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100% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0030, von Überfall (im Festungsbau) bis Übergangssteuern Öffnen
(s. d.). Übergangsabgaben, Übergangssteuern, die Abgaben, die von Staaten des Deutschen Reichs, die innere Steuern auf die Hervorbringung und Zubereitung eines Verbrauchsgegenstandes (z. B. Bier, Branntwein) gelegt haben, bis zum gesetzlichen Betrage
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0994, Bier und Bierbrauerei Öffnen
eingehende Bier zahlt 3,25 M. Übergangsabgabe pro Hektoliter. Württemberg hat ebenfalls eine Malzschrotsteuer, deren Satz jeweilig durch Finanzgesetz festgestellt wird (seit 1881: 10 M. für 100 kg). Malzsurrogate sind zulässig und werden
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0154, Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen) Öffnen
., die Branntweinsteuer auf 118,081 Mill. (Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer 17,988 Mill., Verbrauchsabgabe und Zuschlag zu derselben 100,093 Mill.), die Brausteuer und Übergangsabgabe von Bier auf 24,856 Mill. M. Die Einnahme aus der Besteuerung des
1% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0330, von Branntweinbrennerei bis Branntweinsteuer Öffnen
ist die Rückvergütung, welche bei der Ausfuhr oder bei für gewerbliche Zwecke erfolgender Denaturierung gewährt wird, schwer zu bemessen, wie es auch nicht leicht fällt, Steuer, Zoll und Übergangsabgabe in ein richtiges Verhältnis zu einander zu
1% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0963, von Überfruchtung bis Überlieferung Öffnen
. Übergangssteuern (Übergangsabgaben) werden in Deutschland von solchen, im allgemeinen Verbrauchssteuergebiet anders als in den süddeutschen Staaten belasteten Gegenständen (Branntwein, Bier, Malz) erhoben, welche die Grenzen ihres Steuerbezirks
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0952, von Zolkiew bis Zölle Öffnen
immer größeres Gebiet ausgedehnt. Nachdem nun auch die Rheinschiffahrtsabgaben 1861, die Elbzölle 1870 aufgehoben worden sind, werden, wenn wir von den Übergangsabgaben, die zur Ausgleichung von Verbrauchssteuern dienen, dann von dem Oktroi, welches
1% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0164, Branntweinsteuer (neue Gesetzgebung in Deutschland etc.) Öffnen
., von allem übrigen Branntwein 180 Mk. für 100 kg erhoben. Die inzwischen hinfällig gewordene Übergangsabgabe war auf 36 Mk. für 1 hl reinen Alkohols bemessen. Von demjenigen Branntwein, welcher 1. Okt. 1887 im Gebiet der Branntweinsteuergemeinschaft
1% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0988, von Turumiquiri bis Umkomanzi Öffnen
1011,2 Überfülle, Übersallwehre, Wehr Übergangsabgaben, Übergangs- steuern lpolarisation 935,i Üderqangsfarbe (Phys.), Zirkular- übergarer Gang, Eisen 411,2, 412,1 Überhitze, Fcuerungsanlagen 217,i Überpflanzen, Epiphyten
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0151, von Ausgleichungssteuern bis Ausgrabungen Öffnen
. Übergangsabgaben. Ausglühen, soviel wie Adoucieren (s. d.). Ausglühmetall, s. Amalgamation. Ausgrabungen. A. von Werken der Kunst und der Kultur vergangener Zeiten wurden seit dem Wiederaufleben der Wissenschaften, besonders aber seit dem Beginn
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0993, von Bierstein bis Biersteuer Öffnen
entrichteten. Die Bereitung des Haustrunks ist steuerfrei. Das aus Süddeutschland eingehende Bier zahlt eine Übergangsabgabe von 2 M. für 100 l (Ertrag 1893/94: 3 678 432 M.). Ausländisches Bier ist mit 4 M. für 100 kg zu verzollen. Bei der Ausfuhr
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0055, Elsaß-Lothringen (Finanzen. Geschichte) Öffnen
.............. 868000 M. Viersteucr, Übergangsabgabe von Vier................2644000 " Licenzgebühren............1503 000 >> Stempelgebühren.......... 137 200 " Erbschaftssteuer, Strafen......2 200000 " Eigentliche
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0895, von Fleischmole bis Fleischwiegemaschine Öffnen
letztgenannten Staaten wird von steuerpflichtigem Vieh, das aus andern Zollvereinsstaaten eingeführt wird, eine Übergangsabgabe erhoben. In Österreich-Ungarn, in den Niederlanden und in Griechenland bestehen ebenfalls staatliche F. In Frankreich
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0179, von Biersteuer bis Bier und Bierbrauerei Öffnen
, eine Ermäßigung der Malzsteuer für die ersten 50000 k^ um 10 Proz. eintritt. In Elsaß-Lothringen hat das Gesetz vom 22. März 1893 die Übergangsabgabe für starkes Bier auf 3 M. für 1001 erhöht. In Bayern wurde durch Gesetz vom 24. Mai 1896
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0318, Deutschland und Deutsches Reich Öffnen
., die Salz- steuer auf 45,669 Mill., die Branntweinsteuer auf 115,783 (Maischbottich- und Materialsteuer 17,066, Verbrauchsabgabe und Zuschlag zu derselben 98,7i?) Mill., die Brausteuer und Übergangsabgabe von Vier auf 26,843 Mill. M.; die Aversa
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1009, von Zollverschluß bis Zone Öffnen
Erzeugnisse einer innern Steuer unterliegen. (S. Übergangsabgaben.) Der Ertrag der Zölle, der von der inländischen Erzeugung von Salz, Tabak, Branntwein, soweit derselbe in dem Gebiete der Branntweinsteuergemeinschaft gewonnen wird, Bier, soweit dasselbe