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Ihre Suche nach Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0422,
von Allgäubahnbis Allia |
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. Der Verband hat seinen Sitz in Berlin und zahlreiche
Ortsgruppen und giebt die Wochenschrift «Alldeutsche Blätter» heraus.
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Burdeaubis Burgeß |
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in erschöpfender und systematischer Weise behandelt. Ein solches Gesetzbuch ist der französische Code civil (Code Napoleon), welcher auch in den deutschen Rheinlanden gilt, ist das preußische Landrecht, das österreichische allgemeine bürgerliche Gesetzbuch
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0240,
Burgörner |
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des 18. Aug.1896, da es, nachdem ihm der Bundes-
rat zugestimmt hatte, an diesem Tage vom Kaiser
ausgefertigt wurde. In Geltung treten wird das
neue, 238.) Paragraphen zählende Gesetzbuch am
1. Jan. 1900.
Das ganze bürgerliche Recht
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreichbis Bürgerrecht |
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erwarten, daß das neue Gesetzbuch um die Wende des 19. Jahrhunderts wird in das Leben treten können.
Bürgerliches Gesetzbuch für Österreich, s. Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch.
Bürgerliches Recht oder Privatrecht, die Rechtssätze, welche sich
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Bürger (Hugo)bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
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758
Bürger (Hugo) - Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich
B.s dritte Frau, Christine Elise, geb. Hahn, geb. 19. Nov. 1769 zu Stuttgart, wurde nach der Scheidung Schauspielerin in Altona, Hannover und Dresden, zog später
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Zittergrasbis Zivilgesetzbuch |
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), Gesamtdarstellung des in einem Staat geltenden Privatrechts in einem umfassenden und erschöpfenden Gesetz, wie das allgemeine preußische Landrecht vom 4. Juni 1794, das österreichische allgemeine bürgerliche Gesetzbuch vom 1. Juni 1811, das französische Z. (Code
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Pflichtbis Pflug |
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auch der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1975 ff.) zählen die Geschwister nicht mehr zu den Pflichtteilsberechtigten, während sie dem überlebenden Ehegatten ein Recht auf den P. einräumen. Diese Pflichtteilsberechtigten können
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Gemeine Figurenbis Gemeingefährliche Handlungen |
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eine formell vollkommen neue Grundlage gewonnen, so für Preußen durch das preußische Landrecht 1794; ferner für einen großen Teil der Rheinlande und Baden durch das französische bürgerliche Gesetzbuch Napoleons I.; sodann für die gesamten deutschen Erbländer
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0765,
von Burgoynebis Bürgschaft |
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zustehenden Rechtswohlthaten, ist selbstschuldnerischer Bürge. Die Hauptschuld kann eine bereits bestehende, eine zugleich mit der B. eingegangene, eine zukünftige oder eine bedingte sein. Der Bürge kann sich auch allgemein für die nicht näher bezeichneten
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0831,
Österreichisch-Ungarische Monarchie |
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auf
formell verschiedenen Gesetzen; inhaltlich ist oft weit-
gehende Übereinstimmung vorhanden. Das in Öster-
reich geltende Gesetz des bürgerlichen Rechts ist dav
Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (s. d., Bd. 1) von
1811; dasselbe galt 1853-01 auch
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0239,
von Burdigalabis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
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237
Burdigala - Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich
Der damalige Unterrichtsmimster Paul Bert zu sei-
uem Kabincttschef; 1885 wurde er in die Depu-
tiertenkammer entsendet, wo er sich zu den Radi-
kalen hielt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0086,
von Unger (Max)bis Ungnad |
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eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Königreich Sachsen, mit besonderer Rücksicht auf das österr. allgemeine bürgerliche Gesetzbuch besprochen» (Wien 1853), «Die rechtliche Natur der Inhaberpapiere» (Lpz. 1857), der «Revidierte Entwurf eines bürgerlichen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Universal-Baptistsbis Universalmonarchie |
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eine passende sei, ist in der Wissenschaft nicht unbestritten. Die neuern Gesetzbücher, auch das Deutsche Bürgerliche, vermeiden das Wort.
Universalfideïkommiß, s. Erbschaftsvermächtnis.
