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Ihre Suche nach Doppelseitige Schuldverhältnisse
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0437,
von Doppelschnepfebis Doppelsterne |
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, die Klage auf Erhaltung eines Besitzstandes. Es ist bestritten, ob der Zweck dieser Klagen heutzutage nicht allein an die Erhebung der Widerklage (s. d.) zu knüpfen ist.
Doppelseitige Schuldverhältnisse oder auch gegenseitige Schuldverhältnisse
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Schuldverhältnissebis Schulen |
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können ihn die Gläubiger neben ihrem bisherigen Schuldner bis auf den Bestand des Vermögens direkt in Anspruch nehmen (§. 362).
Schuldverhältnisse, s. Forderungsrecht, Einseitige Schuldverhältnisse, Doppelseitige Schuldverhältnisse
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0970,
Forderungsrecht |
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entsteht,
kann nur auf einer von beiden Seiten begründet sein.
solche einseitigen Schuldverhältnisse ss. d.)
werden z. B. begründet durch ein Schenkungsver-
sprechen, und soweit es sich um die wechselmähige
Verbindlichkeit handelt, durch den
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Einschubbis Einseitigkeit |
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, nicht verpflichtet. Den Gegensatz bilden
einerseits die Doppelseitigen Schuldverhältnisse
(s.d.), andererseits diejenigen, welche eine ^outrlu-jH
actio (s. d.) zulassen.
Einseitiges Rechtsgeschäft. Wenn auf die
Erklärung nur einer Partei
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0362,
von Prämortalbis Präparand |
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bei Beginn des
Quartals oder des Monats. Bei gegenseitigen Ver-
trägen (s. Doppelseitige Schuldverhältnisse) ist Lei-
stung Zug um Zug gesetzliche Negel. Bei der Miete,
der Pacht, der Dienstmiete (s. d.) braucht nur post-
numerando gezahlt zu
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Vert-jusbis Vertragsbruch |
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oder zugesagt (s. Doppelseitige Schuldverhältnisse), ein Streitverhältnis ausgeglichen (s. Vergleich), Erbschaften und Vermächtnisse zugesichert (s. Einseitige Verträge) u. s. w. Die tiefste Einsicht in das Wesen des V. hatten die Römer; sie stellten den
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