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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0987,
von Zinnabis Zinngußwaren |
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. Besitzungen beseitigte. Auch wurde daselbst 1667 zwischen Kursachsen und Kurbrandenburg der sog. Zinnaische Münzfuß vereinbart, der aber nur für kurze Zeit Geltung hatte.
Zinnaischer Münzfuß, s. Zinna und Münzfuß.
Zinnasche, die nichtmetallische graue
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0089,
von Münzfußbis Munzinger |
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87
Münzfuß – Munzinger
ren.)
5) Kippen und Wippen (s. Kipper und Wipper ), Verringerung von
Metallgeldstücken durch Beschneiden, Abfeilen u.s.w. (Strafe
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72% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0071,
von Leipziger Interimbis Leiste |
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).
Leipziger Interim , s. Interim .
Leipziger Münzfuß , s. Münzfuß .
Leipziger Zeitung , in Leipzig täglich (mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage) erscheinende
konservative Zeitung mit einer wöchentlich dreimal (seit
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59% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0278,
von Graue Brüderbis Graun |
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.
Graumannscher Münzfuß, s. Münzfuß.
Graun, Karl Heinr., Komponist, geb. 7. Mai 1701 zu Wahrenbrück in Sachsen, besuchte seit 1713 die Kreuzschule zu Dresden und erhielt 1725 die Stelle eines Tenoristen zu Braunschweig. Da die von ihm komponierten und seinen
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6% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Frank (Albert Bernh.)bis Frank (Jakob) |
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Italien. (S. Lira.) Der ehe-
malige Schweiz er franken, welchen mehrere Kan-
tone prägten, war eine bessere Silbermünze ^
I^? F. franz. Silbercourant. Im Sommer 1868
hat auch Rumänien den franz. Münzfuß eingeführt,
der F. heißt hier I^u (s. d
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5% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0565,
Dublone |
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8,3871 g Feingewicht 7,5484 g). Infolge des Münzgesetzes vom 19. Okt. 1868 werden in Spanien seit dessen Übergang zum franz. Münzfuß keine D. mehr ausgemünzt; die span.-amerik. Freistaaten, mit Ausnahme von Mexiko, hatten schon früher die Prägung nach
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5% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Konventionbis Konversations-Lexikon |
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.
Konventionaltarif, s. Generaltarif.
Konventionscourantfuß, s. Gulden.
Konventionsfuß, im allgemeinen ein Münzfuß, welcher durch einen besondern Staatsvertrag (Konvention) festgestellt ist; im besondern der 1753 zwischen Osterreich und Bayern vereinbarte
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5% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0552,
von Guldborgsundbis Gulden |
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Silber gülden waren die
Guldengrofchen (s. d.). In größerer Menge kamen
die G. in Silber erst um die Mitte des 17. Jahrh,
vor. Sie fanden unter den mannigfachsten Ver-
schiedenheiten des Münzfußes auch in der Schweiz,
in den Niederlanden
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5% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Güldenbis Gülle |
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Österreich-Ungarn Goldstücke von 8 und 4G.,
ganz nach dem Münzfuß der 20-, bez. 10-Frants-
stücke (erstere heißen auch Franz-Iosephdor),
sodah der österr.-ungar. Goldgulden - 2^ Gold-
franks -^ 2 M. 2'/. Pf. deutsche Goldwährung ist.
Seit 1892
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5% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0755,
von Kronbergbis Krone (Münze) |
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aus dem Kilogramm fein; jene im Feingewicht
von 8 2/31 g, diese von 4 1/31 g. Schweden hat auch Fünfkronenstücke in demselben Münzfuß geprägt. Die K. Gold ist demnach = 25/62
oder 0, 4032 g fein Gold oder 1 1/8 deutsche Mark. Die Silbermünze
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5% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0067,
Leipzig (Stadt) |
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der Buchhandel an, sich von Frankfurt a. M.
mehr und mehr nach L. zu wenden. 1690 fand daselbst die Münzkonferenz statt, die an der Stelle des zinnischen den Leipziger Münzfuß (s.