Universalgelenk oder Kreuzgelenk, die gebräuchlichste aller
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0933,
von Römisches Rechtbis Römisches Reich (Stände) |
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- und Zivilprozeßordnungen zu erlassen, welche das römische Recht wenigstens auf diesem Gebiet mehr und mehr verdrängten. 1863 trat in Sachsen ein neues bürgerliches Gesetzbuch in Kraft, welches das römische Privatrecht vollständig beseitigte
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0515,
Juristentag (Köln 1891) |
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501
Juristentag (Köln 1891)
dings wieder mehr und mehr empfunden wird. Inner- j halb des Deutschen Reiches aber hat in den letzten Jahren der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches das Interesse an den Arbeiten des Juristentags er- i heblich
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0214,
von Bogislawbis Bogomilen |
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in der Gesetzgebung" (russisch, Petersb. 1890). Vgl. Dickel, Über das neue Bürgerliche Gesetzbuch für Montenegro und die Bedeutung seiner Grundsätze für die Kodifikation im allgemeinen (Marburg 1889; französisch, Par. 1890); Dareste, Le nouveau code civil
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0477,
von Hyppolitebis Illegitimität |
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ziemlich weit auseinander (vgl. z. B. § 156-158 des Österreich. allgemei nen bürgerlichen Gesetzbuchs und Art. 312-314 des Code civil ). Vom sittlichen Standpunkte aus und abgesehen von der formal juristischen Auffassung werden wir diese rechtlich
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0816,
von São Paulobis Sauer |
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802
São Paulo - Sauer
und Weltweisheit, von Zivil- und Kriminalrecht und bürgerlicher Moral enthalten die altindischen Gesetzbücher. Neue Arbeiten auf diesem Gebiet sind die englische Übersetzung von Manus Gesetzbuch von Bühler(Oxforo1886
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Rechtsspruchbis Rechtsweichen |
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einer Rechtsstreitigkeit. Im allgemeinen gehören alle Streitigkeiten, welche Gegenstände des Privatrechts (s. Bürgerliches Recht) betreffen und alle Strafsachen (die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen), für welche nicht entweder die Zuständigkeit
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0969,
Forderungsrecht |
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.) gestellt.
Die Rechtslehre und die Gesetze, welche das ge-
samte bürgerliche Recht umfassen, wie das Preuß.
Allg. Landrecht, das Bürgerliche Gesetzbuch für Sach-
sen, das Osterr. Allg. Bürgerl. Gesetzbuch, der (^oäe
civil, das Bayrische
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
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vom 4. Juni 1794, das österreichische allgemeine bürgerliche Gesetzbuch von 1811 und das bürgerliche Gesetzbuch für das Königreich Sachsen vom 2. Jan. 1863 hervorzuheben. Auch muß hier bemerkt werden, daß in den preußischen, bayrischen und hessischen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0159,
von Sächsisches Rechtbis Sachverständige |
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von Sachsen (Leipz. 1857). Diese Rechtsgemeinschaft ist jedoch durch die neuere Gesetzgebung, insbesondere durch das königlich sächsische bürgerliche Gesetzbuch von 1863, nahezu beseitigt worden. Das spezielle Recht der einzelnen sächsischen Länder
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Unčovbis Unfallnervenkrankheit |
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.), Wellenbewegung; undulatorisch, wellenförmig; Undulationstheorie, s. Licht.
Undulātor, s. Elektrische Telegraphen.
Undurchdringlichkeit, Impermeabilität oder Impenetrabilität, die allgemeine Eigenschaft der Körper, vermöge deren in den Raum, den
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0711,
Schweden (Geschichte 1374-1550) |
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erwählt; doch lag die Gewalt ganz in der Hand Karl Knudsons. Christoph erwarb sich dadurch ein Verdienst, daß er dem schon unter Magnus Smek ausgearbeiteten Gesetzbuch 1442 allgemeine Annahme verschaffte, welches bis 1734 als "Gesetzbuch des Königs
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0360,
von Stiftsschulenbis Stiglmayer |
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einem Orte geopfert werden darf. Wo in alter Zeit die Lade erscheint, geschieht es ohne die S., ja deren Existenz ist nach dem Zusammenhang ausgeschlossen. In Silo steht die Lade in einem Tempel. Als David sie in seine Burg bringt, muß er ihr ein
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1049,
von Zustandsdeliktbis Zustellung |
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Voraussetzungen aufzuheben sei. – Vgl. Kaden, Scheele, Hoffmann, Das Bürgerliche Gesetzbuch (1889), Ⅱ, 124 Anm.
