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100% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0239, von Burdigala bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich Öffnen
237 Burdigala - Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich Der damalige Unterrichtsmimster Paul Bert zu sei- uem Kabincttschef; 1885 wurde er in die Depu- tiertenkammer entsendet, wo er sich zu den Radi- kalen hielt
73% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0760, von Bürger (Hugo) bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich Öffnen
758 Bürger (Hugo) - Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich B.s dritte Frau, Christine Elise, geb. Hahn, geb. 19. Nov. 1769 zu Stuttgart, wurde nach der Scheidung Schauspielerin in Altona, Hannover und Dresden, zog später
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0187, von Burdeau bis Burgeß Öffnen
und das bürgerliche Gesetzbuch für das Königreich Sachsen (s. Deutsches Recht, Bd.4, S.791). Für das Deutsche Reich fehlt es noch an einem gemeinsamen Zivilgesetzbuch; doch ist durch Reichsgesetz vom 20. Dez. 1873 (Antrag »Laster« das gesamte bürgerliche
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0070, von Gemeine Figuren bis Gemeingefährliche Handlungen Öffnen
eine formell vollkommen neue Grundlage gewonnen, so für Preußen durch das preußische Landrecht 1794; ferner für einen großen Teil der Rheinlande und Baden durch das französische bürgerliche Gesetzbuch Napoleons I.; sodann für die gesamten deutschen Erbländer
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0240, Burgörner Öffnen
des 18. Aug.1896, da es, nachdem ihm der Bundes- rat zugestimmt hatte, an diesem Tage vom Kaiser ausgefertigt wurde. In Geltung treten wird das neue, 238.) Paragraphen zählende Gesetzbuch am 1. Jan. 1900. Das ganze bürgerliche Recht
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0761, von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreich bis Bürgerrecht Öffnen
beide voneinander gesondert. Das wird aufhören, wenn das Deutsche Reich ein Bürgerliches Gesetzbuch (s. d.) hat. Bürgermeister (Bürgemeister oder auch Burgemeister, vom mittelhochdeutschen burc in der Bedeutung von Stadt, also das Oberhaupt der Stadt
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0156, Deutschland und Deutsches Reich (Heerwesen. Wappen. Flaggen) Öffnen
. Auf dem großen Gebiete des bürgerlichen Rechts gelten sonst noch große Verschiedenheiten (s. Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich); das hat zur Folge, daß nicht alle Civilprozeßsachen in letzter Instanz an das Reichsgericht gebracht werden
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0091, von Deutsches Reich bis Deutsches Theater Öffnen
) und Bayern (1861 fg.) nur Vorarbeiten zu stande kamen, bekam Sachsen 1863 ein Bürgerliches Gesetzbuch. Über die Gesetzgebung des neuen Deutschen Reichs s. Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches, S. 146 fg.), über das von diesem
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0791, Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) Öffnen
791 Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich). lina), die Grundlage des gemeinen deutschen Strafrechts, hervorzuheben ist. Was aber die deutschen Privatrechtsnormen anbelangt, welche neben dem fremden Recht ihre Geltung
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0942, von Zittergras bis Zivilgesetzbuch Öffnen
Napoléon) vom 20. März 1804, auch in den Rheinlanden und in Baden eingeführt, und das königlich sächsische bürgerliche Gesetzbuch vom 2. Jan. 1863. Der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich (2164 Paragraphen) ist in erster
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0028, von Legitima portio bis Legitimationskarte Öffnen
Landrecht und dem Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch sowie dem Deutschen Entwurf muß das zu legitimierende Kind einwilligen, nach letzterm (Reichstagsvorlage §. 1702) bis zum 25. Lebensjahr des Kindes auch die Mutter; nach Preuß. Allg. Landrecht bedarf
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0089, Deutsches Recht Öffnen
87 Deutsches Recht Deutsches Recht. Unser geltendes Recht ist aus verschiedener Wurzel entsprungen. Das öffentliche Recht (Reichs- und Staatsrecht einschließlich des Rechts der Gemeinden, das Kirchenrecht, das Strafrecht, die Ordnungen des Civil
