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Rang | Fundstelle | |
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Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
17. Januar 1909:
Seite 0233,
von Unknownbis Unknown |
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- oder Herbstschnupfen kann entstehen, daß man längere Zeit Sturm und Regen ausgesetzt ist oder an der Zugluft stehen muß. Wie bekommen nun die Familienangehörigen, alle Kinder zu Hause auch den Schnupfen, nachdem sie sorgsam zu Hause behütet worden sind
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4% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0692,
Krankenversicherungsgesetz |
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. Familienangehörige, z. B. Kinder eines Unternehmers, sind versicherungspflichtig, sofern sie von demselben auf Grund eines Arbeitsvertrags beschäftigt werden, andernfalls unterliegen sie nur dem statutarischen Versicherungszwange.
Neben
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3% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0535,
Bayern (Bevölkerung) |
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Personen ohne Beruf und Angehörige von Anstalten 124865 149884 274749 5,2
Häusliche Dienstboten 2228 93749 95977 1,8
Familienangehörige ohne Beruf u. Kinder im ganzen 853386 1592730 2446116 46,4
Gesamtbevölkerung: 2569350 2699411 5268761 -
Rechnet man
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3% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0136,
von Baurbis Bayern |
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Proz.) Familienangehörige
und Diensthoten waren. Von der damaligen Gesamt-
bevölkerung (5 779176 E.) waren 1237 626 Personen
(21,4 Proz.) selbständig und in deren Haushalt lebten
als Familienangehörige und Dienstboten 2023126
(35 Proz.), 1688799
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0568,
von Krankenkassenbis Krebs |
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für Sonn- und Festtage zu zahlen ist, daß Versicherten aus ihren Antrag auch die gesetzlichen Leistungen für ihre dem Versicherungszwang nicht unterliegenden Familienangehörigen zu gewähren sind, in welchem Falle jedoch besondere
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0862,
von Berufsvereinebis Berufszweige |
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. müssen ein Statut, einen Vorstand und eine Mitgliederversammlung haben. Der Zweck der B. soll insbesondere durch folgende Unterstützungen und Einrichtungen für die Mitglieder und deren Familienangehörige erstrebt werden können ($. 1): unentgeltliche
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0108,
von Adduktorenbis Adel (Deutschland) |
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. umfaßt die Familienangehörigen der souveränen Fürstenhäuser und der mediatisierten Familien, welche früher im Besitz reichsunmittelbarer Territorien waren und Reichsstandschaft hatten. In Ansehung der letztern war in der deutschen Bundesakte vom 8
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0996,
Fabriken (Hausindustrie) |
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mit eignen Werkzeugen und Geräten, allein oder auch mit Hilfspersonen (Familienangehörigen oder Fremden). Die hausindustrielle Thätigkeit ist entweder ausschließliche Berufsarbeit oder nur ein Nebenerwerb, das letztere namentlich auf dem Lande
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Stammakkordbis Stampiglia |
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Herkommens nur auf Agnaten, d. h. auf die durch Männer miteinander verwandten männlichen Familienangehörigen, übergeht. Bei den Familienfideikommißgütern ist durch besondere Disposition bestimmt, daß dieselben stets bei der Familie bleiben sollen (s
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Zutphenbis Zwang |
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, so darf er außerhalb derselben die Annahme verweigern. Wird der Adressat in seiner Wohnung oder im Geschäftslokal nicht angetroffen, so kann der Gerichtsvollzieher, resp. Postbote an andre Personen, namentlich an Familienangehörige, die Z. vornehmen
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2% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Tiszabis Titel und Titelunwesen |
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(8p6o tabi!68) und die Sehr ehrenwerten (Olai-j^imi), welch letztern Titel in Rom die Konsuln geführt hatten. Dazu kamen noch die Titel ^<>lii1i88jmu8 für Familienangehörige und die untergeordneten Prädikate ?6l i6eU88imu8 und L^r6uiu8. Auch
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0123,
Blutaberglaube (im Altertum bis zur Gegenwart) |
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. ausgegrabener und heimlich enthaupteter Leichen, von den Familienangehörigen genossen wurde. Dieser Aberglaube leitet zu demjenigen der Benutzung von Leichenteilen, namentlich der Totenhand über, die im Volke als das letzte Mittel zur Beseitigung
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0813,
Arbeiter |
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Landwirtschaft (mit Ausschluß der Familienangehörigen) 3 867 000
Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei 80 000
Industrie, Bergbau und Bauwesen 4 430 000
Handel und Verkehr (einschließlich Gast- und Schankwirtschaft) 727 000
Häuslichen
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0897,
von Armenhäuserbis Armenien |
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Verbande zu erstatten ist, in dem der Unterstützungswohnsitz durch Familienangehörigkeit (Ehefrauen, Kinder) oder durch
zweijährigen ununterbrochenen Aufenthalt erworben wurde. Die Krankenkosten werden jedoch für den Zeitraum von 13 (bisher 6
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0751,
von Gemeindevertretungbis Gemeindevorstand |
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Eintritts
der Erwerbsunfähigkeit ab, sowie für Sonn- und
Festtage zu zahlen ist, sowie daß auf Antrag der Ver-
sicherten freie ärztliche Behandlung und Arzuei auch
für deren Familienangehörige zu gcwäbrcn sind.
