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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Eisenbahn (Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen).

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Eisenbahn'

Anmerkung: Fortsetzung von [Privateisenbahnverwaltung.]

ger (auch traffic-manager) pflegen dann folgende Dienststellen den ausübenden Dienst wahrzunehmen: eine Ingenieurabteilung (engineers'-department) für den technischen Bahndienst (maintenance of way) und das Bauwesen, eine mechanische Abteilung (locomotive-department) für den Werkstätten- und Transportdienst, zuweilen bei größern Bahnen eine Abteilung für Personentransport und Betriebspolizei (passengers'- and police-department), in der Regel bei allen Bahnen eine Güterabteilung (goods'-department) unter einem Güterverwalter (goods'-manager) für den Expeditionsdienst, weiter eine Abteilung für Buchhaltung und Magazinverwaltung (finance- and stores'-department) sowie ein Kontrollbüreau (audit- and check-office). Buchhalter und Schreiber (clerks), bei den technischen Branchen Ingenieure (engineers), Zeichner (draftsmen) und Werkmeister (foremen) bilden das Hilfspersonal, während die Aufsichtsbeamten (comptrollers) in der Regel der Direktion und zwar speziell dem Sekretär oder dem General Manager beigegeben zu sein pflegen. Was Einfachheit und Naturwüchsigkeit des ganzen Dienstes und Geschäftsganges betrifft, so ist es für kontinentale Verhältnisse geradezu erstaunlich, wie wenig Büreauapparat selbst bei wichtigen und umfassenden Dienststellen besteht, mit wie wenigen schriftlichen oder gedruckten Anweisungen der Dienst gehandhabt wird, und wie präzis derselbe gleichwohl geht; letzteres aus dem Grund, weil der Dienst nicht, wie es in Deutschland vielfach der Fall ist, von ursprünglich berufsfremden Beamten, sondern durch Leute ausgeübt wird, welche den Eisenbahndienst von früh auf als Lebensberuf erwählt und bereits eine Praxis in demselben gewonnen haben, bevor sie in ihre Stellen gelangten. Die Abrechnung zwischen den einzelnen Bahnen besorgt ein gemeinschaftliches Railway Clearing House (s. Eisenbahn-Clearinghouse).

In Frankreich bestehen die großen geographisch abgegrenzten Bahnverwaltungen aus einem von der Generalversammlung gewählten Administrationsrat der bei dem Aktienbesitz zumeist beteiligten Männer der verschiedensten Berufsarten, unter welchem ein Direktor die Leitung des gesamten Unternehmens führt. Unter demselben stehen meist drei Abteilungen, nämlich: 1) für die allgemeine Verwaltung (service centrale) mit den Departements des Sekretariats des Verwaltungsrats (secretariat du conseil de la direction), des allgemeinen Rechnungswesens (comptabilité générale) und des allgemeinen Betriebsdienstes (service de l'exploitation), 2) für den Baudienst (service de la construction) und 3) für den ausführenden Betriebsdienst (service de l'exploitation), welcher zerfällt a) in den Bahndienst (service de l'entretien et de surveillance de la voie et du matériel fixe), b) den Materialdienst (Beschaffung der Schienen, Schwellen etc., service du matériel de voie et fixe), c) den Maschinendienst (service du matériel roulant et de traction) und d) den speziellen Betriebsdienst (service de l'exploitation), welcher in sich begreift den Transportdienst (mouvement) und das Verkehrswesen (service commerciel). Die Zentralisation der französischen Eisenbahnverwaltungen ist vielfach zu weit getrieben und zeigt alle Vorteile und zugleich alle Nachteile des streng zentralisierten Systems.

Die übrigen Länder, welche das Eisenbahnwesen in ihre Transportindustrie eingeführt haben, entnahmen die Vorbildung fast ausschließlich den drei vorangeführten Ländern; ihre bezüglichen Organisationen haben deshalb wenige charakteristische Abweichungen von den beschriebenen Formen aufzuweisen. ↔

Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen.