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0831, Österreichisch-Ungarische Monarchie Öffnen
auf formell verschiedenen Gesetzen; inhaltlich ist oft weit- gehende Übereinstimmung vorhanden. Das in Öster- reich geltende Gesetz des bürgerlichen Rechts ist dav Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (s. d., Bd. 1) von 1811; dasselbe galt 1853-01 auch
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0753, von Gemeinfliegen bis Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen Öffnen
verlieren, wenn das jetzt in Bearbeitung befindliche ! Bürgerliche Gefetzbuch für das Deutsche Reich (s.d.) ^ in Kraft tritt. Wie aber diefes, soweit die Bear- beitungen bekannt geworden, seinen Stoff wesentlich aus dem G. N. entnommen hat, so
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0933, von Römisches Recht bis Römisches Reich (Stände) Öffnen
- und Zivilprozeßordnungen zu erlassen, welche das römische Recht wenigstens auf diesem Gebiet mehr und mehr verdrängten. 1863 trat in Sachsen ein neues bürgerliches Gesetzbuch in Kraft, welches das römische Privatrecht vollständig beseitigte
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0683, von Reichsindigenat bis Reichskanzler Öffnen
betraut. Ihm ist das Reichsgericht, insofern es sich um die Justizverwaltung handelt, unterstellt, ebenso die Kommission zur Ausarbeitung eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs. Reichskammergericht, im ehemaligen Deutschen Reich neben dem
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0268, von Volkslos bis Volksrecht Öffnen
. 1834) und H. Paul (Helsingf. 1882). Eine Übersetzung der »Hamâsa«, einer Sammlung altarabischer Lieder, verdanken wir F. Rückert (Stuttg. 1846, 2 Bde.), der auch chinesische Lieder (»Schiking«, Altona 1834) ins Deutsche übertrug. In dem »Hausschatz
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0679, von Rechtsspruch bis Rechtsweichen Öffnen
Gesetzbüchern erhoben. Die R. übten nicht nur durch die von ihnen erstatteten Rechtsgutachten, sondern auch durch ihre litterar. Arbeiten über das Recht (Sammlungen und Glossierung der Rechtssatzungen) großen Einfluß auf die Praxis und die Fortbildung des
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0515, Juristentag (Köln 1891) Öffnen
501 Juristentag (Köln 1891) dings wieder mehr und mehr empfunden wird. Inner- j halb des Deutschen Reiches aber hat in den letzten Jahren der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches das Interesse an den Arbeiten des Juristentags er- i heblich
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0816, von São Paulo bis Sauer Öffnen
802 São Paulo - Sauer und Weltweisheit, von Zivil- und Kriminalrecht und bürgerlicher Moral enthalten die altindischen Gesetzbücher. Neue Arbeiten auf diesem Gebiet sind die englische Übersetzung von Manus Gesetzbuch von Bühler(Oxforo1886
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0662, von Ortleralpen bis Örtliche Kollision der Gesetze oder Statuten Öffnen
das auswärtige Vermögen des Gemeinfchuldners nicht berührt. Den Folgen solchen Rechtszustandes soll durch Staatsverträge vorgebeugt werden. Für das bürgerliche Recht, für das das Ein- sührungsgesetz zum Vürgerl. Gesetzbuch für das Deutsche "Reich
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0346, Civiletat Öffnen
vom 30. Jan. 1850 ein ausdrückliches Versprechen der C. in Art. 19 enthalten hatte, das Reichsgesetz vom 6. Febr. 1875, welches unter Beseitigung aller entgegenstehenden Vorschriften für das Gesamtgebiet des Deutschen Reichs die obligatorische C
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0682, von Reichsgesundheitsamt bis Reichshofrat Öffnen
der Verfassung aufgezählt (s. Deutschland, S. 837), und zahlreiche R. sind bereits erlassen (s. Deutsches Recht). Der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgearbeitet und veröffentlicht (Berl. 1888). Auch die Motive (Berl. 1888, 5 Bde) sind
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0095, von León de los Aldamas bis Leonhardt Öffnen
), "Die Universität Bologna im Mittelalter" (ebd. 1888), "Der Irrtum als Nichtigkeitsgrund im Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich" (Berl. 1889), "Roms Vergangenheit und Deutschlands Recht" (Lpz. 1889), "Die Eideszuschiebung
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0632, Rechtswissenschaft (Geschichte und Litteratur) Öffnen