Den übrigen geltenden Rechten ist eine vorläufige Vormundschaft in der Regel nur über Geisteskranke bekannt, meist als Pflegschaft. Vgl. Code civil
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0311,
Gewölbe (Teile, Formen, Arten der G.) |
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Gewohnheitsrechte am häufigsten im Staats- und Völkerrecht zu entstehen. Jedoch haben die neuern Kodifikationen, wie das preußische allgemeine Landrecht, der Code Napoléon und das österreichische allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, gegenüber dem G
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0415,
von Substanzbis Subtraktion |
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oder, wie der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1804 ff.) es nennt, die Nacherbfolge, welche dann vorliegt, wenn der Erblasser einen Erben in der Weise einsetzt, daß derselbe erst, nachdem ein andrer Erbe geworden
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0347,
von Civilgerichtbis Civilliste |
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, die Ausübung der Rechtspflege in Civilsachen (s. Gerichtsbarkeit ).
Civilgesetzbuch , s. Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich .
Civilingenieur bezeichnet ursprünglich den Gegensatz zu Militäringenieur (s. Ingenieur
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Gemeinfliegenbis Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen |
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die Wahr-
scheinlichkeit einer allgemeinen Gefahr für Menschen
oder Sachen gegeben ist. Nach dem Deutschen Straf-
gesetzbuch gehören hierher: 1) Brandstiftung (s. d.)'
2) Verursachung einer Überschwemmung; 3) De-
likte gegen Eisenbahnen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Recht auf Arbeitbis Rechtfertigung |
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, daß die Zersplitterung des R., welche in Deutschland eine Folge der staatlichen Zersplitterung war, eine dem Bedürfnisse deutschen Geistes nach Mannigfaltigkeit entsprechende Gestaltung gewesen wäre. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch gilt in Österreich
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0346,
Civiletat |
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die Ehehindernisse und die Führung der Civilstandsregister bürgerlich geordnet; dagegen wird das materielle Recht der Ehescheidung seine endgültige Regelung erst durch das Allgemeine Deutsche Civilgesetzbuch finden. Neben dem genannten Reichsgesetz kommen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0632,
Rechtswissenschaft (Geschichte und Litteratur) |
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bürgerlichen Gesetzbuch (1811), traten die Gesetzbücher Napoleons I. an die Seite, welche nicht nur das Privatrecht, sondern auch das Straf- und Prozeßrecht normierten. Das Napoleonische Handels-^[folgende Seite]
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Rechtswohlthatbis Recitativ |
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.) in Deutschland die Rechtseinheit hergestellt, wie dies schon zuvor in Ansehung des Strafrechts durch den Erlaß des norddeutschen, jetzt deutschen Strafgesetzbuchs geschehen war. Ein deutsches bürgerliches Gesetzbuch ist in der Vorbereitung begriffen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0348,
Civilprozeß |
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. Jahrh, be-
sondere Prozeßrechte mit ausschließlicher Geltung
erlassen waren. Dahin gehörten die Mändischen
Provinzen Preußens, für welche die Allgemeine Ge-
richtsordnung vom 6. Juli 1793 gegeben wurde, ein
Gesetzbuch, welches den Prozeß
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Abfasenbis Abführen |
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Rechten fällt die Geldabfindung weg, wenn der Berechtigte auf dem Gute stirbt, nach dem Satze: «Was in der Were verstirbt, erbt an die Were.» Vgl. Die Motive zum Entwurfe eines Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, S. 217. – In entsprechender
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Schuldscheinbis Schule |
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und mehr abzugehen; eine Ansicht, welcher auch der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs Rechnung trägt. Doch verlangt derselbe (§ 683) schriftliche Form, wenn ein Schuldversprechen ohne Angabe des Verpflichtungsgrundes gültig und klagbar
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Benzolbis Bergaigne |
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). Aussteller und Acceptant, nicht aber die Indossanten, bleiben in diesem Fall insoweit verpflichtet, als sie sich mit dem Schaden des Wechselinhabers bereichern würden. Der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuches (§ 737 ff.) führt
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0745,
Handelsgesellschaften |
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. Aber diese
allgemeinen Bestimmungen sind nicht erschöpfend.
