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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0966,
von Gebäuderechtbis Gebäudesteuer |
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966
Gebäuderecht - Gebäudesteuer.
einen Geburtsakt ausgestoßen. Doch dies Ereignis ist immerhin selten, man kann nicht darauf rechnen, und wenn diese Neubildungen heftige Blutungen und andre Beschwerden verursachen, so müssen
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87% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Gebärmuttervorfallbis Gebäudesteuer |
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613
Gebärmuttervorfall - Gebäudesteuer
kriechen und Taubsein) in den Beinen; gewöhnlich magern die Kranken sehr ab, werden blaß und elend und leiden an Kopfschmerzen, Herzklopfen und allgemeiner großer Muskelschwäche. Die Behandlung kann bei
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62% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0456,
von Gaultierbis Geburtsstatistik |
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, Schokoladen-, Kohlenstaub- und Wurstfabrik.
Gayette-Georgens *, Jeanne Sophie Marie von, starb 14. Juni 1895 in Leipzig.
Gebäudesteuer *. Das preuß. Gesetz vom 14. Juli 1893, das die G. als Staatssteuer aufhebt und den Gemeinden vorbehält, ist 1
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0238,
Eisenbahnabgaben (in Preußen, Bayern etc.) |
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dienenden Grundflächen von der Entrichtung der staatlichen Grundsteuern befreit. Von der Gebäudesteuer sind die Privatbahnen nicht befreit. An Stelle der Gewerbe- und Einkommensteuer wird von den Eisenbahnen eine besondere Abgabe, die Eisenbahnabgabe
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0751,
Italien (Verwaltung. Gerichtswesen. Finanzen) |
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: die Grundsteuer von 96 Mill. mit 10 Proz. Zuschlag, die Gebäudesteuer auf Fabriken und Wohnhäuser und die Einkommensteuer auf mobiles Kapital und Arbeitslohn. Indirekte Einnahmen bringen die Zölle, die Fabrikatsteuer auf Spiritus, Bier, kohlensaures Wasser
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0830,
Österreichisch-Ungarische Monarchie |
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bleiben die bisherigen Ertragssteuern, Grund- und
Gebäudesteuer unverändert, nur daß die durch die
neue Besteuerung sich ergebenden Überschüsse teil-
weise zu ihrer Herabsetzung (ein Minimum um
10 Proz.) verwendet werden (der andere Teil wird
an
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0889,
Eisenbahnsubvention |
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Gemeinden Grund- und Gebäudesteuer
insoweit entrichten, als es sich nicht um den Schienen-
weg und um Gebäude für den öffentlichen Dienst
handelt; die Privatbahncn steuern nach denselben
Grundsätzen, nach denen sie dem Staate Grund- und
Gebäudesteuer
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0404,
Preußen (Rechtspflege. Heerwesen) |
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, haben vom Reinertrag eine nach dessen Prozentverhältnis zum Aktienkapital steigende Abgabe (Gesetz vom 30. Mai 1853) an den Staat zu entrichten (1895/96: 259800 M.).
Die drei als Staatssteuern fortgefallenen sind die Grund- und Gebäudesteuer
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0211,
Volkswirtschaft: Gewerbe und Industrie, Finanzwissenschaft |
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Einkommensteuer, s. Steuern
Eisenbahnabgaben
Erbschaftssteuer
Erwerbssteuern, s. Steuern
Fabrikatsteuern, s. Verbrauchssteuern
Fenstersteuern, s. Steuern
Gabella
Gebäudesteuer
Gemeindeauflagen, s. Gemeindehaushalt
Gemeindeumlagen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0225,
Einkommensteuer (Reformen in Preußen seit 1873) |
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der Überweisung eines Teiles der Grund- und Gebäudesteuer an die Kommunalverbände verfügt werde, zum Erlaß von Monatsraten der Klassensteuer und der fünf untersten Stufen der klassifizierten E. verwandt werden sollten. Im folgenden Jahr wurde ein dauernder
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0503,
von Grundsteuerkatasterbis Grundstück |
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niedrig
gegriffen, bleibt eine problematische Größe.
