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Ihre Suche nach Eröffnung des Hauptverfahrens
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Erodierenbis Eröffnung des Hauptverfahrens |
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812
Erodieren - Eröffnung des Hauptverfahrens.
einer E., d. h. zwischen einer vorübergehenden Besetzung eines Teils des Staatsgebiets durch die feindliche Macht und der dauernden Unterwerfung des ganzen Landes unter die obliegende Staatsgewalt
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0365,
von Strafsachenbis Strafverfahren |
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Beschluß über Eröffnung des Hauptverfahrens, über Zulässigkeit der Untersuchungshaft, Ablehnung eines Richters etc. Im engern Sinn versteht man jedoch unter S. nur dasjenige gerichtliche Urteil, welches das Hauptverfahren abschließt (Endurteil), sei
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0218,
von Hauptverbandplatzbis Hauptverhandlung |
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derjenige Teil der Untersuchung, in welchem die Entscheidung der Sache erfolgt, im Gegensatz zum Vorbereitungsverfahren und zur Voruntersuchung. Die Eröffnung des Hauptverfahrens (s. d.) erfolgt durch Gerichtsbeschluß. Es folgt die Hauptverhandlung (s. d
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0108,
Untersuchungshaft |
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und binnen 3 Tagen ausgeführt wird. Zur Erlassung (und mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft auch zur Aufhebung) des Haftbefehls ist in der Voruntersuchung (s. d.) der Untersuchungsrichter, nach Eröffnung des Hauptverfahrens in dringenden Fällen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0402,
Strafprozeß |
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handelt es sich um die Entscheidung des Gerichts über Eröffnung des Hauptverfahrens, soweit nicht in einzelnen Fällen sofort zur Hauptverhandlung geschritten werden darf, endlich um Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung. Diese führt den
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Anklagejurybis Anklam |
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ungenügenden Schutz. Die A. ist zwar 1791 in Frankreich eingeführt, in die spätern Gesetzgebungen aber nicht übergegangen. (S. Anklagestand, Eröffnung des Hauptverfahrens.)
Anklagemonopol nennt man das ausschließliche Recht der Staatsanwaltschaft (s. d
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Erntemaschinenbis Eros |
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. und 15. Ai'uinnin Is^Ac/. dienen
ihrer hygroskopischen langen Schnäbel wegen zu
Zimmerbygrometern, d. h. als Wetterpropheten.
Eröffnung des Hauptverfahrens, der sei
tens des Gerichts, nicht seitens der Staatsanwalt-
schaft, erfolgende
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0309,
von Verwandtschaftszuchtbis Verzierung |
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die Eröffnung des Hauptverfahrens in Strafsachen (s. Eröffnung des Hauptverfahrens), der zugleich die Verweisung der Sache vor ein bestimmtes Strafgericht ausspricht (§. 205 der Deutschen Strafprozeßordnung).
Verwendung, s. Impensen und Nützliche Verwendung
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0115,
von Unzurechnungsfähigkeitbis Upolu |
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§§. 41 fg.). Im Strafverfahren muß der Angeschuldigte die örtliche Unzuständigkeit bis zum Schluß der Voruntersuchung, falls aber solche nicht stattfand, in der Hauptverhandlung bis zur Verlesung des Beschlusses über die Eröffnung des Hauptverfahrens
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0881,
von Hauptverfahrenbis Hauptverhandlung |
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der Beschluß über die Eröffnung des
Hauptverfahrens (s. d.) verlesen, .hierauf erfö/gt
die Vernehmung des Angeklagten über die Beschul-
digung, soweit der Angeklagte sich auf Befragen
über dieselbe auslassen will. Der Vernehmung des
Angeklagten folgt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Vorverfahrenbis Vos |
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. Strafprozeßordnung. Das weitere s. unter Einstellung des Strafverfahrens und Eröffnung des Hauptverfahrens.