Münzfuß
) annahm. In der ersten Hälfte des 18. Jahrh
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5% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0329,
von Lubéronbis Lubliner |
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.
Lübischer Münzfuß, s. Münzfuß.
Lübisches Fahrwasser, s. Neustädter Bucht.
Lübisches Recht, das Recht der Stadt Lübeck, das in seinem Ursprung bis auf die Zeit Heinrichs des Löwen zurückgeht, der der Stadt das erste Privileg erteilte
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4% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0149,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
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. Der Anschluß S.s an den Zollverein (1. Jan. 1834) verschaffte der Gewerbthätigkeit des Landes und dem Meßhandel Leipzigs einen neuen Aufschwung, und die Annahme des preuß. Münzfußes auf der Münzkonferenz der Zollvereinsstaaten 1838 schuf eine Münzeinheit
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4% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0727,
Schweiz (Münze, Maß und Gewicht. Kirchenwesen. Unterrichtswesen) |
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. Münzfuß ein, und 1865 trat sie der Lateinischen Münzkonvention bei. Eigene Goldmünzen (20-Frankenstücke) werden erst seit 1883 geprägt. Staatspapiergeld giebt es nicht, dagegen Banknoten der konzessionierten Emissionsbanken (s. oben). Ein einheitliches
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4% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0149,
von Adler (Astronomie)bis Adlerdollar |
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. Demnach ist der Münzfuß des A. ganz der nämliche, wie bei den von
1772–1848 in Spanien geprägten Silberpiastern. 1870 geschah eine Änderung im Gepräge der A.; auf der einen Seite wurde unter der
Freiheitsmütze der Schwur auf die Verfassung
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4% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0374,
Banken |
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372
Banken
entwickelte sich im Mittelalter, wo die enorme Anzahl einzelner Münzherrschaften, die unvollkommene Ausprägung der Münzen, häufige Änderungen im Münzfuße und Münzfälschungen ihm großen Vorschub leisteten, vorzüglich in Italien
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4% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0497,
von Batu-Inselnbis Bau |
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Dreibätzner. Der ältere schweiz. Franken wurde in 10 B. zu 10 Rappen eingeteilt; das Münzgesetz von 1850, das den franz. Münzfuß für die ganze Schweiz einführte, hat die Zwischenstufe B. nicht aufgenommen. Der B. entspricht etwa 11½ Pf. Reichswährung.
Bau
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4% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0561,
Bayern (Verkehrswesen) |
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.-Fußes, als Münzfuß angenommen mit den Hauptmünzen des Gulden und halben Gulden zu 60 und 30 Kr. Hieran reihte sich der Wiener Münzvertrag vom 24. Jan. 1857 zwischen diesen Staaten und Österreich und Liechtenstein, der an der reinen Silberwährung
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4% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Böckebis Böckh (Aug.) |
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Forschungen auf diesem Gebiete hat B. namentlich in «Metrolog. Untersuchungen über Gewichte, Münzfüße und Maße des Altertums» (Berl. 1838) niedergelegt. Neben diesen Arbeiten beschäftigte ihn seit 1815 ununterbrochen die Sammlung und Erklärung
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4% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0614,
von Cruz (Sor Juana Inez de la)bis Csaba |
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., in Portugal auch Viertel- und Achtel-Cruzado. Die bis 1835 geprägten portugiesischen C. tragen die Bezeichnung 400 (nämlich Reïs), die seit
1835 geprägten die Bezeichnung 480 (Reïs); letzterer Betrag ist nach dem heutigen portug. Münzfuße
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4% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0478,
von Drachmannbis Draconites |
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Münzkonvention (s. d.) mit 15 Proz.
Zuschlag erfolgen.
Von griech. Münzen der neuen Währung sieht man hauptsächlich die Bronzestücke zu 1, 2, 5 und 10 Lepta, welche nach dem franz. Münzfuße geprägt werden. In der Umschrift
heißt das Stück
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4% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0508,
von Dreißigstebis Dreiviertelstab |
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.
Dreißigthalerfuß, s. Münzfuß.
Dreißig Tyrannen, s. Tyrannis.
Dreisteinemark, Berggipfel, s. Dreisesselberg.
