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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Preußen (Geschichte 1640-1815)

(s. d.) und Bischoffwerder (s. d.), mit üblen Künsten sein Vertrauen zu erwerben verstanden. Graf Hertzberg, der langjährige Helfer Friedrichs II., blieb zwar zunächst noch an der Spitze des auswärtigen Ministeriums; er stellte durch den Feldzug in Holland (1787) die Autorität des Erbstatthalters wieder her, doch erschöpfte der Krieg die Finanzen und erfüllte das preuß. Offizierkorps mit hohlem Dünkel. Ein von Hertzberg geplanter Nordbund mit Rußland und England kam nicht zu stande. Der Krieg gegen Österreich wurde vereitelt durch die Konvention von Reichenbach (Juli 1790), die deutsche antihabsburg. Politik wurde aufgegeben; Graf Hertzberg schied aus dem Amte. P. geriet mehr und mehr in das Fahrwasser des Wiener Hofs. Der Krieg gegen Frankreich, der 1792 ausbrach und gemeinsam von Österreich und P. geführt wurde, verlief unglücklich infolge der gegenseitigen Eifersucht und infolge der Wirren in Polen. (S. Französische Revolutionskriege.) Friedrich Wilhelm wurde durch das Vorgehen der Zarin veranlaßt, sich nach dem Osten zu wenden; er erwarb 1793 durch die zweite poln. Teilung Südpreußen sowie Danzig und Thorn. Doch kam es mit Österreich und bald auch mit Rußland zum Bruch. Es wurde eine Allianz wider P. (Jan. 1795) geschlossen und dieses genötigt, den Bestimmungen der beiden Kaisermächte bei der dritten Teilung Polens sich zu fügen. Friedrich Wilhelm mußte sich mit Neuostpreußen und Neuschlesien begnügen. Diese poln. Verwicklungen bewirkten, daß der Krieg gegen die Republik Frankreich von den Preußen nur mit halber Kraft geführt werden konnte. Zwar wurde Mainz zurückerobert und die Franzosen bei Kaiserslautern mehrfach geschlagen; doch im Osten fortdauernd bedroht und finanziell gänzlich erschöpft, entschloß sich die Berliner Regierung April 1795 zu dem Baseler Frieden (s. d.), durch den das linke Rheinufer den Franzosen überlassen und Norddeutschland für neutral erklärt wurde.

Wiewohl unter Friedrich Wilhelm II. das preuß. Gebiet durch die großen poln. Erwerbungen sowie durch die 1791 ererbten fränk. Markgrafschaften Ansbach und Bayreuth ganz bedeutend (etwa um 112000 qkm) erweitert wurde, so trug dieser Zuwachs doch nicht zum Erstarken des Staatswesens bei. Ordnung und Festigkeit im Innern, Ansehen und Würde nach außen waren erschüttert, der Schatz war geleert, die Staatsgüter wurden leichtfertig vergeudet, das Heerwesen geriet mehr und mehr in Verfall. Die Umwandlung des bisher so fest gefügten und einheitlichen Staatswesens in ein halbslaw. Mischreich lockerte den Zusammenhang des Ganzen und hemmte jede gesunde Weiterentwicklung. Die unter den höhern Klassen einreihende Sittenverderbnis ward gesteigert durch das schlimme Beispiel, das der König persönlich gab. Allgemeine Unzufriedenheit und Opposition riefen die Maßregeln des verhaßten Wöllner hervor, der durch sein Religionsedikt und das Censuredikt dem geistigen Leben drückende Fesseln anlegte.