Vorverfahren, nach dem Sprachgebrauch der Deutschen Strafprozeßordnung die gemeinschaftliche Bezeichnung für die gerichtliche
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0394,
von Einspruchbis Einstweilige Verfügungen |
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das Oberlandesgericht. Ist dagegen in einer Untersuchungssache eine gerichtliche Voruntersuchung geführt worden, so ist es Sache des Gerichts, darüber zu entscheiden, ob 1) das Hauptverfahren zu eröffnen, oder ob 2) der Angeschuldigte außer Verfolgung zu
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0163,
von Vertäuenbis Vertot d'Auboeuf |
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mit dem verhafteten Beschuldigten mündlich und schriftlich verkehren. Vor Eröffnung des Hauptverfahrens müssen jedoch schriftliche Mitteilungen dem Richter vorgelegt werden, auch kann der Richter bis zu diesem Zeitpunkt anordnen, daß Unterredungen des
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0599,
von Anklagestandbis Anlage |
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599
Anklagestand - Anlage.
Anklagestand, der Zustand, in welchem sich ein Beschuldigter befindet, gegen welchen die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage erhoben und das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen hat
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Verwandtschaftszuchtbis Verwendungsgesetz |
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der Sache zur Hauptverhandlung vor das erkennende Gericht ausspricht. Die Eröffnung des Hauptverfahrens ist dann zu beschließen, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens oder der Voruntersuchung der Angeschuldigte als einer strafbaren Handlung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0939,
Beweis (logisch) |
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. die Eröffnung des Hauptverfahrens schlüssig zu machen; deshalb werden auch Zeugen in der Regel erst in der Hauptverhandlung beeidigt, dem Beschuldigten oder andern Zeugen gegenübergestellt ("konfrontiert"; Deutsche Strafprozeß ordn. §§. 58, 65; Osterr
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0107,
von Unterschwefligsaures Natriumbis Untersuchungshaft |
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(Gerichtsverfassungsgesetz §§. 138, 136, Nr. 1). Sie entscheiden darüber, ob das Hauptverfahren zu eröffnen, oder der Angeklagte außer Verfolgung zu setzen, oder das Verfahren vorläufig einzustellen sei, oder eine Ergänzung der Voruntersuchung stattfinden solle. Während
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0789,
von Bergzabernbis Bericht und Berichterstatter |
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ist dagegen die Bestellung eines Berichterstatters zur Vorbereitung der Beratung. Derselbe trägt zur Eröffnung der Beratung sein Gutachten (Votum) vor, giebt nach der ausdrücklichen Vorschrift des §. 199 des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes bei
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0810,
Beschwerde (in Strafsachen) |
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Stand verworfen, eine geleistete Sicherheit für verfallen erklärt, ein Angeschuldigter wegen Geisteskrankheit in eine Anstalt gebracht, ein Antrag auf Eröffnung der Voruntersuchung abgelehnt oder die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt worden
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0726,
Reichsgesetzblatt |
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Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzenden. In den Fällen des Hoch- und Landesverrats gegen Kaiser und Reich findet das Hauptverfahren, dessen Eröffnung gleich den sonstigen Entscheidungen in der Voruntersuchung dem ersten Strafsenat zusteht, vor dem
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0877,
von Beschwerdebuchbis Beschwören |
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mit Ausnahme der vom Landgerichte erlassenen, Verhaftungen betreffenden Beschlüsse (§. 352); d. in den in der Strafprozeßordn. §§. 28 (s. Ablehnung), 46 (s. Wiedereinsetzung), 180 (s. Voruntersuchung), 199, 200, 209 (s. Eröffnung des Hauptverfahrens
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0054,
von Ableitungbis Ablesemikroskop |
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sie es in der Hauptverhandlung erster Instanz nur bis zur Verlesung des Beschlusses über die Eröffnung des Hauptverfahrens, in der Hauptverhandlung über die Berufung und die Revision nur bis zum Beginne der Berichterstattung. Die bezüglichen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Ladungbis Ladungsraum |
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Zustellung und Haupt-
verhandlung eine Woche. Ist die Frist nicht inne-
gehalten, so kann der Angeklagte die Aussetzung
verlangen, solange mit der Verlesung des Beschlusses
über die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht be-
gonnen ist. Der Vorsitzende
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0858,
Gerichtsstand |
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besorgen ist. Die Un-
zuständigkeit des Gerichts darf nur bis zum Schlusfe
der Voruntersuchung, falls aber eine solche nicht
stattgefunden, in der Hauptverbandlung bis zur
Verlefung des Beschlusses über die Eröffnung des
Hauptverfahrens gerügt
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0156,
von Verseczbis Versicherung |
Öffnen |
Transportgerüst bestehen, worauf sich ein sich über das Bauwerk erhebender Versetzwagen samt den darauf befindlichen Versetzmaschinen bewegen läßt.