Für die bebauten Grundstücke besteht in den mei-
sten Staaten eine die G. ersetzende Gebäudesteuer
(s. d.); in andern aber werden dieselben ebenfalls
(in Frankreich als Boden der besten Klaffe
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0129,
von Barmer Bergbahnbis Barth |
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127
Barmer Bergbahn - Barth
Klassen- und Einkommensteuer und 50 Proz. zur
Grund- und Gebäudesteuer vor 10 Jahren) und
221000 M. durch Umsatz-, Bier-, Hunde-, Lustbar-
teits- und Vetriedssteuer. Es werden aufgebracht an
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0713,
von Kreislauf des Stoffsbis Kreisordnung |
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unbesoldeter Ämter und zur Aufbringung von Abgaben für die Kreisbedürfnisse durch Zuschläge zu den direkten Staatssteuern, namentlich zur Klassen- und Einkommensteuer, verpflichtet; der Fiskus darf mit einer stärkern Quote der Grund- und Gebäudesteuer
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0507,
Dänemark (Finanzen; Heerwesen) |
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2572952
Grundsteuer 6938000 Ministerium des Innern 2253747
Gebäudesteuer 2275500
Rangsteuer 54400 Kultus und Unterricht 1427077
Staatseisenbahnen 3582181 Zivilliste und Apanagen 1225760
Domänen u. Forsten 1136230
Die kürzlich über
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Fensterrosebis Feodor |
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), seltener in Deutschland (Lorenzkirche in Nürnberg), eine der schönsten an der Westseite des Straßburger Münsters.
^[Abb.: Fensterrose von der Kathedrale zu Rouen]
Fenstersteuer, s. Gebäudesteuer.
Fenton, Stadt in Staffordshire (England), dicht bei
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0065,
Italien (Rechtspflege, Finanzen, Heerwesen) |
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. Das Staatsbudget für das mit Ende Juni endende Finanzjahr 1886/87 präliminiert die Einnahmen und Ausgaben folgendermaßen:
^[Liste]
a) Ordentliche Einnahmen Lire
1) Renten von den Staatsaktiven 18681378
2) Grund- und Gebäudesteuer 183217840
3
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0360,
Preußen (verschiedene Verwaltungszweige, Staatsfinanzen) |
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, in den westlichen und den neuen Provinzen dagegen durch königliche Steuerempfänger (Steuerkassen). Die Grund- und Gebäudesteuer (Gesetz vom 21. Mai 1861) macht noch eine besondere Organisation erforderlich: die Katasterverwaltung. Im allgemeinen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0361,
Preußen (Staatsfinanzen) |
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berührende Einnahmen fließen aus den Steuern: a) direkte Abgaben (Grundsteuer, Gebäudesteuer, klassifizierte Einkommensteuer, Klassensteuer, Gewerbesteuer, Eisenbahnabgabe), wozu auch die Erbschaftssteuer sowie die Bergwerksabgaben u. -Steuern zu zählen sind
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0805,
Berlin (Verwaltung) |
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der Bevölkerung.
Die direkten Staatsabgaben waren für das Rechnungsjahr 1892/93 veranschlagt:
Staats-Einkommensteuer 22758498 M.
Gebäudesteuer 8013502 "
Gewerbesteuer 3307092 "
Grundsteuer 8935 "
Zusammen 34088027 M d. i. 20,9 M. auf den Kopf
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0493,
Bremen |
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Abgaben: Einkommensteuer 3693000, Grund- und Gebäudesteuer 1039000 Erleuchtungssteuer 555000, Firmensteuer 617000; 2) indirekten Abgaben: Einnahmen vom Reich 1325000, Gebrauchs- und Verbrauchsabgaben 593000, Rechtsgeschäfte und Amtshandlungen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0752,
Italien (Staatsschuld. Bank- u. Geldwesen. Armenwesen u. Wohlthätigkeitsanstalten) |
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von der Konsumsteuer mit (1889) 140984715 Lire; die Zuschläge zu der staatlichen Grund- und Gebäudesteuer betrugen 118872837, kleinere Steuern und Gebühren warfen 58328689 Lire ab, verschiedene Einnahmen erscheinen mit 9872731 Lire eingestellt, das eigene
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0725,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Verwaltung. Finanzwesen) |
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.