Dreistimmig heißt ein Tonstück, das vom Anfang bis zum Ende von drei Stimmen (vokalen oder instrumentalen) ausgeführt wird. Da der Accord
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4% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0586,
von Dukaten-Asbis Düker |
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(einheitlichen) Münzfuß, aber je mit besonderm Stem-
pel, gegen eingeliefertes Gold geprägt. Von den
östcrr.-ungar. Sorten war der frühere besondere un-
gar. oder KremnitzerD. (in Kremnitz geprägt) und
der böhmische, bei gleichem Gewicht mit dem öster
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4% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0353,
von Escuintlabis Esel |
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, der E. de oro
oder Goldescudo wurde in diesen beiden Ländern
ganz nach dem Münzfuße der Onza geprägt; man
lann ihn --- etwa 8^/4 M. rechnen. (S. Dublone.)
In P ortug al war der E. eine von 1722 bis 1835
geprägte Goldmünze zu ^ Dobra (s. d
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4% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Fredericiabis Frederikshavn |
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deuische Mark 83 Pf. Nach der Einführung
des jetzigen dän. Münzfußes (der Kronenwährung)
1875 verschwanden die F. allmählich aus dem Um-
lauf; sie liefen früher stark in Deutschland um, wo
sie den übrigen nicht preuß. Pistolen gleich ange
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4% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0179,
von Göschelbis Göschen (Georg Joachim) |
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Folge hatte.
1878 vertrat er England auf dem Pariser Münz-
kongreß und widersetzte sich entschieden einer Ände-
rung des engl. Münzfußes. Wegen Meinungs-
verschiedenheit in der Frage der Parlamentsreform
trat er in Gladstones zweites Ministerium
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4% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0712,
von Hamburg-Amerik. Paketfahrt-Aktien-Gesellschaftbis Hamburger Nachrichten |
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Feuerversicherungsgesellschaft , s. Feuerversicherung (Bd. 6, S. 752).
Hamburger Bankfuß , s Münzfuß
.
Hamburgerblau , s. Bergblau und
Berlinerblau .
Hamburger Gichtpapier , s. Gichtpapier .
Hamburger Hallig
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4% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0086,
Münze |
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; das Ver-
hältnis des Feingewichts zum Schrot heißt Fein-
heit oder Feingehalt. (S. Fein, Schrot und
Korn.) Die gesetzliche Bestimmung über den durch
Gewicht und Feinheit den Münzen zu gebenden
Wert ist der Münzfuß (s.d.).
Alle Münzstücke sollen
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4% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Münzkabinettbis Münzregal |
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, namentlich über
die Einführung eines gemeinschaftlichen Münzfußes
und die gegenseitige Annahme der gleichmäßig ge-
prägten Münzen bei den öffentlichen Kassen der ver-
schiedenen Staaten. Zu den bekanntesten M. gehören
die am 20. Sept. 1753
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4% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0741,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte) |
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von mehr als 22 Mill. Fl. aufwies, wagte man sich im Verein mit Ungarn auch an die Valutaregulierung und beschloß (im Juli 1892) die Einführung der Goldwährung und eines neuen Münzfußes mit der Krone als Rechnungseinheit (s. oben, S. 721 a). Am 19
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4% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Passiergewichtbis Passion |
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gesetzlichen Bestimmungen im Deutscken))ieicke gelten
10- und 20-Atarkstücke, deren Gewickt unl nickt mebr
als 5 Tausendteile hinter deiil Normalgelvickt
ld. b. demjenigen Gewicht, wclckes sie nach dein
streng gesetzlichen Münzfuße, also auch obne
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4% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0831,
von Seine-et-Oisebis Seismit-Doda |
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oder in Schuldhaft befindlichen
Schuldner/nicht, wie man früher gemeint hat, die
durch Herabfetzung des Münzfußes veranlaßte
Schuldencrleickterung.
3-Eisen, f. Walzeisen.
Seiser Alpe, s. Seißer Alm.
SeismischeLinien,s.Erdbebcn(Bd.6,S.247a).