Die Gemeinden können beschließen
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0178,
Hilfskassengesetze |
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Krankengeld, ärztliche Behandlung,
Arznei und andere Heilmittel, Krankenhaus- und
Rekonvalescentenpflege gewährt werden; auch Wüch-
nerinnenunterstützung und Gewährung ärztlicher
Behandlung an Familienangehörige der Mitglieder
ist zulässig; den
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0586,
von In duplobis Industrie |
Öffnen |
396465 Er-
werbsthätige (darunter 4 096 243 Unselbständige);
mit Einfchluh der Familienangehörigen und Dienen-
den für häusliche Dienste belief sich die industrielle
Bevölkerung auf 16 058 080 Köpfe.
Vergleicht man die Ergebnisse der Volks
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0177,
von Karlssagebis Karlstadt (Andreas Rudolf) |
Öffnen |
die "(^lui-
80u d6 NoiHnä". Die Epen der K. teilte man schon
im Mittelalter ein in solche, die von den Tha-
ten Karls d. Gr. und seinen Familienangehörigen
("(leäto äu i'oi", d. i. Epen des Königsgeschlechts)
handeln; in Epen von den treuen Vasallen
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0948,
Landwirtschaftliche Arbeiter |
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im größten Teil des rechtsrhein. Bayern, werden die im Betrieb nötigen Dienstleistungen von den Besitzern selbst mit ihren Familienangehörigen, daneben vorwiegend von Dienstboten besorgt. Hier wie aller-^[folgende Seite]
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0319,
von Postkrankenkassebis Posto |
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Familienangehörigen von
Kassenmitgliedern werden in Krankheitsfällen ärzt-
liche Hilfe, Arznei und Heilmittel, Krankengeld und
bei Todesfällen ein Sterbegeld nach Maßgabe der
Vorschriften der Satzungen gewährt. Die Ein-
nahmen der Kasfen bestehen
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2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Schlafsuchtbis Schlagender Jammer |
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aus einem Zimmer bestehen, so birgt das S. eine Quelle gesundheitlicher und sittlicher Gefahren nicht nur für die Schlafleute selbst, sondern auch für die Familienangehörigen der Vermieter in sich, weshalb neuerdings in mehrern Staaten strenge polizeiliche
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2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0503,
von Schlesische landwirtschaftliche Berufsgenossenschaftbis Schleswig (Herzogtum) |
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Vater auf den Sohn forterbte, und sie wurde in den ersten achtzig Jahren ihres Bestehens auch beständig von Familienangehörigen redigiert, und zwar in einem patriotischen Geiste, der ihr ein großes Ansehen sicherte. 1813 veröffentlichte sie zuerst den
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2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0879,
von Tobosobis Tocqueville |
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, Schiffbau, Gerbereien, Talg- und Seifensiedereien, Ziegeleien u. a. Die Handwerke werden meistens von den Verbannten (mit ihren Familienangehörigen etwa 3000) betrieben. Der frühere bedeutende Handel ist zurückgegangen.
Toboso, El, span. Stadt, s
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0391,
von Ergographbis Erlangen |
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übersteigt; 2) Personen
bis zu 20000 M. Vermögen, wenn ihr Einkommen
nicht mehr als 900 M. jährlich beträgt; 3) weiblicke
Personen, welche minderjährige Familienangehörige
zu unterhalten haben, und vaterlose minderjährige
Waisen
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