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Ihre Suche nach Gemeindeämter
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0742,
Gemeindeämter |
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740
Gemeindeämter
staatlichen Behörden geleitet und angewiesen wur-
den (Bayr. Städte- und Marktinstruktion von 1748,
Württemb. Kommunordnung von 1758, Preuß.
Allg. Landr. II, Tit. 7 u. 8). Besonders feindselig
gegen die Freiheit der G
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0656,
Bürger (Staats-, Gemeindebürger) |
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allen Gemeindeämtern und das Stimmrecht in den Gemeindeversammlungen. Privatrechtliche Befugnisse waren früher: das Recht des ständigen Aufenthalts innerhalb der Gemeinde; das Recht des Gewerbebetriebs oder der bürgerlichen Nahrung; das Recht
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0511,
von Amsterdambis Amt |
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bestimmten Kreis der Thätigkeit, zu welcher der Angestellte verpflichtet ist. Je nach der besondern Art dieser Thätigkeit und nach der erfolgten Anstellung zerfallen die Ämter selbst in Hof-, Reichs-, Staats-, Kirchen- und Gemeindeämter
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Beamterbis Beatifikation |
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nachdem dies Amt ein Hof-, Staats-, Kirchen- oder Gemeindeamt ist, zwischen Hof-, Staats-, Kirchen- und Gemeindebeamten. Die Beamten des Deutschen Reichs werden Reichsbeamte genannt (s. Reichsbehörden). Das Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs (§ 359
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Geistlichebis Geistliche Bank |
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von Gemeindeämtern, Vormundschaften, vom Kriegsdienst etc.; ferner ein Beneficium competentiae (s. d.); einen privilegierten Gerichtsstand sowie, daß Mißhandlung und Beleidigung eines Geistlichen strenger bestraft werden sollten. Von diesen Vorrechten sind
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0418,
von Gleichmutbis Gleichung |
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, von öffentlichen und Gemeindeämtern ausschließt, daß es unmündige und unzurechnungsfähige Personen bevormundet u. dgl. Im Gegenteil würde eine gleiche Behandlung aller Personen in dieser Beziehung zur Ungleichheit führen, da die Lebensverhältnisse derselben
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Infandum, regina, jubes etc.bis Infanterie |
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und Privatklagen. Die Unfähigkeit zu Staats- und Gemeindeämtern, zur prozessualischen Vertretung andrer vor Gericht und zum vollgültigen gerichtlichen Zeugnis waren die hauptsächlichsten Folgen dieser I. Aber auch das allgemeine sittliche Urteil
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0025,
von Irwellbis Isaak |
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, Ältesten, Priester und Diakonen als Gemeindeämter. Zu dieser streng gegliederten und unter Entfaltung von großem Pomp fungierenden Hierarchie gesellt sich die buchstäbliche Anwendung der alttestamentlichen Typen, z. B. der Stiftshütte
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0889,
von Knotenliniebis Knox |
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die Einwanderung aus Europa zu hemmen, die Naturalisierung der Einwanderer zu erschweren und diese von Staats- und Gemeindeämtern auszuschließen. Die Gesellschaft, 1854 organisiert, ging aus der 1835 gegründeten Native American Association hervor, schien
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0985,
von Kommissionshandelbis Kommunalschule |
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Kommunalamt, Kommunalbeamte, s. v. w. Gemeindeamt, Gemeindebeamte; Kommunallasten, Kommunalabgaben, s. v. w. Gemeindelasten, Gemeindeumlagen; Kommunalverfassung, s. v. w. Gemeindeverfassung; Kommunalverbände, die Vereinigung der Gemeinden
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0072,
von Magierbis Magisterium |
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, s. Laterna magica.
Magindanao, Insel, s. Mindanao.
