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100% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0018, von Frachtführer bis Frachtvertrag Öffnen
16 Frachtführer - Frachtvertrag gültig, weil ein F. nicht ausgestellt ist. Der F. dient als Beweisurkunde; seilt Inhalt ist maßgebend für das zwischen Absender und Frachtführer begründete Nechtsverhältnis, während das Verhältnis des letz
50% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0478, von Frachtbrief bis Fragerecht Öffnen
). Frachtbrief, s. Fracht. Frachtführer, s. Fracht. Frachtkarte, im Speditions-, speziell Eisenbahnwesen das dem Frachtbrief des Absenders beizugebende dienstliche Begleitpapier zu einem Gepäckstück; Verzeichnis der einzelnen Frachtstücke. S
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0476, von Fra Bartolommeo bis Fracht Öffnen
; Eva vor dem Sündenfall; der verwundete Achilleus; Dädalos und Ikaros; die kolossale Marmorbüste des Erlösers; Kolossalbüste einer Venezia; Kyparissos, den Tod seines Hirsches beklagend. Fracht bedeutet einerseits die Ladung des Frachtführers, d
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0019, Frachtvertrag Öffnen
. Das Deutfche Handelsgefetzbuch beschränkt sich für den Gütertransport zu Lande oder auf Flüfsen und Binnengewässern auf die Regelung des F. mit dem Frachtführer (s. d.) im Sinne des Handels- gesetzbuchs Art. 390-431. Es läßt den Fracht- führer
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0089, Empfänger Öffnen
. Empfänger oder Destinatär, derjenige, an den das versendete Gut durch einen Frachtführer gebracht, eine Ladung abgeliefert werden soll. Beim Landtransport (einschließlich des Transports auf Binnengewässern) ist nach dem Deutschen Handels
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0134, von Speckter bis Spediteur Öffnen
wie Expedieren (s. d.). Spediteur (spr. töhr), wer gewerbsmäßig in eigenem Namen für fremde Rechnung Güterversendungen durch Frachtführer oder Verfrachter von Seeschiffen zu besorgen übernimmt. Kontrahiert der vom Versender Beauftragte in dessen Namen mit dem
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0393, von Ladenburg bis Ladmirault Öffnen
indossierbares Warenpapier, auf welchem der Frachtführer dem Absender bestätigt, daß ihm (dem Frachtführer) bestimmte Waren zum Transport übergeben wurden, und daß er sich verpflichtet, dieselben dem zum Empfang berechtigten Inhaber des Ladescheins gegen
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0070, von Absender bis Absicht Öffnen
68 Absender - Absicht Absender, derjenige, welcher den Frachtvertrag mit dem Frachtführer im eigenen Namen, wenn schon für fremde Rechnung, abschließt, der Befrachter (s. d.) des Seeverkehrs. Der Frachtführer hat den spätern Anweisungen des A
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0428, von Fraikin bis Franck (César) Öffnen
höhere Stufe. Nach Ablauf der Ladezeit oder der darüber hinaus vereinbarten Überliegezeit ist der Frachtführer noch länger auf Lieferung der Ladung zu warten nicht verpflichtet. Jedoch muß er diesen seinen Willen bei Ladungen bis zu 10000 K3 späte
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0001, von Distanzgeschäft bis Distanzmesser Öffnen
Spediteur, Frachtführer oder die sonst zum Transport der Ware bestimmte Person an der Käufer die Gefahr trägt, von welcher die Ware getroffen wird. Ist aber nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts die Gefahr schon zu einem frühern Zeitpunkt
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0967, von Nachgeschäft bis Nachnahme Öffnen
, nicht auch gegen einen Hintermann kann Regreß genommen werden. Nachnahme, die Entnahme einer Geldsumme bei einem Frachtführer oder Spediteur bei Übergabe von Frachtgut an denselben, mit der Bedingung, daß ihm diese Auslage bei Ablieferung des Gutes
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0440, von Handelsstatistik Österreichs bis Handelsverträge Öffnen
ist für die Nichtig' keit und Vollständigkeit der statistischen Anmeldung verantwortlich. Die öffentlichen Transportanstalten und anderweitige Frachtführer dürfen nach dem Zollausland gerichtete Sendungen nur dann zum Transport übernehmen, wenn ihnen
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0055, von Ablieferung bis Abmagerung Öffnen
oder Frachtführer vom Absender übergeben wird. Im Seeverkehr gilt die Übergabe des Orderkonnossements als Übergabe der schwimmenden Ware (s. Konnossement). Die A. kann zusammenfallen mit der Abnahme (s. d.); die Ware, welche der Käufer abnehmen muß, ist aber
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0182, Binnenschiffahrt Öffnen
die Ladezeit, das Liegegeld, die Wartezeit, über das Laden und Löschen der Fracht, über die Löschzeit, über die Umladung in Leichter- fahrzeuge, über die Haftung des Frachtführers für Schaden, über den Frachtbrief.