Die Natur des Eisenbahnbetriebs und der durch denselben bedingte innige Wechselverkehr zwischen den Verwaltungen machen ein festes Zusammenwirken der einzelnen Direktivbehörden zu einem besonders dringenden Erfordernis. Dieses Bedürfnis trat bei der frühern Zersplitterung des deutschen Eisenbahnwesens besonders fühlbar hervor und gab den Anstoß zu der im J. 1847 erfolgten Begründung des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen, welcher im Lauf der Zeit zu einem wertvollen Bindeglied für die dem mitteleuropäischen Eisenbahnnetz gehörigen Bahnen sich gestaltet hat. Der Verein verfolgt nach seinen Statuten den Zweck: durch gemeinsame Beratung und einmütiges Handeln das eigne Interesse und dasjenige des Publikums zu fördern, und hat nach und nach alle wichtigern Zweige des Eisenbahnbetriebs seiner einheitlichenden Regelung unterzogen. Während in den ersten Jahrzehnten des Bestehens des Vereins bindende Beschlüsse durch die alljährlich stattfindenden Generalversammlungen nicht gefaßt wurden, werden infolge eines auf der Generalversammlung 1874 in Pest gefaßten Beschlusses seit jener Zeit die Beschlüsse der Generalversammlungen als bindende betrachtet, sofern sie durch neun Zehntel der im Verein vertretenen Stimmen genehmigt sind. Die Wirksamkeit des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen hat sich nach und nach auf alle Zweige des Eisenbahnwesens erstreckt. Einen wichtigen Gegenstand bildete von vornherein die Herstellung einer deutschen Eisenbahnstatistik, deren erster Jahrgang 1851 erschien. Die Publikation gleichmäßig geordneter Stationsaushängetafeln und Fahrpläne zur leichtern Orientierung des reisenden Publikums wurde im J. 1853 von der Generalversammlung beschlossen; 1854 wurde die ins Auge fallende Unterscheidung der Tag- und Nachtzeiten angeordnet und 1856 die Aushängung der Fahrpläne fremder Bahnen gestattet. Da jedoch mit der immer weitern Ausbreitung der E. dem reisenden Publikum der erwünschte schnelle Überblick auch dadurch nicht in genügender Weise gewährt werden konnte, wurde 1861 beschlossen, die Fahrpläne auf den Stationen in Buchform auszulegen und durch Vermittelung der Redaktion der "Eisenbahnzeitung" ein Kursbuch herauszugeben, welches zum erstenmal im Mai 1863 erschien. Nachdem sich aber die Postverwaltung und Privatpersonen mit der Sache befaßten und hierdurch dem Publikum nicht nur die Eisenbahnfahrpläne, sondern auch die Verkehrszeiten der Dampfschiffe, Posten etc. geboten wurden, ließ der Verein die Herausgabe eines Kursbuches wieder fallen. Langjähriger eingehender Erörterungen und Verhandlungen bedurfte es, um ein einheitliches Reglement für den Güterverkehr herzustellen und das Verhältnis zwischen den E. und dem Publikum zu regeln, die gegenseitigen Rechte und Pflichten festzustellen, namentlich aber eine Einrichtung zu schaffen, welche sämtliche deutsche E. dem Publikum gegenüber als ein einheitliches, gewissermaßen unter einer Verwaltung stehendes Netz erscheinen lassen sollte. Das erste derartige Reglement für den Güterverkehr wurde 1848 genehmigt, unterlag jedoch sehr bald der Umarbeitung, und es konnte sodann das umgearbeitete Vereins-Güterreglement 1. Juli 1850 in Kraft treten. Dieses Reglement hat dem zur Zeit vom Deutschen Reich herausgegebenen Betriebsreglement (s. Eisenbahnrecht) als Grundlage gedient.

Zur Beratung über die Erzielung gleichmäßiger Konstruktionen und gleichmäßiger Betriebseinrichtungen und Betriebsmittel traten im Februar 1850

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 442.