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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0749,
von Gemeindeumlagenbis Gemeindeverbände |
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747
Gemeindeumlagen - Gemeindeverbände
sächlich diejenigen Auswendungen zu decken, welche ^
überwiegend dem Grundbesitz und Gewerbebetriebe '
zu gute kommen. ^
In Bayern
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0069,
von Gemeindekrankenversicherungbis Gemeindewaldungen |
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als Staatsabgaben.
Gemeindeunternehmungen, s. Gemeindehaushalt.
Gemeindeverbände, s. Gemeinde.
Gemeindevermögen, s. Gemeindehaushalt.
Gemeindevorstand, s. Gemeinde.
Gemeindewaldungen. Die Sorge des Staats für die Erhaltung und geordnete Benutzung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0818,
Arbeiterversicherung |
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Verwaltungskörper. Neben diesen erscheinen als weitere Träger der A., insbesondere der Unfallversicherung, auch das Reich, die Bundesstaaten und die größern Gemeindeverbände (Provinzen, Kreise) für die von ihnen betriebenen wirtschaftlichen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Gemblouxbis Gemeinde |
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der Einzelgemeinde nicht aus, und ebendarum erscheinen die vielfach bestehenden Gemeindeverbände für besondere Zwecke, wie die Kirchen- und Schulgemeinden, Wege-, Armen-, Deichverbände etc., als gerechtfertigt. Zu der politischen Einzelgemeinde aber
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1033,
von Unterstaatssekretärbis Unterstützungswohnsitz |
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.
Unterstützungswohnsitz, derjenige Gemeindeverband, welcher im einzelnen Fall zur öffentlichen Unterstützung einer hilfsbedürftigen Person verpflichtet ist; auch das Recht einer solchen Person, von einem Gemeindeverband (Armenverband) Unterstützung verlangen zu können
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0186,
von Kreisabschnittbis Kreisinstrumente |
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. d.), insofern er nicht als Verwaltungsbezirk, sondern als höherer Gemeindeverband mit korporativen Rechten in Betracht kommt (s. Kreisverfassung).
Kreishauptmann, im Königreich Sachsen (s. d.) der Verwaltungschef eines Regierungsbezirks
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Kreislauf des Blutsbis Kreisverfassung |
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im Gegensatz zu dem französischen System der Zentralisation auf die Einführung der Selbstverwaltung gerichteten Bestrebungen der neuern Zeit schufen aus dem Kreis wie aus der Provinz Gemeindeverbände höherer Ordnung mit korporativen Rechten und mit Organen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Landabtragungbis Landgemeindeordnung |
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mit Stadtgemeinden erfolgen. Endlich ist die Möglichkeit eröffnet, für einzelne kommunale Zwecke, denen nachbarlich gelegene Gemeinden und Gutsbezirke, die im allgemeinen leistungsfähig sind, nicht Genüge leisten können, Gemeindeverbände zu bilden, und zwar
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Amtsanmaßungbis Amtsbezirk |
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und der für Schleswig-Holstein vom 4. Juli 1892 werden diese Aufgaben jetzt durch Gemeindeverbände erfüllt, welche mit dem A. zusammenfallen können. (S. auch Verwaltungsgerichtsbarkeit.)
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0890,
von Eisenbahnsystembis Eisenbahntarife |
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von Gemeindeverbänden gewährt, so
z.B. in Preußen auch von den Provinzen, desgleichen
in Belgien. - Vgl. Groß, Die Staatssubvention
für Privatbahnen'Wien 1882); Micke, Das Sekun-
därbahnwesen in Preußen seit dem I. 1879, im
"Archiv für Eisenbahnwesen", 1884
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0067,
Unfallversicherung |
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- und Kommunalbetriebe ist die U. zum Teil unmittelbar dem Reiche, den Bundesstaaten und Gemeinden und Gemeindeverbänden übertragen und erfolgt, ohne Vermittelung von Berufsgenossenschaften, durch Ausführungsbehörden.
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0839,
von Armensteuerbis Armenwesen |
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Baumwoll- und Leinenfabrikation, zahlreiche Bleichen, Tüll-, Spitzen-, Zuckerfabriken, Handel mit den eignen Fabrikaten und Getreide und (1881) 23,639 Einw.
