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100% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0437, von Doppelschnepfe bis Doppelsterne Öffnen
, die Klage auf Erhaltung eines Besitzstandes. Es ist bestritten, ob der Zweck dieser Klagen heutzutage nicht allein an die Erhebung der Widerklage (s. d.) zu knüpfen ist. Doppelseitige Schuldverhältnisse oder auch gegenseitige Schuldverhältnisse
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0638, von Schuldverhältnisse bis Schulen Öffnen
können ihn die Gläubiger neben ihrem bisherigen Schuldner bis auf den Bestand des Vermögens direkt in Anspruch nehmen (§. 362). Schuldverhältnisse, s. Forderungsrecht, Einseitige Schuldverhältnisse, Doppelseitige Schuldverhältnisse
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0970, Forderungsrecht Öffnen
entsteht, kann nur auf einer von beiden Seiten begründet sein. solche einseitigen Schuldverhältnisse ss. d.) werden z. B. begründet durch ein Schenkungsver- sprechen, und soweit es sich um die wechselmähige Verbindlichkeit handelt, durch den
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0815, von Einschub bis Einseitigkeit Öffnen
, nicht verpflichtet. Den Gegensatz bilden einerseits die Doppelseitigen Schuldverhältnisse (s.d.), andererseits diejenigen, welche eine ^outrlu-jH actio (s. d.) zulassen. Einseitiges Rechtsgeschäft. Wenn auf die Erklärung nur einer Partei
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0362, von Prämortal bis Präparand Öffnen
bei Beginn des Quartals oder des Monats. Bei gegenseitigen Ver- trägen (s. Doppelseitige Schuldverhältnisse) ist Lei- stung Zug um Zug gesetzliche Negel. Bei der Miete, der Pacht, der Dienstmiete (s. d.) braucht nur post- numerando gezahlt zu
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0302, von Vert-jus bis Vertragsbruch Öffnen
oder zugesagt (s. Doppelseitige Schuldverhältnisse), ein Streitverhältnis ausgeglichen (s. Vergleich), Erbschaften und Vermächtnisse zugesichert (s. Einseitige Verträge) u. s. w. Die tiefste Einsicht in das Wesen des V. hatten die Römer; sie stellten den