Die wichtigsten Einnahmen in Mill. Fl.:
Einnahmeposten Österreich Ungarn
Direkte Steuern 112,09 97,68
Grundsteuer 35,30 34,30
Gebäudesteuer 33,79 10,96
Erwerbssteuer 12,00 20,96
Einkommensteuer 29,90 23,19
Transportsteuer - 5,76
Exekutionsgebühren
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0456,
von Baubegnadigungenbis Bauch |
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. Heutzutage genießen Neubauten regelmäßig kraft gesetzlicher Bestimmung Freiheit von der Gebäudesteuer für eine bestimmte Zeit, z. B. in Preußen auf zwei Jahre.
Baubo, bei den Orphikern Gemahlin des Dysaulos in Eleusis, welche die bei
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0823,
von Ertragsanschlagbis Ertragsteuern |
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(Grundstück als Park verwandt). Solche E. sind die beiden alten Realsteuern, die Grund- und die Gebäudesteuer, zu welchen schon früher die Gewerbesteuer, später in einigen Ländern auch die Besteuerung des Arbeitsertrags der liberalen Berufe, die Lohnsteuer
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0532,
Frankreich (Rechtspflege, Finanzen) |
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in einem der Steuerkraft entsprechenden Verhältnis gestiegen. Die direkten Steuern begreifen die folgenden Kategorien: die Grund- und Gebäudesteuer, seit 1791, zu deren Veranlagung ein Kataster bis 1850 durchgeführt wurde; die Personal- und Mobiliarsteuer
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0068,
Gemeindehaushalt (Steuersystem) |
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. Im übrigen sind die Lasten der Gemeinde als Steuern von deren Angehörigen gemeinsam nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zu tragen. Grund- und Gebäudesteuern empfehlen sich schon deswegen, weil durch die Gemeindewirtschaft dem Besitz an Boden
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0225,
von Hausindustriebis Hausmannit |
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. filiusfamilias) oder Haustochter (filiafamilias). S. Väterliche Gewalt.
Hausklassensteuer (Hauszinssteuer), s. Gebäudesteuer.
Hauskommunion, patriarchalischer Verband bei den Südslawen in Österreich-Ungarn, bestehend in einer Vereinigung
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0229,
von Hausstelzebis Haustier-Garten |
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); "L'enfance à Paris" (1879); "Études biographiques et littéraires" (1879) und "Études sociales: misère et remèdes" (1886).
Hausstelze, s. v. w. Bachstelze.
Haussteuer, s. Gebäudesteuer.
Hausstock, das Haupt einer Gruppe der Glarner Alpen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Haustorienbis Haut |
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. Gebäudesteuer.
Haut (Integumentum, Integument), die Bekleidung der Oberfläche und der verschiedenen Höhlen des tierischen Körpers, im übertragenen Sinn auch s. v. w. Membran (membrana), d. h. eine dünne, ausgedehnte Schicht irgend eines Gewebes
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0417,
von Herdfrischenbis Heremans |
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.
Herdsteuer, s. Gebäudesteuer.
Here, Göttin, s. Hera.
Heredia, unansehnliche Hauptstadt des gleichnamigen Departements im mittelamerikan. Staat Costarica, auf der Hochebene, 6 km nordwestlich von San José, mit 7000 Einw.