Soweit das Handelsgesetzbuch keine Bestimmungen
bat, kommt das bürgerliche Recht mit seinen die
Rechtsgeschäfte betreffenden Bestimmungen auch bei
H. zur Anwendung. Sodann hat
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Ortleralpenbis Örtliche Kollision der Gesetze oder Statuten |
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das auswärtige Vermögen des Gemeinfchuldners
nicht berührt. Den Folgen solchen Rechtszustandes
soll durch Staatsverträge vorgebeugt werden.
Für das bürgerliche Recht, für das das Ein-
sührungsgesetz zum Vürgerl. Gesetzbuch für das
Deutsche "Reich
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0605,
von Faustabis Faustpfand |
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. Besonderes Verdienst erwarb er sich durch Lösung von Aufgaben der Waldwertrechnung; so veröffentlichte er in der «Allgemeinen Forst- und Jagdzeitung» (Frankf. 1849) «Berechnung des Wertes, welchen Waldboden sowie noch nicht haubare Holzbestände
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Aufkommenbis Auflage |
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eines beabsichtigten allgemeinen Angriffs gerechtfertigt. Der A. in feinen oben angegebenen Abstufungen entspricht dem Begriffe der strategischen und taktischen Rekognoscierungen. Über die Aufgabe und Bedeutung der Offizierpatrouille s. d.
Aufkommen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0339,
Ehe (kirchliche und Ziviltrauung; Wirkungen der Eheschließung) |
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kirchlicher Trauung und Einsegnung irgendwie beeinträchtigt wird. Dies System ging von Frankreich aus auch in diejenigen deutschen Territorien über, in welchen das französische bürgerliche Gesetzbuch Gesetzeskraft erlangt hat, nämlich Rheinbayern
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0837,
Deutschland (Reichstag, Bundesrat) |
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bürgerlichen Rechts, doch ist die Ausarbeitung eines gemeinsamen bürgerlichen Gesetzbuchs für ganz D. unternommen. Andre Gegenstände endlich, wie namentlich das Gebiet der innern Landesverwaltung, sind lediglich der Landesgesetzgebung der einzelnen
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0475,
von Johannesbis Junkermann |
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eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuches. Hier hat I. unter Mitwirkung von Achilles, Martini und v. Liebe den das Sachenrecht enthaltenden Teil des Entwurfs zum Gesetzbuch sowie die sachenrechtlichen Vorschriften im Entwurf des Einfülirungsgesetzes
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Entwicklungskrankheitenbis Entzündung |
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man z. B. als Deutschen E. den E. eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich.
Entziehungskur, s. Hungerkur.
Entzündung (Inflammatio, Phlogosis), einer der häufigsten und wichtigsten krankhaften Prozesse des menschlichen und tierischen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0996,
von University extensionbis Unlauterer Wettbewerb |
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, oder von Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen (z. B. Vereinen zur Bekämpfung der Auswüchse in Handel und Verkehr), die als solche in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten klagen können. Der Käufer der Ware ist nur nach allgemeinen Normen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0108,
Austritt aus der Kirche |
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, ohne daß
die strafrechtlichen Folgen des kanonischen Rechts
irgend welchen Einfluß auf das bürgerliche Gebiet
haben könnten. Dies ist eine logische Konsequenz
aus der Bekenntnissreihcit. Allgemein anerkannt ist
ferner, daß der A. a. d. K. zugleich ein übertritt
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0794,
von Einfuhrzollbis Eingesandt |
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andere deutsche Gesetzbücher als E.
das gesamte Frauengut, welches dem ehemänn-
^ lichen Nutzungs- und Verwaltungsrecht unterwor-
sen ist. Den Gegensatz dazu bildet das vorbeh al-
ten e Gut. Der Entwurf des Deutschen bürgerlichen
Gesetzbuches
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0088,
von Empediasbis Empfangbarkeit der Ware |
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, Alten-
burg, Hainburg, Bremen, Lübeck, Calenbergische,
Lüneburger und Hildcsheimer Verordnungen für
den Handel mit Pferden getroffen. Während in den
genannten Ländern und Provinzen der Handel mit
andern Tiergattungen unter dem allgemeinen Ge-
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0166,
Gericht (Strafsachen) |
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höchsten Gerichtshofs nicht auf das Reichsrecht, sondern lediglich auf das Landesrecht, und ebendarum hielt man, solange es an einem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch für ganz Deutschland noch fehlt, diese Konzession an die Bundesstaaten für unbedenklich
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Testamentbis Tête-à-tête |
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Disposition erscheint als abhängig von dem der andern; namentlich gilt hier der Widerruf des einen zugleich auch als solcher des andern Testators. Der Entwurf des deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1913) erklärt jedoch gemeinschaftliche Testamente
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0202,
China (Justizwesen. Kulturzustand) |
Öffnen |
, die genaue Inachtnahme der althergebrachten Sitten und Gebräuche, die im Umgange mit andern zu beobachtende
Etikette und ähnliche Verhältnisse beziehende Bestimmungen. Ein besonderes bürgerliches Gesetzbuch besteht nicht
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0726,
Österr.-Ungarische Monarchie (Gerichtswesen. Unterrichtswesen. Kirchenwesen) |
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das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (s. d.). Das Gefängniswesen steht unter den Staatsanwaltschaften und dem Justizministerium.
