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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Norddakota - Norddeutscher Bund
kriege gegen England nahm N. energischen Anteil.
1776 gab es sich eine Verfassung, die 1835 amen-
diert wurde. Beim Ausbruch des Bürgerkrieges
schloß sich N. erst 20. Mai 1861 den Konföderierten
Staaten an. Nach dem Kriege wurde 1865 eine neue
Verfassung erlassen, die die Sklaverei abschaffte und
den Negern das Bürgerrecht verlieh; diese wurde be-
reits 1868 durch eine andere, die setzt geltende, ersetzt.
In neuerer Zeit hat sich eine Auswanderung der
Neger, meist nach dem Westen, bemerkbar gemacht.
- Vgl. I. W. Moore, lliäwr^ okNortii öaroiwa
(2 Bde., Raleigh 1880); Sanders, Ike colonial
rscorää ot' Nortk ONroliuÄ (10 Bde., ebd. 1892).
Norddakota, engl. Mrtii DaKolH (Abkürzung
N. v.), einer der Vereinigten Staaten von Amerika.
Beschreibung s. Dakota. N. umfaßt 183350 ykm
und hat (1890) 182719 E., d. i. 1 auf 1 yicm, dar-
unter 596 Farbige und 81348 im Ausland (8943
in Deutschland, 34216 in Skandinavien, 25045 in
Britisch-Nordamerika) Geborene. N. ist in 55 Coun-
ties geteilt, von denen 38 organisiert sind; Haupt-
stadt ist Bismarck. Die Südgrenze ist der sog.
7. Standard-Parallelgrad. Die Weizenernte betrug
1891: 52, 1893: 26 Mill. Bushel. Die schnell ein-
gewucherte russ. Distel hat den Ackerbau an vielen
Stellen unmöglich gemacht. Der Senat besteht aus
30-50 auf 4 Jahre gewählten Mitgliedern, der
Gouverneur und die 60-140 Repräsentanten wer-
den auf 2 Jahre gewählt. Frauen stimmen bei
Schulwahlen. N. sendet einen Repräsentanten nach
Washington. Die Staatsuniversität ist in Grand-
Forks. Es bestehen 3360 I^m Eisenbahnen. N. ent-
hält 15840 ykm Indianerreservationen mit (1892)
7865 Indianern, Siour, Odschibwe, Gros Ven-
tres, Arikari und Mandan. N., das früher einen
Teil des Territoriums Dakota gebildet hatte, wurde
1889 als Staat in die Union aufgenommen. Es ist
Prohibitionsstaat.
Norddeutsche Allgemeine Zeitung, täglich
zweimal (ausgenommen Sonntag abends und Äton-
tag morgens) in Berlin erscheinende polit. Zeitung
von offiziösem Charakter. Verleger: Norddeutsche
Vuchdruckerei und Verlagsanstalt in Berlin 8 ^V.;
Chefredakteur: Geh. Hofrat Dr. Wilhelm Lauser
(s. d.). Die N. A. Z. wurde 1861 in Berlin gegründet,
um in österr. Interesse gegen die preuß. Hegemonie-
bestrebungcn thätig zu sein, und wurde in dieser
Zeit, wo sie zugleich eine demokratische Richtung
verfolgte, unter andern auch von Liebknecht redigiert.
Bald aber stellte sie sich freiwillig in den Dienst der
preuß. Politik und erlangte dadnrch Bedeutung,
daß sie in Fragen der innern wie äußern Politik
als Bismarcks Sprachrohr diente. Sie war seitdem
unter der langjährigen Leitung (bis 1894) des
Geh. Kommissionsrates Pindter das "Kanzlerblatt"
oder "freiwillig gouvernementale Blatt" und blieb
cs auch nach dem Rücktritt Vismarcks (1890).
Norddeutsche Bank. Die frühereN.V., Aktien-
gesellschaft in Hamburg, gegründet 1856, hat laut
Beschluß ihrer Generalversammlung vom 16. April
1895 ihr gesamtes Vermögen und ihre Schulden
sowie das bestehende Handelsgeschäft und die bis-
herige Firma "N. B. in Hamburg" mit 1. Jan. 1895
an die Diskontogesellschaft in Berlin behufs Ver-
schmelzung übertragen. Die jetzige N. B. ist als
Kommanditgesellschaft auf Aktien laut Statut vom
18. April 1895 mit einem ganz im Besitz der Dis-
kontogcsellschaft befindlichen Kommanditkapital in
Aktien von 40 Mill. M. und der gesetzlichen Einlage
der persönlich haftenden Gesellschafter von 1,2 Mill.