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0994, von Gefährdeeid bis Gefälligkeit Öffnen
festsetzt) der Käufer von dem Augenblick an die G., in welchem die Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder die sonst zum Transport bestimmte Person übergeben wurde, wofern nichts Anderweites ausdrücklich vereinbart ist. Im Verkehr der deutschen
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0095, von Handelspflanzen bis Handelspolitik Öffnen
am Kommissionsgut (Art. 374 f.), des Spediteurs am Speditionsgut (Art. 382, 387) und des Frachtführers am Frachtgut (Art. 409 ff.). Im Handelsseerecht ist das Pfandrecht der Schiffsgläubiger (s. d.) am Schiff nebst Zubehör von Wichtigkeit (Art. 758 ff
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0639, von Höhere Gewalt bis Höhere Lehranstalten Öffnen
namentlich angeführt: 1) im allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch, § 395, nach welchem der Frachtführer für den Verlust oder die Beschädigung des Frachtguts haftet, soweit sie nicht durch h. G. entstanden sind (vgl. auch § 64 des Betriebsreglements
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0113, von Speckter bis Spee Öffnen
Speditionsgeschäft; doch wird der letztere Ausdruck auch für den einzelnen Vertrag gebraucht, welchen jemand gewerbsmäßig abschließt, um im eignen Namen für fremde Rechnung Güterversendung durch Frachtführer (Eisenbahnen, Fuhrleute, Lastboten, Flußschiffer
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0163, von Ausseer Alpen bis Aussetzung Öffnen
Frachtführer angegeben hatte, unterwegs so beschädigt, daß sie nicht mehr zu gebrauchen ist, so haftet ihm derselbe nach der positiven Bestimmung des Handelsgesetzbuchs Art. 396 nur für den Verkaufswert der Geige, das ist der gemeine Handelswert. Hat
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0638, von Begleitadresse bis Begleitung Öffnen
Empfänger einer zoll- oder steueramtlichen Behandlung unterliegen, den Frachtführer (s. d.) in den Besitz der deshalb erforderlichen B. zu setzen. Er haftet dem Frachtführer, sofern nicht diesem selbst ein Verschulden zur Last fällt, für Strafe und Schaden
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0361, von Distanzkauf bis Distel Öffnen
oder von diesem die Art derselben dem Gutbefindcn des Verkäufers ausdrücklich oder stillschweigend überlassen ist - Eigentum mit der üdergade an den Frachtführer über (1,1), §§. I2tz, 129). - Dieselbe Bestimmung haben das Sächs. Vürgerl. Gesetzd
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0017, von Foyle bis Frachtbrief Öffnen
. ist an sich derjenige, mit welchem der Transpor- teur (Frachtführer, Verfrachter) den Frachtvertrag gefchlosfen hat; indessen wird letzterer durch Ausliefe- rung der Güter von dieser Verpflichtung befreit und der Empfänger (s. d
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0144, von Goldwäscherei bis Goletta Öffnen
- richtsvollzieher den Verkauf aus freier Hand zu dem Preise bewirken, welcher den Gold- oder Silberwert erreicht. Sind Gold- oder Silbcrsachen Gegenstand eines Frachtvertrags, so baftet der Frachtführer bez. der Schiffer bei deren Verlust oder Vefchädigung
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0882, von Ladenberg (Philipp von) bis Ladislaus Öffnen
Plattformen in Rampenhöhe. Man unterscheidet feste und beweglicheL., je nachdem sie fest ange- bracht oder, wie besonders für Viehverladungen, auf Rädern beweglich sind. Ladeschein, im Landfrachtverkehr eine vom Frachtführer (s. d.) unterzeichnete
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0135, von Spedition bis Speichel Öffnen
. Die Annoncenspediteure sind keine S. im Sinne des Handelsgesetzbuches. Spedition (ital.) besteht gewöhnlich darin, daß der Versender den Auftrag erteilt, der Spediteur annimmt, für fremde Rechnung in eigenem Namen einen Transport durch Frachtführer
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0954, von Transportkontrolle bis Transscendente Linien Öffnen
oder auf gewisse Zeiträume, z. B. nach Meßplätzen. Die Haftung des Frachtführers aus dem Transportvertrage erlischt meist erst mit erfolgter Auslieferung der Güter nach Beendigung des Transports am Bestimmungsorte. Eine Abart ist die bei Eisenbahnen übliche
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0265, von Verfolgungswahn bis Vergerio Öffnen
wie Frachtführer (s. d.) im Binnenfrachtrecht. Verfügung , eine Anordnung desjenigen, dem eine öffentlich-rechtliche Gewalt zusteht, des Staatsoberhauptes, der Obrigkeit u.s.w.