Heredieren (hereditieren
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0610,
Höferecht |
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ganz allgemein den Grundsteuerkatasterwert zu Grunde (in Westfalen z. B. bildet der 20fache Betrag des beim Grundsteuerkataster angesetzten [niedrigen] Reinertrags der Liegenschaften und der bei Veranlagung der Gebäudesteuer eingeschätzte
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Kataraktbis Kataster |
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aufzuerlegenden Steuerschuldigkeiten, insbesondere die für die Grund- und Gebäudesteuer angefertigte genaue tabellarische Beschreibung der Steuerobjekte (Grundkataster, Grundsteuerbuch, Grundsteuerrolle, Flurbuch), gesondert nach Gemarkungen, bez. Fluren
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Katastrophebis Kate |
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damit begnügt, inzwischen nur gewisse Änderungen nachzutragen. Veranlagung und Fortschreibung der Gebäudesteuer (s. d.) erfolgen gewöhnlich in besondern Katastern. Zur Kontrolle der vorgeschriebenen Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr werden
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1028,
Korrespondenzblatt zum neunten Band |
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der Überweisung eines Teils der Grund- und Gebäudesteuer an die Kommunalverbände verfügt werde. Nach dem Gesetz vom 10. März 1881 sollten in Zukunft drei Monatsraten der Klassensteuer und der fünf untersten Stufen der Einkommensteuer (also bis 6000 Mk
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0595,
von Mietebis Mignard |
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.
Mietsteuer (Mietzinssteuer), eine direkte, nach dem Mietwert bewohnter Räume bemessene Aufwandsteuer. Vgl. Gebäudesteuer, S. 966.
Mietstruppen, s. Fremdentruppen.
Mietversicherung, s. Kreditversicherung.
Mietvertrag, s. Miete.
Miflorence
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Pachometerbis Pachtvertrag |
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getroffen; meistens aber läßt man spezielle Bestimmungen in den Verträgen weg und verlangt weder, noch gewährt man Remissionen. Endlich ist noch zu bemerken, daß die Grund- und Gebäudesteuern und die etwanigen sonstigen Abgaben von dem Verpachter zu
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0313,
Steuern (Veranlagung und Erhebung) |
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, so ist die Arbeitskraft als Ertragsquelle noch für sich zu besteuern. Ein vollständiges Ertragssteuersystem müßte alsdann treffen die Erträge:
a) aus Grund und Boden (s. Grundsteuer);
b) von Häusern (s. Gebäudesteuer);
c) aus allen sonstigen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0685,
von Thurmbis Thymele |
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für Schiffe von 3,6 m Tiefgang, Seilerei, Ausfuhr von Vieh und Pflastersteinen und (1881) 4026 Einw.
Thürsteuer, s. Gebäudesteuer.
Thusis (roman. Tuseun), Marktflecken im schweizer. Kanton Graubünden, Hauptort des Bezirks Heinzenberg, an
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0719,
von Wohnungsfragebis Woiwod |
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und Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung zum Mitwohnen aufzunehmen.
Wohnungssteuer, s. Gebäudesteuer.
Woilach, große, wollene Pferdedecke, welche in der preußischen Armee, mehrfach zusammengefaltet, unter den Bocksattel als Polster gelegt
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0707,
von Reservatebis Reymond |
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).
Revision. In Steuerangelegenheiten bezeichnet man mit R. insbesondere die Berichtigung und Neugestaltung der Kataster der Grund- und Gebäudesteuer (f. Kataster, Bd. 9).