II. In Ungarn wird die Rechtspflege gehandhabt in erster Instanz von 65 königl. Gerichtshöfen und den ihnen unterstehenden 385
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0215,
von Staatseinnahmenbis Staatsgrundgesetz |
Öffnen |
vom 31. März 1873, mit Abänderungen vom 21. April 1886, 25. Mai 1887 und 18. Aug. 1896 (Art. 43 des Einführungsgesetzes zum Bürgerl. Gesetzbuch). - Vgl. Kanngießer, Das Recht der deutschen Reichsbeamten (Berl. 1874); Laband, Staatsrecht des Deutschen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Stamphanäsbis Standesbeamte |
Öffnen |
, um so höher ist der Kulturstand einer Nation im allgemeinen zu schätzen. Zwischen dem Lebensmaßstab der Arbeiter und dem Arbeitslohn (s. d.) besteht eine unmittelbare Wechselwirkung, indem ersterer das Existenzminimum (s. d.) normiert
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0910,
von Sätherbergbis Schadenersatz |
Öffnen |
der Herbertzofen, da er auch fast geräuschlos arbeitet, überall aufgestellt werden darf.
^[Abb. Schachtofen]
Schadenersatz *. Das Bürgerl. Gesetzbuch für das Deutsche Reich bestimmt über die Art des S. im allgemeinen in Übereinstimmung mit einer im Gemeinen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Rechtskonsulentbis Rechtssache |
Öffnen |
eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs "Sondernachfolge" genannt, d. h. dem Eintritt in ein einzelnes bestimmtes Rechtsverhältnis, und Universalsuccession zu unterscheiden. Letztere bezeichnet den Übergang der Gesamtheit der Vermögensrechtsverhältnisse
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
Deutsches Recht |
Öffnen |
mit einem Bürgerlichen Gesetzbuch von 1811, das vielfach, namentlich in der Schweiz, Nachahmung fand. Die Rhein- ^[folgende Seite]
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0982,
Juden |
Öffnen |
. 1867 die Unabhängigkeit der Ausübung bürgerlicher und polit. Rechte vom Glaubensbekenntnis festgestellt; doch enthält das Österr. Bürgerl. Gesetzbuch in den §§. 123-136 ein besonderes Eherecht für J. im Anschlusse an den Talmud. Auch die neueste
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0710,
Griechenland (Neu-G.: Geschichte bis 1822) |
Öffnen |
ruhigen Distrikten Griechenlands wurde nun die Fahne des Aufstandes erhoben. Eleusis, Megara und alle bedeutenden Ortschaften der Korinthischen Landenge erhoben sich; ein vormaliger Mönch, Dikaios, nahm Korinth und schloß die Türken in die Burg ein
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Aufgebot (juristisch)bis Aufgebot (militärisches) |
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88 Aufgebot (juristisch) – Aufgebot (militärisches)
Aufgebot , im allgemeinen eine öffentliche behördliche Aufforderung an
unbekannte Interessenten zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten. Dasselbe kann ausgehen von Verwaltungsbehörden
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0471,
von Kockenbis Kodor |
Öffnen |
getragen. Auf diesem Boden steht auch
das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (s. d.) für
Österreich. Das 19. Jahrh, ist das Jahrhundert der
erstarkten Nationalitäten und damit zusammenhän-
gend der K. DieFranzösische Revolution schloß ab mit
dem
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Rechtsfähigkeitbis Rechtsgebiet |
Öffnen |
adoptieren. Die Römer unterschieden drei Stufen der R. (status). Auf der ersten Stufe gab es nur die Freiheit (libertas), welche die allgemeine R. gab, die den Sklaven nicht zustand. Auf der zweiten Stufe sind die röm. Bürger unterschieden von den Latinern
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0773,
Eid (juristisch) |
Öffnen |
der schwörenden Partei der Prozeßrichter befangen
erscheine und das ^urarakiituiii cautionis, durch
welches eine unvermögende oder eine angesessene
Partei statt durch Bürgen oder Hinterlegung Sicher-
heit für die Kosten leistete. Das Mg. Landr. 1,14
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0678,
von Rechtspraktikantbis Rechtssprecher |
Öffnen |
. Der Hauptrepräsentant der ersten ist Savigny, welcher in seiner berühmten Schrift vom «Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft» (Heidelb. 1814) dem von Thibaut und andern Juristen vertretenen Begehren nach einem Deutschen bürgerlichen Gesetzbuch
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Sachbeschädigungbis Sacher-Masoch |
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, bei welcher dasselbe in
S., Obligationenrecht, Familienrecht und Erbrecht
neben einem hinzutretenden allgemeinen Teile zer-
fällt, fo im Entwurf eines Deutschen Bürgerlichen
Gesetzbuchs. Weder (^0ä6 civil noch Preuß. Allg.
