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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Statistische Maschinen – Stätten

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Statistische Korrespondenz'

von Ernst Engel, seitdem von dem gegenwärtigen Direktor desselben, E. Blenck, herausgegeben; diese bringt die Hauptergebnisse der in den Veröffentlichungen des Bureaus ausführlich dargestellten Forschungen u.s.w. in kurzen Aufsätzen, daneben auch die Ergebnisse statist. Erhebungen im Deutschen Reich sowie im Ausland. Die S. K. wird von Zeitungsredaktionen als Manuskript benutzt.

Statistische Maschinen, s. Bd. 17.

Statistisches Amt, Kaiserliches, die dem Reichsamt des Innern unterstellte statist. Centralbehörde des Deutschen Reichs; sie hat das für die Reichsstatistik von den Bundesstaaten zu liefernde oder durch eigene Erhebungen gewonnene Material zu sammeln, zu prüfen und zu bearbeiten, sowie auf Anordnung des Reichskanzlers statist. Nachweisungen aufzustellen und über statist. Fragen gutachtlich zu berichten. Der Arbeitskreis erstreckt sich auf folgende Gegenstände: Bevölkerung, Landwirtschaft, Gewerbe, auswärtiger Handel, Verkehr, Zoll- und Steuerwesen, Warenpreise, Reichstagswahlen, Kriminalität, Konkurse, Schulbildung der Rekruten, Krankenversicherung und Armenwesen. Das S. A. giebt fortlaufend folgende Veröffentlichungen heraus: «Statistik des Deutschen Reichs», «Vierteljahrshefte (früher Monatshefte) zur Statistik des Deutschen Reichs», «Monatliche Nachweise über den auswärtigen Handel» u.s.w. und das «Statist. Jahrbuch für das Deutsche Reich». – Über sonstige statist. Behörden s. Statistik.

Statistisches Institut, Internationales, s. Statistik.

Statĭus, Cäcilius, röm. Komödiendichter, s. Cäcilius Statius.

Statĭus, Publius Papinius, röm. Dichter, geb. um 45 n. Chr. zu Neapel, erhielt seine Erziehung in Rom und siegte daselbst mehreremal in den poet. Wettkämpfen. Er wurde vom Kaiser Domitian vielfach begünstigt, zog sich aber später auf sein Landgut bei Neapel zurück, wo er um 96 starb. Seine epischen Gedichte, die «Thebais» in zwölf Gesängen, die von dem Kriege der Sieben gegen Theben handelt, und die unvollendete «Achilleis», worin er die Schicksale des Achilles vor dem Trojanischen Kriege schildert, leiden an Bombast und Dunkelheit. Außerdem giebt es von ihm «Silvae», d. h. Wälder (vermischte Gelegenheitsgedichte), in fünf Büchern, die zum Teil gelungene Bilder aus dem Leben der Zeit bieten. Unter den Ausgaben sämtlicher Werke sind zu nennen die von J. Fr. Gronov (Amsterd. 1653; 2 Bde., Mannh. 1782), Dübner (2 Bde., Par. 1835–36; Lpz. 1837) und Queck (2 Bde., Lpz. 1854), und unter den Sonderausgaben der «Silvae» die von Markland (Lond. 1728; neu hg. von Sillig, Dresd. 1827) und die unvollendete von Hand (Bd. 1, Lpz. 1816); eine Ausgabe der «Thebais» lieferte Helm (Berl. 1892). Eine kleinere kritische Gesamtausgabe des S. lieferten Bährens und Kolmann (2 Bde., Lpz. 1876–84). Wichtig für die Kritik und Erklärung ist Gronovs «Diatribe in Statii silvas» (Haag 1637; neue verbesserte Aufl. von Hand, 2 Bde., Lpz. 1812); vgl. auch Leo, De Statii Silvis (Gött. 1893). Die «Thebais» übersetzte Imhof (2 Tle., Ilmenau 1885–89). – Vgl. H. Müller, Studia Statiana (Rostock 1894); Klotz, Curae Statianae (Lpz. 1896).

Statīv (lat.), Gestell für mathem., astronom. und andere Gerätschaften.

