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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Solo; Solöcismus; Soloeis; Sologne; Sologub; Solo (Kartenspiel); Solola; Solomoninseln; Solon

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Solo (Kartenspiel) – Solon

Solo, Kartenspiel, das mit der Piquetkarte von vier, drei oder fünf Personen gespielt wird und eine Nachahmung des L’Hombre (s. d.) ist. Jeder Spieler erhält acht Karten. Vor dem Spiel werden beliebig viele Points gleichmäßig gesetzt. Matador ist immer der Eichelober (auch der Alte oder Beste genannt): zweiter Trumpf ist Trumpfsieben, dritthöchster der Grünober (Basta), dann folgt Trumpfas, König u. s. w. Wer Solo spielt, muß fünf Stiche machen, um zu gewinnen, hat er nur vier, so verliert er einfach, unter vier ist er Codille und muß noch besonders bezahlen. Dem gewöhnlichen Solo geht Trumpfsolo, diesem Solo tout (bei dem alle Stiche zu machen sind), allen diesen Trumpfsolo tout vor. Im Solospiel zu vier können sich auch zwei vereinigen, um die fünf Stiche zu machen; dies heißt Fragespiel. Letzteres muß aber durch den Besitzer von Beste und Basta verhindert werden, der im Besitze dieser beiden Karten «Respekt» spielen muß, das zwischen Frage und Solo steht.

Solo, Stadt auf Java, s. Surakarta.

Solöcismus (grch.), im allgemeinen jeder grobe Sprachfehler; vorzugsweise aber bezeichnet man in der Rhetorik damit Fehler in der Verbindung der Worte und unterscheidet davon als von syntaktischen Fehlern genauer die Barbarismen als Fehler im Gebrauch einzelner Worte. Schon die Alten leiteten S. von der Stadt Soloi (lat. Soli) in Cilicien ab, deren Bewohner ein schlechtes Griechisch sprachen.

Solóeis, alte Stadt, s. Soluntum.

Sologne (spr. -lónnj), alter franz. Distrikt im Süden von Orléans, hatte Romorantin zur Hauptstadt, gehört hauptsächlich zum Depart. Loir-et-Cher, Teile zu Loiret und Cher, mißt etwa 5000 qkm, ist ein einförmiger, öder, morastiger Landstrich mit 1200 Teichen und wird von den Nebenflüssen der Loire, Cosson und Beuvron, sowie von der Grande Sauldre, die zum Cher geht, von O. nach W. durchflossen. Die S. war früher blühend, wurde durch die Religionskriege ihrer prot. Bewohner beraubt, so daß jetzt nicht 20 auf 1 qkm kommen. Durch Anpflanzung von Fichten in großem Maßstabe sucht man das Land gesünder zu machen und durch Anlegung von Kanälen zu heben. Der 43 km lange Sauldrekanal führt nach La Motte-Beuvron und der Canal de la S. (148 km lang, 10 m breit) von Briare-sur-Loire (Loiret) nach Tours.

Sologub, Graf, russ. Schriftsteller, s. Sollogub.

Sololá, Departamento in der mittelamerik. Republik Guatemala, größtenteils dem Hochlande angehörig, hat (1893) 70039 E., reich bewässerten, fruchtbaren Boden und ist noch auf weite Strecken mit Urwald bedeckt. Die Bevölkerung, meist ihre eigenen Idiome sprechende Indianer, betreibt meist Weizenbau und Viehzucht. In der Mitte der See von Atitlan (s. d.). Die Hauptstadt S. hat 7627 E., Weberei und Töpferei.

Solomoninseln (engl. Solomon Islands), s. Salomoninseln.

