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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Ärztliche Standes- oder Bezirksvereine; As

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Ärztliche Standes- oder Bezirksvereine - As (Gewicht)

und besondere Wundärzte giebt. Andererseits spaltet sich die ärztliche Thätigkeit wissenschaftlich und praktisch immer mehr in einzelne Zweige und so treten unter den Ärzten sog. Specialärzte auf, welche sich vorzugsweise nur mit einer besondern Klasse von Krankheiten befassen. Eine solche Beschränkung des ärztlichen Forschens und Handelns würde, wenn sie schon dem Studierenden der Medizin gestattet wäre, zu Einseitigkeit und schablonenmäßigem Handeln führen, während sie, wenn jeder zuvor die gesamte Heilkunde studiert und einigermaßen geübt hat, als großer Fortschritt für die Wissenschaft und als eine, für die leidenden sehr wohlthätige Einrichtung zu betrachten ist. So giebt es gegenwärtig, außer den Ärzten im allgemeinen, besondere Chirurgen, Geburtshelfer, Frauen-, Augen-, Ohren-, Kehlkopfärzte u. s. w. Auch die Zahnheilkunde erhebt sich immer mehr zu einer streng wissenschaftlichen Disciplin. Für die notorisch armen Kranken sorgen Staat und Gemeinde durch die Anstellung von Armenärzten und durch die verschiedenartigsten Wohlthätigkeitsanstalten (s. Armenarzt und Armenwesen); den arbeitenden Klassen ist seit dem Erlaß des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 in Krankheitsfällen die erforderliche ärztliche Hilfe durch die Anstellung zahlreicher Kassenärzte gewährleistet (s. Krankenversicherungsgesetz). In der neuern Zeit werden in der Schweiz, in Frankreich, in Rußland und Amerika auch weibliche Arzte ausgebildet; in Amerika ist die Zahl derselben bereits auf mehr als 500 gestiegen. Auf den schweiz. und amerik. Universitäten wird den weiblichen Ärzten selbst der Doktorgrad verliehen. Über die Vorteile und Nachteile der Ausübung des ärztlichen Berufs durch Frauen gehen die Meinungen auseinander (s. Frauenstudium und Gynäkologie).

Die Nachteile, welche dem ärztlichen Stande aus der Freigebung der ärztlichen Praxis erwuchsen, haben die deutschen Ärzte zur Gründung zahlreicher ärztlicher Standes- oder Bezirksvereine veranlaßt, welche die gemeinsamen Berufsinteressen vertreten, sowie die Konsolidierung und Hebung des ärztlichen Standes erstreben sollen. Derartige Vereine giebt es in Baden 14, in Bayern 62, in Sachsen 24, in Württemberg 8, in Hessen 18, in Braunschweig 4, in Preußen 131, in Mecklenburg 6, in Thüringen 11, in Anhalt 3, in Oldenburg, Lippe und Elsaß-Lothringen je 2, in Lübeck, Bremen und Hamburg je 1. Aus den ärztlichen Bezirksvereinen wird in Sachsen, Bayern, Württemberg, Hessen und Braunschweig die offizielle Vertretung des ärztlichen Standes gewählt. So bilden in Sachsen innerhalb jeder Kreishauptmannschaft die Bezirksvereine einen log. Kreisverein und wählen Abgeordnete und einen Kreisvereinsausschuß, welche als außerordentliche Mitglieder des Landes-Medizinalkollegiums an den alljährlichen Plenarversammlungen desselben mit Stimmrecht teilnehmen. Ebenso wählen in Bayern innerhalb jedes Regierungsbezirks die ärztlichen Bezirksvereine Delegierte zu den acht Ärztekammern des Königreichs, welche alljährlich am Sitze der Regierung unter Anwesenheit eines Regierungskommissars zu Beratungen zusammentreten und anch an den alljährlichen Plenarsitzungen des Ober-Medizinalausschusses teilnehmen. In Preußen besteht in jeder Provinz als offizielle Vertretung des ärztlichen Standes eine Ärztekammer, deren Mitglieder durch sämtliche Ärzte des Wahlbezirks gewählt und deren Abgeordnete zu den Sitzungen der Provinzial-Medizinalkollegien und der wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen mit beratender Stimme zugezogen werden. Die Vertretung der Gesamtheit der deutschen Ärzte hat der von Herm. Eberhard Richter 1872 begründete Deutsche Ärztevereinsbund übernommen, welcher die zerstreuten ärztlichen Vereine Deutschlands zu gegenseitiger Anregung und gemeinsamer Beteiligung auf dem Gebiete der wissenschaftlichen und praktischen, auch socialen Beziehungen des ärztlichen Standes zu vereinigen bezweckt. 1890 gehörten demselben 225 ärztliche Vereine mit 11 006 Mitgliedern an. Alljährlich findet durch Zusammentritt von Abgeordneten der einzelnen Vereine ein Ärztetag statt, über dessen Verhandlungen das Organ des Vereinsbundes, das "Ärztliche Vereinsblatt für Deutschland" (Lpz. 1872 fg.) ausführlich berichtet.

