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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Griechenland (Geschichte 1832 bis zur Gegenwart)

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Griechenland (Geschichte)'

anbieten und zugleich sofortigen Waffenstillstand verlangen, nötigenfalls erzwingen würden. Infolge dessen erteilten die drei Mächte den Admiralen ihrer im Mittelmeer stationierten Flotten den Befehl, sich in die griech. Gewässer zu begeben, jeder Truppensendung aus Ägypten nach G. sich zu widersetzen, Feindseligkeiten jedoch nur dann zu beginnen, wenn die Türken den Durchgang erzwingen wollten. Der engl. Admiral Codrington (s. d.) übernahm als Rangältester den Oberbefehl, und durch eine eigentümliche Verkettung der Umstände kam es 20. Okt. 1827 zur Schlacht von Navarino, in der die türk.-ägypt. Flotte vernichtet wurde. Die zweideutige Art, mit der die vermittelnden Mächte dieses «leidige Ereignis» betrachteten, bewirkte jedoch, daß die Pforte sogleich wieder ihre Forderungen erhöhte und insbesondere die Unterwerfung der Moreoten verlangte. Da die Gesandten der drei Mächte nicht darauf eingingen, wurden sie in einen so heftigen Streit mit der Pforte verwickelt, daß sie Konstantinopel 8. Dez. 1827 verließen. In G. selbst ermutigte der Sieg von Navarino das Volk. Am 18. Jan. 1828 kam der lange erwartete Graf Kapodistrias in Nauplia an, in dessen Hände die Regierungskommission zu Ägina die ausübende Gewalt niederlegte. Jetzt galt es, die innere Organisation des jungen Staates und seine äußere polit. Stellung auf einen festen Fuß zu bringen. Das letztere hatte seine großen Schwierigkeiten, da für G.s Schicksal das Ergebnis des Russisch-Türkischen Krieges (s. d.), der 28. April 1828 ausgebrochen war, von ausschlaggebender Bedeutung werden mußte.