Zusammenfassung der verschiedenen Rechtsgebiete in dem neuen Reich unter einer einheitlichen Gesetzgebung mußten namentlich für die Entwickelung der deutschen R. von der größten Bedeutung sein (s. Deutsches Recht). Seine wissenschaftliche Bedeutung
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0046, von Pfandbücher bis Pfandrecht Öffnen
. Die Kommission für das Bürgerliche Gesetzbuch des Deutschen Reichs hat die Aufnahme von Vorschriften über die rechtliche Sicherung der Inhaber von P. in das gedachte Gesetzbuch abgelehnt und sich für Regelung des Gegenstandes durch ein besonderes
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0339, Ehe (kirchliche und Ziviltrauung; Wirkungen der Eheschließung) Öffnen
kirchlicher Trauung und Einsegnung irgendwie beeinträchtigt wird. Dies System ging von Frankreich aus auch in diejenigen deutschen Territorien über, in welchen das französische bürgerliche Gesetzbuch Gesetzeskraft erlangt hat, nämlich Rheinbayern
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0837, Deutschland (Reichstag, Bundesrat) Öffnen
des Reichs ein einheitliches Heer, welches im Frieden ebenso wie im Krieg unter dem Oberbefehl des Kaisers steht; unbeschadet allerdings des bayrischen Reservatrechts, wonach das bayrische Heer einen in sich geschlossenen Bestandteil des deutschen
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0204, von Börsenschiedsgericht bis Börsensteuer Öffnen
, fofern er nach Kündigung unkontraktliche Ware liefert, in Erfüllungsverzug, auch wenn die Lieferungsfrist noch nicht abgelaufen war. Entgegenstehende Verein- barung ist nichtig. Die Bestimmungen des Allg. Deutschen Handels- gesetzbuchs Art. 376
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0348, Civilprozeß Öffnen
Feststellung des schutzbedürftigen Privatrechts, und in der Vollstreckung (Exekution), als der zwangs- weisen Ausführung des Urteils, gipfeln. Im Deutschen Reiche herrschte bis zum 1. Okt. 1879 mit Bezug auf den C. eine große Zersplitterung. Man konnte
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0090, Deutsches Recht Öffnen
schädigte und aus Beamten des Reichs Inhaber eigener Herrschaftsrechte machte. Die Ausbildung der Landeshoheit der Territorien im Deutschen Reiche war die Folge dieser Entwicklung. Der Gedanke des Reichs und unabhängiger Bürger desselben schien noch
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0728, von Reichsjustizgesetze bis Reichskommissar Öffnen
726 Reichsjustizgesetze - Reichskommissar gesetze seitens der Einzelstaaten abliegt. Von dem R. ressortieren nur das Reichsgericht und die Reichsanwaltschaft, sowie zur Zeit die Kommission zur Ausarbeitung eines Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0215, von Staatseinnahmen bis Staatsgrundgesetz Öffnen
vom 31. März 1873, mit Abänderungen vom 21. April 1886, 25. Mai 1887 und 18. Aug. 1896 (Art. 43 des Einführungsgesetzes zum Bürgerl. Gesetzbuch). - Vgl. Kanngießer, Das Recht der deutschen Reichsbeamten (Berl. 1874); Laband, Staatsrecht des Deutschen
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0265, von Kautionshypothek bis Kautionsversicherung Öffnen
. Gesetzbuches für das Deutsche Reich (zweite Lesung) hat in den §§. 196–204 umfassende Bestimmungen über die Art der Sicherheitsleistung und die aus einer geleisteten K. erwachsenden Rechte vorgeschlagen. Amtskaution ist diejenige Sicherheit, welche
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0672, von Rechtsdrehung bis Rechtseinheit Öffnen
Gesetzgebung über das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht und das gerichtliche Verfahren, welches sich das Deutsche Reich in Art. 4, Nr. 13 der Reichsverfassung gesetzt hat, ist für das Strafrecht durch das Strafgesetzbuch vom 31. Mai 1870
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0910, von Sätherberg bis Schadenersatz Öffnen
der Herbertzofen, da er auch fast geräuschlos arbeitet, überall aufgestellt werden darf. ^[Abb. Schachtofen] Schadenersatz *. Das Bürgerl. Gesetzbuch für das Deutsche Reich bestimmt über die Art des S. im allgemeinen in Übereinstimmung mit einer im Gemeinen
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0347, von Civilgericht bis Civilliste Öffnen
, die Ausübung der Rechtspflege in Civilsachen (s. Gerichtsbarkeit ). Civilgesetzbuch , s. Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich . Civilingenieur bezeichnet ursprünglich den Gegensatz zu Militäringenieur (s. Ingenieur