Armenverbände, Gemeindeverbände, welchen die öffentliche Unterstützung hilfsbedürftiger
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0648,
von Burdigalabis Büreaukratismus |
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Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden und der Gemeindeverbände, alles dies sind Momente, welche ein büreaukratisches Regiment für die Gegenwart unerträglich und unmöglich machen. Mögen einzelne "Büreaukraten" an dem alten Standpunkt eigensinnig festhalten
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Einmahnungbis Einquartierung |
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. ist nach wie vor den Gemeindeverbänden auferlegt und nach Vorgang der ältern preußischen Bestimmungen (Art. 61 der norddeutschen Bundesverfassung) im Deutschen Reiche gesetzlich geregelt durch das auf das Reich ausgedehnte "Gesetz des Norddeutschen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0946,
von Evangelische Gesellschaftbis Evangelist |
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, die sie zu einem Gemeindeverband sammelt und mit Bethäusern, Schulen, Bibeln versieht; zugleich aber trat sie der freisinnigen Richtung des Protestantismus immer feindseliger entgegen. Sie wirkte zugleich im Sinn der Trennung der Kirche von dem Staate
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0219,
Feuerversicherung (volkswirtschaftliche Bedeutung) |
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oder Feuersocietäten), welche, vom Staat selbst oder unter seiner Protektion von Provinzial- oder Gemeindeverbänden errichtet und mit größern oder geringern Privilegien ausgestattet, die
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0065,
Gemeinde (Gesetzgebung, Gemeinderecht, Gemeindeverfassung) |
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wird ohne besondere und ausdrückliche Aufnahme in den Gemeindeverband. Nach der preußischen Städteordnung ist das Bürgerrecht die Folge der Gemeindeangehörigkeit, wofern letztere ein Jahr gedauert hat, mit preußischer Staatsangehörigkeit, Selbständigkeit
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0185,
Kreis |
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, in Waldeck Kreisamtmann, in Braunschweig und Anhalt ebenso wie in Elsaß-Lothringen der Kreisdirektor) steht, sondern zugleich ein Gemeindeverband zum Zweck der kommunalen Selbstverwaltung (s. Kreisverfassung). - Die älteste Kreiseinteilung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0449,
von Landesausschußbis Landesgericht |
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, die ständische Landesvertretung; im Fürstentum Reuß ältere Linie die Vertretung des Gemeindeverbandes, entsprechend dem Kreisausschuß (s. Kreisverfassung). In Österreich ist der L. das verwaltende und ausführende Organ der Landesvertretung der einzelnen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0965,
von Nabopolassarbis Nachbarrecht |
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solches, in dessen Besitz alle Klassen der in den Gemeindeverband aufgenommenen Mitglieder sind, eine Einteilung, welche sich namentlich auf die sogen. Allmande (s. d.) bezieht. Auch das aus dem Nebeneinanderliegen der Grundstücke abfließende
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0431,
von Wasserrattebis Wasserrecht |
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, eine Aktiengesellschaft, eine Gemeinde, sei es der Staat oder ein Gemeindeverband. Zu den natürlichen fließenden Gewässern gehören die Quellen, welche gleichfalls im Privateigentum des Grundeigentümers stehen, auf dessen Areal sie sich befinden. Die Flüsse dagegen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0919,
von Zinkblumenbis Zinkgrün |
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. signum, Zeichen); daher die Redensart: »Einem einen Z. stecken«, d. h. ihm einen Wink, einen Avis zukommen lassen.
Zinken, in Baden Benennung für die abgesondert von den Dörfern liegenden, aber im Gemeindeverband mit ihnen stehenden Häuser und Höfe
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0383,
von Gidebis Giovi-Hilfseisenbahn |
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so nahe, wie den Gewerbeverhältnissen im übrigen. Deshalb besteht meist und namentlich in Preußen schon neben der Ortspolizei eine besondere Bergpolizei und eine mit den Bezirken der Gemeinden der weitern Gemeindeverbände und der allgemeinen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0065,
Attika (Landschaft) |
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; sie zerfielen ursprünglich in die vier allen Ioniern gemeinsamen Phylen (s. d.) Geleonten, Hopleten, Ägikoreer und Ergadeer (Argadeer). Nach der Überlieferung bestanden in der ältesten Zeit 12 selbständige Städte oder Gemeindeverbände, teils einzelne, noch
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0223,
Deutsch-Ostafrika |
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anzuführen: Sembodja in Usambara, Kingo Mkubwa in Ukami, Merere in Usafa und der Häuptling von Karagwe. Alles übrige Gebiet zerfällt in
größere oder kleinere voneinander unabhängige Gemeindeverbände. An der Küste gebietet die deutsche
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0888,
Eisenbahnsteuer |
Öffnen |
", hg. von Heu-
singcr von Waldegg, Tl. 2 (Wiesbaden).