M. errichtet worden. ^Biersteuer.
Norddeutsche Brausteuergemeinfchaft, s.
Norddeutsche Bundespost, s. Postwesen.
Norddeutsche Edel- und Unedelmetallindu-
strie-Berufsgeuossenschaft für das Gebiet des
Deutfchen Reichs ohne Bayern. Sitz ist Berlin,
Sitz der 6 Sektionen: Breslau, Berlin, Leipzig,
Erfurt, Hannover, Lüdenscheid. Ende 1894 bestan-
den 2225 Betriebe mit 66 909 versicherten Personen,
deren anrechnungsfähige Jahreslöhne 53 411073 Vl.
betrugen. Die Jahreseinnahmen beliefen sich auf
353 372 M., die Ausgaben auf 291904 M., der
Reservefonds (Ende 1894) auf 688096 M. Ent-
schädigt wurden (1894) 262 Unfälle (3,92 auf 1000
versicherte Personen), darunter 8 Unfälle mit töd'
lichem Ausgang, 6 mit völliger Erwerbsunfähigkeit.
Die Summe der gezahlten Entschädigungen, ein-
schließlich der Renten für Unfälle aus frühern Iab-
ren, belief sich (1894) auf 183258 M. (S. Berufs-
genossenschaft.)
Norddeutsche Feuerversicherungsgesell-
fchaft, s. Feuerversicherung (Bd. 6, S. 752).
Norddeutsche Holz-Verufsgenossenschaft,
s. Holz-Berufsgenossenschasten.
Norddeutsche Missionsgefellschaft, 1836 in
Hamburg entstandene Gesellschaft. Nach Abtrennung
der luth. Vereine, die sich der Hermannsburger Mis-
sion (s. d.) zuwandten, wurde das Missionsseminar
aufgegeben und der Sitz der N. M. nach Bremen
verlegt. Die Missionare werden in Basel gebildet.
Hauptarbeitsfeld ist das Ewegebiet auf der Eklaven-
küste. Organ: "Monatsblattder N.M." (Bremen).
Norddeutscher Bund, Bundesstaat, der nack
der Auflösung des Deutschen Bundes (s. d.) im
Herbst 1866 gegründet wurde und sämtliche deutsche
Bundeslande nördlich vom Main, außer Luxemburg
und Limburg, dagegen mit den preuh. Provinzen
Preußen, Posen und Schleswig unter dem Präsi-
dium der Krone Preußen nmfahte. Zunächstvereinig-
ten sich durch Vertrag vom 18. Aug. 1866 zu dieser
Bundesgenossenschast: 1) Preußen, 2) Sachsen-Wei-
mar, 3) Oldenburg, 4) Braunschweig, 5) Sachsen-
Altenburg, 6) Sachsen-Coburg-Gotha, 7) Anhalt,
8) Schwarzburg-Sondershausen, 9) Schwarzburg-
Rudolstadt, 10) Waldeck, 11) Neuh jüngerer Linie,
12) Schaumburg-Lippe, 13) Lippe, 14) Lübeck,
15) Bremen und 16) Hamburg. Am 21. Aug.
schlössen sich an: 17) Mecklenburg-Schwerin und
18) Mecklenburg-Strelitz. Außerdem traten kraft
der später abgeschlossenen Friedensverträge dem
Bunde bei: 19) der Großherzog von Hessen sür
sämtliche nördlich vom Main gelegene Gebiets-
teile, 3. Sept.; 20) Reuh älterer Linie, 26. Sept.;
21) Sachsen-Meiningen-Hildburghausen, 8. Okt.,
und 22) Königreich Sachsen, 21. Okt. 1866.
Die Verfassung datierte vom 25. Juni 1867 und
war wesentlich dieselbe wie die spätere Verfassung des
Deutschen Reichs. Der Bundesrat zählte 43 Stim-
men (und zwar sür Preußen 17, für Sachsen 4, für
Mecklenburg-Schwerin und für Vraunschweig je 2,
für alle übrigen Staaten je 1); der Reichstag be-
stand aus 297 Abgeordneten (wovon auf Preußen
235, auf Sachsen 23, auf Mecklenburg-Schwerin 6,
auf Hessen, Weimar, Oldenburg, Braunschweig und
Hamburg je 3, auf Meiningen, Coburg-Gotha und
Anhalt je 2, auf die übrigen Staaten je 1 kam).
Der Sitz des Präsidiums, der Centralbehörden (mit
Ausnahme des Bundes - Oberhandelsgerichts zu