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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Eisenbahnbau
den, heißt die Neigung des Herzstücks; vorzugsweise sind die Neigungen von 1:9, 1:10 und 1:11 im Gebrauch. Sog. Kletterweichen mit Übersteigung der Schiene durch den Spurkranz bei der Weichenzunge und an Stelle des Herzstücks, also ohne jede Unterbrechung der Schienen des Hauptgleises, kommen bei Abzweigung von Anschlußgleisen auf freier Strecke vor.
^[Abbildung:]Fig. 30.
Man unterscheidet Endweichen und Zwischenweichen, je nachdem das eine der beiden durch eine Weiche verbundenen Gleise nach beiden Richtungen oder nur nach einer Richtung sich erstreckt; ferner Rechtsweichen und Linksweichen, je nachdem ein gegen die Weichenspitze geschobener Wagen durch die Weiche nach der rechten oder nach der linken Seite von dem geraden Strange abgelenkt wird. Laufen beide Schienenstränge hinter der Weiche in Krümmungen auseinander, so spricht man von einer symmetrischen Weiche. Eine Weiche mit nur einer Zunge heißt eine einfache Weiche (Fig. 31), besitzt dagegen eine Weiche doppelte Zungen, sodaß also die Ablenkung von dem Hauptgleise nach zwei verschiedenen Richtungen stattfinden kann, so entsteht die Doppelweiche (die teilige oder dreigleisige Weiche, Fig. 32). Tritt eine Gleiskreuzung (Fig. 33) mit Weichen in Verbindung, so entsteht die doppelte Kreuzungs- oder ganze englische Weiche (Fig. 34 a u. b). Zwischen den Kreuzungsstellen wird ein kurzes Bogenstück eingelegt, das auf der Seite mit einer Weiche an die sich kreuzenden Gleise anschließt. Die Kreuzungsweiche gestattet jedem Bahnzuge, der in einem der vier Gleisschenkel gegen die Kreuzungsstelle hinfährt, das Gleis ohne Änderung der Fahrtrichtung zu wechseln. Wird der Weichenbogen nur auf der einen Seite der Kreuzung eingelegt, so entsteht eine einfache oder halbe englische Weiche (Fig. 35 a u. b), im Gegensatz zu der vorerwähnten doppelten oder ganzen englischen Weiche (Fig. 34 a u. b).
^[Abbildung:]Fig. 30.
^[Abbildung:]Fig. 31.
^[Abbildung:]Fig. 32.
^[Abbildung:]Fig. 33.
^[Abbildung:]Fig. 34 a.
^[Abbildung:]Fig. 34 b.
^[Abbildung:]Fig. 35 a.
^[Abbildung:]Fig. 35 b.
Auf größern Bahnhöfen (s. d.) pflegt man die zahlreichen nebeneinander laufenden Gleise durch Weichen derart zu verbinden, daß die einzelnen Verbindungen sich unmittelbar aneinander schließen und zusammen ein die einzelnen Gleise schräg durchschneidendes Gleis darstellen. Eine solche Vorrichtung heißt eine Weichenstraße (Fig. 36). Um ein Verschieben der Fahrzeuge in dem einen Gleis so nahe an das Herzstück zu verhindern, daß sie in das Normalprofil des andern Gleises hineinragen, sind die Stellen, bis zu denen sie vorgeschoben werden dürfen, durch besondere Zeichen, z. B. Pfähle, die sog. DistanzPfähle, kenntlich gemacht. Damit der Lokomotivführer schon aus einiger Entfernung sehen kann, ob die Weichen richtig stehen, sind dieselben mit sichtbaren (optischen) Signalen versehen, die mit den Stellvorrichtungen selbstthätig verbunden sind (s. Eisenbahnsignale). Wegen Verbindung der Stellvorrichtungen der Weichen und der Fahrsignale untereinander sowie mit den Stationen s. Central-Weichen- und Signal-Stellvorrichtungen. Nach den oben erwähnten bahnpolizeilichen Vorschriften für die Elfenbahnen Deutschlands müssen alle außerhalb der Bahnhöfe und Haltestellen liegenden Weichen durch Signale gedeckt oder, wenn sie für gewöhnlich verschlossen gehalten werden, mindestens hinsichtlich ihrer Stellung durch geeignete Signale kenntlich gemacht werden. Nach der neuen Betriebsordnung müssen ferner alle innerhalb eines Bahnhofs oder einer Haltestelle liegenden Weichen einer Hauptbahn, welche von ein- oder durchfahrenden Personenzügen im regelmäßigen Betriebe gegen die Zungenspitze befahren werden, durch Signalvorrichtungen derart gesichert sein, daß das Fahrsignal erst erscheinen kann, nachdem die Weichen für den vorgeschriebenen Weg gestellt sind; auch müssen die Weichen in richtiger Lage festgelegt sein, solange das Fahrsignal steht. Das bisherige Bahnpolizeireglement enthielt eine ähnliche Forderung nur bezüglich der ersten, am Eingange eines Bahnhofs