Gisenbahnsteuer, eine von den Eisenbahnen
teils vom Staate, teils von Gemeindeverbänden er-
hobene Steuer. Staatssteuern werden in der Regel
von den Staatsbahnen nicht verlangt
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Friesen (an Geschützrohren)bis Friesen (Volksstamm) |
Öffnen |
. errangen eine ziemlich selbständige Stellung. Sie erscheinen als Gemeindeverbände, an deren Spitze 12 oder 16 consules (altfries. rêdjeva) oder Richter getreten sind, die statt der alten Gauversammlungen Recht sprechen. Die Upstalsbomer Bundestage
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0742,
Gemeindeämter |
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als Gemeindeverbände mit aus-
gedehnter Selbstverwaltung organisiert worden.
Gemeindeämter sind dauernd abgegrenzte Ge-
schäftskreise zur Verrichtung derjenigen Thätigkeit,
welche zur Erfüllung der Lebenszwecke und Auf-
gaben der Gemeinden
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0589,
von Gutsbeschreibungbis Guttapercha |
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587
Gutsbeschreibung - Guttapercha
Gutsbeschreibung, s. Ertragsanschlag.
Gutsbezirk, die zusammenhängenden gröhern
Güter, die in vielen deutschen Gesetzgebungen von
dem Gemeindeverbande, in welchem sonst jedes
Grundstück stehen muh
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0973,
von Heimatshafenbis Heimbach (Gust. Ernst) |
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in jedem andern Bundesstaate als Inländer zu behandeln sei, zugleich aber ausdrücklich anerkannt, daß
diejenigen Bestimmungen, welche die Armenversorgung und die Aufnahme in den lokalen Gemeindeverband betreffen, durch
diesen Grundsatz nicht berührt
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0530,
von Kommodore-Inselnbis Kommunalanleihen |
Öffnen |
; Kommunalverfaffung, soviel
wie Gemeindeverfassung; Kommunalverbände,
soviel wie Gemeindeverbände (s. d.).
Kommunalanleihen, die von Gemeinden und
sonstigen kommunalen Verbänden auf Grund des
öffentlichen Kredits bewirkten Schuldaufnahmen.
Da
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0924,
von Parnesbis Parodie |
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abgegrenztem, staatlich anerkanntem Gemeindeverband. P. müssen nach kanonischem Recht definitiv angestellte Pfarrer haben, womit das im Gebiete des franz. Rechts so vielfach bestehende Institut der sog. Succursalpfarreien (s. d.) unvereinbar ist. - Vgl
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Sachbeschädigungbis Sacher-Masoch |
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, demjenigen
öffentlichen Gemeindeverbande, dessen Zwecken sie
dienen, oder dem Staate gehören sollen. (S. auch
Accession, Frucht, Immobilien, Mobilien, Zubehör.)
Sacheinrede, s. Einrede.
Sachenhehlerei, s. Hehlerei.
Sachenrecht, derjenige
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0259,
von Samtbis San |
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Schafzucht und ein
Rittergut mit Schloß und 110 E.
Samtgemeinde, s. Gemeindeverbände.
Samtgut, bei der ehelichen Gütergemeinschaft
das beiden Ehegatten gemeinschaftlich zugehörende
Vermögen im Gegensatz zum Sondergut oder Ein-
handsgut
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0701,
Schwedische Eisenbahnen |
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km) sollte Ende 1894 dem Betriebe übergeben werden, damit wäre die Bahn Vännäs-Boden eröffnet.
^[Leerzeile]
Die Privatbahnen haben vielfach finanzielle Unterstützungen seitens des Staates und beteiligter Gemeindeverbände in Form von teils
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0020,
von Société Générale des Transports-maritimes à vapeurbis Socinianer |
Öffnen |
die Unitarier zu einem festen Gemeindeverbande vereinigte. Aber auch in Polen wurde er verfolgt, und die Konfiskation seiner Güter in Italien brachte ihn um sein Vermögen. Auf dem Gute eines seiner Anhänger in der Nähe von Krakau starb er 3. März 1604
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0871,
Württemberg (Geschichte) |
Öffnen |
- und Gemeindeverbandes auf Privilegierte, höhere Besteuerung der Besoldungen, Pensionen und Apanagen, Abschaffung der Prügel- und Todesstrafe. Auch wurde ein neues Wahlgesetz für die einzuberufende konstituierende Versammlung angenommen und 1. Juli 1819
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0046,
von Amidogenbis Amtsgerichte |
Öffnen |
für den A. (Armenpflege, Schulsachen,
Feuerlöschwesen) in Preußen in Aussicht genommen.
Seit Einführung der Landgemeindeordnung (s. Ge-
meinderecht, Bd. 7) werden diese Aufgaben durch
Gemeindeverbände (s. d., Bd. 7) erfüllt, die mit dem
A
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