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0685, von Schwängerungsklage bis Schwank Öffnen
einen Beitrag zu den Kosten der Entbindung, des Wochenbetts und der Taufe fordert, und mit der zugleich der Anspruch auf Alimente oder, wie es in dem Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1571 ff.) heißt, auf Gewährung "des notdürftigen
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0059, von Vatermord bis Vatikan Öffnen
des Personenstandes und die Eheschließung (§ 32) steht jedoch nur großjährigen Kindern ein solches Klagrecht zu. Das moderne Recht und so auch der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1501 ff.) kennen statt der väterlichen
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0298, von Bahnsteig bis Bahrain-Inseln Öffnen
Wort zum deutschen Civilprozeß» (ebd. 1886), «Die Prozeß-Enquete des Prof. Wach» (Cass. 1888), «Zur Beurteilung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs» (Münch. 1888), «Gegenentwurf zu dem Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs» (Cass. 1890-92
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0605, von Fausta bis Faustpfand Öffnen
. §. 479; Ital. Gesetzbuch Art. 1882; Ital. Handelsgesetzbuch Art. 190; Niederländ. Gesetzbuch Art. 1199). In §. 14 des Einführungsgesetzes zur Deutschen Konkursordnung wird zur Wirksamkeit des F. im Konkurse verlangt, daß der Gläubiger den Gewahrsam
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0745, Handelsgesellschaften Öffnen
Seerechts. Es sehlen aber z.B. Bestimmungen über das Verlags- geschäft, das Versicherungsgeschäft gegen Prämien (mit Ausnahme der Versicherung gegen Seegefahr); das Deutsche Reich wird auch für H. ein gemein- sames, ganz oder wenigstens nahezu
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0354, Eheschließung Öffnen
das Deutsche Reich schon durch Gesetz vom 4. Mai 1870 Vorsorge ge- troffen, daß vor Beamten des deutfchen diplomat. oder konsularischen Dienstes in fremden Ländern von Deutschen E. vorgenommen werden können. Vor- aussetzung für ihre Thätigkeit
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0982, Juden Öffnen
. 1867 die Unabhängigkeit der Ausübung bürgerlicher und polit. Rechte vom Glaubensbekenntnis festgestellt; doch enthält das Österr. Bürgerl. Gesetzbuch in den §§. 123-136 ein besonderes Eherecht für J. im Anschlusse an den Talmud. Auch die neueste
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0630, von Rechtskonsulent bis Rechtssache Öffnen
eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs "Sondernachfolge" genannt, d. h. dem Eintritt in ein einzelnes bestimmtes Rechtsverhältnis, und Universalsuccession zu unterscheiden. Letztere bezeichnet den Übergang der Gesamtheit der Vermögensrechtsverhältnisse
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0983, von Römisches Reich bis Romont Öffnen
981 Römisches Reich - Romont handeln, heute noch ein Muster für den Richter wie ein Bildungsmittel für den angehenden Juristen. Aber neben diesen hellen Lichtseiten liegen tiefe Schatten. Mit der Waffe des R. R. wächst in den deutschen
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0475, von Johannes bis Junkermann Öffnen
eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuches. Hier hat I. unter Mitwirkung von Achilles, Martini und v. Liebe den das Sachenrecht enthaltenden Teil des Entwurfs zum Gesetzbuch sowie die sachenrechtlichen Vorschriften im Entwurf des Einfülirungsgesetzes
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0006, von Morgen (Kurt Ernst) bis Morgenstern Öffnen
. Das Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich hat Vorschriften über die M. nicht aufgenommen. Morgengabskinder, soviel wie uneheliche Morgenland, s. Orient. Mnder. Morgenländifche Kirche, s. Griechische Kirche
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0510, von Oblation bis Oboe Öffnen
in Bolzes "Praxis des Reichsgerichts in Civilsachen", Bd. 16, Nr. 80.) Das Bürgerl. Gesetzbuch für das Deutsche Reich §§. 1187-1189 will eine Hypothek für die Forderung aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber gestatten (also auch auf die Inhaber
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0187, von Entwicklungskrankheiten bis Entzündung Öffnen
