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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Witwenverbrennung; Witwenvögel; Witwer; Witz

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Witwenverbrennung - Witz.

war der Beitritt zu den Anstalten nur gewissen Klassen der Staats- und Kirchendiener erlaubt, wie es denn namentlich manche W. nur für Pfarrer und Lehrer gab und gibt; oft wurde die Beteiligung an einer solchen Kasse den Beamten zur Pflicht gemacht, zuweilen blieb sie ihrem freien Ermessen überlassen, zuweilen wurde auch Privatpersonen die Benutzung der Anstalten gestattet, z. B. bei der Allgemeinen dänischen Witwen-Pensionsanstalt, der oldenburgischen u. a.; oft übernahm der Staat die Garantie für die Leistungsfähigkeit der Kasse mit Gewährung von Zuschüssen aus allgemeinen Staatsmitteln, oft verwaltete er nur dieselben unter dem Vorbehalt der Einziehung von Nachschüssen oder der Kürzung der Witwengelder bei Unzulänglichkeit der Kassenleistungen. Neben diesen vom Staat, von Provinzialbehörden und Gemeinden gegründeten Anstalten entstanden eine Reihe von offenen Privatinstituten, wie die kasselsche von 1750, die Witwenversorgungssocietät zu Bremen von 1754, die kalenbergische von 1767 u. a.; doch gingen diese Gesellschaften meistens bald wieder zu Grunde oder wurden von den Regierungen übernommen. In nur sehr beschränktem Maß haben die Lebensversicherungsgesellschaften die Witwenkasse als Geschäftszweig eingeführt, während viele W. von Korporationen, Gesellschaften und einzelnen Privatpersonen für ihre Angestellten errichtet wurden. So hat noch heute das Witwenkassenwesen hauptsächlich für die Beamten Bedeutung, für diese immerhin zahlreichen Personen aber einen sehr hohen Wert. Für die preußischen Beamten wurde als erste die Berliner Pensionsanstalt für Witwen der Zivilbeamten von Interessenten 1773 errichtet; sie verteilte nur die Jahresüberschüsse ratierlich unter die Witwen, gab also keine festen Pensionen. Sie wurde verdrängt durch die königlich preußische Witwenverpflegungsanstalt, welche 1775 unter Landesgarantie gegründet wurde und auch dem Privatpublikum zum Beitritt offen stand, infolge der Katastrophe von 1806 zusammenbrach, doch 1816 reorganisiert und 1817 mit dem Beitrittszwang für die Staatsdiener ausgestattet wurde. Für die Reichsbeamten schuf das Gesetz vom 20. April 1881 eine neue Witwen- und Waisenkasse; das mit diesem Gesetz in den wesentlichen Punkten übereinstimmende Gesetz vom 20. Mai 1882 ordnete aufs Neue die Verhältnisse der preußischen Witwenkasse. Nach diesen Gesetzen haben die Reichs-Zivilbeamten und die unmittelbaren preußischen Staatsbeamten, welche Anwartschaft auf Staatspensionen haben, bis zu ihrem Tod, bez. bis zum Austritt aus dem Dienst, wenn solcher ohne Pensionierung erfolgt, oder bis zur Pensionierung, bez. wenn zur Zeit der letztern noch minderjährige Kinder vorhanden sind, so lange, bis das jüngste derselben 18 Jahre alt geworden ist, jährlich 3 Proz. vom pensionsfähigen Diensteinkommen oder Wartegeld (bis von 9000 Mk.) oder von der Pension (bis von 5000 Mk.) zu zahlen. Dafür leistet die Kasse, wenn der Beamte mit Hinterlassung von Familie stirbt und die Ehe nicht nach der Pensionierung oder innerhalb dreier Monate vor dem Tod und mit der Absicht, der Frau den Genuß des Witwengeldes zu verschaffen, eingegangen worden ist, in monatlichen Pränumerandozahlungen für die Witwe bis zu deren Tod oder Wiederverheiratung ein Drittel der Pension, welche der Verstorbene bezogen hat oder zu beziehen berechtigt gewesen wäre, wenn er am Todestag in den Ruhestand versetzt wäre, doch mindestens 160 und höchstens 1600 Mk., und für die Waisen bis höchstens zum vollen Betrag der Pension und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs neben der Pension der Mutter je ⅓ des Witwengeldes oder, wenn die Mutter tot oder zum Witwengeld nicht berechtigt ist, je ⅓ des Witwengeldes. Die für Arbeiterkreise wichtige Witwen- und Waisenversicherung ist bis jetzt nur in beschränktem Maß, z. B. durch Knappschaften, einzelne Fabrik- und Arbeiterkassen, verwirklicht. Die Ausdehnung auf den ganzen Arbeiterstand bildet eine in Deutschland bereits ins Auge gefaßte Aufgabe der Zukunft. Vgl. von ältern Werken: Euler, Sur les rentes viagères, in den »Mémoires de Berlin« 1760, und »Éclaircissements et calcul sur les caisses des veuves« (Petersburg und im »Neuen Hamburger Magazin«), die Schriften von Kritter, Florencourt, Tetens, Littrow u. a.