*Rcwa, Hauptstadt des gleichnamigen Tributärstaats des britisch-ind. Kaiserreichs
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0998,
von Witwenblumebis Yarrowschraube |
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Wodzislaw, Loslau
Wogera, Abessinien 34,2
Woghodogho, Waga Dugu (Vd. 17)
Wohlbrück, Ida, Schuselka
Wohttsteuer, Gebäudesteuer
Wohnungsziner, Bevölkerung 853,2
Wöhrbau,Wöhrbund,Wöhrschram,
Woinadeta, Deka ÜSalz 237,1
Woiselwitz
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0319,
Frankreich (Armenpflege, Staatsfinanzen, Heerwesen) |
Öffnen |
Erträgnis herabgesetzt, d. h. von 4,60 auf 3,97 Proz. reduziert werden, wogegen die Gebäudesteuer gleichzeitig um 0,94 Proz., nämlich von 3,03 auf 3,97 Proz., erhöht werden soll, wobei dem Staat eine Mehreinnahme von ca. 17 Mill. Fr. erwachsen würde. Ferner
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0466,
Italien (Finanzen, Heerwesen) |
Öffnen |
die Kommunalabgaben aller Art im J. 1887: 300 Mill. Lire abgeworfen; zu den selbständigen Steuern kommen nämlich die Zuschläge zur Grund- und Gebäudesteuer mit 117 Mill., jene zur Verzehrungssteuer mit 130 Mill., das Zehntel der Steuer vom beweglichen
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0% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0688,
Österreich (Kaisertum: Geschichte) |
Öffnen |
. Beschlossen wurden ferner ein Gesetz über die Entschädigung unschuldig Verurteilter; ein Gesetz über Änderung der Gebäudesteuer; eine Novelle zum Gebührengesetz, wodurch unter anderm der Totalisator bei Pferderennen einer Abgabe von 5 Proz. vom
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0% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0758,
von Preußenbis Privatnotenbanken |
Öffnen |
insbesondere der Kommunalverbände mittels Überweisung von Grund- und Gebäudesteuer bestimmt werden.« Ferner wurden ein Volksschulgesetz, welches mit bedeutender Beihilfe des Staates die Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichts durchführen
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0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0227,
Eis (Eisbildung, Inlandeis auf Grönland) |
Öffnen |
213
Eis (Eisbildung, Inlandeis auf Grönland)
der Grund- und Gebäudesteuer als Staatssteuer, bez. der Überweisung derselben an kommunale Verbände, oder für den Fall, daß ein solches Gesetz nicht zu stände kommt, zum Erlaß eines entsprechenden
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0422,
Barmen |
Öffnen |
-Einkommensteuern 2242992 M. gedeckt werden (240 Proz. Zuschlag zur Staatseinkommensteuer nebst 30 Proz. Zuschlag zur Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer gegen 450 Proz. Zuschlag zur Klassen- und Einkommensteuer und 50 Proz. zur Grund- und Gebäudesteuer vor
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0621,
von Bedarfszügebis Bedeckung |
Öffnen |
durch den Landesherrn anzusehen ist. Die B., anfangs in Naturalien, später (seit dem 13. Jahrh. überwiegend) in Geld entrichtet, ist eine Art Grund- und Gebäudesteuer und lastete auf den Gemeinden, die ihrerseits den ihnen auferlegten Betrag
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0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0443,
Brasilien (Finanzen. Heerwesen. Flotte. Verfassnng und Verwaltung) |
Öffnen |
. Die Einnahmen setzten sich zusammen aus: Eingangszölle 98 829 000 Milreïs, Ausgangszölle 25 020 000 Milreïs, Hafenabgaben ½ Mill. Milreïs, innere Einnahmen (Eisenbahnen, Posten, Besitzübertragung, Gebäudesteuer) 51 984 000 Milreïs, außerordentliche Einnahmen 4
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0888,
Eisenbahnsteuer |
Öffnen |
. Der
Gebäudesteuer unterliegen in Preußen und Oster-
reich die Gebäude der Privatbahnen, d. Gewerbe-
steuer wird in Preußen, Sachsen, Württemberg
und Baden von den Eisenbahnen nicht erhoben, in
Bayern dagegen von den Privatbahnen. In Oster-
reich müssen
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0075,
Frankreich (Finanzwesen) |
Öffnen |
und Mündlichkeit des Gerichtsverfahrens.