Seismit
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4% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0040,
von Solo (Kartenspiel)bis Solon |
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) und zugleich den Übergang zu dem kleinern (Verhältnis zum äginetischen wie 100:73) sog. eub öischen Münzfuß. Damit wurden die Steuersätze gemildert, vor
allem der Anschluß an das große chalkidisch-korinth. Han-
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4% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0488,
von Süddeutsche Bodenkreditbankbis Suderode |
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Volkspartei, s. Volkspartei.
Süddeutsche Währung, s. Münzfuß.
Sudebnik (russ.), Gerichtsbuch, das erste im Moskauer Großfürstentum 1497 erlassene Gesetzbuch. (S. Russisches Recht.)
Süden, s. Himmelsgegenden.
Süderbootfahrt, s. Tabelle I zur
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4% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0334,
von Vierräuberessigbis Vierwaldstätter See |
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, s. Bacharach.
Vierundzwanzigguldenfuß, s. Münzfuß.
Vierung, bei Kirchengebäuden, besonders mittelalterlichen Stils, der Raum, den die Durchkreuzung des Querschiffs (s. Schiff) mit dem Langhause bildet. Oft erhebt sich über der V. ein Turm
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4% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0455,
von Wahnvorstellungenbis Währung |
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der Courantmünzen bezogen wird, ohne Rücksicht auf Münzfuß, Münzeinheit u. s. w. In diesem, jetzt maßgebenden Sinne ist W. die gesetzliche Bestimmung des Edelmetalls, aus dem die Courantmünze hergestellt werden soll.
Bei der W. in diesem Sinne sind
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4% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Wilhelm (Karl)bis Wilhelmshaven |
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zugesichert. Er starb 26. Aug. 1873 zu Schmalkalden.
Wilhelma, Landhaus bei Cannstatt (s. d.).
Wilhelmdor. 1) Frühere kurfürstliche hess. Goldmünze (Pistole), seit 1841 und bis 1857 ganz im Münzfuße der gleichzeitigen preuß. Friedrichdor (s. d.) geprägt
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4% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0405,
Luxemburg (Großherzogtum) |
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besteht seit 1893 in L. Neben mehrern Privatbanken hat L. eine Notenbank (die Internationale Bank). Der gesetzliche Münzfuß ist der Frank. Doch hat das Land außer Scheidemünze à 2½, 5 und 10 Cent. (im Betrage von 600 000 Frs.) kein eigenes Geld; den
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4% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1057,
von Zwangsvorstellungenbis Zweibrücken (Herzogtum) |
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.
Zwangswirtschaft, soviel wie Flurzwang (s. d.).
Zwanzigguldenfuß, s. Münzfuß.
Zwanzigkreuzer oder Zwanziger, soviel wie Kopfstück (s. d.).
Zwarte Berge (spr. sw-), Gebirge in der Kapkolonie (s. d.).
Zwarte Water (spr. sw-, d. h
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4% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1058,
von Zweibrücken (Stadt)bis Zweiflügler |
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.
Zweidrittelstück, Zweidrittel, früher in Norddeutschland das nach dem Leipziger und dem Konventionsfuße geprägte Guldenstück, weil es = ⅔ Thaler war. Neue Z. hießen die von Hannover bis 1839 und von Mecklenburg-Schwerin bis 1848 nach dem Leipziger Münzfuße
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4% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0598,
von Maria-Taferlbis Mariazell |
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(ohne die 1½ Proz. betragenden Prägekosten) auf 2 Fl. 10½ Kr. Silberwährung im 45-Guldenfuße, demnach im ganzen auf 2 Fl. 13⅔ Kr. in letzterm Münzfuß zu stehen. 1874-76 wurden mehr als 10 Mill. Stück in der Wiener Münzstätte geprägt, und von 1765 bis Ende
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4% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Val Suganabis Vámbéry |
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einheitlich geregelt war und Münzsorten der verschiedensten Münzfüße in Umlauf waren. Gegenwärtig ist die gesetzliche Abschätzung ausländischer Geldsorten namentlich noch zum Zweck der Verzollung oder Besteuerung, ferner im Postwesen üblich
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