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Ihre Suche nach Anschuldigung, falsche
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0552,
von Falsa demonstratio non nocetbis Falsches Vorgeben |
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. Robinia .
Falsche Anschuldigung , s. Anschuldigung, falsche .
Falsche Bai (engl. False Bay ), die im O. des Tafelberges an der Südspitze
Afrikas gelegene halbkreisförmige Bucht zwischen Kap der Guten Hoffnung im W. und Kap Hanglip
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0675,
von Anschlußbatterienbis Anselm |
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.
Anschovis, s. Anchovis.
Anschuldigung, falsche, die Anzeige bei einer Behörde, durch welche der Anzeigende wider besseres Wissen jemand der Begehung einer strafbaren Handlung oder einer Amtspflichtverletzung beschuldigt. Ist infolge dieser Anzeige ein
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0835,
von Betsaalbis Betschuanen |
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Thatbestand besonderer Verbrechen bilden, als solche behandelt und mit besondern Strafen belegt. Hierher gehört insbesondere der Meineid, ferner die falsche Anschuldigung, Münzfälschung, falsches Zeugnis, bezüglicher Bankrott und insbesondere
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0537,
Kriminalität (soziale Ursachen) |
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der Fürsten 540 1,6 14,1
3) Widerstand gegen die Staatsgewalt 14686 44 305,6
4) Del. gegen die öffentl. Ordnung 44582 134 993,0
5) Münzdelikte 202 0,61 4,6
6) Meineid 1515 4,5 49,2
7) Falsche Anschuldigung 507 1,5 16,3
8) Religionsdelikte 288 0,86
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Verlängerungszettelbis Verlobung |
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kann mit Arrest bis zu 1 Jahre bestraft werden. Wenn die V. in Form einer Anzeige bei der Behörde angebracht ist und wenn sie eine strafbare Handlung zum Gegenstande hat, so liegt falsche Anschuldigung (s. d.) vor.
Verließ, tiefe Grube, Keller
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0613,
Irrenrecht |
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sein. Der Entmündigte soll die Wahl seines Vormundes haben. Der strafrechtliche Begriff der falschen Anschuldigung soll auf die Behauptung von Thatsachen ausgedehnt werden, die, wenn sie wahr wären, eine Entmündigung oder Unterbringung in eine Irrenanstalt
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Denudierenbis Deodand |
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werden (§. 501 der
Deutschen, §. 390 der Österr. Strafprozeßordnung).
Wegen der Strafbarkeit der wissentlich falschen An-
zeige s. Anschuldigung, falsche. Da der Anzeigende
bloß die Thätigkeit der Staatsanwaltschaft in Be-
wegung setzt, gehört
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0082,
von Hermite-Inselnbis Hermunduren |
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Volk lange in Auf-
regung versetzte. Der Prozeh wurde von einem Teil
der oligarchifchen Partei, welcher den Frevel vielleicht
auch angestiftet hatte, benutzt, um während der Ab-
wefenheit des Alcibiades in Sicilien durch falsche
Anschuldigungen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Anschlagbis Ansdell |
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benutzten die A. hauptsächlich zur Bereitung ihrer Fischsaucen, und noch gegenwärtig verarbeitet man diese Fische namentlich in England zu verschiedenartigen Saucen.
Anschuldigung, falsche, s. Anzeige.
Anschuß, der Fleck, an welchem das Wild stand
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0288,
Juden (in Portugal, Ostrom, in Italien u. Frankreich während des Mittelalters) |
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falschen Anschuldigungen und sonst wiederholt über sie herfiel, freien Lauf ließen. Die Kapetinger Ludwig VI. und Ludwig VII. (1108-80) thaten viel für die Sicherheit der J. in Frankreich; sie gaben ihnen ausgedehnte Rechte, eigne Bürgermeister
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0755,
von Pasquillverschlußbis Passage |
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755
Pasquillverschluß - Passage.
lich aber für schriftliche und öffentliche Verleumdungen, gebräuchlich. Die peinliche Gerichtsordnung Karls V. (die sogen. Carolina) bedrohte die gegen jemand erhobene öffentliche Anschuldigung, ein peinliches
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0256,
von Dingelstädtbis Doko |
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nennen: »Zur Lehre von dem gewerbs- und gewohnheitsmäßigen Verbrechen« (Jena 1871); »Meineid, falsche Anschuldigung, Beleidigung« (im 3. Band von Holtzendorffs »Handbuch des deutschen Strafrechts«, Berl. 1874); »Die Buße im Strafrecht und Strafprozeß
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Anzeigepflichtbis Anzengruber |
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Verbrechen besteht, wird aber als falsche Anschuldigung (s. d.) selbst zu einem Vergehen. Im Mittelalter bestand eine sehr ausgedehnte Pflicht aller Bürger, besonders schwere, ihnen bekannt gewordene Verbrechen zur A. zu bringen.
Auch auf dem Gebiet
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0641,
von Begrifflichbis Behaim (Martin) |
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, andererseits wissentlich falsche Anschuldigung eines andern, wahrheitswidrige Zeugenaussage (ist sie eidlich abgegeben, so greifen die Meineidsstrafen Platz), endlich auch Einwirkung auf andere Personen, z. B. Versuch der Verleitung eines andern zur
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0830,
von Bernard (Rosine)bis Bernau |
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die in Konstantinopel gegen ihn erhobenen Anschuldigungen aufgeklärt waren, wieder nach Mytilene (1882). B. hat sich als Dichter und Gelehrter reiche Verdienste erworben. Unter seinen Poesien ragen hervor eine pindarische Ode zum Thiersch-Jubiläum
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Genugthuung Christibis Geodätische Linie |
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und die Befug-
nis znr öffentlichen Bekanntmachung desselben anf
Kosten des Verurteilten, wie sie bei Verurteilung
wegen falscher Anschuldigung (§. UN des Straf- '
gesetzbuchs), wegen öffentlicher oder durch Verbrei- '
tung von Schriften
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0143,
von Libationbis Libella |
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jede schriftliche Eingabe an eine Behörde, in welchem Sinne man noch gegenwärtig von einem Klaglibell spricht; nach der Carolina eine anonyme Schmähschrift (libellus famosus), in welcher jemand fälschlich beschuldigt wird (s. Anschuldigung, falsche
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0895,
Seele |
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Brüdern eine
Seele stiehlt «., ib. c. 24, 7.
Verflucht fei, wer Geschenke nimmt, baß er die Seele des unschuldigen Bluts schlägt (oder einem Anschuldigen ;nm Tade
hilft), S Mos. 27, 25. Der HErr laßt die Seele der Gerechten nicht Hunger
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