Finanzwesen. Die Einnahmen setzen sich zusammen aus direkten und indirekten Abgaben. Zu den direkten Abgaben gehören: die Grund- und Gebäudesteuer von 1791 (1894: 196723060 Frs.), die Personal- und Mobiliarsteuer
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Gemeindeschuldenbis Gemeindesteuern |
Öffnen |
oder von seinem gesamten innerhalb
des Gemeindebezirks belegenen Jahresbeitrag von
mindestens 3 M. an Grund- und Gebäudesteuer ent-
richtet oder zur Staatseinlommenfteuer veranlagt
ist oder zu den Gcmcindc-abgaben nach einem Jahres-
einkommen
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0886,
von Hauser (Miska)bis Hausfideikommiß |
Öffnen |
geteilt wurde, um
die Nativität (s. Astrologie) zu bestimmen.
Häuserfteuer, f. Gebäudesteuer.
Hausfideikommiß heißt das Stammgut der
souveränen und der hochadligen, d. h. ehemals
reichsständischen, jetzt mediatisierten Familien. E?
steht
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Hausindustrieschulenbis Hauskommunion |
Öffnen |
, §. 12 und dem Sä'chs.
Gesetz vom 20. Febr. 1882, §. 7. ^S. 614a).
Hausklasseufteuer, s. Gebäudesteuer (Bd. 7,
Hauskommunion (Hausgemeinschaft, slaw.
2Härn^Ä), bei den Südslawen eine Verbindung von
mchrern Abkömmlingen desselben
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0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0903,
von Hauswurzbis Haut (anatomisch) |
Öffnen |
oder
Hauslauch , verbreitete Vulgärnamen des in vielen Gegenden
Jupitersbart ( Barba Jovis ) heißenden
Sempervivum tectorum
(S. Sempervivum .)
Hauszinssteuer , s. Gebäudesteuer (Bd. 7, S. 614a).
Haut (frz., spr. oh
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Herdersche Verlagshandlungbis Hereford |
Öffnen |
).
Herdstahl, der durch das Herdfrischen (s. Eisenerzeugung, Bd. 5, S. 926 a) erzeugte Stahl.
Herdsteuer, s. Gebäudesteuer (Bd. 7, S. 614 a).
Here, Göttin, soviel wie Hera (s. d.).
Heredĭa (spr. er-), Stadt in der centralamerik. Republik
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0775,
Italien (Geschichte 1870 bis zur Gegenwart) |
Öffnen |
773
Italien (Geschichte 1870 bis zur Gegenwart)
bis 11. März 1889 umzubilden und zuzusagen, daß mit Ausnahme einer Neuansetzung der Gebäudesteuer keine neuen Auflagen gefordert, der Ausfall im übrigen durch Ersparnisse gedeckt werden solle.
Neue
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0372,
von Kirchenstrafenbis Kirchenverfassung |
Öffnen |
gleichfalls die obigen Vorschriften, dazu eine Reihe autonom-kirchlicher Vollzugsanordnungen. Die K. sind zu berechnen in Zuschlagsprozenten zur staatlichen Klassen- und Einkommensteuer, während Zuschläge zur Grund- und Gebäudesteuer ausgeschlossen
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0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Kirchenvermögenbis Kirchenzucht |
Öffnen |
notwendiger Staatslasten heranziehen lassen. Indessen haben die Staatsgesetze diese Forderung der Kirche nicht bewilligt und nur von Grund- und Gebäudesteuer sind kirchliche Gebäude ausgenommen worden. (S. Kirchenfabrik, Kirchengut, Kirchensachen
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0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0740,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte) |
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und Landbauer kam man 1882 durch hohe Zölle entgegen. Den zerrütteten Finanzen suchte man durch Erhöhung der Zölle auf Kaffee und Petroleum, durch eine besonders für die Alpenländer drückende sehr hohe Gebäudesteuer (1881) und im Einvernehmen mit Ungarn
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0811,
Revision |
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.