Landrecht fassen das S
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0775,
von Militärpflichtbis Militärstrafrecht |
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die Senate der Freien Städte. Die
Fürsten von Hessen, Mecklenburg, Baden, Olden-
burg, Thüringen, Anhalt, Lippe, Schwarzburg,
Waldeck, Schaumburg-Lippe, Braunschweig haben
das Recht, Offiziere ü< la. suite Zu ernennen und Ad-
jutanten für sich
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Orthopnöebis Ortloff |
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Strafprozeßordnung sowie zur Revision des thüringischen Strafgesetzbuchs und nahm an der in Dresden tagenden Konferenz zur Abfassung eines bürgerlichen Gesetzbuchs und einer bürgerlichen Prozeßordnung 1856-63 hervorragenden Anteil. Er starb 10. Okt. 1868 in Jena
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0132,
Sachsen (Königreich: Verwaltung, Justiz, Kultus) |
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und Freiberg, und
103 Amtsgerichte. Für das bürgerliche Recht gilt noch das 1. März 1865 in Kraft getretene
bürgerliche Gesetzbuch. Die Schönburgschen Ämter sind seit 1. Juni 1865 dem allgemeinen
sächsischen Gerichtsverfahren
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Beratungbis Beraun |
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Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs IV, 482, 483.
Beratung (civil- und strafprozessualisch). Bei Richterkollegien muß der Entscheidung, gleichgültig ob sie auf mündliche Verhandlung oder ohne solche erfolgt, eine B. vorangehen, so kurz und formlos
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Entamierenbis Enteignung, Enteignungsrecht, Enteignungsverfahren |
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(z.B. in Reu-
ters "SchelmuMy") heißt es geradezu Lugeute oder
Lügentc, eine Umdeutung des im 16. Jahrh, aus
Legende wortspiclcnd entstellten Lügende.
Entehrung, die gänzliche oder teilweise Ent-
ziehung der bürgerlichen Ehre. Entehrende Ver
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0483,
Illegitimität (gesetzliche Bestimmungen in Deutschland u. Österreich) |
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.
2) Österreich-Ungarn . Das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch bestimmt (§ 163ff.), daß als Vater eines unehelichen Kindes derjenige angenommen werde, von dem gerichtsordnungsmäßig bewiesen wird, daß er mit der Mutter
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0232,
Gesetz |
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beziehen sich teils auf die Art und die Bildung der Staatsgewalt und auf die dieser und den Staatsbürgern gegeneinander im allgemeinen zustehenden Rechte (Staatsgrundgesetze, Verfassungsgesetze, deren Erlaß und Aufhebung wegen ihrer Wichtigkeit oft an
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0690,
von Mittelamerikabis Mittelfranken |
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Gesetzbücher, wie der Sachsenspiegel und der Schwabenspiegel, und mit dem Eindringen des römischen Rechts bildete sich ein ganz neuer Rechtszustand heraus. Die Entdeckung und immer allgemeiner sich verbreitende Anwendung des Schießpulvers
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0349,
Algerien (Verwaltung, Rechtspflege, Unterricht etc.; Produkte) |
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Stämmen). Mittelglieder zwischen den Häuptlingen der Eingebornen (Scheichs) und der Oberbehörde sind die sogen. Bureaux arabes, deren Aufgabe es ist, einerseits die religiösen und bürgerlichen Interessen der Araber, anderseits die der Kolonisten
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0931,
Römisches Recht (allmähliche Ausbildung) |
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Sammlung von Rechtssätzen bildeten. In den Edikten wurden im Gegensatz zu den nationalen (jus Quiritium) die allgemeinen Rechtsideen (naturalis ratio, jus gentium), welche der Ausbreitung des Verkehrs zwischen römischen Bürgern und Nichtrömern
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0437,
von Schergbis Scherr |
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. Hierher kam auch Odysseus auf seinen Irrfahrten. Obschon die Insel bloß auf dichterischer Erfindung beruht, ist sie doch von den Alten übereinstimmend für Kerkyra (Korfu) gehalten worden.
