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100% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0403, Domänenrente Öffnen
401 Domänenrente Rechtens war, daß der Landesherr aus den D. nicht bloß seinen Unterhalt zu nehmen, sondern zunächst die Kosten der Landesregierung zu bcstreiten habe, bevor er mit Ansprüchen aus Steuerbewilligung an die Landstände
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0692, Schwarzburg (Geschichte des Hauses S.) Öffnen
Domänenrente (1888: 515,034 Mk.) der Landesfinanzverwaltung überlassen. Die Staatsschuld betrug 1. Jan. 1888: 1,531,396 Mk., die Kammerschuld 2,154,986 Mk. Das Kontingent des Fürstentums gehört zum 3. thüringischen Infanterieregiment Nr. 71 (Erfurt
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0681, von Schwarzburg-Sondershausensche landwirtschaftl. Berufsgenossenschaft bis Schwarze Öffnen
die Regierung zu Gunsten seines Sohnes, des Fürsten Karl Günther (s. d.), nieder. Durch Gesetz vom 14. Juni 1881 wurden die Verhältnisse des Kammergutes des fürstl. Hauses neu geordnet, des Fürsten Domänenrente auf jäbrlick 500000 M. vorläufig
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0906, Sachsen-Weimar-Eisenach Öffnen
., aus allgemeinen direkten Einkommen- steuern 2158865 M. Die Ausgaben werden voraus- sichtlich betragen 360000 M. Domänenrente, für Neichszwecke 2 706 600 (nach dem Reichsetat nur 2644329 M., gegen das Vorjahr 2538202 M.), für Kirchen, Schul