In Steucrangelegenheiten bezeichnet R.
die Berichtigung und zeitgemäße Neugestaltung der
Kataster der Grund- und Gebäudesteuer. Auch
wenn die Grundsteuer im ganzen auf eine feste
Summe kontingentiert ist, wird doch von Zeit zu
Zeit eine R. des
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0347,
von Steuerobjektbis Steuerrestitution |
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, die Klassensteuer (im preuß. Sinne), die Einkommensteuer und die Vermögenssteuer. Zu den Realsteuern im weitern Sinne gehören die sog. Ertragssteuern (Grundsteuer, Gebäudesteuer, Gewerbesteuer, Kapitalrentensteuer) und auch die Aufwand- und Luxussteuern
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0159,
Berlin |
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, Brücken-, Strom- und Hafengelder 269513 M., zusammen 44062756 M. oder 26,28 M. auf den Kopf der Bevölkerung. Die direkten Abgaben betrugen 1894/95: Staatseinkommen- und Klassensteuer 22125747,31 M., Gebäudesteuer 8951038,37, Gewerbesteuer 3994800
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Eisenbahnbücherbis Eisenbahnsteuer |
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durch Erhöhung des Zuschlages zur Grund -
und Gebäudesteuer um die Hälfte desjenigen Prozent-
fatzes stärker belastet werden, mit welchem die Ein-
kommensteuer herangezogen wird. Vom Einkom-
men aus dem Staatsbahnbctriebe kann der Fiskus
zu
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0434,
Frankreich |
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432
Frankreich
Budget für 1896.
Einnahmen
Frs.
Ausgaben
Frs.
Grundsteuer............. Gebäudesteuer............ Personalsteuer............ Thür- und Fenstersteucr ....... Gewerbesteuer............ Tteuerrolleutaxe
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0618,
Italien |
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.
Für die Gemeinden ergaben 1895 die Konsum-
steuer 152069884, die Zuschläge zur staatlichen
Grund- und Gebäudesteuer 129983854, kleinere
Steuern und Gebühren 60878419, verschiedene
Einnahmen 12380274 und Einkommen aus eigenem
Vermögen 48893271 Lire
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0829,
Österreichisch-Ungarische Monarchie |
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verleiht, aus
9 Erzbischöfen und 8 Fürstbischöfen und 130 auf
Lebenszeit durch den Kaiser ernannten Mitgliedern.
Die Reform der direkten Steuern in Österreich,
mit Ausnahme der Grund- und Gebäudesteuer, hat
unterm 25. Okt. 1896 die Sanktion des
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0816,
von Wohnungssteuerbis Woldemar |
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, s. Gebäudesteuer.
Wohnzimmer, s. Wohnung.
Woischnik, Stadt im Kreis Lublinitz des preuß. Reg.-Bez. Oppeln, 3 km von der russ. Grenze, hat (1895) 1508 E., darunter ^[unleserlich] Evangelische und 85 Israeliten, Post, Telegraph, evang. und kath
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Gautierbis Gebäudegrundsteuer |
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das Haus steht, nach dem Satze des besten Ackerlandes der Gemeinde, und in eine eigentliche Gebäudesteuer, Steuer des Bauwerkes, mit Zugrundelegung des Mietwertes des Hauses unter entsprechendem Abzug für die Bodenfläche. Beide Steuern waren
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0394,
von Klassensteuerbis Klastische Gesteine |
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direkten Steuern (Grund- und Gebäudesteuer, Gewerbesteuer) vor und empfehlen sich als praktisch und bequem, haben aber den Nachteil, daß die verschiedenen, in eine Klasse fallenden Einkommen u. s. w. mit abweichenden Steuerprozentsätzen belastet sind
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Mietschiskobis Migne |
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und trägt in Wien durchschnittlich 3,4 Mill. Fl. ein. (S. auch Gebäudesteuer.)
Mietstruppen, s. Söldner.
Mietvertrag, Mietzins, s. Miete.
Miflorence (frz., spr. -rángß'), eine Art Taffet (s. d.).
Migliaio (spr. miljāio), Handelsgewicht
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