Außer den eben erwähnten ärztlichen Standes- oder Bezirksvereinen giebt es in Deutschland noch 82 ärztliche Vereine, welche rein wissenschaftliche Zwecke verfolgen, ferner 14 Vereine für öffentliche Gesundheitspflege und 11 militärärztliche Vereine: für die Unterstützung der invaliden Ärzte und der Witwen und Waisen von Ärzten wirken 46 ärztliche Unterstützungskassen, unter denen die "Centralhilfskasse für die Ärzte Deutschlands" hervorzuheben ist.

Über das Geschichtliche s. Medizin.

Vgl. Bolz, Der ärztliche Beruf (Berl. 1870): Marx, Ärztlicher Katechismus (Stuttg. 1876); von Ziemssen, Der A. und die Aufgaben des ärztlichen Berufs (Lpz. 1888); Wiener, Handbuch der Medizinalgesetzgebung des Deutschen Reichs (2 Bde., Stuttg. 1883 -85); Graf, Das ärztliche Vereinswesen in Deutschland und der Deutsche Ärztevereinsbund (Lpz. 1890); Guttstadt, Deutschlands Gesundheitswesen (2 Bde., ebd. 1890-01).

Ärztliche Standes- oder Bezirksvereine, s. Arzt.

As, die älteste röm. Kupfermünze, angeblich in Rom zuerst unter dem Könige Servius Tullius, in Wahrheit jedoch erst seit dem 5. Jahrh. v. Chr. geprägt, hatte ursprünglich das Gewicht eines röm. Pfundes (327,45 g): doch finden sich schon aus sehr früher Zeit Stücke, die nur 11, 10 und 9 Unzen, im Durchschnitte 273 g enthalten. Im Laufe der Zeit wurde die Münze immer kleiner, so daß sie in der spätern Kaiserzeit nur noch 1/36 ihres ursprünglichen Gewichts wog. Alle Kupfermünzen des alten Italiens waren entweder eine Mehrheit oder ein Bruchteil des As. Aber auch bei Maßen, Gewichten, Erbschaften und Zinsen wurde das Ganze durch As bezeichnet und dies nach dem Duodecimalsystem in 12 Teile, uncia, d. d. Einheit, geteilt, deren jeder einen besondern Namen hatte, z. B. uncia = 1/12, sextans = 1/6, quadrans = 1/4 u. s. w. Die Kupfermünzen unterschieden sich voneinander durch ein bestimmtes Gepräge. So hatten die eigentlichen röm. Kupfermünzen auf dem Avers irgend einen Götterkopf, z. B. den des Jupiter, beim ganzen As den des Janus u. s. w., und auf dem Revers den Schiffsschnabel nebst der Wertbezeichnung durch 1, 2, 3 u. s. w. Kügelchen für die Zahl der Unzen auf den Bruchteilen des As, röm. Ziffern für das As und die Mehrheiten desselben. - Vgl. Mommsen, über das röm. Münzwesen (Lpz. 1850): ders., Geschichte des röm. Münzwesens (Berl. 1860); Hultsch, Griech. und röm. Metrologie l2. Aufl., ebd. 1882).

As, ein früheres kleines Gewicht in Deutschland und Holland, eine der kleinsten Unterabteilungen des Pfundes und der Mark, namentlich für die Bestimmung der Schwere der Münzen und der andern