unterworfen sein soll, zustehen soll, im Gegensatz zum
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5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0730,
von Erbschatzmeisterbis Erbse |
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730
Erbschatzmeister - Erbse.
tische Gründe vorgeführt. Jene stützen sich auf den Gedanken, daß Eigentums- und Erbrecht wesentlich Schöpfungen der öffentlichen rechtsbildenden Kräfte seien, und daß dem Staate deswegen ein Miterbrecht zustehe
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5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Erbswurstbis Erbvertrag |
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conservativum); der negative E. oder Erbverzicht (s. d.) dagegen der, wodurch auf eine dem Kontrahenten zustehende Erbschaft verzichtet wird. Über Erbverträge gelten im allgemeinen die Bestim-^[folgende Seite]
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0733,
von Erbverzichtbis Erckmann-Chatrian |
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oder vertragsmäßiger Bestimmung, zustehende Erbrecht verzichtet. Besondere Formen sind im heutigen Recht für einen E. nicht vorgeschrieben; das französische Recht (Code civil, Art. 791) läßt denselben vor Eröffnung der Erbschaft nicht zu, während
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0791,
von Erlanger Blaubis Erle |
Öffnen |
jeder Verzicht auf irgend ein dem Verzichtenden zustehendes Recht; im engern oder eigentlichen Sinn aber der Verzicht auf ein Forderungsrecht, welcher durch den Abschluß eines auf Aufhebung jenes Rechts gerichteten Vertrags (Erlaßvertrags) bewirkt
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5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0816,
von Erotikbis Erpressung |
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aus der römisch-rechtlichen Theorie des Verbrechens der Concussio entwickelt, das darin bestand, daß jemand einen andern vorsätzlich unter dem betrügerischen Vorwand oder durch wissentlichen Mißbrauch einer ihm zustehenden Gewalt zu dem Zugeständnis
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Eversbergbis Evolena |
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entschieden, die Unterthanen mithin nicht mehr der ersten, inländischen Instanz entzogen werden durften. Namentlich stand ein solches Privilegium den Kurfürsten zu. Im Mittelalter bezeichnete man mit E. auch das dem Papst zustehende Recht
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5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0969,
von Exkreszenzbis Exmouth |
Öffnen |
eines insolventen Schuldners gebraucht, wenn dieser zuvor in Anspruch genommen werden muß, ehe gegen den Bürgen geklagt werden kann; daher Exceptio oder Beneficium excussionis, das dem Bürgen gegen die vom Gläubiger wider ihn angestellte Klage zustehende
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