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0498, von Amortissement bis Ampel Öffnen
werden gewisse kaufmännische Anweisungen und Verpflichtungsscheine, Konnossemente der Seeschiffer und Ladescheine der Frachtführer, Warrants und Bodmereibriefe), wenn sie verloren gegangen sind, teils in derselben Weise wie Wechsel, teils so
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0069, Aufwandsteuern Öffnen
Rohstoffs oder des fertigen Produkts), vom Händler oder vom Frachtführer in der Absicht erhoben, daß diese als Steuerzahler sie durch Zuschlag zum Warenpreis auf den endlichen Konsumenten als Steuerträger
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0185, von Avila bis Aviso Öffnen
und etwanige vom Frachtführer erhobene Nachnahme von Unkosten. - 2) Briefliche Meldung über die Ausstellung eines Wechsels, einer Anweisung oder eines Kreditbriefs an denjenigen, welcher die Zahlung leisten soll. Im letztern Fall gibt der Avisbrief an
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0629, von Deklaranten bis Deklarationsgesuch Öffnen
einen Zustand oder eine Thatsache, insbesondere die eine Haftverbindlichkeit bedingende Erklärung (so deklariert der Schuldner seine Insolvenz vor Gericht, der Absender dem Frachtführer Wert und Beschaffenheit von ihm überlieferten Gütern); besonders üblich
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0463, von Eisenbahnregiment bis Eisenbahnstatistik Öffnen
463 Eisenbahnregiment - Eisenbahnstatistik. und wofern die regelmäßigen Transportmittel der Bahn zur Ausführung des Transports genügen. Auch dürfen die Eisenbahnen die gesetzlichen Vorschriften über die Verpflichtungen des Frachtführers zum
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0477, Fracht Öffnen
Eisenbahnen zu bewirken ist, kann bedungen werden, daß nur die erste und die letzte Eisenbahn die Haftpflicht für den ganzen Transport übernimmt, daß dagegen eine in der Mitte liegende Eisenbahn nur dann als Frachtführer in Anspruch genommen werden
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0952, von Gattungskauf bis Gau Öffnen
ausführen soll, zu bestimmen, und daß er mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer, Spediteur etc. seiner diesbezüglichen Verpflichtung nachgekommen ist. Hat also jener Pferdehändler die zehn Hengste auf der Eisenbahn verladen lassen, so trifft
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 1004, von Haftzeher bis Hagedorn Öffnen
befreien, daß sie die beschädigende Handlung nicht verhindern konnten. Das deutsche Handelsgesetzbuch, Art. 395, legt dem Frachtführer die unbeschränkte H. für den Verlust oder die Beschädigung des Frachtguts auf, soweit sie nicht
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0083, von Handelsgerichte bis Handelsgeschäft Öffnen
- oder Verarbeitung, die Bankier- und Geldwechslergeschäfte, die Geschäfte des Kommissionärs, Spediteurs und Frachtführers, die Vermittelung oder Abschließung von Handelsgeschäften für andre Personen, also der Geschäftsbetrieb der Agenten
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0101, von Handelswert bis Handelswissenschaft Öffnen
jemand aus individuellen Gründen dieser Sache beilegt, kommen dabei nicht in Betracht. In dieser Hinsicht ist namentlich die Bestimmung des Handelsgesetzbuchs (Art. 396, 612) von Wichtigkeit, wonach der Frachtführer und Verfrachter von Seehandelsgut
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0267, von Heddernheim bis Hedlinger Öffnen
(Alpenwirtschaft, Sätere), demnächst Bergbau (auf Kupfer, Schiefer, Kalkstein), Frachtfuhren, Fischerei und Jagd. Die Zahl der Bewohner beträgt (1876) 120,618. Hauptort ist Hamar. Hedemora, Stadt im schwed. Län Kopparberg, in fruchtbarer Gegend
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0627, von Kaufgeld bis Kaufmann Öffnen
. die Warenhändler, anzusehen, sondern auch Fabrikanten, Banken, Bankiers, Spediteure, Kommissionäre, Frachtführer, Personentransport-Unternehmer mit größerm Betrieb, Versicherungsgesellschaften, welche gegen Prämie versichern, Buchhändler, Verleger
