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100% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1053, von Zwangskassen bis Zwangsvergleich Öffnen
1051 Zwangskassen – Zwangsvergleich Doppelte übertreffenden, nach vorn sich verengenden Ärmeln, bestimmt zur Beschränkung der Armbewegungen heftig um sich schlagender oder ihren eigenen Körper verletzender Geisteskranker. Die Arme werden bei
58% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1006, von Zwangsabtretung bis Zwangsvollstreckung Öffnen
mit sehr viel zu langen Ärmeln, die bei Tobsüchtigen zusammengebunden werden können. Die Z. verschwindet mehr und mehr aus den Irrenanstalten. Zwangskasse, s. Hilfskasse, S. 533. Zwangskurs, s. Papiergeld und Kurs, S. 348. Zwangsrechte
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0154, Krankenkassen (gesetzliche Regelung in Deutschland) Öffnen
unvermögend waren. Die Gewerbeordnung von 1845 erteilte den Gemeinden das Recht, durch Ortsstatut Kassenzwang, bez. Zwangskassen einzuführen. Diese Befugnis wurde 1845 und 1854 erweitert (Ausdehnung auf selbständige Gewerbtreibende und auf Lehrlinge
1% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0178, Hilfskassengesetze Öffnen
die Regelung der freien Hilfskassen (s. d.), während das Krankenver- sicherungsgesetz (s. d.) die Verpflichtung zur Kran- kenversicherung und die hierauf beruhenden Anstal- ten und Kassen (Zwangskassen) behandelt. In Deutschland bedurften
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0691, Krankenversicherungsgesetz Öffnen
689 Krankenversicherungsgesetz registrierten Hilfskassen) oder Zwangskassen. Von den letztern entsprechen die Betriebs- und Baukrankenkassen den gleichnamigen deutschen Kassenformen, die Genossenschaftskassen den Innungskrankenkassen
1% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0177, Hilfskassen Öffnen
ausgeschlossen war. (Vgl. §§. 75 u. 75 2. des Krankenversicherungsgesetzes.) Diese Be- stimmungen gewährleisten zwischen Zwangskassen und H. den freien Wettbewerb, wie er bereits durch die Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1809 ein- geführt und, trotz
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0176, von Hilfsbänder bis Hilfskassen Öffnen
der Hilfs- tasjengesetze (s. d.) angepaßt haben; sie dürfen, ebenso wie die Zwangskassen, nur Kranken- und Begräbnisfürsorge zum Gegenstand haden und genießen andererseits gewisse korporative Rechte. Die nicht eingeschriebenen H. sind in ihrer
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0179, von Hilfskrankenträger bis Hilfsschöffen Öffnen
oder versicherungstechnischen Anforderungen nicht ge- nügt. Die registrierten freien Vereinskassen sind gleich den Zwangskassen als Träger der Versiche- rung anerkannt. Ihre Mitgliedschaft befreit vom Beitritt zur Zwangskafse, falls sie laut
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0223, von Kassation (Tonstück) bis Kassette Öffnen
: "Aassenzwang, nicht Zwangskassen!", d.h. es sollte zwar ein Zwang zur Selbstversicherung geübt werden, aber die Durch- führung derselben privaten Anstalten überlassen bleiben und jedem freistehen, in welcher Anstalt er dem K. genügen wollte
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0666, Ortskrankenkassen Öffnen
. Krankenversicherungsgesetz). Nach den bestehenden Grundsätzen kann niemand gleichzeitig mehrern O. oder überhaupt einer Ortskrankenkasse und einer sonstigen Zwangskasse angehören; hingegen ist Dop- pelversicherung durch gleichzeitige Mitgliedschaft
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0514, von Krähen bis Krankenzelt Öffnen
das Zwangskassensystem einheitlich durchführen, indem sie das Verhältnis zwischen den sogen. Zwangskassen und den bestehen gebliebenen freien Hilfskassen bestimmt regelt. Der Kreis der Versicherten wird erweitert, namentlich durch Ausdehnung der obligatorischen
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0397, Preußen (Verkehrswesen) Öffnen
395 Preußen (Verkehrswesen) Für die Bergwerks- und Hüttenarbeiter besteben Zwangskassen seit Jahrhunderten bei einzelnen Werten oder in größern Bezirken, und zwar versichern diese Knappschaftskassen ihren rund 428500 Mitgliedern auch
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0755, Arbeiterwohnungen Öffnen
mit einem auszuübenden Zwang nicht verträglich sein, da derselbe vollständige Sicherstellung des Arbeiters erheischt. So bleibt denn, wenn der Arbeiter zur Versicherung gezwungen wird, nur übrig die Zwangskasse, d. h. die unter Kontrolle zu stellende, allenfalls
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0533, von Hilfe, gerichtliche bis Hilfskassen Öffnen
gewissen Voraussetzungen gegen bestimmte Ereignisse zu versichern; ist dabei die Kasse, bei welcher man sich zu versichern hat, vorgeschrieben, so nennt man sie Zwangskasse. Das älteste und verbreitetste Muster derselben sind die Knappschaftskassen (s. d
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0010, von Konkurrenz der Verbrechen bis Konkurs Öffnen
genügender Schutz geschaffen wird, von Staats wegen zu beschränken (Konzessionierungen, Arbeiterschutz, Zwangskassen etc.). In Fällen, in welchen Mangel an K. die Ausbeutung ermöglicht, können Taxen (Eisenbahntarife, Taxen für Dienstmänner, Droschken etc
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0817, von Arbeiterschutzkonferenz bis Arbeiterversicherung Öffnen
, das System der Zwangskassen (s. d.) in gewissem Umfange aufrecht erhalten blieb, so daß die neueste socialpolit. Gesetzgebung des Deutschen Reichs hier teilweise an bestehende Einrichtungen anknüpfen konnte. Dem reinen System der Erwerbsfreiheit
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0991, Gewerkvereine Öffnen
). Der durch dieZwangsversicherung geschaffenen neuen Lage Rechnung tragend, haben die G. die Begrün- dung vonZuschuhkrankenkassen für solche Mitglieder unternommen, die genötigt sind, einer Zwangskasse bcizutreten, ferner die Errichtung von Medizinal- kassen
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0689, von Krankenheber bis Krankenpflege Öffnen
der Arbeiterversicherung (s. d.), namentlich der Begräbnisversicherung (s. Kranken- und Begräbniskassen), dienen. Man unterscheidet freie Kassen, sog. Hilfskassen (s. d.), und Zwangskassen. Die Hauptformen der letztern sind nach dem deutschen
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0690, von Krankentaufe bis Krankenversicherung Öffnen
organisierten Zwangskassen) gesetzlich gestattet. Neben den Krankenkassen bestehen jedoch auch zahlreiche Kassen, welche nur Begräbnis- oder Sterbegeld versichern. (S. Sterbekassen.) Krankenunterstützung, bei der Krankenversicherung (s. d
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0608, von Inga bis Internationale Arbeiterkongresse Öffnen
System des reichsgesetzlichen Versicherungswesens eingefügt; durch die Novelle vom 10. April 1892 ist ihr bis dahin kontroverser Rechtscharakter als der einer "Zwangskasse" klargestellt worden. Wird also eine Innungskrankenkasse ins Leben gerufen
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0584, von Brotkorbgesetz bis Brot und Brotbäckerei Öffnen
die Bäcker zu Paris und mehrern andern Orten zu geschlossenen Korporationen unter Leitung von Syndikaten vereinigt und 1811 die eigentlichen B. wieder eingeführt. Eine Zwangskasse, zu welcher die Bäcker in guten Jahren beisteuerten, sollte dazu dienen