man z. B. als Deutschen E. den E. eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich. Entziehungskur, s. Hungerkur. Entzündung (Inflammatio, Phlogosis), einer der häufigsten und wichtigsten krankhaften Prozesse des menschlichen und tierischen
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0052, von Deutsche Reichspartei bis Deutsche Ritter Öffnen
der noch jetzt in Frankreich übliche Ausdruck: "C'est un vieux reitre". Deutscher Entwurf, s. Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich. Deutscher Handelstag. Die Handels- und Gewerbekammern (s. d.) haben die Interessen von Handel und Gewerbe zu
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0533, Handelsgesetzbuch Öffnen
- menden Staatsbehörde vor dem Eivilgericht ange- sockten werden können. ^Handelsgesetzbuch. Der im Reichsjustiz- amt ausgearbeitete, durch die Einführung eines ge- meinsamen Bürgert. Gesetzbuchs für ganz Deutsch' land veranlaßte und im Nov
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0996, von University extension bis Unlauterer Wettbewerb Öffnen
; Weinbau und Cementfabrikation. *Unlauterer Wettbewerb. Im Gegensatz zum Rechte Frankreichs, Belgiens, Italiens, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten von Amerika hat sich das Deutsche Reich principiell nicht mit einer allgemeinen
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0202, China (Justizwesen. Kulturzustand) Öffnen
, die genaue Inachtnahme der althergebrachten Sitten und Gebräuche, die im Umgange mit andern zu beobachtende Etikette und ähnliche Verhältnisse beziehende Bestimmungen. Ein besonderes bürgerliches Gesetzbuch besteht nicht
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0248, von Stamphanäs bis Standesbeamte Öffnen
von Fürsten aus souveränen Häusern auf ihren jeweiligen Residenzen (oder am Mast des Schiffs, auf dem sie sich befinden) geheißt werden. (S. Deutschland und Deutsches Reich, Flaggen.) Im deutschen Heere wird im Manöver wie im Felde der Standort des
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0943, von Zivilgouverneur bis Zivilliste Öffnen
. »Beiträge zur Erläuterung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich« (hrsg. von E. I. ^[Ernst Immanuel] Bekker und Fischer, Berl. 1888 ff., bis jetzt 18 Hefte). Zivilgouverneur (franz.), s. Gouverneur. Zivilingenieure
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0935, von Pfälzer Weine bis Pfand Öffnen
) unterschieden; letztere ist also ein Pfandrecht ohne Besitzübertragung (s. Hypothek). Für den Fall, daß über die Hypothek von dem Grundbuchamt ein Hypothekenbrief ausgestellt wird, hat der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs den Ausdruck
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0509, Dänemark (Geschichte: Mittelalter) Öffnen
Jahre lang die Herrschaft behielt. Er mußte die Oberhoheit des deutschen Kaisers Heinrich IV. anerkennen und ordnete die kirchlichen Verhältnisse des Reichs, dessen Bistümer sämtlich dem Erzstift Bremen untergeordnet waren. Seine fünf Söhne bestiegen
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0229, von Erbeinigung bis Erben Öffnen
. zu dessen Leitung berufen. E. sckrieb in czech. Sprache eine Geographie und Statistik von Kärnten und Krain (Prag 1865) und eine Geographie und Statistik des Russischen Reichs (ebd. 1868), in deutscher und czech. Sprache seit 1872
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0090, von Aufgebot (juristisch) bis Aufgebot (militärisches) Öffnen
eines Einführungsgesetzes zum Bürgerl. Gesetzbuch für das Deutsche Reich schlägt sehr zweckmäßig in Art. 11 für das A. bezüglich aller verlorenen oder vernichteten Urkunden, namentlich der Wechsel, der im Handelsgesetzbuch Art. 301 u. 302 genannten
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0775, von Militärpflicht bis Militärstrafrecht Öffnen
Vorfcklagsrecht. * Militärpflicht, s. Ersatzwesen. Militärstrafrecht. Das deutsche Militärstraf- gesetzbuch, Friedens- und Kriegsstrafrecht enthaltend und durch kaiserl. Verordnung vom 26. Juli 1896 auch für die afrik. Schutzgebiete
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0674, von Rechtsgelehrsamkeit bis Rechtshängigkeit Öffnen
im Deutschen Reiche.) Rechtsgelehrsamkeit, s. Rechtswissenschaft. Rechtsgeschäfte, Willenserklärungen, die zu dem Zweck abgegeben werden, Rechtsverhältnisse der Erklärenden, der von ihnen Vertretenen oder ihrer Rechtsnachfolger zu begründen, aufzuheben