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0781, von Liefland bis Liegnitz Öffnen
für die Dauer steueramtlicher Abfertigung sowie für die Dauer einer ohne Verschulden der Bahnverwaltung eingetretenen Betriebsstörung. Die Eisenbahn haftet für den Schaden, der durch Versäumung der L. entstanden ist, wie jeder andre Frachtführer, und zwar
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0936, von Pfandbrief bis Pfändung Öffnen
deutschen Handelsgesetzbuch dem Frachtführer, Kommissionär, Spediteur etc. zustehen. Das richterliche P. wird durch die gerichtliche Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners, namentlich an Grundstücken als sogen. Hilfspfandrecht und bei
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0128, von Sperrgut bis Spessart Öffnen
des Spediteurs nach Herkommen oder Verabredung vom Frachtführer, der den Weitertransport besorgt, erhoben und von diesem dann bei Ablieferung des Gutes eingezogen werden. Spessart (Speßhart, im Nibelungenlied Spechteshart, "Spechtswald
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0313, Steuern (Veranlagung und Erhebung) Öffnen
ist der Frachtführer, bez. (besonders bei dem Begleitscheinverfahren) der Eigentümer zahlungspflichtig. Bei vielen Verkehrssteuern ist durch Gesetz zu bestimmen, wer von beiden Parteien die Steuer zu entrichten hat. Bei mehreren S. fällt
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0134, von Verjauchung bis Verjüngung Öffnen
, Klagen aus Versicherungen und Forderungen an einen Gesellschafter aus Ansprüchen gegen eine Handelsgesellschaft in fünf Jahren und Ansprüche an einen Spediteur oder Frachtführer binnen Jahresfrist. Wechselklagen gegen den Acceptanten verjähren nach
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0091, von Aufgebotsverfahren bis Aufgesang Öffnen
und Verpflichtungsscheinen über Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder Leistung einer bestimmten Menge anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere, Konnossementen der Seeschiffer, Ladescheinen der Frachtführer, Auslieferungsscheinen über Waren und andere
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0880, von Besicht bis Besitz Öffnen
der durch das Deutsche Handelsgesetzbuch Art. 347 vorgeschriebenen Untersuchung. Dieselbe Bedeutung hat die Besichtigung der vom Frachtführer abgelieferten Waren, um festzustellen, ob ein Anspruch gegen diesen besteht. (S. Ablieferung.) Ein Kauf auf B
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0895, von Besteck bis Bestellung Öffnen
die Aufsicht führt, den Transportführer kontrolliert, in manchen Gegenden der Spediteur oder der Frachtführer, welcher die Güter nach der Eisenbahn fährt und von da abholt. (S. Bestätterung.) Besteg, lettige, im trocknen Zustand filzige Massen, die sich
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0896, von Besteuerung bis Bestockung Öffnen
, daß er die Ware dem Frachtführer zum Transport an den Käufer übergiebt. Der B. fällt häufig zusammen mit dem Ablieferungsort (s. Ablieferung), so wenn der Käufer die von auswärts gesendete Ware auf Lager nimmt, von dem Ort seiner Niederlassung aus weiter
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0907, von Deliktsklage bis Delimitieren Öffnen
von dem Dcutfchen Entwurf trotz zahlreicher Peti- tionen Deutfcher Gastwirte. Über die Haftung des Frachtführers s. Fracht- vertrag. Die Reichsgesetzgebung (Handelsgesetz- buch, Art. 451) hat sür den Seeverkehr die weiter gebende Bestimmung, dah
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0410, von Fuhrmann bis Fulbe Öffnen
). Fuhrmann , der Führer eines Fuhrwerks; im handelsrechtlichen Sinne ein Frachtführer (s. d.), der das Frachtgeschäft nur im Lokalverkehr betreibt. Fuhrmann , großes Sternbild des nördl. Himmels, das einen Stern 1. Größe, Capella, einen 2
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0751, von Handelsniederlassung bis Handelspflanzen Öffnen