Versetzstücke, s. Theater, S. 624.
Versetzung in den Anklagestand, s. Eröffnung des Hauptverfahrens
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Beweiseinredenbis Bewußtsein |
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Beschuldigten kann nur auf Grund eines vollständig erbrachten Anschuldigungsbeweises erfolgen, während zur Einleitung der Strafverfolgung und zur Erhebung der öffentlichen Klage der bloße Verdacht hinreicht. Die Eröffnung des Hauptverfahrens setzt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0300,
von Verteidigungsgefechtbis Verteilungsverfahren |
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ist nach Eröffnung des Hauptverfahrens, in Österreich nach Mitteilung der Anklageschrift keiner Beschränkung unterworfen; vorher kann das Gericht von schriftlichen Mitteilungen Einsicht nehmen und braucht mündliche Unterredungen nur im Beisein
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0419,
von Vorstermanbis Voruntersuchung |
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er Zeit und Gelegenheit hat, seine Verteidigung zu führen. Im übrigen soll die V., die im wesentlichen schriftlich und geheim geführt wird, über ihren Zweck, die Entscheidung über Eröffnung des Hauptverfahrens oder Einstellung des Verfahrens zu
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0876,
von Beschreienbis Beschwerde |
Öffnen |
(§. 155) die allgemeine Bezeichnung dessen, gegen den sich eine Untersuchung wendet; diejenige Person, gegen welche Strafklage erhoben ist, heißt bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens "Angeschuldigter", nach der Österr. Strafprozeßordn. §. 38
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0574,
Schöffengericht |
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der Wert oder Schaden 25 M.
nicht übersteigt. Über diese Grenzen hinaus kann
die Strafkammer bei Eröffnung des Hauptverfah-
rens wegen der in §. 75 des Gerichtsverfassungs-
gesetzes unter 1 bis 15 aufgeführten Vergehen auf
Antrag
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0226,
von Verbundgeschossebis Verdachung |
Öffnen |
. schon zur Eröffnung des Hauptverfahrens, läßt andererseits dem erkennenden Gericht freie Würdigung des Beweises ohne Unterschied, ob es sich um einen direkten oder einen Indizienbeweis handelt. (S. Indizien.) - Vgl. Glaser, Beiträge zur Lehre vom
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Polizeistundebis Polka |
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ein von der russ. Regierung hergestelltes Netz (1435 Werst) militär. Eisenbahnen, das mit der 21. Aug. 1887 erfolgten Eröffnung des Betriebes auf der Strecke Gomel-Brjansk fertig gestellt ist. Dasselbe besteht aus fünf Linien: Shabinka- (an der Linie
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0809,
von Beschreibungbis Beschwerde |
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.
Beschuldigter, im Strafprozeß derjenige, gegen welchen die Anzeige einer strafbaren Handlung erstattet ist. Der Beschuldigte, gegen welchen die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen wurde, wird Angeklagter und derjenige, gegen den die öffentliche Klage
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0963,
von Strafschärfungsgründebis Straßenbahnen |
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(Zuläfsigkeit
auch bei dem einfach erschwerten Hausfriedensbruch
und bei Bedrohung). Endlich sollte der Staatsan-
walt auch nach Eröffnung des Hauptverfahrens bis
zur Hauptverhandlung die Klage noch zurückzieben
tonnen. Um die in der Session 1895/96
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