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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0853,
von Gerichtsfolgebis Gerichtskosten |
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Anwendung gegeben, und diese rechtsproduktive Wirksamkeit kommt namentlich den Urteilssprüchen höchster Gerichtshöfe zu.
Gerichtsgebühren, s. Gerichtskosten.
Gerichtshalter oder Justitiarius hieß früher der vom Inhaber der Patrimonialgerichtsbarkeit (s
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0979,
Gewerbegerichte |
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. Dagegen ist das Rechtsmittel der Beschwerde unabhängig von dem Werte des Streitgegenstandes anwendbar. Die Kosten der Errichtung und Unterhaltung fallen der Gemeinde zu. Die Gerichtsgebühren sind sehr mäßig angesetzt. Bei Vergleichen wird keine Gebühr
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0725,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Verwaltung. Finanzwesen) |
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Zuckersteuer 25,06 7,25
Mineralölsteuer 7,21 6,13
Pachtungen 3,03 -
Verschiedenes 0,68 -
Salzmonopol 21,57 15,39
Stempelsteuer 21,28 12,78
Tabaksmonopol 89,35 52,09
Gerichtsgebühren und Taxen 38,37 19,03
Lotto 16,44 2,51
Mauten 1,01 0,03
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0830,
Österreichisch-Ungarische Monarchie |
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.......... 89,35 52,09
Gerichtsgebühren und Taxen .... 38,37 19,03
Lotto............... 16,44 2,51
Mauten ............ 1,01 0,03
Punzierung............ 0,33
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0380,
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) |
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Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde; auch kann sie von einer vorgängigen Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Die Gerichtsgebühren betragen bei einem Gegenstand im Werte bis 20 Mk. einschließlich 1 Mk., über 20-50 Mk
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0904,
Steuern (der Schweiz: Geschichtliches) |
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- und Erbschaftsabgaben nahezu ebenso hoch, der Stempel, welchen die meisten Kantone von der Helvetik her beibehalten hatten, sowie die Gerichtsgebühren zu händen des Staates (im Gegensatz zu den sehr ausgedehnten Sporteln der Beamten) auf je ⅓ Mill. veranschlagt
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0347,
von Steuerobjektbis Steuerrestitution |
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die letztern nach dem Etat für 1897/98 brutto 161,6 Mill. M. ein, die erstern (mit Ausschluß der Gerichtsgebühren und des Lotteriegewinnes) nur 72,81 Mill. M. In Österreich beträgt für 1897 der Voranschlag an direkten E. 114,32 Mill. Fl
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0565,
Hessen |
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- und Waisenkasse der Volks-
schullehrer, die Befreiung gemeinnütziger, auf die
Errichtung von Wohnungen für Unbemittelte ge-
richteter Unternehmungen von Gerichtsgebühren
und Stempel, angenommen. Im Jan. 1895 wur-
den die Mittel zur Erbauung
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