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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0502,
von Brückebis Brückenkopf |
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historiques sur les congrégations hospitalières des frères pontifes (Par. 1818).
Brückengeld, s. Wegegeld.
Brückenkopf (Brückenschanze, franz. Tête de pont, engl. Bridge head), Befestigungsanlage vor einer Brücke, bestimmt, den Feind am Übergang
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0212,
Volkswirtschaft: Geld und Kredit, Handel |
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Ausgleichungssteuern, s. Zölle
Barrage
Begleitscheine
Binnenkontrolle, s. Zollwesen
Binnenzölle, s. Zollwesen
Bolletten
Bond
Bonificiren
Brückengeld
Certifikat
Chausseegeld
Debentur
Deklaration
Differentialschiffahrtsabgaben, s
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0744,
Gemeindehaushalt |
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aufgewendeten Kosten, wenn
auch meistens nicht vollständig, gedeckt. Hierher
gehören also z. B. Schulgeld, Brückengeld, Markt-
standsgeld, ferner die Beiträge für Benutzung der
von der Gemeinde angelegten Wasserleitungen,
Gasanstalten u. s. w
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0471,
von Weenerbis Wegeleben |
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1865, in Preußen 1875, in Frankreich bereits seit 1806. Brückengelder kommen auch in den genannten Ländern noch hier und da vor. Gegen die Erhebung derselben lassen sich nicht alle Gründe vorführen, welche gegen das W. sprechen. Doch untersagt ein
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0602,
von Bruckbadbis Brücke |
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Bestimmungen getroffen über die Unterhaltspflicht und, wenn die B. dem Gemeingebrauch dienen, wohl auch wegen Erhebung eines Brückengeldes. Neuerdings sind solche B. mit den öffentlichen Straßen, in deren Zuge sie liegen, vielfach an Provinzen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0152,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
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das Pfandleihgewerbe, 1884 über die Anlegung eines Staatsschuldenbuches und über die Befugnis zur Ausschließung säumiger Abgabenpflichtiger von öffentlichen Vergnügungsorten. Vom 1. Jan. 1886 an wurde das Chaussee- und Brückengeld aufgehoben. Regierung
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0158,
von Sachsenbergbis Sachsen-Coburg-Gotha |
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; 1888 wurde das fiska-
lische Chaussee- und Brückengeld aufgehoben und
1889 der Staatsvertrag wegen Fortdauer des
ihüring. Zoll- und Handelsvertrags abgeschlossen.
1891 folgte auf von Leipziger als Staatsminister
von Helldorf, ein Inländer; 1893
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0443,
von Schiffahrtskundebis Schiffbaukunst |
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-, Schleusen- und
Brückengeldern herrühren, wurden 1894/95 auf 3,3 Mill. M. taxiert.
Die Benutzung von S. ist in den meisten Staaten nach Maßgabe der
Gewerbegesetzgebung geordnet. Im Deutschen Reiche werden außerdem Schifferpatente
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0725,
Schweiz (Bank- und Versicherungswesen) |
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wie als Schutzzölle zu bezeichnen. Durchfuhr und Ausfuhr sind nur unbedeutenden Kontrollgebühren unterworfen. Mit den meisten Staaten bestehen Handels- und Niederlassungsverträge. Alle Weg- und Brückengelder sowie Binnenzölle sind seit 1848 aufgehoben
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0182,
Binnenschiffahrt |
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.)
Ohne besondere Vereinbarung trägt der Frachtführer
die Hafen-, Schleusen-, Kanal- und Brückengelder,
die Lotsengebühren, Schlepplohn und Kosten für
Leichterung; dagegen kann der Frachtführer vom
Ladungsbeteiligten die Kosten der Auseisung sowie
besondere
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