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0323, Deutschland und Deutsches Reich Öffnen
321 Deutschland und Deutsches Reich Gesetzes durch, indem es einige Bestimmungen ein- ^ fügte, die Religion und Sitte wirksamer als bisher schützen sollten, aber ihre Spitze gegen die freie wissen- schaftliche Forschung richteten. Hierzu
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0634, von Jastrow bis Jentsch Öffnen
der Neuzeit" (ebd. 1886), "Das Interesse des Kaufmannsstandes am Bürgerlichen Gesetzbuche" (ebd. 1890), "Socialliberal. Die Auf- gaben des Liberalismus in Preußen" (ebd. 1893; 2. Aufl. 1894), "Preuß. Steuerbuch" (ebd. 1894), "Das Dreiklassensystem" (ebd
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0309, von Wächterlied bis Wächter-Spittler Öffnen
); »Der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen« (Leipz. 1853); »Das königlich sächsische und das thüringische Strafrecht« (Stuttg. 1857-58); »Die bona fides, insbesondere bei der Ersitzung des Eigentums« (Leipz. 1871,: »Pandekten« (hrsg
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0547, von Mandschu bis Mandschuren Öffnen
545 Mandschu – Mandschuren röm. Rechts in Tübingen, 1884 Mitglied der ersten Kommission für die Ausarbeitung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich in Berlin, nahm 1889 seine
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0437, von Scherg bis Scherr Öffnen
. Stör. Schergenbach, der Fluß des Val Samnaun in Graubünden, liegt bei dem Thalort Samnaun 1832, noch bei Compatsch 1704 m ü. M. und mündet außerhalb der Schlucht von Finstermünz in den Inn. Die Thalbewohner bilden ein rein deutsch gewordenes
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1007, Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) Öffnen
zur Bezeichnung der Vollstreckungsbehörde gebraucht. [Zwangsvollstreckung im Zivilprozeß.] Die deutsche Zivilprozeßordnung behandelt die Z. in ihrem achten Buch (§ 644 ff.). Jede Z. in bürgerlichen Rechtssachen zur Geltendmachung und Verwirklichung
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0483, Illegitimität (gesetzliche Bestimmungen in Deutschland u. Österreich) Öffnen
. VI. Die Illegitimität in einigen Staaten. Gesetzliche Bestimmungen. 1) Deutsches Reich . Die Konstatierung der Vaterschaft geschieht in Preußen durch einen offiziell bestellten Vormund
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0168, von Sächsisches Erzgebirge bis Sachverständige Öffnen
das Königreich wachsen ein, in den übrigen Ländern S. R. nicht recipiertes bürgerliches Gesetzbuch er- halten , und im Prozeß gilt für ganz Deutschland ausschließlich die Reichs-Civilprozeßordnung. - Vgl. V. G. Schmidt, Vorlesungen über das im Königreich
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0915, von Arndt (Joh.) bis Arneth (Alfred, Ritter von) Öffnen
der Kommission für ein bürgerliches Gesetzbuch und wurde 1848 von Straubing in die Nationalversammlung nach Frankfurt gewählt, wo er der großdeutschen Partei beitrat. 1855 ward er ord. Professor des röm. Rechts zu Wien, 1867 Mitglied des österr
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0088, Russisches Reich (Geschichte 1762-1787) Öffnen
88 Russisches Reich (Geschichte 1762-1787). In der innern Verwaltung des Reichs waren die Brüder Iwan und Peter Schuwalow Elisabeths vorzüglichste Ratgeber. Zunächst wurde der lange Zeit in den Hintergrund gedrängte Senat Peters d. Gr
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0742, von Maizena bis Maklervertrag Öffnen
fällt im Gegensatz zu dem des Handels- rechts (s. Makler) nach dem Bürgert. Gesetzbuch für das Deutsche Reich (ß. 652) auch der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrags. Der Makler kann den Maklerlohn nur fordern, wenn das Geschäft
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0498, von Amortissement bis Ampel Öffnen
Immobiliaracquisition sowie zur Annahme von Erbschaften, Legaten und Geschenken der Einwilligung des Staats. Gleiche oder doch ähnliche Bestimmungen enthalten die neuern Grundgesetze der meisten deutschen Staaten. Auch nach dem französischen bürgerlichen
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0543, von Offenbarung des Johannes bis Offenburg Öffnen
Gläubiger oder Vermächt- nisnehmer verpflichtet, den O. dahin zu leisten, daß er alles so vollständig angegeben habe, als er im stände sei (Bürgert. Gesetzbuch für das Deutsche Reich ߧ. 259-261, 2006). Nach diesem Gesetz hat den O