Solon, athenischer Gesetzgeber, ein Sohn des Exekestides, nach der Überlieferung aus dem Geschlecht des sagenhaften alten Königshauses der Kodriden, in Wirklichkeit vielleicht aus dem der Medontiden. Geboren bald nach Mitte des 7. Jahrh. v. Chr., widmete er sich zunächst dem Handel und benutzte die in Geschäften unternommenen Reisen nach Ägypten und Cypern zugleich zu seiner geistigen Ausbildung. Politisch zeichnete sich S. zuerst durch die Anregung zur Wiedereroberung der an Megara verlorenen Insel Salamis aus. Durch ↔ eine in Bruchstücken noch erhaltene Elegie feuerte er seine Mitbürger dazu an; angeblich trug er die Verse selbst in erheucheltem Wahnsinn auf dem Markt vor, da die Regierung bei Todesstrafe die Aufforderung zum Krieg um Salamis verboten hatte. Wenig später wirkte er entscheidend bei dem sog. ersten Heiligen Krieg zum Schutz des delphischen Heiligtums gegen Krissa mit. Dann berief ihn das Vertrauen der Bürgerschaft zum Archon für 594–593 mit der unumschränkten Vollmacht, durch geeignete Maßregeln der allgemeinen wirtschaftlichen Not und den polit. Kämpfen im Innern zu steuern. In umfassendster Weise führte S. seine Aufgabe glänzend durch:

  • 1) durch eine Wirtschaftsreform, die Seisachthie,
  • 2) eine Verfassungsreform,
  • 3) eine Gesetzgebung,
  • 4) eine Münz-, Maß- und Gewichtsreform.

Mit der Seisachthie, der Aufhebung der Schulden aller überschuldeten, in Schuldhaft befindlichen oder als Sklaven verkauften Bürger, war eine Milderung der harten Schuldgesetze und eine Hebung des Kleinbauernstandes verbunden. Die Verfassungsreform gründete sich auf das schon vor S. übliche timokratische Princip, das die polit. Rechte nach den Leistungen der Bürger an den Staat regelte, und behielt die alten Steuerklassen der Pentakosiomedimnen («Fünfhundertscheffler»), Hippeis («Ritter»), Zeugiten («Gespannbauern»), Theten («Kleinbauern, Tagelöhner, Handwerker») bei. Diese sind, wie man jetzt weiß, nicht erst durch S. geschaffen worden. Für die erste Klasse wurden weiter 500 Medimnen Mindestertrag, für die zweite 300, für die dritte 200 gefordert, doch scheint S. neben dem Ertrag der Halmfrucht ergänzend den der Baumfrucht (Öl, Wein) in Metreten zugelassen zu haben; Attika befand sich damals eben im Übergang vom Getreide- zum Gartenland. Inwieweit das bewegliche Kapital (Industrie, Handel) bei der Klassenabschätzung herangezogen wurde, bleibt unsicher. Ein Fortschritt in der Demokratisierung der Verfassung geschah dadurch, daß zur Teilnahme an der Volksversammlung nicht nur die Bürger, die eine Waffenrüstung stellen konnten, wie unter Drakon, sondern alle Bürger zugelassen wurden, außerdem ein Volksgerichtshof, die Heliäa (s. d.), geschaffen wurde. Der gleich den Steuerklassen früher auf S. zurückgeführte Ausschuß der Volksversammlung, die Bule, bestand schon seit Drakon und wurde nur von S. beibehalten. Als Gegengewicht blieb die sich aus den obersten Klassen rekrutierende Beamtenschaft fast durchaus aristokratisch. Der aus den abgehenden Oberbeamten gebildete Rat vom Areopag behielt den Blutbann und die Aufsicht über den ganzen Staatsorganismus.

Die Solonischen Gesetze ersetzten durch ein den Zeitverhältnissen mehr angepaßtes Recht das alte, von Drakon aufgezeichnete Landrecht; nur die alten Blutgesetze für Mord, Totschlag u. s. w. nahm S. unverändert auf. Die Gesetze wurden auf hölzerne, in einen Stamm eingesetzte Tafeln (áxones) aufgezeichnet und danach citiert. Als diese unbrauchbar wurden, ließ man die Gesetze auf vierseitige Steinpfeiler (kýrbeis) eingraben. Die Reform in Münze, Maß und Gewicht brachte den Athenern zuerst eine eigene Münzprägung (bisher hatte man sich des äginetischen Courants bedient und sich auch in Maß und Gewicht an Ägina angeschlossen) und zugleich den Übergang zu dem kleinern (Verhältnis zum äginetischen wie 100:73) sog. euböischen Münzfuß. Damit wurden die Steuersätze gemildert, vor allem der Anschluß an das große chalkidisch-korinth. Han-

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 39.