Scheriat (Scheri, arab.), Gesamtbenennung der bürgerlichen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0633,
von Schriftgranitbis Schriftstellervereine |
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Grund- und Hypothekenbüchern u. dgl. Nach dem Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 683) ist ein Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis ohne Angabe eines besondern Verpflichtungsgrundes nur dann gültig, wenn es von dem Schuldner
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0919,
Türkisches Reich (Religionsverhältnisse, geistige Kultur) |
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der Reichen, auf welche sich die Polygamie beschränkt, leben in Harems eingeschlossen. Die gemeinen Osmanen haben selten mehr als eine Frau. Die Ehe ist nur ein bürgerlicher Kontrakt, welcher von dem Mann mit der Familie der Frau vor dem Kadi
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1007,
Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) |
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zur Bezeichnung der Vollstreckungsbehörde gebraucht.
[Zwangsvollstreckung im Zivilprozeß.]
Die deutsche Zivilprozeßordnung behandelt die Z. in ihrem achten Buch (§ 644 ff.). Jede Z. in bürgerlichen Rechtssachen zur Geltendmachung und Verwirklichung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0915,
von Arndt (Joh.)bis Arneth (Alfred, Ritter von) |
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der Kommission für ein bürgerliches Gesetzbuch und wurde 1848 von Straubing in die Nationalversammlung nach Frankfurt gewählt, wo er der großdeutschen Partei beitrat. 1855 ward er ord. Professor des röm. Rechts zu Wien, 1867 Mitglied des österr
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Aufnahmestellungbis Aufrechnung |
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Interesse nur mit dem Austrage erworben hat, den Wechsel für Rechnung jenes Vormanns einzuziehen.
Auch bezüglich der A. im Konkurse gelten im allgemeinen während des Konkursverfahrens über das Vermögen des Schuldners die Vorschriften des
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0892,
Bestattung (der Toten) |
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besondere behördliche Leichenpässe erforderlich; die Kirchhöfe sind in Deutschland meist konfessionell, in Württemberg, Baden, Hessen und einzelnen preuß. Gebietsteilen (linkes Rheinufer, Nassau, Berg) stehen sie im Eigentum der bürgerlichen Gemeinden
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Erbendorfbis Erbfolge |
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noch Fälle übrig, in welchen von einer Erbunfähig-
keit menschlicher Individuen die Rede sein kann. Die
Erbfähigkeit des Ansländers macht der (?>0(i6 civil
Art. 726 abhängig von der Gegenseitigkeit. Jurist.
Personen werden kraft der allgemeinen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0983,
von Römisches Reichbis Romont |
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erwartende Bürgerliche Gesetzbuch beseitigt sein wird.
Litteratur s. unter Institutionen und Pandekten. Ferner: Savigny, Geschichte des R. R. im Mittelalter (2. Ausg., 7 Bde., Heidelb. 1831-51); Die röm. Rechtsgeschichte von Rudorff (2 Bde., Lpz. 1857 u
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0702,
von Lachnerbis Laibach |
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, namentlich die um das Kap Hoorn
nach der Westküste Südamerikas, in nautischen
Kreisen größte Berühmtheit erlangt haben. - Vgl.
Haltermann, Bemerkungen zu Reisen zwischen Ham-
burg und Chile, ausgeführt von Schiffen des Ham-
burger Reeders F.L.
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0955,
von Inhaftierenbis Inhalationskuren |
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Gesetzbuch, § 1040, etc.