Witwenverbrennung in Indien, s. Sutti.

Witwenvögel (Widafinken, Viduanae Cab.), Unterfamilie der Webervögel (Ploceïdae) aus der Ordnung der Sperlingsvögel, mittelgroße Vögel mit kurzem, kegelförmigem, am Grund aufgetriebenem Schnabel, mittellangen Flügeln und beim Männchen während der Brutzeit mit eigentümlich gestalteten, unverhältnismäßig verlängerten Schwanzfedern, welche nach der Brutzeit mit dem Hochzeitskleid wieder verschwinden. Vielleicht verdanken sie ihren Namen diesen Federn oder dem stets schwarzen Rücken, vielleicht auch nur einer Wortverdrehung, indem die ersten W. durch die Portugiesen aus Wida an der afrikanischen Westküste gebracht wurden und man in dem Wort Wida das lateinische vidua (Witwe) erkennen wollte. Alle W. sind auf Afrika beschränkt, sie leben während der Brutzeit paarweise, einige, wie es scheint, in Vielweiberei, nach der Brutzeit in starken Flügen. Ihre Nahrung, Sämereien und Kerbtiere, suchen sie meist am Boden; in der Brutzeit halten sich die Männchen aber mehr auf Bäumen auf, weil der lange Schwanz sie am Boden, übrigens auch beim Flug stark behindert. Sie bauen Nester nach Art der eigentlichen Webervögel, halten in der Gefangenschaft gut aus, schreiten jedoch nur äußerst selten zur Fortpflanzung. Einer der schönsten W. ist die Paradieswitwe (Vidua paradisea L., s. Tafel »Stubenvögel«), welche ohne die verlängerten Schwanzfedern 15, mit denselben 30 cm lang, 25 cm breit, am Oberkopf, Rücken und Schwanz schwarz, am Nacken und an den Halsseiten orangezimtrot, an der Unterseite blaß rostgelb ist; Augen und Schnabel sind schwarz, die Füße dunkelbraun. Im Schwanz sind die vier Mittelfedern, am stärksten die beiden innern, verlängert und letztere hahnenschwanzartig gebogen, die beiden äußern aufrecht stehend. Der Vogel bewohnt Mittelafrika, besonders lichte Wälder und die Steppe; sein Gesang ist einfach, das Betragen des Männchens im Hochzeitskleid prahlerisch.

Witwer (Witmann, Viduus), ein seiner Ehefrau durch den Tod beraubter Mann. Er hat nach gemeinem Recht nicht, wie die Witwe (s. d.), eine Trauerzeit zu halten, muß sich aber, wenn er zur zweiten Ehe schreitet, mit seinen Kindern aus der vorigen Ehe wegen deren mütterlichen Nachlasses abfinden (s. Güterrecht der Ehegatten).

Witz, auf natürlicher Anlage beruhende Fertigkeit, (entfernte) Ähnlichkeiten zwischen Verschiedenem, wie der Scharfsinn die Fertigkeit, verborgene Verschiedenheiten zwischen ähnlichem zu entdecken. Dies Ähnliche selbst, das zugleich schlagend und überraschend sein muß, heißt der Vergleichungspunkt (tertium comparationis). Den Musterwitz Kästners: »Als Pythagoras den nach ihm benannten Lehrsatz fand, opferte er den Göttern eine Hekatombe; seitdem