Magister (lat.), Vorgesetzter, Vorsteher, Aufseher; bei den Römern Titel für die verschiedensten Staats- und Gemeindeämter, Korporationen etc., z. B. M. admissionum, kaiserlicher
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0416,
von Orangeblütenwasserbis Oranien |
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, was 1798 die Stiftung der Großen Loge von Irland zur Folge hatte. Seit Durchführung der Union von Großbritannien und Irland 1800 ward der Bund immer mächtiger; seine Mitglieder setzten sich in den wichtigsten Staats- und Gemeindeämtern fest
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0628,
Rechtsanwalt |
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er die Fähigkeit zur Rechtsanwaltschaft erlangt hatte, während eines Zeitraums von drei Jahren weder als R. zugelassen ist, noch ein Reichs-, Staats- oder Gemeindeamt bekleidet hat, noch im Justizdienst oder als Lehrer des Rechts an einer deutschen Universität
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0537,
von Lithophinbis Locle, Le |
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Staatszuschuß zu den zwei deutschen Gymnasien strich die Regierung 1889 und befahl ihre baldigste Schließung. Den Gemeindeämtern und Gerichten wurde verboten, Eingaben in deutscher Sprache anzunehmen; nur im innern Verkehr dieser Behörden sollte sie zulässig
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0629,
Anglikanische Kirche |
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von der Kirchensteuer befreit. Die Gemeindeversammlung (vestry) wählt unter dem Vorsitze des Pfarrers die Gemeindebeamten (hier und da auch die Pfarrer) und besteuert sich selbst. Zur Annahme der Gemeindeämter, von denen das der Kirchenvorsteher
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0487,
von Constansbis Constant de Rebecque |
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verunglückten Unternebmungen verließ er
Spanien und wirkte als auherord. Professor der
Nechte an den Fakultäten zu Douai, Dijon und
Toulouse. In letzterer Stadt bekleidete er mebrere
Gemeindeämter und ward Febr. 1876 in die Depu-
tiertenkammer
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Gemeindeausschußbis Gemeindehaushalt |
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die Wabrnebmung
cines Gemeindeamtes übertragen wird, auch wenn sie
aus Gemeindemitteln Bezahlung empfangen, nicht
Gemeindebeamte, weil sie in keinem Dienstverbält-
nis zur Gemeinde stehen. Die Organisation der
G. ergiebt sich aus der Verfassung
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Gemeindepräsidentbis Gemeinderecht |
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-
meinde; es entbält das Recht zur Teilnahme an den
Gemeindewahlen sowie an den Gemeindenutzungen
und die Fähigkeit, unbesoldete Gemeindeämter zu
übernehmen und in den Gemeinderat (die Stadt-
verordnetenversammlung) gewählt zu werden. Die
Übernahme
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Gemeindeschuldenbis Gemeindesteuern |
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Dienststandes, welcke nickt an-
gesessen sind. Das zu den Wahlen und zur Uber-
nahme von unbesoldeten Gemeindeämtern legitimie-
rende G. steht jedem selbständigen Gemeindeange-
horigen zu,welcherAngehöriger des Deutschen Reichs
ist und die bürgerlichen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0886,
von Hauser (Miska)bis Hausfideikommiß |
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,
aus Phantasien und Stücken kleiner Form bestehend,
sind auf Klangwirkungen berechnet. Als Spieler
zeichnete er sich durch Zierlichkeit und Anmut aus.
Hauser,Walthcr,schweiz.Staatsmann,geb.1837
in Wädenswyl, avancierte in Gemeindeämtern
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0240,
von Hochwildbis Hochzeit |
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von den zuständigen Wasserbau- und Gemeindeämtern aufgegeben, zum Teil auf besonders zu diesem Zwecke hergestellten Telegraphenleitungen nach den bedrohten Orten befördert und dort von den gleichen Ämtern durch Anschläge, Boten und andere geeignete
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0981,
Juden |
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. Rückschritte, obgleich die deutsche Bundesakte die Aufrechthaltung der denselben verliehenen Rechte zugesagt hatte. In Preußen wurden sie von Lehr- und Gemeindeämtern, von der Beförderung beim Militär und in den Rheinlanden vom Geschworenengericht
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0231,
Frau (Weib) |
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, Schöffen nicht berufen und sind bisher als Rechtsanwälte nicht zugelassen; auch sind F. nicht berechtigt, öffentlich zu wählen oder gewählt zu werden. Daß F. überhaupt gesetzlich unfähig wären, öffentliche Staats- oder Gemeindeämter zu bekleiden, läßt
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0458,
von Nota benebis Notar |
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vorbehalten; in Württemberg sind die Amts- und Gerichtsnotarien zur Unterstützung der Waisengerichte und Gemeindeämter in Behandlung der Rechtsgeschäfte, welche besondere Gesetzes- und Geschäftskenntnisse erfordern, in Baden die Gerichtsnotarien zur
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