Zunächst gelang es jedoch Kapodistrias, den fortwährenden innern Kämpfen für den Augenblick ein Ende zu machen. Er umgab sich mit einem Staatsrat (Panhellenion) von 27 Mitgliedern und begann die Militär- und Civilverwaltung des Landes zu organisieren. Der Krieg ward jetzt beendigt; ein Feldzug Churchs im westlichen G. hatte Mai 1829 die Wiedereinnahme von Mesolongion zur Folge. Schon vorher hatte ein franz. Pacifikationskorps von 14000 Mann unter General Maison, das nach einem Beschluß der Londoner Konferenz abgeschickt und 29. Aug. 1828 auf Morea gelandet war, Ibrahim Pascha zur Räumung der Halbinsel (Okt. 1828) gezwungen, und auch die letzten türk. Festungsgarnisonen mußten abziehen. Die Mächte nahmen Morea und die Inseln zufolge des Vertrags vom 16. Nov. 1828 unter ihre Garantie. Zu größerer Sicherheit blieb eine franz. Division von 5000 Mann im Lande, bis sie 1833 durch bayr. Truppen abgelöst wurde. Die Nationalversammlung, die 23. Juli bis 18. Aug. 1829 in Argos tagte, bestätigte die exekutive Gewalt. An die Stelle des Panhellenion trat ein Senat, dessen Mitglieder fast ausschließlich durch den Präsidenten ernannt wurden. So ward eine monarchische Ordnung der Dinge angebahnt, und bald darauf wurde G. durch das Londoner Protokoll vom 22. März 1829 als erbliche Monarchie, aber als der Türkei tributpflichtig erklärt. In dem 14. Sept. 1829 zwischen Rußland und der Türkei abgeschlossenen Frieden zu Adrianopel verpflichtete sich die Pforte, den Beschlüssen der Londoner Konferenz zuzustimmen, die dann durch ein neues Protokoll vom 3. Febr. 1830 dahin abgeändert wurden, daß G. zu einem souveränen Königreich erklärt, dagegen aber seine Nordgrenze weiter nach Süden verschoben und sein Gebiet noch mehr eingeschränkt wurde, als es in dem frühern Protokoll vorgesehen ↔ war; die Pforte trat diesen Beschlüssen 24. April bei. Zunächst ward die griech. Krone dem Prinzen Leopold von Sachsen-Coburg-Gotha, nachmaligem König der Belgier, angetragen. Dieser aber lehnte ab (21. Mai). Der Ausbruch der franz. Julirevolution und ihre Nachwirkungen führten eine längere Unterbrechung der Londoner Konferenz herbei, während sich inzwischen die Dinge in G. immer schlimmer gestalteten. Kapodistrias hatte den besten Willen, Ordnung im Innern zu schaffen, aber die Art und Weise, wie er verfuhr, erregte Anstoß. Das Recht der Gemeindebehörden wurde beschränkt, die Nationalversammlung aufgelöst und jahrelang keine neue berufen. Die regulären Truppen (Taktiker) wurden verstärkt, während man die Freischaren (Pallikaren) ohne jede Fürsorge ließ, sodaß diese, von der bittern Not gezwungen, sich zum Teil in die Gebirge warfen und Räuberbanden bildeten. Die Mehrzahl der einflußreichsten Häuptlinge fühlte sich beleidigt, daß der Präsident Verwandte und dienstwillige Kreaturen bevorzugte. Viele der Freiheitshelden ließen sich die strenge Zucht der europ. Ordnung, die er einführen wollte, nicht gefallen. Namentlich mußte auch die allerdings unvermeidliche Durchführung eines regelmäßigen Steuersystems in einem Lande, wo man dies nicht gewohnt war, viel Unzufriedenheit erregen. Schon 1830 empörten sich die Maniaten; bald kündigten auch Hydra und andere Inseln den Gehorsam auf und bestellten eine Provisorische Regierung (Jan. 1831), die den Schutz Frankreichs anrief. Ein förmlicher Bürgerkrieg begann. Der hydriotische Admiral Miaulis erschien 30. Juli aus der Reede von Poros und bemächtigte sich der abgetakelten griech. Flotte. Kapodistrias sandte Truppen gegen ihn und nahm die Hilfe des russ. Admirals Ricord, der im Archipelagus stationiert war, in Anspruch. In dieser verzweifelten Lage ließ Miaulis 13. Aug. sämtliche 28 griech. Kriegsfahrzeuge in Brand stecken und vernichtete so die ganze griech. Seemacht; er selbst entkam nach Hydra. Unter so schlimmen Verhältnissen suchte Kapodistrias einzulenken und berief die Nationalversammlung; aber ehe diese noch zusammentrat, fiel er selbst als Opfer der Privatrache des Geschlechts Mauromichalis (9. Okt. 1831). Die Nationalversammlung bestellte 20. Dez. 1831 in Nauplia seinen Bruder Augustin Kapodistrias zum provisorischen Präsidenten; dagegen konstituierte sich eine rumeliotische Nationalversammlung in Perachora, Korinth gegenüber, und ernannte eine Gegenregierung unter Kolettis. Diese erhielt nach mehrern Monaten des Bürgerkrieges die Oberhand. Am 6. April 1832 zogen ihre Truppen, nach Besetzung von Argos, in Pronoia, unweit der Hauptstadt Nauplia ein, und Augustin Kapodistrias sah sich (9. April) zur Abdankung genötigt, worauf eine Regierungskommission von sieben Mitgliedern aus beiden Parteien aufgestellt wurde.

D. Vierte Hauptepoche. Das Königreich G. Inzwischen war der Vertrag vom 7. Mai 1832 zwischen G., den drei Mächten und Bayern abgeschlossen worden, durch den der Prinz Otto, Sohn Ludwigs I. von Bayern, zum König von G. bestimmt, bis zu dessen Volljährigkeit eine Regentschaft angeordnet, die Garantie einer Anleihe von 60 Mill. Frs. von seiten der drei Mächte übernommen und von Bayern die baldige Absendung der Regentschaft und eines Truppenkorps von 3500 Mann versprochen wurde. Darauf erfolgte 8. Aug. die einstimmige Ernennung des Königs Otto durch

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 337.