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0673, von Rechtsfähigkeit bis Rechtsgebiet Öffnen
Bekenntnis bedingter Unterschied in der R. besteht innerhalb des Deutschen Reichs nicht mehr. Verschieden von der R. ist die Handlungsfähigkeit (s. d.). Rechtsfall (Casus), ein thatsächliches, für die Rechtsanwendung erhebliches Verhältnis. Die R
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0135, Makler Öffnen
. Das Geschäft, um dessen Vermittelung und um dessen Abschluß es sich handelt, braucht übrigens nicht notwendigerweise ein Handelsgeschäft zu sein; doch hat das sächsische bürgerliche Gesetzbuch das Versprechen einer Vergütung bei Heiratsvermittelung
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0637, von Schuldisciplin bis Schuldübernahme Öffnen
In- halts bedürfen nach dem Handelsgesetzbuch der An- gabe solchen Verpflichtungsgrundes nicht. Dasselbe gilt bei S., die auf den Inhaber ausgestellt sind (s. Inbaberpapiere). Nach dem Entwurf des Bür- gert. Gesetzbuchs für das Deutsche Reich
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0955, von Inhaftieren bis Inhalationskuren Öffnen
begründet, in welcher der Schuldner in rechtsverbindlicher Weise erklärt hat, jedem Inhaber verpflichtet sein zu wollen. Wenn auch nach gemeinem deutschen Privatrecht die Befugnis zur Ausstellung (Emission) von Inhaberpapieren ursprünglich
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0658, von Bekleiden bis Beklemmung Öffnen
656 Bekleiden - Beklemmung über «System und Sprache des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich» schrieb er in den von ihm und O. Fischer herausgegebenen «Beiträgen zur Erläuterung und Beurteilung» dieses Entwurfs, Heft 2
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0536, von Lippe bis Lithoklasen Öffnen
« (das. 1881,3. Aufl. 1888); »Der Zweckgedanke im Strafrecht« (Marb. 1882); »Die Grenzgebiete zwischen Privatrecht und Strafröcht. Kriminalistische Bedenken gegen den Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich« (Berl. 1889). Zur Förderung
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0386, von Gex bis Giffen Öffnen
eines bürgerlichen Gesetzbuchs und das deutsche 3lecht« lLeipz. 1889); Personengemeinschaften und Vermögensinbegriffe« (in den »Beiträgen zur Beurteilung des Entwurfs eines bürgerlichen Gejekbuchs , Heft' 18, Verl. 1889). Girsrlnccht, Wilhelm
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0471, von Kocken bis Kodor Öffnen
deutsches Land, das Königreich Sachsen, sein vortreffliches Bürgerliches Gefetzbuch bereits 1863 erhalten hat, läßt das Deutfche Reich ein solches seit 1874 vor- bereiten. Italien hat seinen (^oäies civils und (^o- äico äi proceäui's civili
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0702, von Lachner bis Laibach Öffnen
(staatlich konzessionierten), regelt, umfaßt der Entwurf des deutschen Handels- gesetzbuches (s. d.) von 1896 die Rechte und Pflichten aller Lagerhalter, also aller derjenigen, welche gewerbsmäßig Lagerung und Aufbewahrung von Gütern übernehmen
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0013, von Bingöl-Dagh bis Binnenschiffahrt Öffnen
ergänzenden Gesetzen (Mannh. 1879), Bemerkungen zu dem Entwurf eines Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (im «Sächs. Archiv für Civilrecht und Prozeß», 1891). Bingöl-Dagh (Bingöl-Kala, d. h. Gebirge der tausend Quellen), großer vulkanischer Gebirgszug
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0277, von Cinerarien bis Clausthal Öffnen
den die C. aufrecht erhaltenden Bestimmungen des Bürgert. Gesetzbuchs für das Deutsche Reich (vgl. §.1317) wurde dadurch erreicht, daß dem von der Ehe handelnden Abschnitt (§§. 1297 -1588) nicht bloß derTitel."Ehe", sondern "Bürgerliche Ebe
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0462, von Gagern (Hans Christoph Ernst, Frhr. v.) bis Gagern (Heinr. Wilh. Aug., Frhr. v.) Öffnen
Politiker. Auch ist er Mitglied der Kommission für die zweite Lesung des Entwurfs cines Deutschen Bürgerl. Gesetzbuchs. Gagern, Hans Christoph Ernst, Freiberr von, polit. Schriftsteller und Staatsmann, geb. 25. Jan. 1766 zu Kleinniedesheim bei
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0853, von Arndts bis Arneth Öffnen