[Arten der Inhaberpapiere.] Im allgemeinen ist zu unterscheiden zwischen den Inhaberpapieren, welche die Zahlung einer Geldsumme (Geldpapiere), und denjenigen, welche irgend eine andre Leistung zum Gegenstand haben, Billets, Marken u
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Alexander Johann I. (Fürst v. Rumän.)bis Alexander I. Pawlowitsch (Kaiser v. Rußl.) |
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Mißbräuchen der Statthaltergewalt durch Gesetze Einhalt. Das Vorrecht der Adligen, daß ihre Erbgüter in keinem Falle zur Strafe eingezogen werden konnten, erhob er zum allgemeinen Recht. An einem bürgerlichen Gesetzbuch ließ er arbeiten. Viel hat
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0970,
Forderungsrecht |
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,
von der Form der Verträge und den allgemeinen
Gründen ihrer Ungültigkeit, gehört deshalb nicht
dem Obligationenrecht allein an, sondern wird im
allgemeinen Teil des bürgerlichen Rechts behandelt.
sS. Vertrag.)
Das F., welches aus einem Vertrage
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0597,
von Bedenkzeitbis Bedingung |
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inventarii angetreten. Das österreichische allgemeine bürgerliche Gesetzbuch bestimmt keine Frist der Erklärung über Erbschaftsantritt und Verzicht. Nach dem französischen Code civil (Art. 789) kann das Recht des Antritts und der Ausschlagung zwar
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0918,
von Indifferente Heilquellenbis Indigo |
Öffnen |
, § 218 ff.; Sächsisches bürgerliches Gesetzbuch, § 2277 ff., 2425.
Indigo (Indicum), blauer Farbstoff, kann aus vielen Pflanzen erhalten werden, findet sich aber niemals fertig gebildet in diesen Pflanzen. Die wichtigsten Indigopflanzen sind
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0438,
von Meistbegünstigungsklauselbis Meistergesang |
Öffnen |
allgemein obligatorische, da der Eintritt in eine Innung nicht Bedingung für die Befugnis zum Gewerbebetrieb ist. Solange die Innungen nicht obligatorisch sind, könnte die Meisterprüfung mittelbar und thatsächlich nur dadurch zu einer allgemeinen werden
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0747,
Mongolei |
Öffnen |
, des Herrscherstammes der Niutschen, Tamudschin, auf einem allgemeinen Reichstag (Kurultai) 1206 zum Dschengis-Chan aller Mongolenstämme ausgerufen worden war, erhielten die Mongolen in einem allgemeinen bürgerlichen und religiösen Gesetzbuch, Yassa
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Rechtsbeistandbis Rechtshilfe |
Öffnen |
und Kempner, Berl. 1872 ff.).
Rechtsbeistand, s. Rechtsanwalt.
Rechtsbücher, im allgemeinen s. v. w. Gesetzbücher, namentlich aber Bezeichnung für mittelalterliche Zusammenstellungen der in Deutschland geltenden Rechtssätze, Privatarbeiten, welche
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Rezatbis Rezonville |
Öffnen |
von Passagiergut seitens der Gastwirte, im Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 626 ff.) "Einbringung von Sachen bei Gastwirten" genannt. Die Wirte haften wegen des Verlustes und der Beschädigung der bei ihnen Angebrachten Sachen, es sei denn
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Schlüsselbeinbis Schlüter |
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verpflichten und Verträge abschließen kann. Der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1278) erklärt allgemein ein von der Ehefrau "innerhalb ihres häuslichen Wirkungskreises" vorgenommenes Rechtsgeschäft als im Namen des Ehemanns vorgenommen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0170,
von Verzichtbis Verzinken |
Öffnen |
nicht ohne neuen Erwerbsgrund wieder in Anspruch genommen werden. Der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 290) stellt jedoch den Grundsatz auf: »Ein von dem Schuldner nicht angenommener V. des Gläubigers auf die Forderung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Wittumbis Witwenkassen |
Öffnen |
Monats seit Beendigung der frühern Ehe eine weitere Ehe schließen dürfen; doch ist Dispensation zulässig, eine Bestimmung, welche auch in den Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1241) übergegangen ist. Die vermögensrechtliche Stellung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Anwenderechtbis Anzeige |
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wird. Das Recht schreibt A. dieser Art im weiten Umfange vor, sei es im allgemeinen Interesse oder in dem der Nächstbeteiligten. Im bürgerlichen Recht gehören hierher die Anmeldungen zu den im allgemeinen Interesse vom Staat geführten öffentlichen Büchern
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