Friedrich Wilhelm III. (s. d., 1797-1840) suchte die erschöpften Finanzen herzustellen, und während des 9jährigen Friedens hob sich in P. der Wohlstand ganz außerordentlich. Hier und da, so bei der Beseitigung der Erbunterthänigkeit auf den königl. Domänen, begannen schon vor 1806, unter persönlicher Einwirkung des Königs, einige segensreiche Reformen. Allein nach außen hin verlor P. durch seine fortdauernd neutrale Haltung und durch die Scheu des Königs vor jeder Verwicklung mehr und mehr an Ansehen und an polit. Bedeutung. Als Ersatz für die abgetretenen linksrhein. Gebiete wurden im Reichsdeputationshauptschluß 1803 die Bistümer Hildesheim und Paderborn, der größte Teil von Münster, die kurmainzischen Besitzungen in Thüringen, Erfurt und das Eichsfeld, sowie die Reichsstädte Mühlhausen, Nordhausen, Goslar erworben. Nach dem Rücktritt des Ministers Haugwitz, der eine kriegerische Aktion gegen Frankreich befürwortete, übernahm 1804 der Freiherr von Hardenberg die Leitung der auswärtigen Politik. Durchaus friedliebend gesinnt, strebte dieser um jeden Preis die Neutralität festzuhalten, zugleich aber auch Hannover für P. zu erwerben. Friedrich Wilhelm berief den Grafen Haugwitz zurück, schloß mit dem Zaren den Potsdamer Vertrag und schien sich zur Teilnahme an dem dritten Koalitionskriege entschließen zu wollen. Allein die Schlacht bei Austerlitz brachte eine jähe Wendung. Haugwitz unterzeichnete den Vertrag von Schönbrunn (15. Dez. 1805), dem 15. Febr. 1806 der Pariser Vertrag folgte. P. trat in Allianz mit Frankreich, Hardenberg mußte entlassen werden; aber neue Übergriffe des franz. Kaisers und Bewegungen der franz. Truppen, die einen Überfall P.s vorzubereiten schienen, führten endlich im Herbst 1806 zum Kriege. (S. Französisch-Preußisch-Russischer Krieg von 1806 bis 1807.) Von den Russen im Stich gelassen, mußte sich Friedrich Wilhelm den harten Bedingungen Napoleons fügen und im Vertrage von Tilsit (9. Juli 1807) die Hälfte seiner Länder, alle Gebiete links der Elbe, ferner Cottbus und Peitz, die Festung Danzig und die poln. Erwerbungen außer Westpreußen abtreten. Ungeheure Kontributionen wurden dem erschöpften Staate aufgebürdet; ein großer Teil der Festungen wurde besetzt gehalten; unter rücksichtsloser Verletzung des eben abgeschlossenen Friedens wurden immer neue finanzielle Forderungen gestellt und das Land von den Franzosen systematisch ausgesogen. Erst durch die Pariser Konvention vom Sept. 1808 verstand sich Napoleon zur Räumung des Landes, doch mußten ihm noch 140 Mill. Thlr. Kontribution versprochen werden, auch die Festungen Stettin, Cüstrin, Glogau blieben in seiner Hand, nur 42000 Mann sollte P. fortan unter den Waffen halten dürfen. Trotz dieser schweren Bedrängnis nahm der Freiherr von Stein (s. d.), der nach dem Tilsiter Frieden an die Spitze P.s berufen wurde, sofort die großartigsten Reformen in der Staatsverwaltung in Angriff. Die obersten Behörden wurden neu organisiert, Fachministerien traten an die Stelle des Generaldirektoriums, in den Provinzen wurden die noch heute bestehenden Regierungen eingerichtet. Mit der Städteordnung vom Nov. 1808 erhielten die städtischen Kommunen die Selbstverwaltung, durch das Edikt vom 9. Okt. 1807 ward die Erbunterthänigkeit der Bauern aufgehoben, alle noch unfreien Bauern wurden persönlich für frei erklärt. Nach Steins durch Napoleon erzwungener Entlassung, und nachdem das Ministerium Dohna-Altenstein sich nicht bewährt hatte, wurden die Reformen seit Juni 1810 in mehr freihändlerisch-liberalem Sinne durch den Staatskanzler Hardenberg (s. d.) fortgeführt. Ihm gelang es, die Kontributionen zum größten Teil abzutragen und das preuß. Finanzwesen neu zu ordnen. Hardenberg führte in P. Gewerbefreiheit ein, verschaffte den Bauern freies Eigentum sowie das Recht der