in der deutschen Frage den großdeutschen, in der innern Politik den gemäßigt liberalen Standpunkt. Sein, allerdings zu seinem Schmerz 1866 zerstörtes, Ideal war ein unter dem ruhmreichen Haus Habsburg-Lothringen geeinigtes mächtiges Deutsches Reich
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0650, von Freiherr bis Freiligrath Öffnen
Militärstrafgesetzbuch die Strafvollstreckung auf die bürgerlichen Behörden über. Außerdem bezeichnet F. im Sinn dieses letztgedachten Gesetzbuchs Gefängnisstrafe, Festungshaft und Arrest. Die militärische F. ist eine lebenslängliche oder eine zeitliche (von 1 Tag
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0869, von Sepala bis Sepp Öffnen
bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1557) soll die elterliche Gewalt mit der Volljährigkeit des Kindes enden. Separation (lat.), Absonderung, Trennung; namentlich ist der Ausdruck S. für Ehescheidung und die Bezeichnung "separierte Ehegatten" für geschiedene
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0545, von Schlüsselbein bis Schlüter Öffnen
verpflichten und Verträge abschließen kann. Der Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1278) erklärt allgemein ein von der Ehefrau "innerhalb ihres häuslichen Wirkungskreises" vorgenommenes Rechtsgeschäft als im Namen des Ehemanns vorgenommen
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0159, von Gonnor bis Gontscharow Öffnen
Universität. 1811 als Mitglied der Kommission zur Ausarbeitung des neuen bayr. Gesetzbuchs nach München berufen, wurde er 1812 Direktor des Appellationsgerichts im Isarkreise, 1813 in den Adelst^d echoben, 1815 Geh. Iustizreferendar, 1817 Geheimrat
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0753, von Handelsregister bis Handelssache Öffnen
- und Wirtschaftsgenossen- schaft, und die vorkommenden Veränderungen, Auf- lösung u. s. w.; die Warenzeichen (s. Markenschutz). Geplant ist eine gesetzliche Abänderung dahin, daß das Zeichenregister für das gesamte Deutsche Reich bei dem Patentamt
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0463, von Stupefaktion bis Sturm (August) Öffnen
461 Stupefaktion - Sturm (August) dem Gläubiger das Recht des Rücktrittes wegen vom Schuldner verschuldeter Unmöglichkeit der Leistung und schließt die Wirkungen des Verzugs (s. d.) für den Schuldner aus und kommt noch dessen Bürgen zu gute
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0892, Bestattung (der Toten) Öffnen
besondere behördliche Leichenpässe erforderlich; die Kirchhöfe sind in Deutschland meist konfessionell, in Württemberg, Baden, Hessen und einzelnen preuß. Gebietsteilen (linkes Rheinufer, Nassau, Berg) stehen sie im Eigentum der bürgerlichen Gemeinden
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 1020, von Rotes Totliegendes bis Roth (Rud. von) Öffnen
der Universitätsbibliothek ernannt wurde. 1874 - 89 war er Mitglied der Kommission zur Entwerfung eines Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches. Er starb 29. März 1892 in München. R. schrieb: "Über die Entstehung der Lex Bajuvariorum" (Münch. 1848), "Geschichte des
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0475, von Gesandtschaftsrecht bis Geschäftsgeheimnis Öffnen
G. gewährt, wird noch ergänzt durch §. 826 des Bürgcrl. Gesetzbuchs für das Deutsche Reich, wonach schadenersatzpflichtig ist, wer in einer gegen die guten Sitten verstoßen- den Weise einem andern vorsätzlich Schaden zufügt. (S. Handlungsgehilse
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0705, von Wittum bis Witwenkassen Öffnen
Monats seit Beendigung der frühern Ehe eine weitere Ehe schließen dürfen; doch ist Dispensation zulässig, eine Bestimmung, welche auch in den Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1241) übergegangen ist. Die vermögensrechtliche Stellung
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0747, Mongolei Öffnen
, des Herrscherstammes der Niutschen, Tamudschin, auf einem allgemeinen Reichstag (Kurultai) 1206 zum Dschengis-Chan aller Mongolenstämme ausgerufen worden war, erhielten die Mongolen in einem allgemeinen bürgerlichen und religiösen Gesetzbuch, Yassa
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0017, von Acetine bis Adalia Öffnen
beweglicher Sachen gegen Ratenzahlung (das sogen. Abzahlungsgeschäft) nach dem Preuß. Allg. Landrecht und dem Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich (Berl. 1891); van der Borght, Zur Reform des Abzahlungsgeschäftes (»Archiv