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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0403,
Domänenrente |
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401
Domänenrente
Rechtens war, daß der Landesherr aus den D. nicht
bloß seinen Unterhalt zu nehmen, sondern zunächst
die Kosten der Landesregierung zu bcstreiten habe,
bevor er mit Ansprüchen aus Steuerbewilligung an
die Landstände
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0692,
Schwarzburg (Geschichte des Hauses S.) |
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Domänenrente (1888: 515,034 Mk.) der Landesfinanzverwaltung überlassen. Die Staatsschuld betrug 1. Jan. 1888: 1,531,396 Mk., die Kammerschuld 2,154,986 Mk. Das Kontingent des Fürstentums gehört zum 3. thüringischen Infanterieregiment Nr. 71 (Erfurt
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0681,
von Schwarzburg-Sondershausensche landwirtschaftl. Berufsgenossenschaftbis Schwarze |
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die Regierung zu
Gunsten seines Sohnes, des Fürsten Karl Günther
(s. d.), nieder. Durch Gesetz vom 14. Juni 1881
wurden die Verhältnisse des Kammergutes des fürstl.
Hauses neu geordnet, des Fürsten Domänenrente
auf jäbrlick 500000 M. vorläufig
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0906,
Sachsen-Weimar-Eisenach |
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., aus allgemeinen direkten Einkommen-
steuern 2158865 M. Die Ausgaben werden voraus-
sichtlich betragen 360000 M. Domänenrente, für
Neichszwecke 2 706 600 (nach dem Reichsetat nur
2644329 M., gegen das Vorjahr 2538202 M.), für
Kirchen, Schul
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