Statoblásten, Keimkörper der Moostierchen (s. d.). ↔

Stato della Chiēsa. (spr. ki-), ital. Name des Kirchenstaates.

Stato Pontifico, Kirchenstaat (s. d.).

Stātor, Beiname des Jupiter (s. d.).

Stato Romano, Kirchenstaat (s. d.).

Stättegeld, soviel wie Marktstandsgeld, s. Markt.

Stätten, heilige (ital. luoghi santi), in der kath. Kirche im allgemeinen die durch die Anfänge des christl. Glaubens verherrlichten Örtlichkeiten. In engerm Sinne führen diesen Namen eine Anzahl in Palästina in und um Jerusalem, in Bethlehem, Nazareth u.s.w. belegener, zu Heiligtümern der christl. Religion eingerichteter Stellen, die nach Geschichte oder Legende mit der Geburt, Erziehung, Lehrthätigkeit, Passion, Auferstehung und Himmelfahrt Jesu Christi in Verbindung stehen. Unter ihnen sind die Kirche über dem Heiligen Grabe (s. d.) in Jerusalem und die Marienkirche mit der Geburtsgrotte Christi in Bethlehem (s. d.) die wichtigsten. Bis zu den Kreuzzügen waren die Kirchengemeinschaften des Orients (neben den Griechisch-Orthodoxen die Armenier, die syr. Jakobiten, die Kopten und Abessinier) die alleinigen Besitzer dieser S., durch die Kreuzzüge wurden es die röm. Katholiken oder Lateiner. Nach der Eroberung Jerusalems (1187) nahm Sultan Saladin die Schlüssel des Heiligen Grabes und der übrigen Heiligtümer in Besitz. Nur ganz allmählich und unter geschickter Benutzung der Verhältnisse vermochten die Lateiner, namentlich die seit 1219 in Palästina ansässigen Franziskaner, die 1230 von Papst Gregor IX. zu Wächtern der S. bestellt wurden, und daneben die Griechen wieder Besitzrechte auf dieselben zu erwerben. Seit dem 16. Jahrh. trat Frankreich als Schutzmacht der röm.-kath. Kirche im Orient auf und ließ die Besitzrechte der Franziskaner wiederholt durch die Pforte bestätigen. (Vgl. Négociations de la France dans le Levant etc., hg. von E. Charrière, 4 Bde., Par. 1848–60.) Im 18. Jahrh. jedoch wußten die Griechen den größern Teil der Grabeskirche, die Marienkirche in Bethlehem und einen der drei Schlüssel zur dortigen Geburtsgrotte von dem türk. Großwesir zu erlangen und nach dem Brande der Grabeskirche 1808 wurden sie durch Besorgung des Neubaues alleinige Eigentümer des größten Teiles dieser Kirche. Das Verlangen Rußlands nach dem Schutzrecht über alle griech. Christen im Orient und nach dem Schlüssel der Grabeskirche wurde zwar durch den Ausgang des Orientkrieges (1856) vereitelt, doch hat Rußland 1868 und 1869 die Wiederherstellung der Kuppel über dem Heiligen Grabe in Verbindung mit Frankreich übernommen und tritt seitdem als Besitzer der Grabeskirche auf. Diese ist eine Simultankirche ganz eigener Art. Der Sultan als Landesherr beansprucht den Boden unter der Kirche und die Luft über der Kirche; auch sind die Schlüssel zur Kirche in den Händen der Mohammedaner, denen es ferner obliegt, das Gebäude zu bewachen und die Ordnung darin aufrecht zu erhalten. Die drei Haupteigentümer der Kirche sind die drei privilegierten Konfessionen in Jerusalem: die Lateiner, die Griechen und die Armenier; die Kopten, syr. Jakobiten und Abessinier haben geringere Rechte. Die Marienkirche in Bethlehem gehört den Griechen, während auf die Geburtsgrotte sowohl die orient. Konfessionen als auch die Lateiner Anspruch haben. Man unterscheidet überhaupt zwischen gemeinsamem Besitz, ausschließlichem Besitz und Benutzungsrecht. Der große Wert, den

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 269.