, Spediteurs und Frachtführers', im engern Sinn das unter Kaufleuten für Forderungen aus ! beiderseitigen Handelsgeschäften bestellte Faust- pfand, über welches das Deutsche Handelsgefetzbuch in Art. 309-311 Bestimmungen über die erleich- terte Form
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0760, von Handelswert bis Handelswissenschaften Öffnen
Länder, nebst ausführlichen statist. Berichten. Handelswert, gemeiner. Der gemeine H., sür welchen der Frachtführer (s. d.) nach dem Deut- schen Handelsgesetzbuch Art. 396 im Falle des Ver- lustes haftet, wird durch den Preis bestimmt, um
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0528, von Kommissionär bis Kommissionsbuchhandel Öffnen
in einem erkennbar mangelhaften Zustande befindet, dar der Kommissionär die Rechte gegen den Frachtführer zu wahren, für den Beweis des mangelhaften Zustandes zu sorgen und dem Kommittenten ohne Verzug Nachricht zu geben; sonst haftet er auf Schadenersatz
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0141, von Nachgeschmack bis Nachnahme Öffnen
Wechselrecht, s. Wechselregreß. Nachmittagsblume, s. N686nidi'7antii6nium. Nachnahme (frz. i'6mdoui'86M6nt), im Fracht- geschäft und im Güterverkehr der Eisenbahnen die Entnahme eines im Frachtbrief bezeichneten Geld- betrags, den der Frachtführer
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0664, von Rebus bis Rechberg und Rothenlöwen Öffnen
von Sachen des Gastes durch den Gastwirt, von Reisegepäck und Frachtgut durch den Frachtführer. Das R. begründet eine qualifizierte Haftung für Beschädigung und Verlust. (S. Delikt und Frachtvertrag.) Receß, s. Rezeß. Rechberg, Berg und Burg bei
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0369, Schadenersatz Öffnen
ohne sein Verschulden, also durch einen von ihm nicht zu vertretenden Zufall schlechthin und allgemein unmöglich geworden ist. Doch wird in einigen Fällen darüber hinaus gehaftet. So wird der Frachtführer nach Handelsgesetzbuch Art. 395 nicht damit gehört
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0650, von Wertingen bis Wertpapiere Öffnen
). Der Frachtführer haftet für dieselben nur, wenn ihm, wie bei Geld und Kostbarkeiten, die Beschaffenheit und der Wert des Guts angegeben sind (Art. 395; bez. §. 429 und Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §§. 234 fg.; 372, 700, 437, 702, 783, 1296, 1807
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0181, von Bifertenstock bis Binnenschiffahrt Öffnen
dem Nochusberg und nach Kreuzuach sind geplant. * Binnenschiffahrt. Während das Seerecht im Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch ausgiebig ! behandelt ist, waren in diesem die Fragen um das Mein und Dein zwischen Frachtführer, Absender
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0421, von Florimo bis Flugtechnik Öffnen
Transport von Gütern (Hölzern) auf Flüssen oder sonstigen Binnengewässern aufzufassen. Frachtführer im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist aber nicht der Floßführer, d. i. derjenige, der das Floß that- sächlich führt, sondern der Unternehmer, welcher
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0427, von Fort Opus bis Frachtvertrag Öffnen
sür Binnenfracht auch fernerhin das Handelsgesetz- buch, dessen neuer Entwurf übrigens mehrfach die Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Juni 1895 verallgemeinert. Bei Verfrachtung des Schiffs im ganzen hat der Frachtführer (Verfrachter) zur
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0592, von Gastrotympanitis bis Gastwirtschaft Öffnen
der Reisenden von und nach der Bahn transportieren läßt, Frachtführer (s. d.). Allein nach Art. 10 finden die Bestimmungen über die Firmen, Handelsbücher und die Prokura auf den Wirt keine Anwendung. Der «Goldene Löwe» u. s. w. ist keine kaufmännische
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0047, von Pfandschein bis Pfarrer Öffnen
. §. 41, Nr. 5‒7), dem Kommissionär (s. Kommission), dem Spediteur (s. Spedition), dem Frachtführer (s. Frachtvertrag), dem Bodmereigläubiger und andern Schiffsgläubigern u. s. w. Hat der Pfandgeber die Schuld bezahlt oder hat sie ein Dritter für ihn